Europäische Union

2007/797/EG: Beschluss des Rates vom 15. November 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung der Änderungen des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012

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Quellenkennung: 32007D0797. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nd Gefrierkapazität: 20. Maschinentyp und -leistung: 21. Fanggeräte: 22. Anzahl Besatzungsmitglieder: 23. Fernmeldeanlage: 24. Rufzeichen: 25. Kennzeichen: 26. Beabsichtigte Fangtätigkeiten: 27. Anlandeort: 28. Fanggebiete: 29. Befischte Arten: 30. Geltungsdauer: 31. Besondere Bedingungen: Stellungnahme der Generaldirektion Fischerei und Aquakultur: Bemerkungen des Fischereiministeriums: (1)  Nichtzutreffendes streichen. ANLAGE 2 Fischereilogbuch für den Thunfischfang Text von Bild Schiffsname: Bruttoregistertonnen: Monat Tag Jahr Hafen Flaggenstaat: Ladekapazität (t): Registernummer: Kapitän: AUSFAHRT: Reeder: Anzahl Besatzungsmitglieder: Anschrift: Berichtsdatum: RÜCKKEHR: Langleine Lebendköder Ringwade Schleppangel Sonstige (Berichtet durch): Zahl der Tage auf See: Anzahl Fischereitage: Anzahl der durchgeführten Hols: Nummer der Fangreise: Daten Sektor Wasseroberflächentemperatur (°C) Fischereiaufwand Zahl der verwendeten Haken Fänge Fänge Verwendeter Köder Monat Tag Breite N/S Länge O/W Roter Thun Gelbflossenthun (Großaugenthun) (Weißer Thun) (Schwertfisch) (Gestreifter Marlin) (Weißer Marlin) (Schwarzer Marlin) (Segelfisch) Echter Bonito Tagesmenge insgesamt Thunnus thynnus oder maccoyi Thunnus albacares Thunnus obesus Thunnus alalunga Xiphias gladius Tetraptunus audax oder albidus Makaira indica Istiophorus albicane oder platypterus Katsuwonus pelamis (Gemischte Fänge) (nur Gewicht in kg) Makrelenhecht Tintenfisch Lebendköder (Andere) Anz. Gewicht in kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg Anz. kg ANLANDEGEWICHT (in kg) Anmerkungen: 1 — Für jeden Monat ein Blatt ausfüllen und für jeden Tag eine Zeile. 2 — Am Ende jeder Fangreise ist eine Kopie zu übersenden an Ihren Korrespondenten oder an ICCAT, Calle Corazón de María, 8, 28002 Madrid. Spanien. 3 — „Tag“ ist der Tag, an dem Sie die Leinen aussetzen. 4 — Das Fanggebiet entspricht der Schiffsposition. Angabe der Längen- und Breitengrade mit gerundeten Minuten. Unbedingt N/S und O/W angeben. 5 — Die unterste Zeile — Anlandegewicht — erst am Ende der Fangreise ausfüllen. Anzugeben ist das tatsächliche Gewicht beim Entladen. 6 — Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. ANLAGE 3 Coordonnées (latitudes et longitudes de la zone pêche (ZP) de Madagascar (voir aussi carte géographique annexée en appendice 4)   Coordonnées en deg. déc. Coordonnées en deg. mn Réf X Y X Y A 49,40 –10,3 49°24′E 10°18′S B 51 –11,8 51°0′E 11°48′S C 53,3 –12,7 53°18′E 12°42′S D 52,2 –16,3 52°12′E 16°18′S E 52,8 –18,8 52°48′E 18°48′S F 52 –20,4 52°0′E 20°24′S G 51,8 –21,9 51°48′E 21°54′S H 50,4 –26,2 50°24′E 26°12′S I 48,3 –28,2 48°18′E 28°12′S J 45,4 –28,7 45°24′E 28°42′S K 41,9 –27,8 41°54′E 27°48′S L 40,6 –26 40°36′E 26°0′S M 41,8 –24,3 41°48′E 24°18′S N 41,6 –20,8 41°36′E 20°48′S O 41,4 –19,3 41°24′E 19°18′S P 43,2 –17,8 43°12′E 17°48′S Q 43,4 –16,9 43°24′E 16°54′S R 42,55 –15,6 42°33′E 15°36′S S 43,15 –14,35 43°9′E 14°21′S T 45 –14,5 45°0′E 14°30′S U 46,8 –13,4 46°48′E 13°24′S V 48,4 –11,2 48°24′E 11°12′S ANLAGE 4 Fischereizone Madagaskars Text von Bild Échelle: 