Europäische Union

2003/398/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Türkei

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32003D0398. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n Diskriminierung sowie öffentliche Gesundheit. - Entwicklung eines Jahresplans zur Finanzierung von Investitionen, der auf einer realistischen Einschätzung der Anpassungskosten beruht und die verfügbaren öffentlichen und privaten Ressourcen berücksichtigt. - Schaffung der Voraussetzungen für einen aktiven und autonomen bilateralen bzw. trilateralen sozialen Dialog, unter anderem durch die Abschaffung einschränkender Vorschriften für Gewerkschaftsaktivitäten und durch die Einhaltung der Gewerkschaftsrechte. - Unterstützung der Sozialpartner bei ihren Bemühungen um Kapazitätsausbau, insbesondere im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Konzipierung und Durchführung der gemeinschaftlichen Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen eines autonomen sozialen Dialogs. - Fortsetzung der Bemühungen zur Lösung des Problems der Kinderarbeit. - Überprüfung der Leistungsfähigkeit aller Institutionen, die an der Umsetzung des Besitzstands in diesem Bereich beteiligt sind. Energie - Konzipierung eines Programms zur Übernahme des Besitzstands im Energiebereich, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen, die nicht in den Bereich des Energiebinnenmarkts fallen. - Gewährleistung der Unabhängigkeit und der effektiven Arbeitsweise der Regulierungsbehörde für den Strom- und Gassektor, Ausstattung der Behörde mit den für eine effiziente Erfuellung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln. - Gewährleistung der Herausbildung eines wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkts gemäß den Richtlinien für den Strom- und Gassektor. - Gewährleistung der weiteren Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Energieeffizienz und verbesserte Umsetzung von Energiesparstrategien. - Entwurf und Umsetzung eines Programms zur Verringerung des Energiebedarfs der türkischen Wirtschaft und für die intensivere Nutzung erneuerbarer Energien. Industriepolitik - Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur Förderung der ausländischen Investitionen in der Türkei. Kleine und mittlere Unternehmen - Entwicklung und Umsetzung einer nationalen KMU-Strategie gemäß der Europäischen Charta für Kleinunternehmen und des Mehrjahresprogramms für Unternehmer und unternehmerische Initiative. Dies schließt die Verbesserung des Geschäftsumfelds für Klein- und Mittelbetriebe ein, insbesondere beim Zugang zu Finanzierungen. - Anpassung der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen an die EU-Definition. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend - Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Schaffung der notwendigen Mechanismen und zur Einrichtung eines Gremiums, das die Aufgaben einer nationalen Agentur für die Durchführung und Finanzverwaltung der Programme Sokrates, Leonardo da Vinci und Jugend wahrnimmt. Telekommunikation und Informationstechnologien - Annahme der Verordnungen in den Bereichen Mietleitungen, Datenschutz bei der elektronischen Datenübertragung, Zusammenschaltung und Universaldienst, Netzauswahl und Nummernübertragbarkeit. - Gewährleistung der effizienten Umsetzung der Tarif- und Lizenzvorschriften. - Ausarbeitung eines Zeitplans für die Umsetzung des neuen Besitzstands 2002. - Fortsetzung des Kapazitätenausbaus und Stärkung der Durchsetzungsbefugnisse der Regulierungsbehörde. - Beginn der Anpassung an den Besitzstand bei der Liberalisierung der Postdienstleistungen. Kultur und audiovisuelle Medien - Beginn der Rechtsangleichung im Bereich audiovisuelle Medien, insbesondere mit Blick auf die Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" und Gewährleistung der wirksamen, vorhersehbaren und transparenten Umsetzung des neuen Gesetzesrahmens. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Beginn der Konzipierung einer nationalen Strategie für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zum Abbau des Regionalgefälles anhand eines Nationalen Entwicklungsplans und Erarbeitung regionaler Entwicklungspläne auf der NUTS-2-Ebene. - Annahme eines rechtlichen Rahmens, der die Umsetzung des Besitzstands für dieses Kapitel erleichtert. - Einrichtung mehrjähriger Haushaltsplanungsverfahren mit Prioritätskriterien für öffentliche Investitionen in den Regionen. - Stärkung der Strukturen für die Verwaltung der regionalen Entwicklung. Umwelt - Verabschiedung eines Programms zur Übernahme des Besitzstands. - Entwicklung eines Jahresplans zur Finanzierung von Investitionen, der auf einer realistischen Schätzung der Anpassungskosten beruht und die öffentlichen und privaten Ressourcen berücksichtigt. - Beginn der Angleichung und Umsetzung des Besitzstands im Bereich der Rahmengesetzgebung, internationaler Umweltübereinkommen, der Rechtsvorschriften über Naturschutz, Wasserqualität und integrierter Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung sowie der Abfallentsorgung. - Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung. - Fortsetzung des Ausbaus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserpolitik im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie und den internationalen Übereinkommen, denen die EG beigetreten ist. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Weitere Angleichung an den Besitzstand und Entwicklung einer Infrastruktur für die effektive Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die Marktüberwachung. - Fortsetzung der Entwicklung von Notifikationssystemen für Gefahrgüter auf nationaler Ebene und Nutzung der Möglichkeiten eines derartigen Informationsaustauschs auf internationaler Ebene über TRAPEX oder ähnliche einschlägige Systeme. Bereich Justiz und Inneres - Verstärkte Bekämpfung der illegalen Einwanderung, und Verhandlung und möglichst frühzeitig Abschluss eines Rückführungsübereinkommens mit der Europäischen Gemeinschaft. - Weitere intensive Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Drogen- und Menschenhandels, des Betrugs, der Korruption und Geldwäsche, insbesondere durch Rechtsangleichung, eine Verbesserung der administrativen Kapazitäten und eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Vollzugsorganen in Übereinstimmung mit den EU-Standards. - Weiterer Aus- und Aufbau aller maßgeblichen Institutionen, insbesondere im Hinblick auf eine verantwortungsbewusste Polizei. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen allen Vollzugsbehörden, einschließlich der Gerichte. - Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung, um eine wirksame Grenzverwaltung, einschließlich der Erkennung gefälschter und nachgemachter Dokumente, in Übereinstimmung mit dem Besitzstand und den bewährten Verfahren zu erreichen und die illegale Einwanderung zu unterbinden und zu bekämpfen. - Intensivierung der Anstrengungen für die Entwicklung von Programmen zur Information und Sensibilisierung für die Vorschriften und bewährten Verfahren der Europäischen Union im Bereich Justiz und Inneres. Zollunion - Angleichung der Vorschriften über Freizonen und Gewährleistung der Durchsetzung des neuen Zollkodex und seiner Durchführungsvorschriften. - Ausbau der administrativen und operativen Kapazitäten der Zollverwaltung. - Gewährleistung einer intensiven administrativen Zusammenarbeit bei der Einhaltung des Besitzstands und der Bestimmungen des Beschlusses 1/95 insbesondere im Bereich der Betrugsbekämpfung. - Gewährleistung, dass staatliche Monopole im Handelsbereich, insbesondere bei alkoholischen Getränken, so angepasst werden, dass Diskriminierungen im Warenverkehr zwischen der Türkei und EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen sind. - Beginn einer neuen Runde von Verhandlungen über Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen. - Angleichung der Ursprungsregeln an die EG-Präferenzsysteme, einschließlich des APS, parallel zur Angleichung an die Handelspolitik der Gemeinschaft. Auswärtige Angelegenheiten - Vollständige Anpassung an die gemeinsame Handelspolitik der EG durch die Angleichung an die EG-Präferenzsysteme, einschließlich