Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/414 der Kommission vom 9. Januar 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können (Text von Bedeutung für den EWR. )

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Quellenkennung: 32018R0414. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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19.3.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 75/3 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/414 DER KOMMISSION vom 9. Januar 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung der Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2014/90/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung und zur Aufhebung der Richtlinie 96/98/EG (1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Um es den Marktteilnehmern zu ermöglichen, freiwillig elektronische Kennzeichnungen zu verwenden sowie die Marktüberwachung zu erleichtern und der Fälschung spezifischer Schiffsausrüstungsgegenstände vorzubeugen, wird der Kommission in der Richtlinie 2014/90/EU die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um festzulegen, welche spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände mit einer elektronischen Kennzeichnung versehen werden können. (2) Es muss sichergestellt werden, dass die Ziele der Richtlinie 2014/90/EU in allen Mitgliedstaaten einheitlich erreicht werden. Dies wird durch die Annahme einer Verordnung erreicht, die Rechtssicherheit für alle Interessenträger, einschließlich der Schiffsausrüstungshersteller, der zuständigen Behörden und der Schiffsbauer und Reeder, bietet. Die Form der Verordnung gewährleistet einen kohärenten Rahmen für alle Marktteilnehmer und in bestmöglicher Weise gleiche Ausgangsbedingungen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus schafft sie die Möglichkeit, die Liste der spezifischen Schiffsausrüstungsgegenstände, die elektronisch gekennzeichnet werden können, direkt anzuwenden. Eine Verordnung entlastet außerdem die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, da sie nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss. (3) Gemäß der Richtlinie 2014/90/EU hatte die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse in Bezug auf die Verwendung der elektronischen Kennzeichnung als Ergänzung oder Ersatz für das Steuerrad-Kennzeichen vorzunehmen. (4) Dem Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse zufolge ist davon auszugehen, dass die Hersteller von Schiffsausrüstungsgegenständen durch die elektronische Kennzeichnung besser vor Fälschungen geschützt sein werden, dass die Schiffseigner/-betreiber Ausrüstungen leichter zurückverfolgen und Bestände besser überwachen können und dass die Marktaufsichtsbehörden direkten und einfachen Zugang zu den einschlägigen Datenbanken erhalten, was die Gültigkeitsprüfungen von Zertifikaten verbessern wird. (5) In der Kosten-Nutzen-Analyse wird der Schluss gezogen, dass die Investitionen insgesamt im Vergleich zum erwarteten Nutzen gering sein werden und die entstehenden Kosten für die Behörden und die Branche tragbar sind, weil die Einführung der elektronischen Kennzeichnung freiwillig und schrittweise erfolgen kann. Zudem kann laut der Analyse durch weitere Investitionen des privaten und öffentlichen Sektors ein zusätzlicher Nutzen erzielt werden. (6) Die Kommission führte im Zusammenhang mit der Kosten-Nutzen-Analyse mehrere Konsultationen, Workshops und Demonstrationsprojekte mit Fachleuten und Interessenträgern der Mitgliedstaaten durch. (7) Bei diesen Konsultationen