Europäische Union

89/661/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. Mai 1989 über eine Beihilfe der italienischen Regierung an Alfa Romeo (Unternehmen im Kraftfahrzeugsektor) (Nur der italienische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31989D0661 89/661/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. Mai 1989 über eine Beihilfe der italienischen Regierung an Alfa Romeo (Unternehmen im Kraftfahrzeugsektor) (Nur der italienische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 394 vom 30/12/1989 S. 0009 - 0018 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 31 . Mai 1989 über eine Beihilfe der italienischen Regierung an Alfa Romeo ( Unternehmen im Kraftfahrzeugsektor ) ( Nur der italienische Text ist verbindlich ) (89/661/EWG ) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 93 Absatz 2 erster Unterabsatz, nach Einholung der Äusserungen der Beteiligten gemäß dem vorgenannten Artikel, in Erwägung nachstehender Gründe : I Mit Schreiben vom 1 . Oktober 1986 bat die Kommission die italienische Regierung um Auskünfte über eine angebliche Beihilfe in Form einer Kapitalzufuhr in Höhe von 209 Milliarden Lit, das Presseberichten zufolge 1985 für Alfa Romeo, ein im Kraftfahrzeugsektor tätiges Unternehmen, bereitgestellt worden war. Mit Schreiben vom 21 . November 1986 bestätigte die italienische Ständige Vertretung, daß Alfa Romeo von seinen Anteilseignern Finmeccanica und IRI 1985 206,2 Milliarden Lit in Form einer Kapitalausstattung zugewiesen worden waren, um die 1984 und im ersten Halbjahr 1985 entstandenen Verluste zu decken . Weiter wurde erklärt, daß die Auskünfte über die bis Ende 1986 durchgeführte Verlustdeckung wegen der erst kürzlich erfolgten Übernahme von Alfa Romeo durch Fiat noch nicht mitgeteilt worden konnten . Mit Fernschreiben vom 18 . Dezember 1986 forderte die Kommission die italienische Regierung auf, ihr alle Auskünfte über etwaige noch beabsichtigte oder bereits vergebene Beihilfen an Alfa Romeo oder Fiat im Rahmen der Übernahme von Alfa Romeo durch Fiat zu erteilen . Mit Fernschreiben vom 30 . Januar 1987 der italienischen Ständigen Vertretung teilte die italienische Regierung der Kommission mit, daß im Rahmen der Übernahme keine öffentliche Finanzintervention erfolgt oder vorgesehen sei . Der Erwerb von Fiat sei aufgrund einer Bewertung der beiden konkurrierenden Angebote von Ford und Fiat durch eine unabhängige Beraterfirma erfolgt und entspreche daher den üblichen Marktbedingungen . Schließlich wurde erklärt, daß die von der Kommission erbetenen finanziellen Angaben noch nicht verfügbar seien, aber in angemessener Zeit übermittelt würden . Auf ein weiteres Auskunftsverlangen der Kommission hin teilte die italienische Regierung in ihrem Fernschreiben vom 27 . März 1987 mit, die aussenstehenden Sachverständigen seien zu dem Ergebnis gelangt, beide Angebote seien wirtschaftlich annehmbar, doch sei der Vorschlag von Fiat vorzuziehen, weil dieser eine raschere Erneuerung des Produktangebots von Alfa Romeo böte, die italienischen Partner von Alfa Romeo miteinbezöge, weitere Verluste für den Verkäufer vermeide und die Beschäftigungsziele klarer darlege . Weiter enthielt die Antwort Auskünfte über den von Fiat gebotenen Preis, wobei der Erwerb von Alfa Romeo durch Fiat mit einer Teilübernahme der Schulden von Alfa Romeo bis zu einer Höhe von 700 Milliarden Lit ( einschließlich der gemäß Gesetz 675/77 gewährten Darlehen ) verbunden war, sowie Auskünfte über einen Betrag von 1 050 Milliarden Lit, der von Fiat in Fünfjahresraten ab dem sechsten Jahr nach dem 1 . Januar 1987, dem Zeitpunkt des Erwerbs, gezahlt wird . Zu den Schulden von Alfa Romeo wurde erklärt, die nicht von Fiat übernommenen übrigen Schulden von Alfa Romeo übernehme Finmeccanica ( einschließlich des Darlehens aufgrund des Gesetzes 46/82 ). Obgleich die Kommission mehrmals genaue Informationen über das Verkaufsgeschäft von Alfa Romeo mit Fiat und über das Konkurrenzangebot von Ford erbat, enthielt das Schreiben der italienischen Regierung vom 2 . Juli 1987 keine zusätzlichen Auskünfte . Am 29 . Juli 1987 beschloß die Kommission, hinsichtlich einer Zufuhr von 206,2 Milliarden Lit neuem Kapital für Alfa Romeo im Jahre 1985 und hinsichtlich eines angeblichen Zuschusses, der Teil der Bedingungen für die Übernahme von Alfa Romeo durch Fiat war, das Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 EWG-Vertrag einzuleiten . Nach den ihr vorliegenden Angaben hatte die Kommission Anlaß zu der Befürchtung, daß die italienische Regierung Fiat insofern unterstützte, als sie dem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil eingeräumt haben könnte, indem sie das von Fiat 1986 übernommene Vermögen von Alfa Romeo zu einem niedrigeren Preis berechnete als für Ford, dem zweiten Bieter . Ausserdem konnte sie nicht bewerten, inwieweit der Kaufpreis die Kapitalzufuhr von 1985 berücksichtigte . Mit Schreiben vom 6 . August 1987 forderte die Kommission die italienische Regierung auf, Stellung zu nehmen und die in dem Schreiben gestellten präzisen Fragen zu beantworten . Nach Artikel 93 Absatz 2 EWG-Vertrag wurden auch die anderen Mitgliedstaaten und beteiligte Dritte aufgefordert, ihre Äusserungen zu übermitteln . II Im Rahmen des Verfahrens teilte die italienische Regierung ihre Äusserungen mit Schreiben vom 7 . Oktober 1987 mit, in dem sie ihre Ansicht bestätigte, daß die Bedingungen für den Verkauf von Alfa Romeo an den Fiat-Konzern kein dem Artikel 92 EWG-Vertrag unterliegendes Beihilfeelement enthielten . Auch legte sie einige Daten vor, wonach 1986 weitere 408,9 Milliarden Lit Kapital für Alfa Romeo bereitgestellt wurden . Der Konzern hatte mindestens seit 1978 Verluste ausgewiesen; 1986 beliefen sich diese auf 313,3 Milliarden Lit . Ferner wurde erklärt, die nicht von Fiat übernommene Schuldensumme von Alfa Romeo Auto betrage 291 Milliarden Lit . Die italienische Regierung teilte zudem mit, daß Finmeccanica die erbetenen Auskünfte über die Übernahmebedingungen sowie über den Vergleich zwischen den beiden konkurrierenden Angeboten auf direktem Wege mitteilen werde . Von Finmeccanica erhielt die Kommission drei Stellungnahmen, die mit Schreiben vom 20 . Oktober 1987, 29 . Dezember 1987 und 8 . März 1988 übermittelt wurden . Im Rahmen des vorgenannten Verfahrens äusserten sich vier weitere Mitgliedstaaten . III Die im Rahmen des Verfahrens von der italienischen Regierung und Finmeccanica übermittelten Auskünfte zeigten, daß die Kapitalzufuhr von 408,9 Milliarden Lit 1986 dazu diente, die Nettofinanzschuld des Alfa-Romeo-Konzerns um einen gleichwertigen Betrag zu verringern. Diese Bereitstellung von Kapital durch Finmeccanica erfolgte teilweise über die Tochter Saige, deren Anteile sämtlich von Finmeccanica gehalten werden . Daher verbesserte die neue Kapitalspritze die Finanzlage des Alfa-Romeo-Konzerns erheblich . Besonders