Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2384 des Rates vom 25. November 2022 über die Annahme — im Namen der Europäischen Union — der Änderung der Listen spezifischer Verpflichtungen im Rahmen des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der Union zur Einbeziehung von Anhang 1 der Erklärung über den Abschluss der Verhandlungen über die innerstaatliche Regelung von Dienstleistungen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D2384. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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.2021 INF/SDR/IDS/THA 37. Türkei 28.10.2021 INF/SDR/IDS/TUR/Rev.1 38. Ukraine 5.11.2021 INF/SDR/IDS/UKR/Rev.1 39. Vereinigtes Königreich 27.10.2021 INF/SDR/IDS/GBR 40. Vereinigte Staaten 22.10.2021 INF/SDR/IDS/USA 41. Uruguay 29.10.2021 INF/SDR/IDS/URY/Rev.1 INF/SDR/IDS/EU/Rev.1 GEMEINSAME INITIATIVE ZUR INNERSTAATLICHEN REGELUNG VON DIENSTLEISTUNGEN MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN UNION Vorläufige Liste spezifischer Verpflichtungen Die folgende Mitteilung der Delegation der Europäischen Union vom 29. Oktober 2021 ist eingegangen. 1. Die Europäische Union legt den beigefügten Entwurf einer Liste als Beitrag zum Abschluss der Verhandlungen im Rahmen der Gemeinsamen Initiative zur innerstaatlichen Regelungen von Dienstleistungen vor. 2. Diese Liste spiegelt den von der Europäischen Union verfolgten Ansatz gemäß Abschnitt I des Dokuments INF/SDR/1 wider. EUROPÄISCHE UNION VORLÄUFIGE LISTE SPEZIFISCHER VERPFLICHTUNGEN Dieser Text ergänzt die in den folgenden Dokumenten enthaltenen Angaben zu den horizontalen Verpflichtungen: — Europäische Union: GATS/SC/157 (7. Mai 2019) — Bulgarien: GATS/SC/122 (21. Mai 1997), GATS/SC/122/S1 (11. April 1997), GATS/SC/122/S2 (26. Februar 1998) — Rumänien: GATS/72 (15. April 1994), GATS/SC/72/S1 (11. April 1997), GATS/SC/72/S2 (26. Februar 1998) — Kroatien: GATS/SC/130 (22. Dezember 2000) VORLÄUFIGE LISTE SPEZIFISCHER VERPFLICHTUNGEN – EUROPÄISCHE UNION Arten der Erbringung: 1) Grenzüberschreitende Erbringung 2) Nutzung im Ausland 3) Kommerzielle Präsenz 4) Präsenz natürlicher Personen Sektor oder Teilsektor Beschränkungen des Marktzugangs Beschränkungen der Inländerbehandlung Zusätzliche Verpflichtungen I. HORIZONTALE VERPFLICHTUNGEN ALLE IN DER VORLIEGENDEN LISTE AUFGEFÜHRTEN SEKTOREN     Die Europäische Union übernimmt als zusätzliche Verpflichtungen die in Abschnitt II des Dokuments INF/SDR/1 enthaltenen Disziplinen für alle in dieser Liste aufgeführten Sektoren mit Ausnahme der Finanzdienstleistungen. Die Europäische Union übernimmt als zusätzliche Verpflichtungen die in Abschnitt III des Dokuments INF/SDR/1 enthaltenen Disziplinen für die in dieser Liste aufgeführten Finanzdienstleistungssektoren. (*1)  Mit dieser Überarbeitung wird El Salvador in den Katalog der Listen spezifischer Verpflichtungen aufgenommen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.