1/14 000 000 e Édition: Septembre 2003. Zone de pêche de Madagascar: — À l'ouest: Calage de la zone de pêche de Madagascar sur la zone de pêche française. — Au sud et au sud-est: Calage sur la ligne des 200 milles calculée à partir du trait de côte. — Au nord et à l'est: Calage sur la zone de pêche calculée par la méthode des équidistances. — Simplification de la délimitation à partir de points de référence. VMS-PROTOKOLL mit Durchführungsbestimmungen zur Satellitenüberwachung von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft, die in der AWZ Madagaskars Fischfang betreiben 1. Die Bestimmungen dieses Protokolls ergänzen das Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Madagaskar für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 und gelten gemäß „Kapitel VIII — Überwachung“ Nummer 5 des Anhangs jenes Protokolls. 2. Alle Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von mehr als 15 m, die im Rahmen des Fischereiabkommens EG-Madagaskar Fischfang betreiben, werden während ihres Aufenthalts in der madagassischen AWZ per Satellit überwacht. Für die Satellitenüberwachung teilen die madagassischen Behörden der Gemeinschaft die Koordinaten (Breiten- und Längengrade) der madagassischen AWZ mit. Die madagassischen Behörden übermitteln diese Angaben in elektronischer Form, ausgedrückt in Dezimalgraden im WGS-84-Format. 3. Die Vertragsparteien tauschen Informationen über die X.25-Adressen und die Spezifikationen für die elektronische Kommunikation zwischen ihren Kontrollzentren gemäß den unter den Nummern 5 und 7 festgelegten Bedingungen aus. Diese Angaben umfassen, soweit möglich, die Namen, Telefon-, Telex- und Faxnummern und die elektronischen Adressen (Internet oder X.400), die für die allgemeinen Mitteilungen zwischen den Kontrollzentren verwendet werden können. 4. Die Position der Fischereifahrzeuge wird auf 500 m genau und mit einem Vertrauensintervall von 99 % bestimmt. 5. Wenn ein Fischereifahrzeug, das im Rahmen des Abkommens Fischfang betreibt und nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften satellitengestützt überwacht wird, in die madagassische AWZ einläuft, übermittelt das Kontrollzentrum des Flaggenstaats die anschließenden Positionsmeldungen (Schiffsidentifizierung, Längen- und Breitengrad, Kurs und Geschwindigkeit) unverzüglich und mindestens einmal alle 3 Stunden an die madagassische Fischereiüberwachungsbehörde. Diese Mitteilungen werden als Positionsmeldungen gekennzeichnet. 6. Die unter Nummer 5 genannten Mitteilungen werden elektronisch im Format X.25 oder in einem anderen gesicherten Protokoll übermittelt. Die Übermittlung dieser Mitteilungen erfolgt in Echtzeit gemäß dem Format der Tabelle II. 7. Bei technischen Störungen oder dauerhaftem Ausfall des satellitengestützten Überwachungsgeräts an Bord des Fischereifahrzeugs übermittelt der Kapitän dieses Schiffs die unter Nummer 5 vorgesehenen Angaben baldmöglichst per Fax an das Kontrollzentrum des Flaggenstaats und an die madagassische Fischereiüberwachungsbehörde. In diesem Fall ist um 6 Uhr, 12 Uhr und 18 Uhr (Ortszeit Madagaskars) eine Positionsmeldung zu übermitteln. Sie umfasst auch die vom Kapitän aufgezeichneten dreistündlichen Positionsmeldungen gemäß Nummer 5. Das Kontrollzentrum des Flaggenstaats leitet diese Meldungen an die madagassische Fischereiüberwachungsbehörde weiter. Das defekte Gerät ist spätestens innerhalb eines Monats zu reparieren oder auszutauschen. Nach Ablauf dieser Frist muss das Schiff die madagassische AWZ verlassen. 