erwähnt sei, daß diese Kapitalzufuhr im Juni 1986 während der laufenden Verkaufsverhandlungen zwischen Finmeccanica und Ford, die von Mai bis September 1986 geführt wurden, beschlossen wurde . Infolgedessen beschloß die Kommission am 10 . Mai 1988, das am 29 . Juli 1987 eröffnete Verfahren zu erweitern, um auch die in der Bereitstellung von neuem Kapital in Höhe von 408,9 Milliarden Lit enthaltenen Beihilfeelemente zu erfassen . Ausserdem wiederholte die Kommission ihre Aufforderung an die italienische Regierung, alle Einzelheiten über die Veräusserung von Alfa Romeo sowie die genauen Bedingungen der beiden konkurrierenden Angebote mitzuteilen . Mit Schreiben vom 19 . Mai 1988 wurde die italienische Regierung von der Kommission aufgefordert, ihre Äusserungen zu übermitteln . Speziellere Fragen zur Bewertung der konkurrierenden Angebote wurden Finmeccanica und der italienischen Regierung mit Schreiben vom 25 . Mai 1988 gestellt . Gemäß Artikel 93 Absatz 2 EWG-Vertrag wurden auch die anderen Mitgliedstaaten und Dritte aufgefordert, sich zu äussern . IV Die italienischen Behörden äusserten sich mit Schreiben vom 21 . Juli 1988 . Die Anlagen zu diesem Schreiben, das Schreiben von Finmeccanica vom 15 . Juli 1988 sowie das Schreiben der italienischen Behörden vom 17 . November 1988 und seine Anlagen enthielten detaillierte Angaben, und zwar über - die Finanzlage von Alfa Romeo Ende 1986; - den Zeitplan der Vorgänge, was die Verhandlungen zwischen Finmeccanica und den beiden Bieterfirmen 1986 betrifft; - die Bedingungen der Verkaufsvereinbarung zwischen Fiat und Finmeccanica; - die finanziellen Abmachungen, was die bei Finmeccanica verbleibenden Teile von Alfa Romeo betrifft, sowie über die Bedingungen ihrer Veräusserung an die staatlichen Banken und über die Rückzahlung der verbleibenden Finanzschulden durch Finmeccanica; - die Gründung des Alfa-Lancia-Konzerns durch Fiat und seine Leistung 1987; - die Investitionen in Fabriken von Alfa Romeo während der Jahre 1986 und 1987 und die dafür erlangte Beihilfe . Zu der Kapitalzufuhr von 408,9 Milliarden Lit für Alfa Romeo, die im Juni 1986 von den Anteilseignern Finmeccanica und ihrer Tochtergesellschaft Saige beschlossen und gewährt wurde, erklärte die italienische Regierung, es bestehe kein objektiver Grund für eine Verbindung dieser Kapitalumschichtung mit späteren Entscheidungen über die Veräusserung von Alfa Romeo, denn anders als diejenige von 206,2 Milliarden Lit 1985 diene die neue Kapitalzufuhr nicht zum Verlustausgleich, denn dies sei durch eine Herabsetzung des Aktienkapitals erreicht worden, sondern sei an ein dreijähriges Investitionsprogramm ( 1986 bis 1988 ) und an die Notwendigkeit gebunden, daß das Unternehmen im Lichte der strategischen Entscheidungen, die es zu treffen galt, um eine durchgreifende Lösung für seine Strukturkrise zu finden, eine gesunde Finanzstellung aufrechterhalten konnte . Daher sei der Kapitalbeitrag nach Auffassung der italienischen Regierung als durchaus mit dem Vertrag vereinbar angesehen worden . Überdies könnte bei dem Prestige und der führenden Rolle von Alfa Romeo auf dem Weltmarkt für Sportwagen ein grossangelegtes wirtschaftliches Umstrukturierungsprogramm, das auch zu einer Aufwertung des technologischen Potentials verhelfen würde, durchaus attraktiv für private Anteilseigner sein . Auch liege der Vorgang ganz auf der Linie der Regierungspolitik, Bereiche zu privatisieren, in denen eine