Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/1255 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 im Hinblick auf die von den Verwaltern alternativer Investmentfonds zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R1255. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021277DE.01001101.doc.html text/html
- 32021R1255-bbf529d9745065737020.zip application/zip
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