waren sich die Interessenträger darin einig, dass es technisch möglich ist, Schiffsausrüstungen, mit der ein EU-Schiff ausgestattet oder auszustatten ist und für die die Zulassung durch die Verwaltung des Flaggenstaats durch die in Artikel 2 der Richtlinie 2014/90/EU festgelegten internationalen Instrumente vorgeschrieben ist, mithilfe unterschiedlicher Kennzeichnungsarten elektronisch zu kennzeichnen. Deshalb sollte die Möglichkeit geschaffen werden, solche Schiffsausrüstungen elektronisch zu kennzeichnen — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Schiffsausrüstungsgegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 9. Januar 2018 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 146. ANHANG Die in dieser Liste aufgeführten Gegenstände können elektronisch gekennzeichnet werden: 1.   LSA (Life saving appliance) — Rettungsausrüstung Nummer und Bezeichnung MED/1.1 Rettungsringe MED/1.2a Positionslaternen für Rettungsmittel: a) für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote, b) für Rettungsringe, c) für Rettungswesten. MED/1.3 Selbstzündende Rauchsignale für Rettungsringe MED/1.4 Rettungswesten MED/1.5 Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen MIT Rettungsweste: a) Eintauchanzug ohne eigene Isolierung, b) Eintauchanzug mit eigener Isolierung, c) Wetterschutzanzüge. MED/1.6 Eintauchanzüge und Wetterschutzanzüge, bestimmt zum Tragen OHNE Rettungsweste: a) Eintauchanzug ohne eigene Isolierung, b) Eintauchanzug mit eigener Isolierung, c) Wetterschutzanzüge. MED/1.7 Wärmeschutzhilfsmittel MED/1.8 Fallschirm-Leuchtraketen (Pyrotechnik) MED/1.9 Handfackeln (Pyrotechnik) MED/1.10 Schwimmfähige Rauchsignale (Pyrotechnik) MED/1.11 Leinenwurfgeräte MED/1.12 Aufblasbare Rettungsflöße MED/1.13 Starre Rettungsflöße MED/1.14 Automatisch selbstaufrichtende Rettungsflöße MED/1.15 Beidseitig verwendbare Rettungsflöße mit Schutzdach MED/1.16 Aufschwimmvorrichtungen für Rettungsflöße (hydrostatische Auslösevorrichtungen) MED/1.17 Rettungsboote: a) über Davit ausgesetzte Rettungsboote: — teilweise geschlossen, — vollständig geschlossen. b) Freifallrettungsboote. MED/1.18 Starre Bereitschaftsboote MED/1.19 Aufgeblasene Bereitschaftsboote MED/1.20 Schnelle Bereitschaftsboote: a) aufgeblasen, b) starr, c) starr/aufgeblasen. MED/1.21 Aussetzvorrichtungen mit Läufern (Davits) MED/1.23 Vorrichtungen zum Aussetzen von Rettungsbooten im freien Fall MED/1.24 Aussetzvorrichtungen für Rettungsflöße (Davits) MED/1.25 Aussetzvorrichtungen für schnelle Bereitschaftsboote (Davits) MED/1.26 Auslösemechanismus für: a) (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsboote und Bereitschaftsboote, b) (mit Läufer(n) ausgesetzte) Rettungsflöße, c) Freifallrettungsboote. MED/1.27 Schiffsevakuierungssysteme MED/1.28 Bergungsmittel MED/1.29 Einbootungsleitern MED/1.30 Reflexstoffe MED/1.33 Radarreflektor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote (passiv) MED/1.36 Antriebsmotor für Rettungsboote und Bereitschaftsboote MED/1.37 Antriebsmotor für Bereitschaftsboote/Außenbordmotor MED/1.38 Suchscheinwerfer zur Verwendung in Rettungsbooten und Bereitschaftsbooten MED/1.39 — Beidseitig verwendbare offene Rettungsflöße MED/1.41 Winden für Überlebensfahrzeuge und Bereitschaftsboote: a) über Davit ausgesetzte Rettungsboote, b) Freifallrettungsboote, c) Rettungsflöße, d) Bereitschaftsboote, e) schnelle Bereitschaftsboote. MED/1.43 Starre/aufgeblasene Bereitschaftsboote 2.   