staatliche Beteiligung keine strategische Bedeutung habe . Des weiteren wurde erklärt, zu den Zeitpunkten, zu denen die Hauptversammlung von Alfa Romeo die Kapitalaufstockung um 408,9 Milliarden Lit beschlossen habe und die Anteilseigner das erhöhte Kapital einzahlten, Verhandlungen nur mit Ford geführt worden seien; schon dies zeige, daß mit dieser Transaktion keineswegs beabsichtigt worden sei, Fiat zu fördern . Die italienischen Behörden seien daher der Auffassung, daß die Feststellung in dem Schreiben der Kommission, die Kapitalaufstockung habe es Fiat ermöglicht, Alfa Romeo zu übernehmen, ohne sich ihre gesamte Schuldenlast aufzubürden, unbegründet sei . Was den Vergleich zwischen den Angeboten von Fiat und Ford betrifft, wiederholten die italienischen Behörden, die Entscheidung für Fiat beruhe auf der finanziellen Bewertung der beiden Angebote durch eine unabhängige Beraterfirma, deren Ergebnisse die Grundlage einer am 3 . November 1986 bekanntgegebenen "Fairneß Opinion" bildeten . Die "Fairneß Opinion" gelangte zu dem Ergebnis, daß die gemäß dem Ford-Vorschlag oder dem Fiat-Vorschlag für Finmeccanica zu erbringende Gegenleistung wirtschaftlich annehmbar sei und innerhalb der Werteskala liege, die die Berater als angemessen ansahen . Sie folgerten jedoch, daß das Fiat-Angebot finanziell gesehen für Finmeccanica besser sei . Gemäß den italienischen Behörden akzeptierte der Vorstand von Finmeccania den Fiat-Vorschlag auch deshalb, weil er neben seinen finanziellen Vorteilen im Vergleich zu dem Angebot von Ford folgende Vorteile aufwies, nämlich - er enthob Finmeccanica der Verpflichtung, nach dem 1 . Januar 1987 Verluste mit Alfa Romeo zu teilen und zu der Umstrukturierung, die zur Beseitigung der strukturellen Ursachen dieser Verluste erforderlich waren, beizutragen; - eine raschere Erneuerung des Produktangebots von Alfa Romeo mit einer besseren Gewähr dafür, daß das Unternehmen recht kurzfristig ein angemessenes Maß an Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt erreichen würde; - Einbeziehung aller Betriebsgesellschaften von Alfa Romeo; - eine stärkere Verpflichtung zu Beschäftigungszielen . Die vorstehenden Überlegungen veranlassten die Unternehmensleitungen von Finmeccanica und IRI dazu, sich für Fiat zu entscheiden . Dies wurde von der italienischen Regierung mit Beschluß vom 7 . November 1986 gebilligt . Zwei andere Mitgliedstaaten äusserten sich zur Erweiterung des Verfahrens . V Alfa Romeo ist der zweitgrösste Kfz-Hersteller in Italien . Das Unternehmen, das 1910 gegründet wurde, ging 1933 an die öffentliche Holding IRI über . Wie für die meisten Kfz-Hersteller hatte der erste Ölpreisschock 1973/74, der eine beispiellose Krise am Automobilmarkt verursachte, Verluste für Alfa Romeo zum Ergebnis . Jedoch konnte Alfa Romeo sich nie finanziell erholen und verzeichnete während der darauffolgenden 14 Jahre ununterbrochen Verluste . Anfänglich kamen die Probleme der Firma von strategischen Entscheidungen der Vorjahre . Ende der 60er Jahre beschloß die Firma, ihr Modellangebot zu vergrössern und produzierte erstmals Kleinwagen, wofür sie die Fertigungs - und Montageanlagen bei Neapel baute . Durch diese Anlagen, die 1972 betriebsbereit wurden, verdoppelte sich die jährliche Automontagekapazität von Alfa Romeo praktisch auf über 400 000 Fahrzeuge . Jedoch litten diese Betriebsstätten immer unter Kapazitätsüberhang, Arbeitskonflikten und niedriger Arbeitsproduktivität . Die schwere Finanzlast von Alfa Sud verhinderte die Erneuerung der von den Mailänder Werken von Alfa Romeo hergestellten Produkte sowie die Modernisierung dieser Produktionsstätten . Ende der 70er Jahre verfolgte die Unternehmensleitung von Alfa Romeo eine defensive Marktstrategie durch den Verzicht auf Auslandstätigkeiten und Gemeinschaftsunternehmen und durch eine Planung von Jahr zu Jahr . Das Jahr 1980 brachte eine Wende in der Unternehmensstrategie . Mit der Annahme eines strategischen Jahresplans waren grosse Investitionen verbunden mit dem Ziel eines grösseren und wettbewerbsfähigen Produktionsvolumens, flankiert durch eine aggressive Absatzpolitik . Der Plan umfasste auch eine organisatorische Umstrukturierung . Insbesondere fusionierten Alfa Romeo und Alfa Sud zu einem einzigen Unternehmen ( Alfa Romeo Auto ), während die Tätigkeiten im Bereich der Flugzeugmotoren und Nutzfahrzeuge von zwei neuen juristisch selbständigen Einheiten ( AVIO und ARVECO ) übernommen wurden . Die Hauptmerkmale der auf eine Ertragsschwelle von über 300 000 Fahrzeugen pro Jahr abgestellten Betriebsstätte waren : Erneuerung der Modellreihe und Verkürzung ihrer Produktionsdauer; eine Vereinbarung mit dem Fiat-Konzern für die Produktion der gewöhnlichen Bestandteile und ein Gemeinschaftsunternehmen mit der japanischen Firma Nissan für die Produktion eines neuen Kleinwagens ( ARNA ) in der Betriebsstätte von Neapel . Alfa Romeo sollte die gleichen Motoren, wie sie in der Alfasud-Produktion verwendet wurden, sowie die mechanischen Bauteile und Nissan die Karosserien liefern . Zu dem durch den Plan vorgesehenen drastischen Anstieg der Produktion und Kapazitätsauslastung kam es nie, weil er zu optimistisch war, da ARNA sich als ein Misserfolg erwies : Alfa Romeo verzeichnete anhaltende Marktanteilsverluste, und seine Produktion ging in der Zeit von 1981 bis 1984 zurück . Angesichts der erheblichen überschüssigen Produktionskapazität auf europäischer Ebene 1983/84 überprüfte Alfa Romeo seine Zielsetzungen und definierte neue Organisationsstrukturen, die nicht mehr auf einer Verbesserung der Nachfrage, ausgedrückt in Volumen und Preisen, die jetzt unrealistisch war, sondern auf einer drastischen Senkung der Produktionskosten, der Betriebskosten und der Umstrukturierung seiner Ressourcen allgemein beruhte . Das Unternehmen überprüfte seinen Investitionsplan mit dem Ziel einer viel niedrigeren Ertragsschwelle ( 220 000 Fahrzeuge pro Jahr ) durch eine vollständige Erneuerung des Produktionsverfahrens, die Optimierung der produzierten Modellreihe ( Verwendung der gleichen Makroteile für verschiedene Modelle ), was einen starken Personalabbau mit sich brachte, dessen Kosten durch die Einschaltung der Cassa Integrazione voll abgedeckt wurden . Für einen Teil dieser Investitionen hat Alfa Romeo nach den Gesetzen 675/77 und 46/82 staatliche Beihilfen erhalten . Die Kommission genehmigte im November 1983 und im Juli 1984 Investitionsbeihilfen an Alfa Romeo in Form von 88 Milliarden Lit Zuschüssen und 363 Milliarden Lit zinsgünstigen Darlehen und 39,6 Milliarden Lit Zuschüssen für Innovationsinvestitionen und FuE-Ausgaben . Diese geförderten Investitionen können nicht mit der anschließenden Kapitalzufuhr von 1985 in Verbindung gebracht werden . Sie wurden nicht als ein Teil einer umfassenderen Umstrukturierungsmaßnahme, die entweder die technische oder die finanzielle Umstrukturierung des Konzerns