Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1719 des Rates vom 8. Juli 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der 18. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES CoP 18) zu vertretenden Standpunkt (Genf, Schweiz, 17.-28. August 2019)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1719. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n sind. Die Bedenken im Zusammenhang mit dem Missbrauch des Ursprungscodes C und einer möglichen „Artenwäsche“, indem frei lebende Exemplare als in Gefangenschaft gezüchtet ausgegeben werden, werden im Rahmen von CITES bereits in der Resolution Conf. 17.7 behandelt. + 37. Malacochersus tornieri (Spatenschildkröte) II — I Übertragung von Anhang II nach Anhang I Kenia, Vereinigte Staaten von Amerika Zustimmung zum Vorschlag. Bei der jüngsten Bewertung für die Zwecke der Roten Liste (2018) wurde die Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Der Vorschlag scheint in einem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Risiken für die Art zu stehen, nach der im Handel eine große Nachfrage besteht und die vom illegalen Handel betroffen ist. Die übermäßige Nutzung ist derzeit den Angaben zufolge das Hauptproblem für die Populationen der Art. Die Art scheint die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I zu erfüllen. + 38. Hyalinobatrachium spp., Centrolene spp., Cochranella spp., und Sachatamia spp. (Glasfrösche) 0 — II Aufnahme in Anhang II Costa Rica, El Salvador Die Union könnte einem enger gefassten Vorschlag zustimmen, wenn die Antragsteller beschließen, ihn auf solche Arten zu beschränken, für die nachgewiesen werden kann, dass sie die Kriterien für die Aufnahme in die Liste erfüllen. Aufgrund fehlender Daten zur Population und da der gemeldete Handel meist nur mit „nicht gefährdeten“ Arten erfolgt, scheint die Aufnahme aller 104 Arten, die zu vier Gattungen gehören, in Anhang II nicht verhältnismäßig. Es sind weitere Informationen über Arten nötig, mit denen am meisten gehandelt wird. (–) 39. Echinotriton chinhaiensis und Echinotriton maxiquadratus 0 — II Aufnahme in Anhang II China Die Arten erfüllen die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang I. Ihr Erhaltungszustand würde von dem internationalen Schutz profitieren. Obwohl das Ausmaß des internationalen Handels gering scheint, könnte jeder Handel mit frei lebenden Exemplaren dem Überleben der Populationen abträglich sein, da diese extrem klein sind und weiter abnehmen. Echinotriton wurde erst im Jahr 1982 von der Gattung Tylototriton abgegrenzt (Vorschlag Nr. 41 für die Aufnahme in die Liste). Daher ist die Auflistung beider Gattungen auch auf der Grundlage des Kriteriums der Verwechslungsgefahr („Look alike“-Kriterium) angezeigt. + 40. Paramesotriton spp. (Warzenmolche) 0 — II Aufnahme in Anhang II China, Europäische Union Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 41. Tylototriton spp. (Krokodilmolche) 0 — II Aufnahme in Anhang II China, Europäische Union Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 42. Isurus oxyrinchus und Isurus paucus (Makohaie) 0 — II Aufnahme in Anhang II Ägypten, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Europäische Union, Gabun, Gambia, Jordanien, Libanon, Liberia, Malediven, Mali, Mexiko, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Samoa, Senegal, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tschad Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 43. Glaucostegus spp. (Geigenrochen) 0 — II Aufnahme in Anhang II Arabische Republik Syrien, Ägypten, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Europäische Union, Gabun, Gambia, Malediven, Mali, Mauretanien, Monaco, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka, Togo, Tschad, Ukraine Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 44. Rhinidae spp. 0 — II Aufnahme in Anhang II Arabische Republik Syrien, Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Brasilien, Burkina Faso, Cabo Verde, Côte d’Ivoire, Europäische Union, Fidschi, Gabun, Gambia, Indien, Jordanien, Kenia, Libanon, Malediven, Mali, Mexiko, Monaco, Nepal, Niger, Nigeria, Palau, Philippinen, Saudi-Arabien, Senegal, Seychellen, Sri Lanka, Sudan, Togo, Tschad und Ukraine Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 45. Holothuria (Microthele) fuscogilva, Holothuria (Microthele) nobilis, Holothuria (Microthele) whitmaei (Seegurken) 0 — II Aufnahme in Anhang II Europäische Union, Kenia, Senegal, Seychellen, Vereinigte Staaten von Amerika Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 46. Poecilotheria spp. (Ornamentvogelspinnen) 0 — II Aufnahme in Anhang II Sri Lanka, Vereinigte Staaten von Amerika Da es keine ausreichenden Beweise dafür gibt, dass der internationale Handel erheblich zum Rückgang der Art beiträgt, wird die Union dem Arealstaat empfehlen, die Art in Anhang III aufnehmen zu lassen, aber eine Aufnahme in Anhang II nicht ablehnen, sofern sie von der CoP einstimmig beschlossen wird. Die Union wird alle weiteren Informationen, die die Antragsteller vorlegen, vor Ort prüfen. Bei der Umsetzung könnte es Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Identifizierung von in Gefangenschaft gezüchteten Exemplaren geben. 