Verhütung der Meeresverschmutzung Nummer und Bezeichnung MED/2.1 Öl-Filteranlage (für einen Ölgehalt des Ausflusses von höchstens 15 ppm) MED/2.2 Messgeräte zur Bestimmung der Grenzfläche zwischen Öl und Wasser MED/2.3 Ölgehaltsmessgeräte MED/2.5 Überwachungs- und Kontrollgerät für das Einleiten von Öl bei Öltankschiffen MED/2.6 Abwassersysteme MED/2.7 Verbrennungsöfen an Bord (Verbrennungsanlagen mit Kapazitäten über 1 500 kW und bis zu 4 000 kW) MED/2.8 NOx-Analysegerät zur bordseitigen Verwendung gemäß Technischer NOx-Vorschrift 2008 MED/2.10 Bordanlagen zur Reinigung der Abgase 3.   Brandschutzausrüstung Nummer und Bezeichnung MED/3.1 Unterboden-Dünnschichtbeläge für Decks MED/3.2 Tragbare Feuerlöscher MED/3.3 Brandschutzausrüstung: Schutzkleidung (Hitzeschutzanzug) MED/3.4 Brandschutzausrüstung: Stiefel MED/3.5 Brandschutzausrüstung: Handschuhe MED/3.6 Brandschutzausrüstung: Helm MED/3.7 Pressluftatmer MED/3.8 Druckluft-Schlauchatemgerät MED/3.9 Bestandteile von Berieselungsanlagen für Unterkünfte, Diensträume und Überwachungseinrichtungen entsprechend SOLAS-74-Regel II-2/12 (beschränkt auf Düsen und ihre Leistungsmerkmale) (Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC)) MED/3.10 — Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume MED/3.11 Trennflächen vom Typ „A“ und „B“, Feuerbeständigkeit: a) Trennflächen vom Typ „A“, b) Trennflächen vom Typ „B“. MED/3.12 Sicherheitseinrichtungen, die den Durchgang von Flammen in die Ladetanks bei Öltankschiffen verhindern MED/3.13 Nicht brennbare Werkstoffe MED/3.15 Nicht aus Stahl bestehende Werkstoffe für Rohrleitungen zur Beförderung von Öl oder Heizöl: a) Plastikrohre und Plastik-Rohrverbindungsstücke, b) Ventile, c) Schlauchverbindungen und Kompensatoren, d) Rohrleitungselemente aus Metall mit federnden und Elastomer-Dichtungen. MED/3.16 Feuertüren MED/3.17 Bestandteile von Feuertürsteuerungsanlagen MED/3.18 Oberflächenwerkstoffe und Bodenbeläge mit geringem Brandausbreitungsvermögen: a) Dekorfurniere, b) Anstrichsysteme, c) Bodenbeläge, d) Isolierverkleidungen für Rohre, e) beim Bau von Trennflächen vom Typ „A“, „B“ und „C“ verwendete Klebstoffe, f) Membran brennbarer Kanäle. MED/3.19 Gardinen, Vorhänge und andere hängende Textilwerkstoffe MED/3.20 Polstermöbel MED/3.21 Bettzeug MED/3.22 Feuerklappen MED/3.25 Feuerfeste eckige und runde Schiffsfenster der Klassen „A“ und „B“ MED/3.26 Durchführungen durch Trennflächen vom Typ „A“: a) Durchgänge elektrischer Kabel, b) Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw. MED/3.27 Durchführungen durch Trennflächen vom Typ „B“: a) Durchgänge elektrischer Kabel, b) Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw. MED/3.28 Berieselungssysteme (beschränkt auf Berieselungsdüsen) (Hierzu zählen Düsen für feste Berieselungssysteme auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC)) MED/3.29 Feuerlöschschläuche Feuerlöschdruckschläuche (Flachschläuche), Innendurchmesser 25-52 mm MED/3.30 Tragbare Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte MED/3.32 Feuerdämmende Werkstoffe (ausgenommen Möbel) für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge MED/3.33 Feuerdämmende Werkstoffe für Möbel für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge MED/3.34 Feuerbeständige Trennflächen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge MED/3.35 Feuertüren auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen MED/3.36 Feuerklappen auf Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen MED/3.37 Durchführungen durch feuerbeständige Trennflächen in Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen: a) Durchgänge elektrischer