des APS. - Fortsetzung der Bemühungen um den Abschluss ausstehender Freihandelsabkommen mit Drittländern wie im Beschluss über die Zollunion vorgesehen. Finanzkontrolle - Annahme von Rechtsvorschriften für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen in Übereinstimmung mit den EU-Verfahren und international üblichen Kontroll- und Auditstandards sowie Gewährleistung ihrer effektiven Umsetzung. - Stärkung der administrativen Kapazitäten für die Behandlung von Unregelmäßigkeiten und bei Verdacht auf Betrug im Zusammenhang mit der Heranführungshilfe, einschließlich einer effektiven Übermittlung von Unregelmäßigkeiten an die Kommission. Finanz- und Haushaltsbestimmungen - Erarbeitung eines dezentralen Durchführungsmodus für die Verwaltung der finanziellen Heranführungshilfe der Gemeinschaft. - Anwendung der neuen, vom Finanzministerium veröffentlichten Bestimmungen des Haushaltsrechts auf sämtliche öffentlichen Stellen im Haushalt 2004, einschließlich der Haushaltsfonds, der außerbudgetären Fonds und der Kreditfonds. Mittelfristig Wirtschaftliche Kriterien - Abschluss des Privatisierungsprozesses. - Abschluss der Reform des Finanzsektors und Fortsetzung der Reform des Agrarsektors. - Sicherstellung der Nachhaltigkeit des Renten- und Sozialversicherungssystems. - Anhebung des allgemeinen Niveaus im Erziehungs- und Gesundheitswesen, unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Generation und benachteiligter Regionen. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Freier Warenverkehr - Abschluss der Angleichung an den Besitzstand, Abschluss der Stärkung der bestehenden Strukturen für Zertifizierung, Marktüberwachung und Konformitätsbewertung. - Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktion des öffentlichen Beschaffungswesens. - Gewährleistung der effektiven Umsetzung und Kontrolle der Verfahren des öffentlichen Beschaffungswesens gemäß dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Freizügigkeit - Angleichung an den Besitzstand im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Freier Kapitalverkehr - Aufhebung aller Beschränkungen, die den Erwerb von Grundstücken durch EU-Bürger oder juristische Personen in der Türkei betreffen. Freier Dienstleistungsverkehr - Ergänzung und Umsetzung des angeglichenen Rechts in diesem Bereich und Beseitigung aller Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. - Gewährleistung der effektiven Anwendung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten. Gesellschaftsrecht - Gewährleistung der effektiven Anwendung der angeglichenen Rechtsvorschriften über den Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums durch Stärkung der Strukturen und Verfahren zur Durchsetzung, einschließlich der Justiz. Landwirtschaft - Abschluss der Einführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. - Einrichtung der für die Umsetzung der EG-Politik im Bereich ländliche Entwicklung und forstwirtschaftlichen Strategie erforderlichen Verwaltungsstrukturen. - Annahme der Rechtsgrundlage, der Verwaltungsstrukturen und der Umsetzungsverfahren für den Aufbau gemeinsamer Marktorganisationen und für die effektive Kontrolle der Agrarmärkte. - Erarbeitung eines Plans und eines Zeitplans für den Ausbau der Grenzkontrollposten in Drittstaaten entsprechend dem Besitzstand. - Reorganisation und Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des entsprechenden Kontrollsystems sowie Ausbau der personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, um sicherzustellen, dass die EG-Standards für Lebensmittelsicherheit eingehalten werden. - Aufstellung eines (Zeit-)Plans für die Modernisierung lebensmittelverarbeitender Betriebe, so dass die EG-Normen für Hygiene und öffentliche Gesundheit eingehalten werden; weiterer Ausbau der Prüf- und Diagnoseeinrichtungen. Fischerei - Umstrukturierung und Stärkung der institutionellen Kapazität der Fischereiverwaltung; Angleichung der Methoden und Verfahren zur Verwaltung, Kontrolle, Vermarktung und Strukturanpassung des Fischereiwesens an den Besitzstand; Entwicklung