Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1494 der Kommission vom 19. Dezember 2016 über staatliche Beihilfen für einen Investitionsvertrag für die Umstellung des ersten Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse SA.38760 (2016/C), die das Vereinigte Königreich zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8442) (Text von Bedeutung für den EWR. )

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Quellenkennung: 32017D1494. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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23.8.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 217/1 BESCHLUSS (EU) 2017/1494 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2016 über staatliche Beihilfen für einen Investitionsvertrag für die Umstellung des ersten Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse SA.38760 (2016/C), die das Vereinigte Königreich zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 8442) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach den oben genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Nach Vorabkontakten meldete das Vereinigte Königreich am 2. April 2015 die Förderung der geplanten Umstellung des ersten Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei der Kommission zur Genehmigung an. Am 20. Mai, 24. Juli und 23. Oktober 2015 bat die Kommission das Vereinigte Königreich um zusätzliche Auskünfte. Das Vereinigte Königreich antwortete der Kommission am 26. Mai, 25. August und 5. November 2015. (2) Mit Schreiben vom 5. Januar 2016 setzte die Kommission das Vereinigte Königreich von ihrem Beschluss in Kenntnis, in Bezug auf die Beihilfe für die Umstellung des ersten Blocks des Kraftwerks Drax auf Biomasse das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten (Einleitungsbeschluss). (3) Am 18. Februar 2015 übermittelte das Vereinigte Königreich der Kommission seine Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss. (4) Am 5. Februar 2016 wurde der Einleitungsbeschluss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte auch andere Beteiligte auf, Stellungnahmen einzureichen. (5) Die Kommission erhielt Stellungnahmen von 49 Beteiligten. Am 7. April 2016 leitete sie diese Stellungnahmen an das Vereinigte Königreich weiter, das so Gelegenheit erhielt, sich dazu zu äußern. Am 9. Mai 2016 antwortete das Vereinigte Königreich ordnungsgemäß auf die Stellungnahmen. 2.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHME 2.1.   Das Vorhaben zur Umstellung des Kraftwerks Drax auf Biomasse und der Beihilfeempfänger (6) Im Rahmen einer britischen Regelung zur Förderung erneuerbarer Energien wählte das Vereinigte Königreich acht Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien aus („Final Investment Decision Enabling for Renewables“ oder „FIDeR“) (2). Die Förderung dieser ausgewählten Vorhaben erfolgt auf der Grundlage von Investitionsverträgen. Die angemeldete Maßnahme in Bezug auf den ersten Block des Kraftwerks Drax ist eines der acht im Rahmen der FIDeR ausgewählten Vorhaben (3). (7) Die angemeldete Beihilfe betrifft die Betriebsbeihilfe für die Stromerzeugung in einem vollständig auf Biomasse umgestellten Block (Block 1) des Kohlekraftwerks Drax. Das Kraftwerk befindet sich in Selby, North Yorkshire in Nordostengland; Eigentümer und Betreiber ist die Gesellschaft Drax Power Limited (Begünstigte), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Drax Holding Limited. (8) Drax ist ein Kohlekraftwerk mit einer Leistung von 3 960 MW, das seinen kommerziellen Betrieb im Jahr 1974 aufnahm. Im Rahmen des aktuellen Vorhabens soll einer der sechs Blöcke des Kraftwerks auf den ausschließlichen Betrieb mit Biomasse umgestellt werden. Aufgrund der Eigenschaften des Verbrennungsprozesses wird das Kraftwerk nur Industrieholzpellets verbrennen können. Das Kraftwerk wird Strom in das nationale Energieversorgungsnetz einspeisen, und das Vereinigte Königreich geht davon aus, dass das Vorhaben 1,1 % des künftigen durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauchs erzeugen wird. (9) Schätzungen des Vereinigten Königreichs zufolge wird das Vorhaben während seiner Lebensdauer 28,8 Mio. Tonnen CO2-Emissionen einsparen und jährlich ca. 3,6 TWh Strom erzeugen. Das Kraftwerk wird kohlenstoffarmen Grundlaststrom liefern. (10) Nach Einschätzung des Vereinigten Königreiches wird der Block des Kraftwerks Drax mit einer elektrischen Nennleistung von 645 MW und einem durchschnittlichen Auslastungsgrad von 78 % betrieben werden (4). Der Block wird schätzungsweise 2,4 Mio. Tonnen Holzpellets pro Jahr verbrauchen; der größte Teil wird aus dem Südosten der Vereinigten Staaten eingeführt werden. Die Bezugsquellen der Holzpellets werden etwa folgendermaßen verteilt: a) 60 % werden aus dem Südosten der Vereinigten Staaten eingeführt (5); b) 13 % werden aus Brasilien eingeführt; c) rund 7 % werden auf dem Kassamarkt eingekauft; d) 4 % werden in Europa bezogen. Die restlichen rund 16 % werden aus dem Südosten der Vereinigten Staaten und Kanada eingeführt, kleinere Mengen könnten jedoch je nach Verfügbarkeit auch aus anderen Teilen Europas bezogen werden. Der erste Block des Kraftwerks Drax wird nicht auf die Erfüllung der Vorschriften für die Abfallverbrennung ausgelegt, sodass das Kraftwerk keine Holzabfälle verbrennen kann. Die Maßnahme wurde auf der Grundlage der anwendbaren Regeln des EU-EHS entwickelt, das keine EHS-Zertifikate für THG-Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse verlangt. (11) Die Tabelle zeigt die erwarteten Betriebsparameter des Drax-Blocks, die vom Vereinigten Königreich nach der Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens aktualisiert wurden. Der Auslastungsgrad ergibt sich gemäß dem Vereinigten Königreich aus dem Produkt der Zeit, die das Kraftwerk technisch für die Stromerzeugung verfügbar ist und der Zeit, in der das Kraftwerk tatsächlich Strom erzeugen soll. Der Nettoauslastungsgrad in der Tabelle ergibt sich durch Multiplizieren einer mittleren technischen Verfügbarkeit von 83,7 % und einem Bruttoauslastungsgrad von 93,1 % (6). Betriebsparameter des Kraftwerks Betriebsparameter des Drax-Blocks (aktualisiert) (7) Brennstoffkosten (GBP/GJ) Thermischer Wirkungsgrad (%) Mittlerer Nettoauslastungsgrad (%) 8,18 38,6 78 2.2.   Nationale Rechtsgrundlage, Finanzierung und Budget (12) Die britische Rechtsgrundlage der Maßnahme ist das Energiegesetz (Energy Act) von 2013. (13) Das Gesamtbudget für das angemeldete Vorhaben wird auf 1,3 Mrd. GBP geschätzt und das Vereinigte Königreich bestätigte, dass vor dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme keine Beihilfe an die Begünstigte ausgezahlt werde. (14) Die Beihilfe wird von dem im Eigentum des britischen Staates stehenden Vertragspartner, der Low Carbon Contracts Company Ltd. ausgezahlt, die über eine gesetzliche Abgabe aller zugelassenen Stromversorger finanziert wird; diese Abgabe wird auf der Grundlage der Marktanteile der Anbieter festgelegt, die nach dem gemessenen Stromverbrauch ihrer Kunden berechnet werden. Die Stromversorger müssen die Kosten dieser Auflage aus eigenen Mitteln finanzieren, können sie jedoch im Rahmen ihrer Preisstrategie auf die Verbraucher umlegen. 2.3.   Beihilfeform, Dauer und Erzeugungskosten (15) Die Beihilfe für die Stromerzeugung des angemeldeten Vorhabens wird in Form einer variablen Prämie gewährt (dem sogenannten Differenzvertrag), die der Differenz aus einem vorab festgesetzten Preis (dem Basispreis) und dem ermittelten Marktpreis für Strom (Bezugspreis) entspricht. Der Bezugspreis basiert auf den Großhandelsterminpreisen für Strom in einem bestimmten Zeitraum. Die Begünstigte erzielt Einnahmen aus dem Verkauf ihres Stroms am Markt (8); sinkt jedoch der durchschnittliche Großhandelsstrompreis unter den Basispreis, so erhält die Begünstigte für die Differenz eine Ausgleichszahlung von dem im Eigentum des britischen Staates stehenden Vertragspartner, der Low Carbon Contracts Company Ltd. (dem „Differenzvertragspartner“). Die Begünstigte trägt jedoch das Risiko, dass sie den Bezugspreis nicht erreicht, sowie