Kabel, b) Durchführungen von Rohren, Schächten, Lüftungsnetzenden usw. MED/3.38 Tragbare Feuerlöscher für Rettungsboote und Bereitschaftsboote MED/3.39 Düsen für gleichwertige Wassernebel-Löschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume MED/3.40 Bodennahe Sicherheitsleitsysteme (nur Bestandteile) MED/3.41 Fluchtretter (EEBD) MED/3.42 Bestandteile von Inertgasanlagen MED/3.43 Düsen von Feuerlöschanlagen für Frittiergeräte (selbsttätige oder manuelle Bedienung) MED/3.44 Brandschutzausrüstung: Rettungsleine MED/3.45 Gleichwertige Bestandteile fest eingebauter Gas-Löschanlagen (Löschmittel, Ventile und Düsen) für Maschinenräume und Ladungspumpenräume MED/3.46 Gleichwertige fest eingebaute Gas-Löschanlagen für Maschinenräume (Aerosolanlagen) MED/3.47 Konzentrat für fest eingebaute hochwirksame Schaumlöschanlagen für Maschinenräume und Ladungspumpenräume MED/3.48 Bestandteile fest eingebauter, örtlich einzusetzender Feuerlöschsysteme auf Wasserbasis für Maschinenräume vom Typ „A“. MED/3.49a Fest eingebaute Löschanlagen auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume, Fahrzeugräume und Sonderräume: a) vorschriftenbasierte Systeme entsprechend Rundschr. 1430 Klausel 4, b) leistungsbasierte Systeme entsprechend Rundschr. 1430 Klausel 5. MED/3.51 Bestandteile fest eingebauter Feuermelde- und Feueranzeigeanlagen für Steuerstände, Diensträume, Unterkünfte, Kabinenbalkone, Maschinenräume und unbesetzte Maschinenräume: a) Brandmeldeanlagen. b) Energieversorgungseinrichtungen, c) Wärmemelder — Punktförmige Melder, d) Rauchmelder: Punktförmige Melder nach dem Streulicht-, Durchlicht- oder Ionisationsprinzip, e) Flammenmelder: Punktförmige Melder, f) Handbediente Meldestellen, g) Kurzschlussisolatoren, h) Eingangs-/Ausgangsgeräte, i) Kabel. MED/3.52 Nicht tragbare und nicht bewegliche Feuerlöscher MED/3.53 Feuermeldeanlagen — Signaltongeber MED/3.54 Fest eingebaute Sauerstoffanalyse- und Gasspürgeräte MED/3.55 Mehrzweckstrahlrohre (Sprüh-/Vollstrahlrohre) MED/3.56 Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch MED/3.57 Bestandteile von Mittelschaum (ME)-Feuerlöschanlagen — fest eingebaute Deckanlage für Tankschiffe MED/3.58 Bestandteile von fest eingebauten Schwerschaum (SE)-Feuerlöschanlagen für Maschinenräume und Deckschutz auf Tankschiffen. MED/3.59 Feuerlöschschaummittel (Konzentrat) für fest eingebaute Feuerlöschanlagen auf Chemie-Tankschiffen MED/3.60 Düsen für fest eingebaute Druckwasser-Sprühfeuerlöschanlagen für Kabinenbalkone MED/3.61a Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für geschlossene Räume zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen. MED/3.61b Leichtschaum-Feuerlöschsysteme für Außenbereiche zum Schutz von Maschinenräumen und Ladungspumpenräumen, Fahrzeug- und Ro-Ro-Räumen, Sonderräumen und Frachträumen. MED/3.62 Pulver-Feuerlöschsysteme MED/3.63 Bestandteile von Rauchmeldeanlagen mit Probenahme MED/3.64 Trennflächen vom Typ „C“ MED/3.65 Fest installierte Detektoren für Kohlenwasserstoffe MED/3.66 Evakuierungsleitsysteme als Alternative zu bodennahen Sicherheitsleitsystemen MED/3.67 Schaum-Feuerlöschgeräte für Helikoptervorrichtungen MED/3.68 Bestandteile von fest eingebauten Feuerlöschanlagen für Dunstabzugs-Abluft von Kombüsen MED/3.69 Tragbarer Wassermonitor für Schiffe, die am oder nach dem 1. Januar 2016 fertiggestellt wurden und für die Beförderung von fünf oder mehr Lagen von Containern auf dem Wetterdeck oder darüber ausgelegt sind MED/3.70 Feuerlöschschläuche formstabile Schläuche für ortsfeste Systeme MED/3.71 Ortsfeste Feuerlöschschlauchsysteme Systeme mit Flachschläuchen 4.   