Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1165 der Kommission vom 20. April 2017 mit befristeten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger bestimmter Obstsorten

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2017-08-03

Quellenkennung: 32017R1165. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ittelnde Vorlagen MARKTRÜCKNAHMEN — ANDERE BESTIMMUNGSZWECKE Vom Mitgliedstaat gemäß Artikel 79 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 und Artikel 5 der vorliegenden Verordnung festgesetzte Höchstbeträge der Unterstützung Mitgliedstaat:… Datum:… Erzeugnis Beitrag der Erzeugerorganisation (EUR/100 kg) Finanzielle Unterstützung der Union (EUR/100 kg) Äpfel     Birnen     Pflaumen     Orangen     Clementinen     Mandarinen     Zitronen     Pfirsiche     Nektarinen     Kirschen     Kakifrüchte     NICHTERNTEN UND ERNTE VOR DER REIFUNG Vom Mitgliedstaat gemäß Artikel 85 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 und Artikel 7 der vorliegenden Verordnung festgesetzte Höchstbeträge der Unterstützung Mitgliedstaat:… Datum:… Erzeugnis Freiland Gewächshaus Beitrag der Erzeugerorganisation (EUR/ha) Finanzielle Unterstützung der Union (EUR/ha) Beitrag der Erzeugerorganisation (EUR/ha) Finanzielle Unterstützung der Union (EUR/ha) Äpfel         Birnen         Pflaumen         Orangen         Clementinen         Mandarinen         Zitronen         Pfirsiche         Nektarinen         Kirschen         Kakifrüchte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.