0 47. Achillides chikae hermeli (Baumschwalbenschwanz-Schmetterling) 0 — I Europäische Union, Philippinen Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 48. Parides burchellanus (Schwalbenschwanz-Schmetterling) 0 — I Aufnahme in Anhang I Brasilien Zustimmung zum Vorschlag. Diese Art erfüllt die Kriterien zur Aufnahme in Anhang I. Exemplare dieser Art sind im Handel zu finden und aufgrund der geringen Populationsgröße könnte jeder Handel abträglich sein. + 49. Handroanthus spp., Tabebuia spp. und Roseodendron spp. (Trompetenbaumgewächse) 0 — II Aufnahme in Anhang II mit Anmerkung #6 Brasilien Vorschlag wurde zurückgezogen. entfällt 50. Widdringtonia whytei (Mulanje-Zeder) 0 — II Aufnahme in Anhang II Malawi Ablehnung, es sei denn, Malawi legt einen Nachweis vor, dass der internationale Handel der Erhaltung der Art abträglich ist. Stattdessen könnte eine Aufnahme in Anhang III der Art zuträglich sein. Die EU würde allerdings eine Aufnahme in Anhang II nicht ablehnen, sofern sie auf der CoP einstimmig beschlossen wird. (–) 51 Dalbergia sissoo (Indisches Palisander) II — 0 Streichung aus Anhang II Bangladesch, Bhutan, Indien und Nepal Die Art kommt häufig vor und erfüllt nicht die biologischen Kriterien für Anhang II; höchstwahrscheinlich erfüllt sie jedoch das Kriterium der Verwechslungsgefahr gemäß Resolution 9.24 (Anhang 2 b Kriterium A). Dieser Vorschlag sollte auch im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Änderungen der Anmerkung #15 gesehen werden. — 52. Dalbergia spp., Guibourtia demeusei, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia tessmannii (Palisanderhölzer und Bubinga) Änderung der Anmerkung #15 II — II Anmerkung #15 wie folgt ändern: „Alle Teile und Erzeugnisse, außer a. Blätter, Blüten, Pollen, Früchte und Samen; b. Fertigerzeugnisse mit einem Höchstgewicht von 500 g Holz der gelisteten Arten pro Erzeugnis; c. fertiggestellte Musikinstrumente, fertiggestellte Teile für Musikinstrumente sowie fertiggestelltes Zubehör für Musikinstrumente; d. unter Anmerkung #4 fallende Teile und Erzeugnisse von Dalbergia cochinchinensis; unter Anmerkung #6 fallende Teile und Erzeugnisse von Dalbergia spp. mit Ursprung in Mexiko, die aus Mexiko ausgeführt werden.“ Kanada, Europäische Union Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 53. Pericopsis elata (Afrormosia) Änderung der Anmerkung #5 Folgende Ausweitung des Geltungsbereichs der Anmerkung für Pericopsis elata (derzeit #5), um Sperrholz und verarbeitetes Holz aufzunehmen: „Rundholz, Schnittholz, Furnierblätter, Sperrholz und verarbeitetes Holz (2). Côte d’Ivoire, Europäische Union Gemeinsamer Vorschlag unter Beteiligung der Union. + 54. Pterocarpus tinctorius (Afrikanisches Padouk) 0 — II Aufnahme in Anhang II Malawi Zustimmung zur Aufnahme, vorzugsweise mit einer Anmerkung (evtl. der für Pericopsis elata vorgeschlagenen neuen Anmerkung — siehe Vorschlag 53). Die Art erfüllt die biologischen Kriterien für die Aufnahme in Anhang II sowie das Handelskriterium (die Ausbeutung stellt eine erhebliche Gefahr für die Erhaltung der Art dar; der illegale Holzeinschlag zur Deckung der Nachfrage in Asien hat in den letzten Jahren einen Aufschwung erlebt). Die Aufnahme in Anhang II hätte eine Hebelwirkung für die Bekämpfung des illegalen Handels. (+) 55. Aloe ferox (Kap-Aloe) Änderung der Anmerkung #4 II — II „Änderung der Anmerkung #4 für Aloe ferox wie folgt: Alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen […] f) fertige Produkte (3) von Aloe ferox und Euphorbia antisyphilitica, verpackt und für den Einzelhandel bereit. Südafrika Zustimmung, aber einen oder mehrere Beschlussentwürfe vorschlagen, mit denen der Pflanzenausschuss beauftragt wird, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderung und die Durchführung von Bewirtschaftungsmaßnahmen zu überwachen. Die Kriterien der Resolution 11.21 sind erfüllt. + 56. Adansonia grandidieri Änderung der Anmerkung #16 II — II „Samen, Früchte, Öl und lebende Pflanzen“ zur Aufnahme von Adansonia grandidieri in Anhang II durch Streichung der Bezugnahme auf lebende Pflanzen, mit folgendem Wortlaut: „#16 Samen, Früchte und Öl“ Schweiz Zustimmung. Die Kriterien der Resolution 11.21 sind erfüllt. + 57. Cedrela spp. (Zedrelen) 0 — II Aufnahme in Anhang II Ecuador Zustimmung nur dann, wenn eine Anmerkung in den Vorschlag aufgenommen wird, um die CITES-Kontrollen auf diejenigen Waren zu beschränken, die erstmals im internationalen Handel aus Arealstaaten ausgeführt werden (zu prüfen und mit Antragstellern zu erörtern, ob z. B. die für Pericopsis elata vorgeschlagene neue Anmerkung — siehe Vorschlag 53 — geeignet wäre). Ecuador ersuchen, zu prüfen, ob es seinen Vorschlag auf die Populationen der Neotropen beschränken kann. Das Taxon erfüllt die biologischen Kriterien und die Handelskriterien für die Aufnahme in Anhang II. Die Union führt im Vergleich zu anderen Importeuren der Welt nur wenig ein. (+) (1)  Sek. = CITES-Sekretariat, SC = Standing Committee, Ständiger Ausschuss, AC = Animals Committee, Tierausschuss, PC = Plants Commitee, Pflanzenausschuss. Ländercodes siehe ISO 3166.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.