Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission vom 14. Oktober 2016 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6517) (Text von Bedeutung für den EWR )

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2016-11-09

Quellenkennung: 32016D1945. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat und die im Führerschein aufgeführt sind. 4. Die kombinierte Klasse „E“, die zusammen mit der Klasse „D“ erworben wurde, gilt auch für die Klassen „B“ und „D1“. Modell Ungarn 4 (H4) Ausgestellt in Ungarn seit 5. August 2004 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß Anhang Ia der Richtlinie 91/439/EWG. Dieses Modell wird innerhalb der Grenzen Ungarns als Personalausweis anerkannt. Das Dokument der Sicherheitsklasse „A“ wird mit Lasertechnik hergestellt und zentral ausgestellt. Äquivalenztabelle Klassen des Modells H4 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 A1   A A, A1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E 1 C C, C1   CE CE, C1E 3 D1 D1   D1E D1E 2 D D, D1   DE DE, D1E 4 Zusatzangaben: Ein Führerschein einer kombinierten Klasse kann nur einer Person ausgestellt werden, die zum Führen des Zugfahrzeugs berechtigt ist. 1. Die kombinierte Klasse „E“, die zusammen mit der Klasse „C1“ erworben wurde, gilt auch für die Klassen „B“ und „D1“. 2. Die kombinierte Klasse „E“, die zusammen mit der Klasse „D1“ erworben wurde, gilt auch für die Klasse „B“. 3. Die kombinierte Klasse „E“, die zusammen mit der Klasse „C“ erworben wurde, gilt für alle Klassen, für die der Fahrer eine Fahrerlaubnis hat und die im Führerschein aufgeführt sind. 4. Die kombinierte Klasse „E“, die zusammen mit der Klasse „D“ erworben wurde, gilt auch für die Klassen „B“ und „D1“. IN MALTA AUSGESTELLTE MODELLE Modell Malta 1 (M1) Ausgestellt in Malta vom 1. Juli 1991 bis zum 31. Dezember 2000 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, gefaltet, 6 Seiten, geöffnet 221 × 100 mm, zum ersten Mal ausgestellt im Juli 1991. Äquivalenztabelle Klassen des Modells M1 Entsprechende Klassen A A, A1, B1 B B, BE C C, CE, C1, C1E D D, DE, D1, D1E Zusatzangaben: Der Führerschein wird auf Maltesisch und Englisch ausgestellt. Der Papierführerschein trägt auf zwei Seiten eine laufende Nummer und überall das Emblem der maltesischen Polizei in kleinem Format. Ein Emblem in größerem Format ist zum Teil auf das Lichtbild, zum Teil auf das Führerscheinpapier geprägt. Der große Kasten in der Mitte über der laufenden Nummer zeigt ein großes Wappen Maltas. Modell Malta 2 (M2) Ausgestellt in Malta seit 1. Januar 2001 Beschreibung: rosafarbenes Plastikkartenmodell mit Lichtbild, 85,4 × 54 mm, Personalausweisformat, ausgestellt seit 2001 im Einklang mit der Richtlinie 91/439/EWG. Der Führerschein besteht aus zwei Teilen: einer Plastikkarte mit Lichtbild und einem „Gegenstück“. Die Lichtbildkarte trägt außer dem Lichtbild des Führerscheininhabers dessen Anschrift und Unterschrift sowie die Fahrerlaubnisse. Das Gegenstück ist ein Begleitdokument zum Führerschein und enthält die laufende Nummer, die Angaben zur Person des Fahrers, die Führerscheinnummer, eine gescannte Unterschrift des Führerscheininhabers, die Fahrerlaubnisse und deren Gültigkeitsdauer, Informationscodes, die Strafpunkte, die Gültigkeitsdauer des Führerscheins bei Inhabern von über 70 Jahren und sonstige relevante Angaben. Der untere Teil dient als Empfangsbestätigung. Die Rückseite des Gegenstücks trägt die Anschrift der ausstellenden Behörde sowie die Beschreibung der Führerscheinklassen und der EU-Codes und der nationalen Informationscodes. Der Führerschein ist dadurch gesichert, dass es sich um eine äußerst dauerhafte, flexible Lichtbildkarte nach Art der Kreditkarten handelt, die gegenüber ultraviolettem Licht empfindlich ist. In der Mitte der