Europäische Union

Beschluss des Rates vom 7. März 2011 über die Ernennung der griechischen, französischen, italienischen, ungarischen und slowakischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

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17.3.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 83/4 BESCHLUSS DES RATES vom 7. März 2011 über die Ernennung der griechischen, französischen, italienischen, ungarischen und slowakischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen 2011/C 83/04 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), insbesondere auf Artikel 6, nach Kenntnisnahme der Kandidatenlisten, die dem Rat von den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbänden vorgelegt wurden, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Beschluss vom 22. November 2010 (2) hat der Rat — mit einigen Ausnahmen — die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2013 ernannt. (2) Die Regierungen Griechenlands, Frankreichs, Italiens, Ungarns und der Slowakei sowie die Arbeitnehmerorganisationen haben für eine Reihe der noch zu besetzenden Posten Kandidaten vorgeschlagen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Zu Mitgliedern beziehungsweise stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die Zeit bis zum 30. November 2013 folgende Personen ernannt: I.   REGIERUNGSVERTRETER Land Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Italien Herr Michele TIRABOSCHI Herr Francesco CIPRIANI Ungarn   Frau Eszter ENYEDI Slowakei Frau Lilit MAMIKONYAN Frau Silvia GREGORCOVÁ II.   VERTRETER DER ARBEITNEHMERORGANISATIONEN Land Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Griechenland Herr Alexandros KALIVIS Herr Konstantinos ISSYCHOS Frankreich   Herr Jean-Jacques DANIS Ungarn   Herr László GYIMESI Artikel 2 Der Rat ernennt die noch vorzuschlagenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 7. März 2011. Im Namen des Rates Der Präsident CZOMBA S. (1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1. (2)  ABl. C 322 vom 27.11.2010, S. 8.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.