das Risiko, dass sie die vorgesehene Verkaufsmenge nicht erreicht (9). Ungeachtet des Zeitpunkts der Inbetriebnahme enden die Beihilfezahlungen am 31. März 2027. (16) Die Beihilfe für das Vorhaben wird somit auf der Grundlage eines administrativ festgelegten Basispreises bestimmt. Die Basispreise wurden vom Vereinigten Königreich so festgelegt, dass die Förderung im Rahmen des FIDeR weitgehend der Förderung im Rahmen der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien (Renewable Obligation scheme) (10) entspricht, um einen reibungslosen Übergang zwischen diesen beiden Fördersystemen zu gewährleisten. (17) Zum Zweck der Berechnung des Basispreises für die entsprechenden Biomassekraftwerke, wie den Block des Kraftwerks Drax, hat das Vereinigte Königreich die Bandbreite der Stromgestehungskosten von 105 GDP/MWh bis 115 GBP/MWh berücksichtigt. Das Vereinigte Königreich erläuterte, dass die Höhe des Basispreises für Vorhaben im Bereich der Umstellung auf Biomasse unter Berücksichtigung erwarteter Mindestrenditen (11) in einer Bandbreite von 8,8 % bis 12,7 % berechnet worden sei. (18) Für das Vorhaben wird ein Basispreis von 100 GBP/MWh zugrunde gelegt (Preise von 2012, jährlich auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex indexiert) und liegt somit unter dem vom Vereinigten Königreich für Vorhaben im Bereich der Umstellung auf Biomasse als angemessen angesehenen Bereich. Die Gestehungskosten umfassen die Finanzierungskosten neuer Kraftwerke auf der Grundlage eines Diskontsatzes von 10 % für alle Technologien. Das Vereinigte Königreich stellte im Detail dar, wie diese Kosten berechnet wurden und nannte die verwendeten Datenquellen und die berücksichtigten Mindestrenditen (12). (19) Die wichtigsten Annahmen für die Berechnung der Basispreise, einschließlich der mittleren Gestehungskosten, der Preise für fossile Brennstoffe, der effektiven Steuersätze und der maximalen Bauquote sind dem Bericht der Regierung des Vereinigten Königreichs über die mittleren Gestehungskosten (13) und den Berichten des Ministeriums für Energie und Klimawandel (14) zu entnehmen. Dabei wird angenommen, dass der reale Großhandelsstrompreis derzeit bei rund 55 GBP/MWh liegt und bis zum Jahr 2020 auf 65 GBP/MWh ansteigen wird. Auf der Grundlage dieses Basispreises und der ursprünglichen Betriebsparameter (15) wurde der interne Zinsfuß (IRR) des Vorhabens auf 4,7 % (real, vor Steuern) geschätzt. 2.4.   Kumulierung (20) Das Vereinigte Königreich erklärte, dass die Vorhaben, die FIDeR-Verträge erhalten haben, im Rahmen der neuen Differenzverträge für die gleiche Stromerzeugung nicht förderfähig sind. Darüber hinaus erhalten Vorhaben, die Zahlungen im Rahmen von FIDeR-Verträgen erhalten, für die gleiche Stromerzeugung keine Zertifikate aus der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Und schließlich können Vorhaben mit regenerativer Stromerzeugung, die durch einen Investitionsvertrag gefördert werden, nicht am Kapazitätsmarkt teilnehmen oder während der Laufzeit des Investitionsvertrags Investitionsbeihilfen erhalten. (21) Auf der Grundlage der in Erwägungsgrund 20 aufgeführten Vorschriften bestätigte das Vereinigte Königreich, dass weder die Begünstigte noch ein direkter oder indirekter Interessenträger der Begünstigten eine andere Förderung vom Vereinigten Königreich oder einem anderen Mitgliedstaat erhalten, zugesagt oder beantragt habe. 2.5.   Nutzung und Verfügbarkeit von Biomasse (22) Wie in Erwägungsgrund 8 dargelegt, wird der Block des Kraftwerks Drax nur Holzpellets verbrennen können. Die im Block des Kraftwerks Drax verwendeten Holzpellets müssen die britischen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen; dazu zählen Treibhausgasemissionseinsparungen (16) von mindestens 60 % gegenüber der durchschnittlichen EU-Intensität bei fossilen Brennstoffen, d. h. gegenüber dem EU-Durchschnitt im Bereich Kohle und Gas. Diese Ziele im Bereich der Einsparungen bei den Treibhausgasemissionen werden ab April 2020 auf mindestens 72 % und ab April 2025 auf