Kartenvorderseite ist ein rosafarbenes Malteserkreuz zu sehen. Die Übersetzungen von „Führerschein“ in den Sprachen der EU-Mitgliedstaaten nehmen (ohne Leerstellen zwischen den Wörtern) als Wellenlinien einen Großteil der Vorderseite ein. Auf der Karte ist ferner ein Sekundärlichtbild des Führerscheininhabers zu sehen, und die das blaue Rechteck umgebenden Mikrozeichen bestehen aus den Buchstaben „M“ und 12 gelben Sternen. Auf der Rückseite des Führerscheins sind links 5 maltesische Wappen durch Prägung aufgebracht. Auch die gesamte Rückseite weist Linien mit dem Wort „Führerschein“ auf. Die Fahrerlaubnisse für die jeweiligen Klassen, ihre Gültigkeitsdauer und sonstige Informationscodes sind der Rückseite ebenfalls zu entnehmen. Bei dem „Gegenstück“ handelt es sich um ein gelbliches (früher blau- und rosafarbenes) Dokument mit Wasserzeichen. Die laufende Nummer ist oben rechts unterhalb des Logos der Behörde angebracht. Sie ist auch auf der Empfangsbestätigung vermerkt. Äquivalenztabelle Klassen des Modells M2 Entsprechende Klassen — AM A1 A1 A A2 A+ A B1 B1 B B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE D1 D1 D1E D1E D D DE DE F — G — IN DEN NIEDERLANDEN AUSGESTELLTE MODELLE Modell Niederlande 1 (NL1) Ausgestellt in den Niederlanden vom 1. Juli 1987 bis zum 1. Juni 1996 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 106 × 222 mm. Äquivalenztabelle Klassen des Modells NL1 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A1, A2, A   B B 1 BE BE 2 C C1, C   CE C1E, CE   D D1, D   DE D1, DE   Zusatzangaben: Obgleich die Gültigkeitsdauer dieser Führerscheine abgelaufen ist, wird dieses Modell hier aufgeführt, da diese Führerscheine verlängert werden können. Wird ein solcher Führerschein umgetauscht, gelten die nachstehenden erworbenen Rechte. 1. Das erworbene Recht, dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.03 verwendet werden). 2. Das erworbene Recht, einen Anhänger der Klasse BE von mehr als 3 500  kg zu ziehen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.06 verwendet werden). Modell Niederlande 2 (NL2) Ausgestellt in den Niederlanden vom 1. Juni 1996 bis zum 1. Juni 2002 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 106 × 222 mm. Äquivalenztabelle Klassen des Modells NL2 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A1, A2, A   B B 1 BE BE 2 C C1, C   CE C1E, CE   D D1, D   DE D1, DE   Zusatzangaben: Obgleich die Gültigkeitsdauer dieser Führerscheine abgelaufen ist, wird dieses Modell hier aufgeführt, da diese Führerscheine verlängert werden können. Wird ein solcher Führerschein umgetauscht, gelten die nachstehenden erworbenen Rechte. 1. Das erworbene Recht, dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.03 verwendet werden). 2. Das erworbene Recht, einen Anhänger der Klasse BE von mehr als 3 500  kg zu ziehen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.06 verwendet werden). Modell Niederlande 3 (NL3) Ausgestellt in den Niederlanden vom 1. Juni 2002 bis zum 1. Oktober 2006 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 106 × 222 mm. Äquivalenztabelle Klassen des Modells NL3 Entsprechende Klassen Anmerkungen A beschränkt A1, A2   A A1, A2, A   B B 1 BE BE 2 C C1, C   CE C1E, CE   D D1, D   DE D1, DE   Zusatzangaben: Die Führerscheine dieses Modells können noch gültig sein oder die Gültigkeitsdauer kann abgelaufen sein. Diese Führerscheine können nach Ablauf der Frist verlängert werden. Für diesen Führerschein gelten folgende erworbene Rechte: 1. Das erworbene Recht, dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.03 verwendet werden). 