Europäische Union

2006/237/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Juni 2005 über die Beihilfemaßnahmen, die die Niederlande zugunsten von AVR für die Behandlung gefährlicher Abfälle durchführen wollen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1789) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0237. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

einer Rendite führt, die höher ist als die Rendite niederländischer Staatsobligationen, erhöht um zwei Prozentpunkte. ANLAGE III Informationen hinsichtlich der Durchführung der Entscheidung der Kommission in Rechtssache C 43/2003 - Niederlande, Betriebsbeihilfe zugunsten von AVR für die Behandlung von gefährlichem Abfall 1.   Kalkulation des Betrags, der zurückgefordert werden soll 1.1 Liefern Sie bitte die folgenden Einzelheiten über die Höhe des Betrages der rechtswidrigen Beihilfen, die dem Begünstigten zur Verfügung gestellt worden sind: Datum (Daten) der Zahlung (1) Höhe der Beihilfe (*1) Währung Identität des Begünstigten       AVR IW                 Anmerkungen: 1.2 Erklären Sie bitte ausführlich, wie die Zinsen, die auf die zurückzufordernde Beihilfe gezahlt werden müssen, berechnet werden. 2.   Schon ergriffene und geplante Maßnahmen, um die Beihilfe zurückzufordern 2.1 Beschreiben Sie bitte im Einzelnen, welche Maßnahmen schon ergriffen worden sind, und welche Maßnahmen geplant werden, um eine unmittelbare und effektive Rückforderung der Beihilfe durchzuführen. Bitte erklären Sie ebenfalls, welche alternativen Maßnahmen im nationalen Recht bestehen, um die Rückforderung durchzuführen. Teilen Sie bitte, soweit vorhanden, die Rechtsgrundlage für die ergriffenen/geplanten Maßnahmen mit. 2.2 Wann wird die Rückforderung der Beihilfe spätestens abgeschlossen sein? 3.   Schon bewirkte Rückforderung 3.1 Liefern Sie bitte die folgenden Einzelheiten über die Beihilfen, die vom Begünstigten bereits zurückgefordert worden sind. Datum (Daten), an dem (denen) die Beihilfe zurückerstattet worden ist Zurückerstatteter Betrag Währung Identität des Begünstigten       AVR IW                 3.2 Belegen Sie bitte die Rückerstattung der Beihilfebeträge, die in der oberen Tabelle unter Punkt 3.1 spezifiziert worden sind. (1)   (°) Datum (Daten), an dem (denen) die Beihilfe (einzelne Raten der Beihilfe) dem Begünstigten zur Verfügung gestellt worden ist (sind). (Verwenden Sie bitte getrennte Reihen, wenn eine Maßnahme aus mehreren Raten und Rückzahlungen besteht.) (*1)  Höhe der Beihilfe, die dem Begünstigten zur Verfügung gestellt worden ist (in Brutto-Beihilfenäquivalenten)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.