8. Die Kontrollzentren der Flaggenstaaten überwachen die Bewegungen ihrer Fischereifahrzeuge in den madagassischen Gewässern. Werden die Fischereifahrzeuge nicht wie vorgeschrieben überwacht, so ist die madagassische Fischereiüberwachungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, und das Verfahren gemäß Nummer 7 findet Anwendung. 9. Stellt die madagassische Fischereiüberwachungsbehörde fest, dass der Flaggenstaat die unter Nummer 5 vorgesehenen Angaben nicht übermittelt, werden die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission unverzüglich unterrichtet. 10. Die gemäß den vorliegenden Bestimmungen an die Vertragspartei übermittelten Überwachungsangaben sind ausschließlich zur Kontrolle und Überwachung der Gemeinschaftsschiffe, die im Rahmen des Abkommens EG-Madagaskar Fischfang betreiben, durch die madagassischen Behörden bestimmt. Die Angaben dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 11. Die Hardware- und Softwarekomponenten des satellitengestützten Schiffsüberwachungssystems müssen gegen Manipulationen geschützt sein, d. h., es darf nicht möglich sein, falsche Positionen ein- oder auszugeben oder das System manuell zu umgehen. Das System muss vollautomatisch und unabhängig von den Umgebungs- bzw. Witterungsbedingungen jederzeit in Betrieb sein. Das Satellitenüberwachungsgerät darf nicht zerstört, beschädigt, außer Betrieb gesetzt oder auf andere Weise beeinträchtigt werden. Die Schiffskapitäne sorgen dafür, dass — die Daten nicht manipuliert werden, — die Antenne(n) für die Verbindung mit den Satellitenüberwachungsgeräten nicht beeinträchtigt wird/werden, — die Stromversorgung der Satellitenüberwachungsgeräte nicht unterbrochen wird und — die zur Satellitenüberwachung erforderlichen Geräte nicht abmontiert werden. 12. Die Vertragsparteien tauschen auf Antrag Informationen über die zur Satellitenüberwachung verwendeten Geräte aus, um sicherzustellen, dass alle Geräte für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen in vollem Umfang mit den Anforderungen der anderen Vertragspartei kompatibel sind. 13. Bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung der vorliegenden Bestimmungen finden Konsultationen zwischen den Parteien im Rahmen des Gemischten Ausschusses gemäß Artikel 9 des Abkommens statt. 14. Die Vertragsparteien aktualisieren diese Bestimmungen bei Bedarf. Übermittlung von VMS-Meldungen an Madagaskar Positionsmeldung Datenfeld Code Obligatorisch/fakultativ Bemerkungen Aufzeichnungsbeginn SR O Systemangabe — gibt den Beginn der Aufzeichnung an Empfänger AD O Angabe Meldung — Empfänger. ISO-Alpha-3-Code des Landes Absender FR O Angabe Meldung — Absender. ISO-Alpha-3-Code des Landes Flaggenstaat FS F   Art der Meldung TM O Angabe Meldung — Art der Meldung „POS“ Rufzeichen RC O Angabe zum Schiff — internationales Rufzeichen des Schiffs Interne Referenznummer der Vertragspartei IR F Angabe zum Schiff — Nummer der Vertragspartei (ISO-3-Code des Flaggenstaats, gefolgt von einer Nummer) Externe Kennnummer XR O Angabe zum Schiff — die außen angebrachte Nummer des Schiffs Breitengrad LA O Angabe zur Position des Schiffs — Position in Grad und Minuten N/S GGMM (WGS84) Längengrad LO O Angabe zur Position des Schiffs — Position in Grad und Minuten O/W GGGMM (WGS84) Kurs CO O Schiffskurs, 360°-Skala