2. Das erworbene Recht, einen Anhänger der Klasse BE von mehr als 3 500  kg zu ziehen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.06 verwendet werden). Modell Niederlande 4 (NL4) Ausgestellt in den Niederlanden vom 1. Oktober 2006 bis zum 19. Januar 2013 Beschreibung: Rosafarbenes Plastikkartenmodell (Kreditkartenformat). Äquivalenztabelle Klassen des Modells NL4 Entsprechende Klassen Anmerkungen AM AM   A beschränkt A1, A2   A A   B B 1 BE BE 2 C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   Zusatzangaben: Für diesen Führerschein gelten folgende erworbene Rechte: 1. Das erworbene Recht, dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.03 verwendet werden). 2. Das erworbene Recht, einen Anhänger der Klasse BE von mehr als 3 500  kg zu ziehen (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.06 verwendet werden). Modell Niederlande 5 (NL5) Ausgestellt in den Niederlanden vom 19. Januar 2013 bis zum 14. November 2014 Beschreibung: Rosafarbenes Plastikkartenmodell (Kreditkartenformat). Äquivalenztabelle Klassen des Modells NL5 Entsprechende Klassen Anmerkungen AM AM   A1 A1   A2 A2   A A   B B 1 BE BE 2 C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   Zusatzangaben: In den Niederlanden gelten nur die infolge des Inkrafttretens der Richtlinie 2006/126/EG erworbenen Rechte. Nach Angaben der Europäischen Kommission können erworbene Rechte durch harmonisierte Codes vermerkt werden, doch ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Rechte können auch auf andere Art und Weise auf dem Führerschein vermerkt werden. Da es sich um erworbene Rechte handelt, die in der gesamten EU gelten, haben sich die Niederlande dafür entschieden, die Codes nicht zu verwenden. Die erworbenen Rechte können aus dem Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung für diese Klasse abgeleitet werden. Liegt das Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung vor dem 19. Januar 2013, so gilt das erworbene Recht. Dies betrifft folgende erworbenen Rechte: 1. Das erworbene Recht, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Führerschein der Klasse B zu führen, wenn die erste Fahrerlaubnis für die Klasse vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.03 verwendet werden). 2. Das erworbene Recht, einen Anhänger der Klasse BE von mehr als 3 500  kg zu ziehen, wenn die erste Fahrerlaubnis für die Klasse vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.06 verwendet werden). Modell Niederlande 6 (NL6) Ausgestellt in den Niederlanden seit 14. November 2014 Beschreibung: Rosafarbenes Plastikkartenmodell, Kreditkartenformat (ausgestattet mit einem kontaktlosen Mikrochip). Äquivalenztabelle Klassen des Modells NL6 Entsprechende Klassen Anmerkungen AM AM   A1 A1   A2 A2   A A   B1 B1 3 B B 1 BE BE 2 C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   Zusatzangaben: In den Niederlanden gelten nur die infolge des Inkrafttretens der Richtlinie 2006/126/EG erworbenen Rechte. Nach Angaben der Europäischen Kommission können erworbene Rechte durch harmonisierte Codes vermerkt werden, doch ist dies nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Rechte können auch auf andere Art und Weise auf dem Führerschein vermerkt werden. Da es sich um erworbene Rechte handelt, die in der gesamten EU gelten, haben sich die Niederlande dafür entschieden, die Codes nicht zu verwenden. Die erworbenen Rechte können aus dem Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung für diese Klasse abgeleitet werden. Liegt das Datum der ersten Fahrerlaubniserteilung vor dem 19. Januar 2013, so gilt das erworbene Recht. Dies betrifft folgende erworbenen Rechte: 1. Das erworbene Recht, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Führerschein der Klasse B zu führen, wenn die erste Fahrerlaubnis für die Klasse vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.03 verwendet werden). 