Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2021/237 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung der in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2205, (EU) 2016/592 und (EU) 2016/1178 der Kommission festgelegten technischen Regulierungsstandards hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021R0237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021056DE.01000601.doc.html text/html
- 32021R0237-3c7f6173df4918b84b88.zip application/zip
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