mindestens 75 % angehoben. Zu den Nachhaltigkeitskriterien zählen außerdem Bestimmungen zum Schutz der Biodiversität und zur Vermeidung unhaltbarer Praktiken (17). (23) Die globale Nachfrage nach Holzpellets wurde 2014 auf 25 Mio. Tonnen (18) jährlich und 2012 auf 17 Mio. Tonnen geschätzt (19). In der Union übersteigt die Nachfrage die Produktion von Holzpellets, was eine Einfuhr in die Europäische Union erforderlich macht. Die Nettoeinfuhren von Holzpellets in die Union lagen 2012 bei rund 4 Mio. Tonnen jährlich und stiegen 2014 auf rund 5,3 Mio. Tonnen (20). (24) 2014 wurden in der Union rund 18,8 Mio. Tonnen Holzpellets verbraucht (21). Von diesen 18,8 Mio. Tonnen wurden rund 7,8 Mio. Tonnen zur Energieerzeugung in der Industrie verbraucht. Das Vereinigte Königreich ist mit einem Verbrauch von 4,7 Mio. Tonnen im Jahr 2014 der größte industrielle Verbraucher von Holzpellets. 2.6.   Transparenz (25) In Bezug auf die Berichterstattung und die Transparenz gab das Vereinigte Königreich an, dass alle Investitionsverträge, die im Rahmen des FIDeR-Verfahrens gewährt wurden, in der Form, in der sie abgeschlossen wurden, online veröffentlicht worden seien (22). 2.7.   Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (26) Die Kommission beschloss am 5. Januar 2016, hinsichtlich der Vereinbarkeit der angemeldeten Fördermaßnahme mit dem Binnenmarkt, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Beihilfe und das Risiko von Wettbewerbsverfälschungen, das förmliche Prüfverfahren einzuleiten. (27) Die Kommission kam insbesondere zu dem Schluss, dass aufgrund von Unsicherheiten in den zugrunde liegenden Annahmen und aufgrund einer vom Vereinigten Königreich vorgelegten Sensitivitätsberechnung zur Einschätzung der Auswirkungen auf den IRR durch Änderungen des mittleren thermischen Wirkungsgrads, des Auslastungsgrads und der Brennstoffkosten des Kraftwerks das Risiko einer Überkompensation nicht ausgeschlossen werden kann. Würden der thermische Wirkungsgrad und der Auslastungsgrad um 5 % steigen und die Brennstoffkosten um 5 % sinken, so würde der geschätzte (reale) IRR (vor Steuern) von 4,7 % auf über 15,6 % steigen. Die Kommission befürchtet daher, dass es zu einer Überkompensation kommen könnte. (28) Die Kommission befürchtet außerdem, dass die Menge der Holzpellets, die für den vollständigen Betrieb des Biomasseblocks des Kraftwerks Drax benötigt wird, übermäßige negative Auswirkungen auf andere Teilnehmer des Holzpelletmarkts haben wird. Das Vorhaben zur Umstellung des Kraftwerks Drax auf Biomasse würde (nach Preisen von 2012) rund 9 % der globalen Holzpellet-Produktion verbrauchen und 16 % des Verbrauchs in der Union ausmachen. Die Kommission bezweifelt, dass der Markt einen solchen Nachfrageanstieg ohne übermäßige Marktverfälschungen bewältigen kann. (29) Die Kommission stellte außerdem fest, dass Holzbiomasse als Rohstoff verschiedene Verwendungszwecke hat. Der Anstieg der Nachfrage nach Holzpellets könnte auch zu Verfälschungen am Holzfasermarkt führen und Auswirkungen auf andere Industriezweige wie die Herstellung von Zellstoff, Papier oder Pappe haben. Angesichts der Größe des Vorhabens zur Umstellung des Kraftwerks Drax auf Biomasse konnte die Kommission nicht mit ausreichender Sicherheit ausschließen, dass übermäßige Marktverfälschungen am Rohstoffmarkt (d. h. dem Holzfasermarkt) entstehen. 3.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN (30) Bei der Kommission gingen 49 Stellungnahmen von Beteiligten zum Einleitungsbeschluss ein. Die Kommission erhielt auch Stellungnahmen von Gewerkschaften und Parlamentsmitgliedern sowohl des Europäischen als auch des britischen Parlaments, die die Umstellung des Kraftwerks Drax auf Biomasse unterstützten und die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des angemeldeten Vorhabens herausstellten. Der Gouverneur des US-Bundesstaates Mississippi unterstützte ebenfalls das angemeldete Vorhaben und führte die Vorteile der Holzpelletindustrie für seinen Bundesstaat an. Es gingen außerdem Schreiben von