2. Das erworbene Recht, einen Anhänger der Klasse BE von mehr als 3 500  kg zu ziehen, wenn die erste Fahrerlaubnis für die Klasse vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde (hierfür kann der Harmonisierte Code 79.06 verwendet werden). 3. Gegebenenfalls wird die Klasse B1 auf dem niederländischen Führerschein durch den Code 73 unter der Klasse B vermerkt. IN ÖSTERREICH AUSGESTELLTE MODELLE Modell Österreich 1 (A1) Ausgestellt in Österreich vom 25. März 1947 bis zum 15. Mai 1952 Beschreibung: 15 × 10,5 cm, graues, dickes, einfaches Papier. Äquivalenztabelle Klassen des Modells A1 Entsprechende Klassen — AM a A1 — A2 b A — B1 c 1 B c 2 B — BE — C1 — C1E d C, CE — D1 — D1E d D, DE (e) — (f) — Zusatzangaben: Auf Modellen, die zwischen 1947 und September 1951 ausgestellt wurden, befindet sich auf Seite 4 ein Aufdruck mit dem Hinweis, dass diese Modelle im Tausch gegen einen deutschen Führerschein ausgestellt wurden. Modell Österreich 2 (A2) Ausgestellt in Österreich vom 16. Mai 1952 bis zum 31. Dezember 1955 Beschreibung: 22 × 10,5 cm, graues, dickes, einfaches Papier. Äquivalenztabelle Klassen des Modells A2 Entsprechende Klassen Anmerkungen — AM   a A1   — A2   b A   — B1   c 1 B   c 2 B   — BE   — C1   — C1E   d 1 C, CE   — D1   — D1E   d 2 D, DE 1 (e) —   (f) —   Zusatzangaben: 1. Klasse d2: 5 Jahre gültig. Modell Österreich 3 (A3) Ausgestellt in Österreich vom 1. Januar 1956 bis zum 1. November 1997 Beschreibung: 22 × 10,5 cm, rosafarbenes, widerstandsfähiges Papier. Das Layout dieses Modells kann unterschiedlich sein. Im Verlauf des Zeitraums, während dessen dieses Modell ausgestellt wurde, hat sich jedoch in Bezug auf den Inhalt der Fahrerlaubnisse nichts Wesentliches geändert. Äquivalenztabelle Klassen des Modells A3 Entsprechende Klassen Anmerkungen — AM   — A1   — A2   A A   — B1   B B   — B   — BE   — C1   — C1E   C C   — CE   — D1   — D1E   D D   — DE   E — 1 F —   G —   H —   Zusatzangaben: 1. Die Klassen BE, CE und DE existierten vor der Einführung des Modells A4 nicht in der Richtlinie 91/439/EWG. Klasse E ist nur in Kombination mit mindestens einer der Klassen B, C oder D gültig; die 5-jährige Gültigkeitsdauer der Klasse D gilt auch für Klasse E in Verbindung mit Klasse D. Modell Österreich 4 (A4) Ausgestellt in Österreich vom 1. November 1997 bis zum 1. März 2006 Beschreibung: 22 x 10,5 cm, rosafarbenes, widerstandsfähiges Papier, Kunststofflaminat auf Seite 2 (Angaben zum Führerscheininhaber und Lichtbild). Äquivalenztabelle Klassen des Modells A4 Entsprechende Klassen — AM — A1 — A2 A A — B1 B B — B — BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE — D1 — D1E D D DE DE F — Modell Österreich 5 (A5) Ausgestellt in Österreich seit 1. März 2006 Beschreibung: 8,5 × 5,5 cm, rosafarbenes Plastikkartenmodell. Äquivalenztabelle Klassen des Modells A5 Entsprechende Klassen — AM A (≤ 25 kW und ≤ 0,16 kW/kg) A2 A A — B1 B B — B BE BE C1 C1 C1E C1E C C CE CE — D1 — D1E D D DE DE F — IN POLEN AUSGESTELLTE MODELLE Modell Polen 1 (PL1) Ausgestellt in Polen vom 1. Juli 1999 bis 30. September 2001 Beschreibung: Ausweis (horizontales Layout), 53,98 × 85,60 mm. Plastikkarte in Rosatönen, 0,76 mm dick, mit einer durchsichtigen Schutzschicht. Äquivalenztabelle Klassen des Modells PL1 Entsprechende Klassen Anmerkungen * AM 1 A1 A1   — A2   A A   B1 B1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   T — 2 Zusatzangaben: 1. Der Führerschein für Kleinkrafträder ist die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder für 13- bis 18-Jährige; über 18-Jährige dürfen Kleinkrafträder ohne Fahrerlaubnis fahren. 