Europäische Union

77/449/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 1977 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Frankreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 (Nur der französische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31977D0449 77/449/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 1977 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Frankreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 (Nur der französische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 175 vom 15/07/1977 S. 0031 - 0031 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juni 1977 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Frankreich gemäß der Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 (Nur der französische Text ist verbindlich) (77/449/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), geändert durch die Richtlinie 76/837/EWG vom 25. Oktober 1976 (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die französische Regierung hat am 15. März 1977 gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG den Erlaß betreffend landwirtschaftliche Entwicklungslpläne vom 7. Dezember 1976 mitgeteilt. Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG muß die Kommission entscheiden, ob unter Berücksichtigung der genannten Mitteilung die in Frankreich bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG, die Gegenstand der Entscheidung der Kommission 77/207/EWG (3) sind, weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahmen erfuellen. Der genannte Erlaß betreffend landwirtschaftliche Entwicklungspläne entspricht den Bedingungen der Richtlinie 72/159/EWG. Die in dieser Entscheidung getroffene Feststellung entspricht der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die in Frankreich bestehenden Bestimmungen zur Durchführung der Richtlinie 72/159/EWG erfuellen unter Berücksichtigung des Erlasses betreffend landwirtschaftliche Entwicklungspläne weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 27. Juni 1977 Für die Kommission Der Vizepräsident Finn GUNDELACH (1)ABl. Nr. L 96 vom 23.4.1972, S. 1. (2)ABl. Nr. L 302 vom 4.11.1976, S. 19. (3)ABl. Nr. L 64 vom 10.3.1977, S. 15.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.