Geschwindigkeit SP O Schiffsgeschwindigkeit in Zehntelknoten Datum DA O Angabe zur Position des Schiffes — Datum der Aufzeichnung UTC (JJJJMMTT) Uhrzeit TI O Angabe zur Position des Schiffes — Uhrzeit der Aufzeichnung UTC (HHMM) Aufzeichnungsende ER O Systemangabe — gibt das Ende der Aufzeichnung an Zeichensatz: ISO 8859.1 Eine Datenübertragung ist folgendermaßen aufgebaut: — Ein doppelter Schrägstrich (//) und ein Feldcode bedeuten den Beginn eines Datenfelds; — ein einfacher Schrägstrich (/) trennt den Feldcode und die Daten. Die fakultativen Datenfelder sind zwischen Aufzeichnungsbeginn und Aufzeichnungsende einzufügen. ANGABEN ZUR MADAGASSISCHEN FISCHEREIÜBERWACHUNGSBEHÖRDE Name der Einrichtung: Centre de Surveillance des Pêches (CSP) Tel. CSP: 00 261 20 22 404 10 Fax CSP: 00 261 20 22 490 14 E-Mail CSP: csp-mprh@blueline.mg Tel. und Fax DPRH: Direction de la pêche et des ressources halieutiques — DPRH (Direktion Fischerei und Fischereiressourcen) 00261 20 22 409 00 E-Mail DPRH: mamy.andriantsoa@wanadoo.mg Adresse X.25 = 134 164 784 14 ab FÜZ-Frankreich 208 034 164 784 14 ab FÜZ-Spanien, FÜZ-Portugal, FÜZ-Italien Muster der Einfahrt-/Ausfahrtmeldung Text von Bild DÉCLARATION D’ENTRÉE DANS LA ZONE ÉCONOMIQUE EXCLUSIVE DE MADAGASCAR ENTRY REPORT IN MADAGASCAR ECONOMIC EXCLUSIVE ZONE INFORME DE ENTRADA Y SALIDA DE LA ZEE DE MADAGASCAR A/TO: Centre de Surveillance des Pêches du Ministère de la Pêche et des Ressources Halieutiques — Madagascar E-Mail: csp-mprh@blueline.mg Fax 00 261 20 22 490 14 DE/FROM: Nom du navire/Name of the vessel/Nombre del buque: Indicatif d’appel par radio/Call sign: Numéro de la licence/Number of the autorisation/Licencia no: Nationalité/Nationality: Type de bateau/Kind of vessel: Date d’entrée/Date of entry/Fecha de entrada: Heures d’entrée/Time of entry/Hora de entrada: Position d’entrée/Position of entry/Posición de entrada: Fangmenge an Bord bei der Einfahrt in die Fischereizone Fänge Anzahl/# Gewicht Roter Thun/Thunnus maccoyii Gelbflossenthun/Thunnus albacares Großaugenthun/Thunnus obesus Weißer Thun/Thunnus alalunga Schwertfisch/Xiphias gladius Gestreifter Marlin/Tetrapturus audax Schwarzer Marlin/Makaira indica Segelfische/Istiophorus spp. Echter Bonito/Katsuwonus pelamis Sonstige Insgesamt Text von Bild DÉCLARATION DE SORTIE DE LA ZONE ÉCONOMIQUE EXCLUSIVE DE MADAGASCAR DEPARTURE REPORT OF MADAGASCAR ECONOMIC EXCLUSIVE ZONE INFORME DE SALIDA DE LA ZEE DE MADAGASCAR A/TO: Centre de Surveillance des Pêches du Ministère de la Pêche et des Ressources Halieutiques — Madagascar E-Mail: csp-mprh@blueline.mg Fax 00 261 20 22 490 14 DE/FROM: Nom du navire/Name of the vessel/Nombre del buque: Indicatif d’appel par radio/Call sign: Numéro de la licence/Number of the autorisation/Licencia no: Nationalité/Nationality: Type de bateau/Kind of vessel: Date de sortie/Date of leaving/Fecha de salida: Heures de sortie/Time of leaving/Hora de salida: Position de sortie/Position of leaving/Posición de salida: Fangmenge an Bord bei der Ausfahrt in die Fischereizone Fänge Anzahl/# Gewicht Roter Thun/Thunnus maccoyii Gelbflossenthun/Thunnus albacares Großaugenthun/Thunnus obesus Weißer Thun/Thunnus alalunga Schwertfisch/Xiphias gladius Gestreifter Marlin/Tetrapturus audax Schwarzer Marlin/Makaira indica Segelfische/Istiophorus spp. Echter Bonito/Katsuwonus pelamis Sonstige Insgesamt

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.