Navigationsausrüstung Nummer und Bezeichnung MED/4.1 Magnetkompass Klasse A für Schiffe MED/4.2 Steuerkurstransmitter THD (Magnetkompass) MED/4.3 Kreiselkompass MED/4.6 Echolotanlage MED/4.7 Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit und der zurückgelegten Distanz (SDME) MED/4.9 Gerät zum Anzeigen der Drehgeschwindigkeit MED/4.14 GPS-Ausrüstung MED/4.15 GLONASS-Ausrüstung MED/4.16 Kursregelungssystem (HCS) MED/4.18 Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD): 9-GHz-Radartransponder für Suche und Rettung (SART) MED/4.20 Ruderlagenanzeiger (Ruderwinkelanzeiger) MED/4.21 Anzeiger der Propellerdrehzahl MED/4.22 Anzeiger der Propellersteigung MED/4.23 Magnetkompass Klasse B für Rettungsboote und Bereitschaftsboote MED/4.29 Schiffsdatenschreiber (VDR) MED/4.30 Elektronisches Seekartendarstellungs- und Informationssystem (ECDIS), mit Backup, und Rastersystem zur Darstellung von Seekarten (RCDS) MED/4.31 Kreiselkompass für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge MED/4.32 Weltweites automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS) MED/4.33 Bahnführungssystem (einsatzfähig ab Mindestmanövriergeschwindigkeit bis max. 30 Knoten) MED/4.34 Radaranlage CAT 1 MED/4.35 Radaranlage CAT 2 MED/4.36 Radaranlage CAT 3 MED/4.37 Radaranlage für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (CAT 1H und CAT 2H) MED/4.38 Radaranlage, zugelassen mit Seekartenoption, nämlich: a) CAT 1C, b) CAT 2C, c) CAT 1HC, d) CAT 2HC. MED/4.39 Radarreflektor (passiv) MED/4.40 Kursregelungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge MED/4.41 Steuerkurstransmitter THD (GNSS-Methode) MED/4.42 Suchscheinwerfer für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge MED/4.43 Nachtsichtgerät für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge MED/4.44 Korrektursignalempfänger für DGPS- und DGLONASS-Anlagen MED/4.46 Steuerkurstransmitter THD (Kreiselkompass) MED/4.47 Vereinfachter Schiffsdatenschreiber (S-VDR) MED/4.49 Lotsenleiter MED/4.50 DGPS-Ausrüstung MED/4.51 DGLONASS-Ausrüstung MED/4.52 Tagsignalscheinwerfer MED/4.53 Aktiver Radarreflektor MED/4.54 Kompasspeileinrichtung MED/4.55 Ortungsgeräte für Suche und Rettung (SRLD): AIS-SART-Geräte MED/4.56 Galileo-Ausrüstung MED/4.57 Wachalarmsystem für Kommandobrücke (BNWAS) MED/4.58 Schallsignal-Empfangsanlage MED/4.59 Integriertes Navigationssystem 5.   Funkausrüstung Nummer und Bezeichnung MED/5.1 UKW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk MED/5.2 UKW-DSC-Wachempfänger MED/5.3 NAVTEX-Empfänger MED/5.4 EGC-Empfänger MED/5.5 KW-MSI-Empfänger (KW-NBDP-Empfänger) MED/5.6 Satelliten-EPIRB 406 MHz (COSPAS-SARSAT) MED/5.10 GW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC und Sprechfunk MED/5.11 GW-Funk-DSC-Wachempfänger MED/5.13 Inmarsat-C SES MED/5.14 GW-KW-Funkanlage zur Abwicklung von DSC, NBDP und Sprechfunk MED/5.15 GW-KW-DSC- Wachempfänger mit Scanfunktion MED/5.17 Tragbare UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge MED/5.18 Fest eingebaute UKW-Sprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) für Überlebensfahrzeuge MED/5.19 Inmarsat-F77 6.   Ausrüstung nach COLREG 72 Nummer und Bezeichnung MED/6.1 Navigationslichter 7.   Sicherheitsausrüstung für Massengutschiffe Dieses Kapitel enthält derzeit keine Gegenstände. 8.   Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1 Nummer und Bezeichnung MED/8.1 — Wasserstandsmelder

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.