2. Der Führerschein der Klasse „T“ berechtigt zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger(n) oder eines langsam fahrenden Fahrzeugs mit Anhänger(n) ausschließlich auf polnischem Staatsgebiet. Modell Polen 2 (PL2) Ausgestellt in Polen vom 1. Oktober 2001 bis 30. April 2004 Beschreibung: Ausweis (horizontales Layout), 53,98 × 85,60 mm. Plastikkarte in Rosatönen, 0,76 mm dick, mit einer durchsichtigen Schutzschicht. Äquivalenztabelle Klassen des Modells PL2 Entsprechende Klassen Anmerkungen   AM 1 A1 A1   — A2   A A   B1 B1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   T — 2 Zusatzangaben: 1. Der Führerschein für Kleinkrafträder ist die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder für 13- bis 18-Jährige; über 18-Jährige dürfen Kleinkrafträder ohne Fahrerlaubnis fahren. 2. Der Führerschein der Klasse „T“ berechtigt zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger(n) oder eines langsam fahrenden Fahrzeugs mit Anhänger(n) ausschließlich auf polnischem Staatsgebiet. Modell Polen 3 (PL3) Ausgestellt in Polen seit 1. Mai 2004 Beschreibung: Ausweis (horizontales Layout), 53,98 × 85,60 mm. Plastikkarte in Rosatönen, 0,76 mm dick, mit einer durchsichtigen Schutzschicht. Äquivalenztabelle Klassen des Modells PL3 Entsprechende Klassen Anmerkungen   AM 1 A1 A1   — A2   A A   B1 B1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   T — 2 Zusatzangaben: 1. Der Führerschein für Kleinkrafträder ist die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder für 13- bis 18-Jährige; über 18-Jährige dürfen Kleinkrafträder ohne Fahrerlaubnis fahren. 2. Der Führerschein der Klasse „T“ berechtigt zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger(n) oder eines langsam fahrenden Fahrzeugs mit Anhänger(n) ausschließlich auf polnischem Staatsgebiet. IN PORTUGAL AUSGESTELLTE MODELLE Modell Portugal 1 (P1) Ausgestellt in Portugal vom 30. August 1965 bis zum 1. September 1984 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 6 Seiten, 105 × 222 mm. Äquivalenztabelle Klassen des Modells P1 Entsprechende Klassen A AM, A1, A2, A B B1, B, BE C C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE D Landwirtschaftliche Zugmaschinen Modell Portugal 2 (P2) Ausgestellt in Portugal vom 1. September 1984 bis zum 1. Juli 1994 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 4 Seiten, 106 × 148 mm. Äquivalenztabelle Klassen des Modells P2 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1 AM   A A1, A2, A 1 B B1, B   C C1, C   E E 2 D D1, D   F (landwirtschaftliche Zugmaschinen) —   G (Berufskraftfahrer) —   Zusatzangaben: 1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse A geführt werden. 2. Die Führerscheinklasse E wird ausschließlich Fahrern ausgestellt, die über einen Führerschein einer anderen Klasse verfügen. Modell Portugal 3 (P3) Ausgestellt in Portugal vom 1. Juli 1994 bis zum 18. Oktober 1998 Beschreibung: Rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 6 Seiten. Höhe/Breite: 106 × 221 mm. Äquivalenztabelle Klassen des Modells P3 Entsprechende Klassen Anmerkungen A AM, A1, A2, A 1 B B1, B   E BE, C1E, CE, D1E, DE 2 C C1, C   D D1, D   Zusatzangaben: 1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse A geführt werden. 2. Führerscheine der Klasse E werden ausschließlich in Kombination mit Führerscheinen einer anderen Klasse ausgestellt. Modell Portugal 4 (P4) Ausgestellt in Portugal vom 18. Oktober 1998 bis zum 1. Juli 1999 Beschreibung: Rosafarbenes Papiermodell mit schwarzen Zeichen, 6 Seiten. Höhe/Breite: 106 × 221 mm. Äquivalenztabelle Klassen des Modells P4 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1, A AM   A1 A1   A ≥ 25 kW und 0,16 kW/kg A2 1 A ≥ 25 kW und 0,16 kW/kg A 1 B B1, B   BE BE   C C1, C   CE C1E, CE   D D1, D   DE D1E, DE   Zusatzangaben: 1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse A geführt werden. Modell Portugal 5 (P5) Ausgestellt in Portugal vom 1. Juli 1999 bis zum 25. Mai 2005 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß der Richtlinie 91/439/EWG und ISO 7810/7816. Überprüfung nach ISO 10 