Europäische Union

Beschluss (GASP) 2026/886 des Rates vom 21. April 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2026/886 21.4.2026 BESCHLUSS (GASP) 2026/886 DES RATES vom 21. April 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 (1) angenommen. (2) Am 24. Februar 2026 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde (im Folgenden „Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen“), vier Personen in die Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. (3) Am 5. März 2026 hat der Rat den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/529 (2) angenommen, mit dem die am 24. Februar 2026 vom Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aufgenommenen vier Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP des Rates (3). (4) Die Einträge zu den am 24. Februar 2026 durch den Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aufgenommen vier Personen sollten von der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 gestrichen werden. (5) Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 21. April 2026. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)  Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj). (2)  Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/529 des Rates vom 5. März 2026 zur Durchführung des Beschlusses 2014/450/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan (ABl. L, 2026/529, 5.3.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/529/oj). (3)  Beschluss 2014/450/GASP des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/423/GASP (ABl. L 203 vom 11.7.2014, S. 106, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/450/oj). ANHANG Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 werden unter der Überschrift „A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1“ die folgenden vier Einträge gestrichen: 13. Abdelrahim Hamdan DAGALO; 15. Elfateh Abdullah Idris ADAM; 17. Tijani Ibrahim Moussa MOHAMED; 18. Gedo HAMDAN. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/886/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.