Europäische Union

2014/170/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 24. März 2014 zur Aufstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2023-11-14

Quellenkennung: 32014D0170. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

02014D0170 — DE — 14.11.2023 — 007.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES vom 24. März 2014 zur Aufstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (2014/170/EU) (ABl. L 091 vom 27.3.2014, S. 43) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES  vom 15. Dezember 2014   L 360 53 17.12.2014  M2 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/200 DES RATES  vom 26. Januar 2015   L 33 15 10.2.2015 ►M3 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/992 DES RATES  vom 16: Juni 2016   L 162 15 21.6.2016 ►M4 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/1818 DES RATES  vom 10. Oktober 2016   L 278 46 14.10.2016 ►M5 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1332 DES RATES  vom 11. Juli 2017   L 185 37 18.7.2017 ►M6 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1333 DES RATES  vom 11. Juli 2017   L 185 41 18.7.2017 ►M7 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/405 DES RATES  vom 20. Februar 2023   L 56 26 23.2.2023 ►M8 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2023/2517 DES RATES  vom 9. November 2023   L  1 13.11.2023 ▼B DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES vom 24. März 2014 zur Aufstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (2014/170/EU) Artikel 1 Die Unionsliste der nichtkooperierenden Drittländer gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ANHANG Liste der nichtkooperierenden Drittländer bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei („IUU-Fischerei“) ▼M1 ————— ▼B Königreich Kambodscha ▼M5 Die Union der Komoren ▼M4 ————— ▼M3 ————— ▼M6 St. Vincent und die Grenadinen ▼M7 Die Republik Kamerun ▼M8 Die Republik Trinidad und Tobago

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.