Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1790 des Rates vom 5. September 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1790 5.9.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/1790 DES RATES vom 5. September 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 (1) angenommen. (2) Durch die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten am 8. Dezember 2020 ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. (3) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Die Union erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin als Verstoß gegen das Völkerrecht. (4) Seit der rechtswidrigen Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation im Jahr 2014 hat sich die Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim erheblich verschlechtert. Die Bewohner der Halbinsel sind systematischen Einschränkungen ihrer Grundfreiheiten ausgesetzt und es kommt zu schweren Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren auf der Krim, einschließlich grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung von Häftlingen. (5) In diesem Zusammenhang sollten zwei Personen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. (6) Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 5. September 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. BJERRE (1)  Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1999/oj). ANHANG Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 werden die folgenden Einträge in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unter Abschnitt „A. Natürliche Personen“ aufgenommen:   Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet) Namen Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste „134. Vadim Viktorovich BULGAKOV alias Vadym Viktorovych BULHAKOV Вадим Викторович БУЛГАКОВ (russische Schreibweise) Funktion: Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘ Geburtsdatum: 30.1.1969 Geburtsort: Simferopol, Ukraine Staatsangehörigkeit: ukrainisch, russisch Steueridentifikationsnummer Ukraine (ДРФО): 2523214611 Steueridentifikationsnummer Russland (ИНН): 910218275068 Geschlecht: männlich Anschrift: Simferopol, Autonome Republik Krim, Ukraine Verbundene Personen: Arkady Alexandrovich Gostev, Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes Aleksei Nikolaevich Pikin, stellvertretender Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘ Vadim Bulgakov ist seit November 2014 Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘. Er allein ist für die Tätigkeiten der Direktion verantwortlich und trägt somit die persönliche Verantwortung u. a. für die ordnungsgemäße Bereitstellung der medizinischen Versorgung für Inhaftierte und Gefangene auf der Krim. In dieser Funktion ist er für die weit verbreitete und systematische Verweigerung von angemessener medizinischer Versorgung und Behandlung von Häftlingen und Gefangenen, insbesondere politischen Gefangenen, verantwortlich. Dies stellt eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar. Seit seiner Ernennung zum Leiter der Direktion im Jahr 2014 wurden von den Vereinten Nationen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weit verbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren auf der Krim dokumentiert. Insbesondere sind seit seiner Ernennung Misshandlungen und die Verweigerung der medizinischen Versorgung von politischen Gefangenen – und somit eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – als Verwaltungspraxis im Haftzentrum von Simferopol auf der Krim wiederholt vorgekommen. Er ist insbesondere verantwortlich für die Misshandlung der Menschenrechtsverteidiger Iryna Danylovych und Amet Suleymanov, denen während ihrer Inhaftierung im Haftzentrum von Simferopol mehrere Monate lang eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wurde. Vadim Bulgakov ist somit für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich, und zwar grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Gefangenen, die in Haftzentren auf der Krim festgehalten werden. 5.9.2025 135. Aleksei Nikolaevich PIKIN alias Alexey Nikolaevich PIKIN Алексей Николаевич ПИКИН (russische Schreibweise) Funktion: stellvertretender Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘ Geburtsdatum: 9.8.1975 Staatsangehörigkeit: russisch Geschlecht: männlich Anschrift: Voronezh, Region Voronezh, Russland Verbundene Personen: Arkady Alexandrovich Gostev, Direktor des russischen Föderalen Strafvollzugsdienstes Vadim Viktorovich Bulgakov, Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘ Aleksei Pikin ist seit Mai 2016 stellvertretender Leiter der Direktion des russischen Föderalen Dienstes für die Vollstreckung von Strafen für die ‚Republik Krim und die Stadt Sewastopol‘. Innerhalb dieser Struktur ist er für die Verwaltung und Koordinierung des regionalen Strafvollzugssystems auf der Krim und in Sewastopol verantwortlich, einschließlich des Verhaltens des Personals, des Wohlergehens von Häftlingen und der Verhütung von Rechtsverletzungen in Hafteinrichtungen. Aufgrund dieses Mandats trägt er Verantwortung für alle Menschenrechtsverletzungen, die gegen Personen begangen werden, die zu Haftstrafen auf der Krim verurteilt wurden, darunter Übergriffe durch Mitarbeiter, rechtswidrige Disziplinarmaßnahmen, das Versäumnis, Folter und Misshandlungen zu verhindern oder die Verweigerung von Grundrechten innerhalb des Strafvollzugs. Er ist für die weit verbreitete und systematische Verweigerung von angemessener medizinischer Versorgung und Behandlung von Häftlingen und Gefangenen, insbesondere politischen Gefangenen, verantwortlich. Dies stellt eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung dar. Seit seiner Ernennung zum stellvertretenden Leiter im Jahr 2016 wurden von den Vereinten Nationen und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weit verbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren auf der Krim dokumentiert. Insbesondere sind unter seiner Verantwortung Misshandlungen und die Verweigerung der medizinischen Versorgung von politischen Gefangenen – und somit eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – als Verwaltungspraxis im Haftzentrum von Simferopol auf der Krim seit seiner Ernennung wiederholt vorgekommen. Er ist insbesondere verantwortlich für die Misshandlung der Menschenrechtsverteidiger Iryna Danylovych und Amet Suleymanov, denen während ihrer Inhaftierung im Haftzentrum von Simferopol mehrere Monate lang eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wurde. Aleksei Pikin ist somit für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich, und zwar grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, insbesondere im Zusammenhang mit politischen Gefangenen, die in Haftzentren auf der Krim festgehalten werden. 5.9.2025“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1790/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.