Europäische Union

2002/811/EG: Entscheidung des Rates vom 3. Oktober 2002 über Leitlinien zur Ergänzung des Anhangs VII der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0811. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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traum anpassen. Für die Umsetzung des geänderten Überwachungsplans bleibt jedoch der Anmelder verantwortlich. Bei der Überprüfung sollten die Wirksamkeit und Effizienz der Messung und der Sammlung von Daten, einschließlich der Probenahme und Analyse, untersucht werden. Dabei sollte auch beurteilt werden, ob die Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf die Ergebnisse und Annahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf sich daraus ergebende Fragen geeignet sind. Wenn beispielsweise bestimmte Modelle für Vorhersagen verwendet werden, könnte eine Beurteilung auf der Grundlage der gesammelten Daten und der Auswertung vorgenommen werden. Entsprechend sollten gegebenenfalls neue Entwicklungen und Fortschritte bei Probenahme- und Analyseverfahren berücksichtigt werden. Nach solchen Überprüfungen kann gegebenenfalls eine Anpassung der Methoden, Überwachungsziele und Überwachungsprogramme erforderlich sein. Sie sollten nach Bedarf angepasst oder verbessert werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.