Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/3178 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. November 2024 zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2097 (EUMAM Ukraine/1/2024)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/3178 16.12.2024 BESCHLUSS (GASP) 2024/3178 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. November 2024 zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2097 (EUMAM Ukraine/1/2024) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1968 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) angenommen. (2) In Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 ist vorgesehen, dass ein Mitgliedstaat ein multinationales Kommando für spezialisierte Ausbildung bereitstellt, das die Ausbildungsmaßnahmen auf seinem Boden leitet. (3) Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union zur Ernennung der EU-Kommandeure der EUMAM Ukraine, einschließlich des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung, zu fassen. (4) Das PSK hat am 27. Oktober 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2097 (2) angenommen, mit dem Generalleutnant Andreas MARLOW mit Wirkung vom selben Tag zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung der EUMAM Ukraine ernannt wurde. (5) Am 12. November 2024 haben die deutschen Behörden vorgeschlagen, Generalmajor Olaf ROHDE zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung zu ernennen. (6) Am 14. November 2024 hat der Befehlshaber der EU-Mission diese vorgeschlagene Ernennung unterstützt. (7) Am 15. November 2024 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen, zu empfehlen, Generalmajor Olaf ROHDE zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung zu ernennen. (8) Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Generalmajor Olaf ROHDE zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung der EUMAM Ukraine gefasst werden. (9) Der Beschluss (GASP) 2022/2097 sollte aufgehoben werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Generalmajor Olaf ROHDE wird zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) ernannt. Artikel 2 Der Beschluss (GASP) 2022/2097 wird aufgehoben. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 28. November 2024 Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Die Vorsitzende D. PRONK (1)   ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 85. (2)  Beschluss (GASP) 2022/2097 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Oktober 2022 zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/2/2022) (ABl. L 281 vom 31.10.2022, S. 72). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3178/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.