und Umsetzung der computergestützten Registrierung von Fischereifahrzeugen und eines statistischen Informationssystems entsprechend dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Verkehrspolitik - Vollständige Anpassung der Rechtsvorschriften im Straßenverkehr (Marktzugang, Straßenverkehrssicherheit, sozial- und steuerrechtliche Vorschriften, technische Normen), Bahnverkehr, Luftverkehr (insbesondere Flugsicherheit und Luftverkehrsmanagement). - Sicherstellung der effektiven Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich, insbesondere bei der Sicherheit im See-, Straßen- und Luftverkehr. - Vollständige Angleichung an das EU-Seeverkehrsrecht in sicherheitsbezogenen und anderen Bereichen; Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr, vor allem Verbesserung der Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden, zunächst als Flaggenstaat und dann auch als Hafenstaat, sowie Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit. - Umsetzung eines Programms zur Anpassung der türkischen Verkehrsflotte an die technischen EG-Standards, insbesondere im See- und Straßenverkehr. - Annahme eines Programms zur Ermittlung des Bedarfs an wichtigen Verkehrsinfrastrukturen in der Türkei und entsprechender Projekte für ein Verkehrsnetz, das den TEN-Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft entspricht. Steuern - Vollständige Anpassung des Steuerrechts an den gemeinschaftlichen Besitzstand unter besonderer Berücksichtigung der Mehrwert- und der Verbrauchsteuer. - Weitere Stärkung und Modernisierung der Steuerverwaltung, um die Vorschriftentreue der Steuerpflichtigen zu erhöhen und das Steueraufkommen zu verbessern. Wirtschafts- und Währungsunion - Anpassung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in den Bereichen Unabhängigkeit der Zentralbank, Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten, Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors. - Vollständige Harmonisierung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit dem ESVG 95. Statistik - Ausrichtung des Unternehmensregisters an EU-Standards. - Weitere Angleichung der makroökonomischen Statistik an den Besitzstand, namentlich in Bezug auf BIP-Schätzung, harmonisierte Verbraucherpreisindizes, Kurzzeitindikatoren, Zahlungsbilanz und Sozialstatistik. Sozialpolitik und Beschäftigung - Übertragung und Umsetzung des EU-Rechts in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, öffentliche Gesundheit einschließlich eines Überwachungs- und Kontrollsystems für übertragbare Krankheiten, und Bekämpfung der Diskriminierung; Stärkung der entsprechenden Strukturen für die Verwaltung und Durchsetzung, einschließlich der arbeitsrechtlichen Aufsichtsbehörden. - Maßnahmen zur Förderung des Zugangs zu und der Qualität der Gesundheitsleistungen und zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung. - Sicherstellung der effektiven Um- und Durchsetzung des Besitzstands in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. - Vorbereitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie mit Blick auf die künftige Beteiligung an der europäischen Beschäftigungsstrategie, einschließlich der Ausarbeitung und Durchführung einer gemeinsamen Überprüfung der Beschäftigungsstrategie; Aufbau der Kapazitäten zur Überwachung des Arbeitsmarkts und der sozialen Entwicklungen. - Erarbeitung einer nationalen Strategie für die soziale Eingliederung in Übereinstimmung mit der EU-Praxis, einschließlich der Datenerfassung. - Weiterer Ausbau der sozialen Absicherung, insbesondere durch Konsolidierung der Reform des Sozialversicherungssystems im Hinblick auf finanzielle Nachhaltigkeit und Stärkung des Netzes sozialer Absicherung. Energie - Umstrukturierung der Energieversorgungsunternehmen und Öffnung des Energiemarkts entsprechend dem Besitzstand; - Aufhebung der Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Handel mit Energie. - Vollständige Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an den Besitzstand. - Förderung der Durchführung von Projekten in der Türkei, die in den TEN-Leitlinien der