zahlreichen Unternehmen aus verschiedenen Industriezweigen wie der Herstellung von schienengebundenen Güterwagen, der Forstwirtschaft und der Holzpelletindustrie ein, die das angemeldete Vorhaben unterstützten (23). (31) Insgesamt übermittelten 33 Interessenvertreter (24) Stellungnahmen, in denen sie die positiven Auswirkungen des Vorhabens zur Umstellung des Kraftwerks Drax auf Biomasse hervorhoben und erklärten, dass das Risiko von Verfälschungen am Holzfasermarkt durch das angemeldete Vorhaben gering sei. Sie äußerten sich zu verschiedenen Themen, unter anderem zur Verfügbarkeit und Nachhaltigkeit von Biomasse, zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des angemeldeten Vorhabens, zur Bedeutung der Energie aus Biomasse beim Erreichen der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Ziele, zu den geschätzten Betriebsparametern des Kraftwerks und zur Logistik der Brennstoffversorgung. (32) Einige Verbände von Industrieholzpellet-Herstellern betonten die Vorteile von Bioenergie für die Umwelt und die Nachhaltigkeit der in den USA hergestellten Holzpellets. Sie erklärten, dass Biomasse eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen spiele. (33) Das European Pellet Council wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Nachfrage nach Holzpellets nicht zu übermäßigen Verfälschungen am Holzpelletmarkt und für andere Nutzer von Biomasse führen werde. Es legte Daten vor, denen zufolge ein geschätzter Nachfrageanstieg bei Holzpellets von 6 Mio. Tonnen zwischen 2013 und 2015 nicht zu erheblichen Preissteigerungen geführt habe, sondern dass die Preise seit 2014 fallen. Es betonte außerdem, dass der Abzug von Holzfasern für Holzpellets (2,4 %) im Vergleich zum Abzug von Holzfasern für andere Industriebereiche unbedeutend sei. Darüber hinaus wies es unter anderem unter Bezugnahme auf eine Studie (25) darauf hin, dass der Nachfrageanstieg bei Holzpellets geringer sei als der Nachfragerückgang auf dem Zellstoffmarkt. (34) Das Beratungsunternehmen Forest2Market übermittelte der Kommission einen Bericht (26), um die Herstellung, die Holzversorgung und die Preistrends im Südosten der USA vor und seit der Entstehung der Holzpelletindustrie zu quantifizieren und in einen Zusammenhang zu setzen. Es ist der Auffassung, dass die Auswirkungen von ausführenden Holzpellet-Unternehmen auf den Forstbestand und die Holzfaserpreise im Süden der USA minimal seien und dass die Holzpellet-Unternehmen, die in die Europäische Union ausführen, selbst keine Preisänderungen oder Änderungen am Forstbestand und der Forstbewirtschaftungen bewirken. (35) Forest2Market geht davon aus, dass die zusätzlichen Ausfuhren von Holzpellets in die Europäische Union 1 % des gesamten Faserholzbestands des südlichen Teils der USA und 0,3 % des gesamten US-Bestands ausmachen. Darüber hinaus wären die Holzfaserpreise wahrscheinlich auch ohne den Nachfrageanstieg in den Holzpelletmärkten der Union gestiegen. Neben anderen Faktoren, die die Preise für Holzfaser beeinflussen, führte Forest2Market die folgenden Aspekte an: a) ein Rückgang der Produktion von Sägewerksabfällen aufgrund der US-Immobilienmarktkrise, der zu einem Anstieg der Nachfrage nach Faserholz geführt habe; b) starke Veränderungen der durchschnittlichen langfristigen Niederschlagsmuster und c) Landbesitzwechsel. (36) Forest2Market lieferte außerdem Daten über den Forstbestand. Demnach sei die durchschnittliche Holzabfallversorgung im Zeitraum von 2007 bis 2014 um 21 % niedriger gewesen als im Zeitraum von 2000 bis 2006, wodurch die Preise für Kiefernholzabfälle um 12,5 % und für Hartholzabfälle um 10,7 % im Vergleich zu den Durchschnittspreisen in diesen beiden Zeiträumen gestiegen seien. Laut Forest2Market zeige dies die Auswirkungen der geringeren Verfügbarkeit von Sägewerksabfällen auf die Holzpreise. (37) Der Biomassehändler Evolution Markets legte Informationen über den Kassamarkt für Holzpellets vor. Laut Evolution Markets habe der Kassamarkt für Holzpellets in den vergangenen 24 Monaten einigen Schwankungen