Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 11 GETREIDE, ARTIKEL 98

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Avis juridique important | 11979H098 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL IV LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 11 GETREIDE, ARTIKEL 98 Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0039 +++++ ARTIKEL 98 ARTIKEL 68 FINDET AUF DIE IN ARTIKEL 10 DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2727/75 GENANNTE BEIHILFE FÜR HARTWEIZEN ANWENDUNG .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.