373. Äquivalenztabelle Klassen des Modells P5 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1, A AM 1 A1 A1   A < 25 kW und 0,16 kW/kg| A2 1 A ≥ 25 kW und 0,16 kW/kg A 1 B B1, B   BE BE   C C1, C   CE C1E, CE   D D1, D   DE D1E, DE   Zusatzangaben: 1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse A geführt werden. Vom 1. Juli 1999 bis zum 31. Dezember 1999 wurden sowohl Führerscheine des Modells P5 als auch des Modells P6 ausgestellt. Modell Portugal 6 (P6) Ausgestellt in Portugal seit 25. Mai 2005 Beschreibung: Plastikkartenmodell gemäß der Richtlinie 91/439/EWG und ISO 7810/7816. Überprüfung nach ISO 10 373. Äquivalenztabelle Klassen des Modells P6 Entsprechende Klassen Anmerkungen A1, A AM 1 A1 A1   A < 25 kW und 0,16 kW/kg| A2 1 A ≥ 25 kW und 0,16 kW/kg A 1 B1 B1   B B   BE BE   C1 C1   C1E C1E   C C   CE CE   D1 D1   D1E D1E   D D   DE DE   Zusatzangaben: 1. Ein besonderer Führerschein existiert für Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50 cm3 und Kleinkrafträder. Diese dürfen auch von Inhabern eines Führerscheins der Klasse A geführt werden. IN RUMÄNIEN AUSGESTELLTE MODELLE Modell Rumänien 1 (ROU1) Ausgestellt in Rumänien vom 29. April 1966 bis zum 28. Juni 1984 Beschreibung: Führerscheinheft mit einem Papierblatt darin, rosafarben. Abmessungen einer Seite: 74 × 105 mm. Dieses Modell ist nicht mehr gültig für Fahrten in Rumänien, da für alle Führerscheine in den Jahren 1995-2001 der Zwangsumtausch vorgeschrieben war. Dieser Führerschein kann jedoch gegen einen neuen, von Rumänien ausgestellten Führerschein umgetauscht werden und ist von anderen Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2033 anzuerkennen. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ROU1 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A   B B   C C   D D   E E 1 Zusatzangaben: 1. Bei Klasse E handelte es sich um eine eigene Klasse; dieser Führerschein war nur gültig in Kombination mit dem Führerschein einer anderen Klasse: E + B = BE; E + C = CE; E + D = DE. Modell Rumänien 2 (ROU2) Ausgestellt in Rumänien vom 1. Juli 1984 bis zum 9. April 1990 Beschreibung: Schweres Papier von Banknotenqualität (rosafarben), bedruckt mit Sicherheitsmuster. Abmessungen: 76 × 112 mm. Dieses Modell ist nicht mehr gültig für Fahrten in Rumänien, da für alle Führerscheine in den Jahren 1995-2001 der Zwangsumtausch vorgeschrieben war. Dieser Führerschein kann jedoch gegen einen neuen, von Rumänien ausgestellten Führerschein umgetauscht werden und ist von anderen Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2033 anzuerkennen. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ROU2 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A   B B   C C   D D   E E 1 F —   G A1   H —   I —   Zusatzangaben: 1. Bei Klasse E handelte es sich um eine eigene Klasse; dieser Führerschein war nur gültig in Kombination mit dem Führerschein einer anderen Klasse: E + B = BE; E + C = CE; E + D = DE. Modell Rumänien 3 (ROU3) Ausgestellt in Rumänien vom 9. April 1990 bis zum 1. Dezember 1995 Beschreibung: rosafarbenes Papiermodell, 6 Seiten. Abmessungen einer Seite: 75 × 103 mm. Zwei Seiten sind lose und für regelmäßige medizinische Überprüfungen bestimmt. Dieses Modell ist nicht mehr gültig für Fahrten in Rumänien, da für alle Führerscheine in den Jahren 1995-2001 der Zwangsumtausch vorgeschrieben war. Dieser Führerschein kann jedoch gegen einen neuen, von Rumänien ausgestellten Führerschein umgetauscht werden und ist von anderen Mitgliedstaaten bis zum 19. Januar 2033 anzuerkennen. Äquivalenztabelle Klassen des Modells ROU3 Entsprechende Klassen Anmerkungen A A   B B   C C   D D   E E 1 F —   G A1   H —   I —   Zusatzangaben: 1. Bei Klasse E handelte es sich um eine eigene Klas

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.