unterlegen, wobei die Kassapreise für Industrieholzpellets 2016 ein historisches Tief erreichten. Der Holzpellet-Kassamarkt sei außerdem sehr illiquide und die Holzpelletmengen, die zu Kassamarkt-Bedingungen gehandelt werden, seien im Vergleich zu den im Rahmen von normalen Langzeitverträgen gehandelten Mengen sehr gering. Evolution Markets erklärte, dass es äußerst schwierig sei, auch nur die Hälfte des Bedarfs des Kraftwerkblocks Drax in ausreichender Menge bereitzustellen, obwohl die Kassapreise derzeit niedriger seien als die Preise von Langzeitverträgen. (38) Andere Interessenvertreter, die das Vorhaben zur Umstellung des Kraftwerks Drax auf Biomasse unterstützten, übermittelten ähnliche Argumente wie in den Erwägungsgründen 33 bis 37. Einige Beteiligte (27) argumentierten, dass in den Holzpelletieranlagen hauptsächlich Holzfaserabfälle und Holzfasern von geringer Qualität verwendet werden. Einige dieser Interessenvertreter (28) behaupteten, dass die Holzpelletindustrie am wenigsten für Holzfasern zahlen könne und daher der Wettbewerb mit traditionellen Industriezweigen eingeschränkt sei. (39) Andere Interessenvertreter (29) behaupteten, dass die Holzpelletindustrie nur einen geringen Anteil des gesamten Holzbestands im Südosten der USA verwende. Daher habe die Holzpelletindustrie allein keinen Einfluss auf die Forstwirtschaft im Südosten der USA und nur geringe Auswirkungen auf die Preise. Infolgedessen sei nicht eindeutig belegt, dass der Ausfuhrmarkt für Holzpellets zur Schließung von Papier- und Verpackungsfabriken geführt habe (30). (40) Einige Interessenvertreter (31) argumentierten, dass die Langzeitverträge zur Sicherung der Versorgung des Biomasseblocks des Kraftwerks Drax teurer seien als Holzpellets auf dem Kassamarkt, der nicht liquide genug sei, um ein Vorhaben dieser Größe versorgen zu können. Die US-amerikanische Wood Pellet Association (USIPA) teilte mit, dass nur beschränkt Holzfasern und Holzprodukte zwischen den USA und der Europäischen Union gehandelt werden. Daher sei die Wahrscheinlichkeit von übermäßigen Verfälschungen begrenzt. (41) Laut einigen Interessenvertretern sei die Nachfrage der Holzpelletindustrie für die Forstwirtschaft von Vorteil, da die Nachfrage von traditionellen Industrien rückläufig sei (32). Daher sei diese nicht als übermäßige Verfälschung anzusehen. Das Unternehmen Westervelt übermittelte einen Bericht von Forest Research (33), in dem das Risiko der indirekten Holznutzungsänderung (34) geprüft wurde. Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass das Risiko der indirekten Holznutzungsänderung im Südosten der USA gering sei, da weiterhin erhebliche Biomasse-Überschüsse zu erwarten seien und neue Holzpelletieranlagen im Vergleich zu bereits installierten Verarbeitungskapazitäten nur begrenzt für Holz zahlen können. (42) Die International Trade Administration (ITA) des US-Handelsministeriums übermittelte Handelsdaten über US-Ausfuhren von Holzpellets. Die ITA zog aus diesen Daten keine Schlüsse, verwies jedoch auf einen Blogbeitrag des Chefökonoms des US-Landwirtschaftsministeriums, in dem die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen der Holzpellet-Herstellung hervorgehoben werden. (43) Drei Interessenvertreter argumentierten, dass die Förderung des Vorhabens zur Umstellung des Kraftwerks Drax auf Biomasse zu einer Überkompensation und zu Marktverfälschungen auf dem Holzfasermarkt führen werde. Renewable Energy Systems Ltd. (RES) behauptete, dass die Betriebsparameter des Kraftwerks Drax unterschätzt werden, und verwies insbesondere auf den Nettoauslastungsgrad. Das Unternehmen empfahl die Einführung einer Rückforderungsklausel und einer Deckelung der MWh, für die Beihilfe gewährt wird. Es gab außerdem an, dass der Basispreis mit einem Ausschreibungsverfahren hätte gesenkt werden können. (44) Fern übermittelte eine Stellungnahme im Namen von sieben Organisationen (35), in der festgestellt wurde, dass niedrige Schätzungen des Auslastungsgrads

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.