Europäische Union

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 29. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32011D0409(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Regelung erlassen, die die Zuschussfähigkeit von Ausgaben regelt, die den Parteien im Zusammenhang mit ihren Kampagnen zur Europawahl entstehen. Artikel 12 Veröffentlichung 1.   Im Verlauf des ersten Halbjahres des folgenden Haushaltsjahres veröffentlicht das Europäische Parlament wenigstens die in Artikel 9a der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 und in Artikel 169 der Verordnung (EG) Nr. 2342/2002 genannten Angaben auf seiner Website. 2.   Bis zum 30. September des Jahres, das auf das Haushaltsjahr folgt, für das die Finanzhilfe gewährt wurde, veröffentlicht der Empfänger wenigstens die in Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 genannten Informationen auf seiner Website oder, in Ermangelung einer solchen, in einem geeigneten Medium. Artikel 13 Rechtsbehelf Gegen die gemäß der vorliegenden Regelung gefassten Beschlüsse können Rechtsmittel vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen eingelegt werden. Artikel 14 Übergangsbestimmungen für das Haushaltsjahr 2008 1.   Das Europäische Parlament wird den betroffenen Parteien nach Verabschiedung der Änderungen zu dieser Regelung am 18. Februar 2008 sobald wie möglich die in Artikel 2 genannten Informationen in Bezug auf die angeschlossenen Stiftungen zukommen lassen. 2.   Wenn eine Partei gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1524/2007 einen zusätzlichen Antrag auf Finanzierung einreicht, der auf den durch die Änderungsverordnung zur Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 oder diese Regelung eingeführten Änderungen beruht, gilt Folgendes: (a) für ihre eigene Finanzierung: Der bevollmächtigte Anweisungsbefugte ist, ohne dass es eines weiteren Beschlusses des Präsidiums bedarf, befugt, die entsprechend geänderte Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen; (b) für die Finanzierung einer Stiftung: Die in Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 2 genannten Daten 1. November und 1. Februar werden durch 28. März bzw. 28. Juni ersetzt. Artikel 15 Änderung der Regelung Vor dem 30. September 2010 legt der Generalsekretär des Europäischen Parlaments dem Präsidium einen Bericht über die Umsetzung der vorliegenden Regelung vor. In dem Bericht sind gegebenenfalls etwaige Änderungsvorschläge zu dieser Regelung und zu dem System der Finanzierung der europäischen politischen Parteien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 enthalten. Artikel 16 Inkrafttreten Die vom Präsidium am 2. Februar 2011 beschlossenen Änderungen gelten ab dem Verfahren zur Gewährung der Finanzhilfen für das Jahr 2012. Die Regelung wird im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website des Europäischen Parlaments veröffentlicht. (1)  Geändert durch Beschlüsse des Präsidiums vom 1. Februar 2006, 18. Februar 2008 und 2. Februar 2011. Diese Veröffentlichung ist eine konsolidierte Fassung des Präsidiumsbeschlusses vom 29. März 2004, zuletzt geändert durch den Beschluss des Präsidiums vom 2. Februar 2011. (2)  ABl. L 297 vom 15.11.2003, S. 1. (3)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1. (5)  ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1. ANLAGE 1 ANLAGE 2a PARTEI ANHANG Analytische Gliederung des Betriebskostenvoranschlags Ausgaben Erstattungsfähige Ausgaben Budget Ergebnis A.1:   Personalaufwendungen 1. Dienstbezüge     2. Beiträge     3. Berufliche Fortbildung     4. Reisekosten des Personals     5. Sonstige Personalkosten     A.2:   Infrastruktur- und Betriebskosten 1. Miete, Nebenkosten und Unterhalt     2. Kosten für Installierung, Betrieb und Wartung von Anlagen     3. Kosten der Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände     4. Papier- und Bürobedarf     5. Porto- und Fernmeldekosten     6. Druck-, Übersetzungs- und Vervielfältigungskosten     7. Sonstige Personalkosten     A.3:   Verwaltungsausgaben 1. Dokumentationskosten (Zeitungen, Presseagenturen, Datenbanken)     2. Studien- und Forschungskosten     3. Rechtsanwalts- und Prozesskosten.     4. Buchführungs- und Rechnungsprüfungskosten     5. Unterstützung für angeschlossene Organisationen und Zuschüsse an Dritte     6. Diverse Betriebsausgaben     A.4:   Sitzungen und Repräsentationskosten 1. Sitzungskosten     2. Teilnahme an Seminaren und Konferenzen     3. Ausgaben für Repräsentationszwecke     4. Ausgaben für Einladungen     5. Sonstige Sitzungsausgaben     A.5:   Ausgaben für Informationszwecke und Veröffentlichungen 1. Ausgaben für Veröffentlichungen     2. Einrichtung und Nutzung von Websites     3. Werbungskosten     4. Kommunikationsmaterial (Werbegeschenke)     5. Seminare und Ausstellungen     6. Wahlkampagnen (1)     7. Sonstige Informationskosten     A.6: Ausgaben für Sacheinlagen     A.7: Zuweisung zur „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N+1 anfallende zuschussfähige Kosten“  (1)     A. ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     B.1   Nicht erstattungsfähige Ausgaben 1. Rückstellungen     2. Finanzkosten     3. Kursdifferenzen     4. Notleidende Forderungen     5. Sonstiges (genau anzugeben)     B. NICHT ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     C. AUSGABEN INSGESAMT     Einnahmen   Budget Ergebnis D.1 Auflösung der „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N anfallende zuschussfähige Kosten“ (1)     D.2 Finanzhilfe des EP     D.3 Mitgliedsbeiträge     3.1 von Mitgliedsparteien     3.2 von einzelnen Mitgliedern     D.4 Spenden     4.1 über 500 EUR     4.2 unter 500 EUR     D.5 Sonstige Eigenmittel (zur Deckung zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)           D.6 Sacheinlagen           D. EINNAHMEN (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben)           E.1 Zusätzliche sonstige Eigenmittel (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)     E. EINNAHMEN (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben)     F. EINNAHMEN INSGESAMT     G. Gewinn/Verlust (F-C)     H.1 Zuweisung von Eigenmitteln auf das spezielle Reservekonto (1)     H. Gewinn/Verlust zum Zweck der Überprüfung des Grundsatzes des Gewinnverbots (G-H.1) (1)     (1)  Gilt nicht für politische Stiftungen auf europäischer Ebene ANLAGE 2B (STIFTUNG) ANHANG Analytische Gliederung des Betriebskostenvoranschlags Ausgaben Erstattungsfähige Ausgaben Budget Ergebnis A.1:   Personalaufwendungen 1. Dienstbezüge     2. Beiträge     3. Berufliche Fortbildung     4. Reisekosten des Personals     5. Sonstige Personalkosten     A.2:   Infrastruktur- und Betriebskosten 1. Miete, Nebenkosten und Unterhalt     2. Kosten für Installierung, Betrieb und Wartung von Anlagen     3. Kosten der Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände     4. Papier- und Bürobedarf     5. Porto- und Fernmeldekosten     6. Druck-, Übersetzungs- und Vervielfältigungskosten     7. Sonstige Personalkosten     A.3:   Verwaltungsausgaben 1. Dokumentationskosten (Zeitungen, Presseagenturen, Datenbanken)     2. Studien- und Forschungskosten     3. Rechtsanwalts- und Prozesskosten.     4. Buchführungs- und Rechnungsprüfungskosten     5. Unterstützung für angeschlossene Organisationen und Zuschüsse an Dritte     6. Diverse Betriebsausgaben     A.4:   Sitzungen und Repräsentationskosten 1. Sitzungskosten     2. Teilnahme an Seminaren und Konferenzen     3. Ausgaben für Repräsentationszwecke     4. Ausgaben für Einladungen     5. Sonstige Sitzungsausgaben     A.5:   Ausgaben für Informationszwecke und Veröffentlichungen 1. Ausgaben für Veröffentlichungen     2. Einrichtung und Nutzung von Websites     3. Werbungskosten     4. Kommunikationsmaterial (Werbegeschenke)     5. Seminare und Ausstellungen     6. Wahlkampagnen (1)     7. Sonstige Informationskosten     A.6: Ausgaben für Sacheinlagen     A.7: Zuweisung zur „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N+1 anfallende zuschussfähige Kosten“  (1)     A. ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     B.1   Nicht erstattungsfähige Ausgaben 1. Rückstellungen     2. Finanzkosten     3. Kursdifferenzen     4. Notleidende Forderungen     5. Sonstiges (genau anzugeben)     B. NICHT ZUSCHUSSFÄHIGE AUSGABEN INSGESAMT     C. AUSGABEN INSGESAMT     Einnahmen   Budget Ergebnis D.1 Auflösung der „Rückstellung für im ersten Quartal des Jahres N anfallende zuschussfähige Kosten“ (1)     D.2 Finanzhilfe des EP     D.3 Mitgliedsbeiträge     3.1 von Mitgliedsparteien     3.2 von einzelnen Mitgliedern     D.4 Spenden     4.1 über 500 EUR     4.2 unter 500 EUR     D.5 Sonstige Eigenmittel (zur Deckung zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)           D.6 Sacheinlagen           D. EINNAHMEN (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben)           E.1 Zusätzliche sonstige Eigenmittel (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben) (einzeln aufzuführen)     E. EINNAHMEN (zur Deckung nicht zuschussfähiger Ausgaben)     F. EINNAHMEN INSGESAMT     G. Gewinn/Verlust (F-C)     H.1 Zuweisung von Eigenmitteln auf das spezielle Reservekonto (1)     H. Gewinn/Verlust zum Zweck der Überprüfung des Grundsatzes des Gewinnverbots (G-H.1) (1)     (1)  Gilt nicht für politische Stiftungen auf europäischer Ebene

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.