umfasste, sondern als ein eher begrenztes Vorgehen speziell in bezug auf die Verlegung einiger Tätigkeiten nach dem Mezzogiorno dargestellt . In keinem Abschnitt während all dieser Jahre notifizierten oder äusserten die italienischen Behörden gegenüber der Kommission jemals die Absicht, Alfa Romeo neues Kapital zuzuführen oder Beihilfen zu gewähren, um zusätzliche Investitionen und eine finanzielle Umstrukturierung zu fördern oder Betriebsverluste des Konzerns auszugleichen . Da der Investitionsplan jedoch nicht die erwarteten Verbesserungen von Arbeitsproduktivität und Produktqualität erbrachte, verschlechterten sich die Finanzergebnisse von Alfa Romeo in den Jahren 1984 und 1985 drastisch . Der Beschluß über die Veräusserung der Kfz-Tätigkeiten des Alfa-Romeo-Konzerns war das Ergebnis einer Reihe von Einschätzungen der künftigen Strategie, nachdem der Umstrukturierungsplan gescheitert war . Diese Einschätzungen wurden 1985 und 1986 sowohl direkt von Finmeccanica und IRI als auch von den entsprechenden Regierungs - und Parlamentsgremien vorgenommen . Sie zeigten, daß der Konzern nicht als selbständiger Hersteller rentabel werden konnte und daß es bei der immer tiefgreifenderen Finanz - und Absatzkrise von Alfa Romeo die einzig mögliche Lösung war, das Unternehmen mit einem grösseren Kfz-Hersteller zu verschmelzen . Anfang 1986 wurden die am Weltmarkt führenden Kfz-Hersteller darauf angesprochen, ob ein Interesse daran bestand, entweder Anteile an Alfa - Romeo-Unternehmen oder lediglich die Motorproduktion des Konzerns zu erwerben . Lediglich von Ford und Fiat wurden Vorschläge gemacht . Nach intensiven technischen Untersuchungen und Verhandlungen zwischen Finmeccanica/Alfa Romeo und Ford legte Ford am 30 . September 1986 einen bis 7 . November 1986 befristeten förmlichen Vorschlag für den Erwerb von Alfa Romeo vor . Der Vorschlag von Ford bestand darin, Alfa Romeo als ein Einzelunternehmen aufrechtzuerhalten, an dem Ford eine Minderheitsbeteiligung ( etwa 20 %) mit dem Recht, in den darauffolgenden Jahren für eine Mehrheitsbeteiligung zu optieren, erwerben würde . Ford wollte die Identität und Marke von Alfa Romeo beibehalten und das Produktionsvolumen bis 1994 unter Aufrechterhaltung des Beschäftigungsniveaus bis 1994 auf seine volle Kapazität steigern . Der Vorschlag umfasste auch Kaufoptionen für den Erwerb der verbleibenden Anteile während der darauffolgenden fünf Jahre . So sollte der Erwerb aller Anteile innerhalb von acht Jahren abgeschlossen werden . Ford würde das Eigenkapital von Alfa Romeo Auto, seinen Töchtern Alfa Romeo Kredit und Leasing und der staatlichen Verkaufsgesellschaften in fünfzehn Ländern erwerben . Ford wollte in einem späteren Stadium auch ARNA, SPICA und ARVECO erwerben . Der Ford-Vorschlag enthielt auch einen Investitionsplan für die nächsten Jahre mit einem geschätzten Kostenaufwand von 4 000 Milliarden Lit . Die Kosten dieser Investitionen sollten unter den Anteilseignern ( d . h . Finmeccanica und Ford ) im Verhältnis zu ihren Beteiligungen zu dem Zeitpunkt aufgeteilt werden . Auf dieselbe Weise sollten Betriebsverluste geteilt werden . Ford rechnete damit, daß Alfa Romeo bis 1990 wieder rentabel wirtschaften würde . Am 1 . Oktober 1986 setzte Fiat Finmeccanica davon in Kenntnis, daß das Unternehmen für die Umstrukturierung und Wiederankurbelung von Alfa Romeo, wie in den Hauptpunkten seines Vorschlags dargelegt, zur Zusammenarbeit bereit