Gemeinschaft im Bereich Energie als Vorhaben von gegenseitigem Interesse verankert sind. Kleine und mittlere Unternehmen - Fortsetzung der Vereinfachung des Geschäftsumfelds für kleine und mittlere Unternehmen. Telekommunikation und Informationstechnologien - Vorbereitung auf die vollständige Liberalisierung der Märkte. - Vervollständigung der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands. - Einführung einer umfassenden Politik für die Entwicklung des gesamten Kommunikationssektors. Kultur und audiovisuelle Medien - Vollständige Angleichung der Vorschriften im audiovisuellen Bereich und Stärkung der Leistungsfähigkeit der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Fernseh- bzw. Rundfunksender. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Einrichtung regionaler Zweigstellen auf der NUTS-2-Ebene zur Umsetzung der regionalen Entwicklungspläne. Umwelt - Vollständige Umsetzung des Besitzstands und Stärkung der Kapazitäten in den Bereichen Institutionen, Verwaltung und Überwachung, um einen wirksamen Umweltschutz, einschließlich der Datenerfassung zu gewährleisten. - Einbeziehung der Grundsätze nachhaltiger Entwicklung in die Formulierung und Durchführung aller übrigen sektoralen Politiken. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Abschluss der Rechtsangleichung an den Besitzstand. - Sensibilisierung der Verbraucher und Hersteller für die neuen Bestimmungen und Stärkung der Verbraucherorganisationen. Zollunion - Vervollständigung der Rechtsangleichung, insbesondere für Freizonen, Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Ausgangsstoffe, nachgeahmte Waren und unerlaubt hergestellte Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen. - Gewährleistung der Kompatibilität der IT-Systeme mit den IT-Systemen der Gemeinschaft (Installation von CCN/CSI, für das NCTS erforderliche Entwicklungen, integriertes Zolltarifmanagementsystem). Bereiche Justiz und Inneres - Intensivierung der Anstrengungen bei der Entwicklung zukunftsfähiger Fortbildungsprogramme zum Thema Besitzstand und seine Umsetzung in den Bereichen Justiz und Inneres mit Blick auf den Ausbau der Verwaltungskapazitäten und eine Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit. - Weitere Entwicklung des Prozesskostenhilfesystems, um den Zugang aller Bürger zur Gerichtsbarkeit sicherzustellen. - Übernahme des Besitzstands in den Bereichen Datenschutz und Austausch personenbezogener Daten zu Vollzugszwecken, Aufbau der institutionellen Kapazität für die Umsetzung des Besitzstands, einschließlich der Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde, so dass die umfassende Beteiligung am Schengen-Informationssystem und an Europol ermöglicht wird. - Weitere Angleichung der Visavorschriften und -praxis an den Besitzstand. - Übernahme und Umsetzung des Besitzstands und bewährter Methoden im Bereich Einwanderung (Zulassung, Rückübernahme, Ausweisung) zur Verhinderung illegaler Einwanderung. - Beginn der Angleichung an den Besitzstand und die bewährten Methoden bei der Grenzverwaltung mit Blick auf die vollständige Umsetzung des Schengen-Besitzstands. - Beginn der Angleichung an den Besitzstand im Bereich Asylrecht, Aufhebung des geografischen Vorbehalts gegen die Genfer Konvention von 1951; Stärkung des Systems für die Anhörung und die Bewerbung um Asyl; Einrichtung von Unterkünften und einer sozialen Unterstützung für Asylsuchende und Flüchtlinge. - Übernahme und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in den Bereichen strafrechtlicher Schutz des Euros sowie der finanziellen Interessen der Gemeinschaft, Korruption, Bekämpfung des Drogenhandels, des organisierten Verbrechens, der Geldwäsche und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen; weitere Stärkung der Verwaltungskapazität, Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsorganen und Ausbau der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. - Entwicklung und Beginn der Umsetzung einer nationalen Strategie zur Drogenbekämpfung in Übereinstimmung mit der EU-Strategie zur Drogenbekämpfung und dem