Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 3. Februar 2014 zur Benennung der 2013 mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0205(01). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

5.2.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 33/4 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. Februar 2014 zur Benennung der 2013 mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten 2014/C 33/04 DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf den Beschluss Nr. 1194/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die europäische Jury legte am 28. November 2013 ihren Bericht über die Auswahl der Stätten vor, denen 2013 das Europäische Kulturerbe-Siegel zuerkannt werden sollte, und die Kommission sollte unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury die Stätten benennen, denen das Siegel zuerkannt wird. (2) Gemäß Artikel 15 des Beschlusses Nr. 1194/2011/EU wird jede Stätte, der das Siegel zuerkannt wurde, regelmäßig kontrolliert, um zu gewährleisten, dass die Stätte die Kriterien dauerhaft erfüllt und dem Projekt und dem Arbeitsprogramm, die mit der Bewerbung um das Siegel eingereicht wurden, nachkommt — BESCHLIESST: Einziger Artikel Das Europäische Kulturerbe-Siegel wird folgenden Stätten zuerkannt: Archäologischer Park Carnuntum (Österreich), Große Zunfthalle — Estnisches Historisches Museum (Estland), Gedenkstätte Kamp Westerbork (Niederlande) und Friedenspalast (Niederlande). Brüssel, den 3. Februar 2014 Für die Kommission Androulla VASSILIOU Mitglied der Kommission (1)  ABl. L 303 vom 22.11.2011, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.