sei, und versprach, möglichst bald mehr Einzelheiten mitzuteilen . Am 24 . Oktober sandte Fiat einen Arbeitsvorschlag an Finmeccanica; in seinem Schreiben vom 1 . November wurden weitere Einzelheiten mitgeteilt . Darin wurde erklärt, sein Angebot betreffe den Erwerb des Nettoanlagekapitals des Alfa Romeo-Konzerns, das aufgrund von Auskünften der Finmeccanica auf 1 750 Milliarden Lit geschätzt werde . Fiat schlug vor, zum Zeitpunkt des Erwerbs Nettofinanzschulden des Alfa-Romeo-Konzerns von nicht mehr und nicht weniger als 700 Milliarden Lit zu übernehmen . Die der Rechnungsprüfung unterliegenden übrigen 1 050 Milliarden Lit würden in Fünfjahresraten, beginnend mit dem Ende des sechsten Jahres nach dem Zeitpunkt des Erwerbs und endend mit Ablauf des zehnten Jahres, gezahlt . Mit der Übernahme durch Fiat wurde bezweckt, durch die Verschmelzung der Tätigkeiten von Alfa Romeo und Lancia bei der Produktion von Kraftfahrzeugen für gehobene Ansprüche eine neue juristische Person zu schaffen . Das neue Unternehmen, Alfa Lancia genannt, würde 1992 eine Produktionskapazität von 620 000 Kraftfahrzeugen pro Jahr, davon 300 000 Alfa-Romeo-Wagen, erreichen . Die vorhandene Kapazität von Alfa Romeo mit 400 000 Autos würde aufrechterhalten und im Hinblick auf eine Steigerung des Marktanteils von Alfa - und Lancia-Fahrzeugen voll genutzt . In der Zeit von 1987 bis 1995 würde Fiat 5 000 Milliarden Lit und mehr in das neue Unternehmen investieren, wovon etwa 75 % für Alfa-Romeo-Fertigungsstätten reserviert würden . Ende 1990 würden 28 000 Arbeitnehmer bei Alfa Romeo beschäftigt . Bis 1990 würden die Kosten der Entlassungen überschüssiger Arbeitskräfte von der Cassa Integrazione oder im Rahmen von Regelungen über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand getragen . Das neue Unternehmen sollte folgende Teile des Alfa-Romeo-Konzerns übernehmen : feste und immaterielle Werte, Verbindlichkeiten bis zu 700 Milliarden Lit netto, das Betriebskapital und Lagerbestände von Alfa Romeo Spa und Alfa Romeo Auto sowie die Geschäftsanteile an seinen italienischen und ausländischen Töchtern, mit Ausnahme von Alfa Romeo international . Am 6 . November 1986 setzte Finmeccanica Fiat davon in Kenntnis, daß ihr Vorstand am Vortag beschlossen habe, das erwähnte Fiat-Angebot anzunehmen . Finmeccanica erklärte weiter, die Annahme schließe auch die Entscheidung von Finmeccanica ein, sämtliche Geschäftsanteile in dem neuen Unternehmen, die ihr womöglich zugewiesen würden, entweder direkt oder durch die von ihr kontrollierten Unternehmen an Fiat zu übertragen . Als eine Folge der Vereinbarung zwischen Finmeccanica und Fiat übertrugen Anfang Dezember 1986 Alfa Romeo Auto und Alfa Romeo Spa ihre Aktiva zum Buchwert an den Fiat-Konzern . Ab 1 . Januar 1987 übernahm Fiat die uneingeschränkte und effektive Verantwortung für die Verwaltung der übertragenen Aktiva . Am 2 . Januar 1987 erwarb Fiat von Alfa Romeo Spa und Alfa Romeo Auto sämtliche Aktiva und die vorgenannten Geschäftsanteile an den Tochtergesellschaften von Alfa zum Gesamtwert von 1 024,6 Milliarden Lit, wie er anschließend aufgrund von geprüften Bilanzen vom 31 . Dezember 1986 bestimmt wurde . Am selben Tag wurde der neue Alfa-Lancia-Konzern gegründet und betriebsbereit . Noch am selben Tag wurde das neue Unternehmen für 700 Milliarden Lit Nettofinanzverbindlichkeiten des ehemaligen Alfa-Romeo-Kon

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.