Aktionsplan. Finanzkontrolle - Vorbereitung der Berufung eines unabhängig arbeitenden Beauftragten für die Betrugsbekämpfung, der sämtliche rechtlichen, administrativen und operativen Aspekte zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft koordiniert. - Annahme neuer Rechtsvorschriften zur Reform der externen Rechnungsprüfung gemäß den INTOSAI-Regelungen, zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Rechnungshofs, zur Abschaffung der Ex-ante-Kontrollfunktionen des türkischen Rechnungshofs und zur Entwicklung des Prinzips der System- und Leistungsprüfung. Finanz- und Haushaltsbestimmungen - Ausbau der Verwaltungskapazität zur ordnungsgemäßen Erhebung der Mehrwertsteuer und der Zölle und Einrichtung wirksamer Instrumente der Betrugsbekämpfung. - Aufbau einer Koordinierungseinheit für die administrativen Vorbereitungen im Zusammenhang mit dem Eigenmittelsystem. 5. PROGRAMMIERUNG Die finanzielle Hilfe für die in der Beitrittspartnerschaft festgelegten prioritären Bereiche wird durch jährliche Finanzierungsbeschlüsse bereitgestellt, die die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 8 der Verordnung (EG) Nr. 2500/2001 des Rates über die Heranführungshilfe für die Türkei (ABl. L 342 vom 27.12.2001, S. 1) fasst. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit der Türkei abgeschlossen wird. Im Zeitraum 2003-2006 soll sich die Heranführungshilfe auf zwei Hauptprioritäten konzentrieren, den Institutionenaufbau und die Investitionen. Institutionenaufbau bedeutet die Unterstützung der Beitrittskandidaten bei der Entwicklung der Strukturen, Strategien, Humanressourcen und Führungsfähigkeiten, die für die Stärkung ihrer wirtschaftlichen, sozialen, gesetzgeberischen und administrativen Kapazitäten erforderlich sind. Die Heranführungshilfe trägt zur Finanzierung des Institutionenaufbaus in allen Sektoren bei. Diesem Zweck dienen rund 30 % der verfügbaren Mittel, die vor allem über das Instrument der Partnerschaften ("Twinning") mit den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Bei der zweiten Priorität geht es um zweierlei Formen von "Investitionen": - Investitionen in die Errichtung oder den Ausbau der erforderlichen ordnungspolitischen Infrastruktur (Durchführungsstellen, Kapazitäten für die Durchsetzung und Beaufsichtigung), die die Übereinstimmung mit dem Besitzstand gewährleisten soll, sowie besitzstandsbezogene Direktinvestitionen; - Investitionen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt unter Berücksichtigung des beträchtlichen regionalen Gefälles in der Türkei sowie des Einkommensgefälles zwischen der Türkei und dem EU-Durchschnitt. Dadurch werden das Funktionieren der Marktwirtschaft und die Fähigkeit gefördert, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Für Investitionen werden rund 70 % der verfügbaren Mittel bereitgestellt. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere an den aktuellen Außengrenzen der Gemeinschaft und an den Grenzen benachbarter Beitrittskandidaten, leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in den Grenzregionen dieser Staaten. Im Rahmen der Investitionen für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt werden Anstrengungen unternommen, um die Beteiligung der Türkei an grenzüberschreitenden Aktionen zu fördern und um an den türkisch-gemeinschaftlichen Grenzen in Übereinstimmung mit dem INTERREG-Konzept tätig zu werden. Seit 2000 hat die Kommission im Durchschnitt 177 Mio. EUR für die Türkei bereitgestellt. In den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen wird eine beträchtliche Erhöhung dieser Hilfe ab 2004 empfohlen. Im Strategiepapier "Auf dem Weg zur erweiterten Union" wird eine Verdopplung der Hilfe ab dem Jahr 2006 angestrebt. 5.1. ROLLE DER INTERNATIONALEN FINANZINSTITUTIONEN Die Türkei ist einer der wichtigsten Empfänger von Hilfsfonds der Europäischen Investitionsbank (EIB). Sie kann in den Genuss von bis zu fünf verschiedenen Mandaten und Fazilitäten kommen: das Darlehensmandat Euromed II für die Mittelmeerlä

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.