Europäische Union

2008/90/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2007 über die staatliche Beihilfe C 20/06 (ex NN 30/06), die der Mitgliedstaat Slowenien zugunsten von Novoles Lesna Industrija Straža d.d. gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3223) (Text von Bedeutung für den EWR )

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2.2.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 29/7 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 10. Juli 2007 über die staatliche Beihilfe C 20/06 (ex NN 30/06), die der Mitgliedstaat Slowenien zugunsten von Novoles Lesna Industrija Straža d.d. gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3223) (Nur der slowenische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/90/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den vorgenannten Artikeln (1), in Erwägung nachstehender Gründe: I.   DAS VERFAHREN (1) Die Kommission hat am 1. Dezember 2004 eine Beschwerde bezüglich einer mutmaßlichen staatlichen Beihilfe zugunsten des slowenischen holzverarbeitenden Unternehmens Novoles Lesna Industrija Straža d.d. (im weiteren Text: „Novoles Straža“) erhalten. (2) Die Beschwerde bezog sich auf Finanzmaßnahmen, die der Gesellschaft Novoles Straža am 27. Mai 2004 durch Beschluss der Regierung der Republik Slowenien nach Artikel 21 des Gesetzes über Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Wirtschaftsgesellschaften in Schwierigkeiten gewährt wurden. Diese Maßnahme wurde nicht bei der Kommission angemeldet, mit der Begründung, dass die Kommission für das Monitoring von staatlichen Beihilfen der Republik Slowenien diese Maßnahme am 23. April 2004 — d. h. vor dem Beitritt — gewährt hat. Da das maßgebliche Kriterium für die Feststellung, wann eine Beihilfe gewährt wurde, der Rechtsakt ist, mit dem sich die zuständige nationale Behörde zur Gewährung der staatlichen Beihilfe verpflichtet, war die Kommission der Auffassung, dass die betreffenden Maßnahmen eine neue Beihilfe darstellen, die deshalb nach Artikel 88 EG-Vertrag hätte angemeldet und nach Artikel 87 EG-Vertrag beurteilt werden müssen (2). (3) Mit Schreiben vom 16. Mai 2006 hat die Kommission den Mitgliedstaat Slowenien von ihrem Beschluss in Kenntnis gesetzt, wegen dieser Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (4) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3). Die Kommission hat die Beteiligten zur Äußerung zu der betreffenden Beihilfe/Maßnahme aufgefordert. (5) Die Kommission hat keine Stellungnahmen von Beteiligten erhalten. (6) Der Mitgliedstaat Slowenien hat seine Bemerkungen mit Schreiben vom 17. Juli 2006 abgegeben. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2006 und 23. Februar 2007 wurden zusätzliche Informationen angefordert, die am 30. November 2006 und 23. April 2007 vorgelegt wurden. Außerdem haben am 28. Juni 2006 Vertreter der Dienststellen der Kommission und der slowenischen Behörden eine Besprechung abgehalten. II.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 1.   Empfänger (7) Novoles Straža ist ein Hersteller von Holzhalbwaren und Möbeln. Die Gesellschaft befindet sich in der Ortschaft Straža in Slowenien, die in einem Gebiet liegt, das eine Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag bezieht. Im Jahre 2003 hatte die Gesellschaft rund 800 Beschäftigte und sie zählt zu denjenigen Gesellschaften, die im slowenischen Holz- und Möbelsektor die meisten Arbeitnehmer beschäftigen. (8) Die Gesellschaft ist an zwei Gesellschaften beteiligt: Novoles-Primara d.o.o. (zu 100 %) und Pohištvo Brežice d.d. (zu 93,7 %). Der Mitgliedstaat Slowenien hat dargelegt, dass sich auch diese zwei Gesellschaften in einer schlechten Finanzlage befinden. Die erste Gesellschaft erzielte im Jahr 2003 einen sehr geringen Gewinn, die zweite Gesellschaft wies einen Verlust aus. (9) Die Gesellschaft steht im Eigentum mehrerer natürlicher und juristischer Personen. Diese sind so breit gestreut, dass keine von ihnen eine derartige Kontrolle über die Gesellschaft besitzt, dass die Gesellschaft als Bestandteil einer größeren Unternehmensgruppe angesehen werden könnte. Die größten Aktionäre sind die Arbeitnehmer und ehemaligen Arbeitnehmer, die durch keine Aktionärsvereinbarung verbunden sind und einen Anteil von 22,3 % halten. Mehrere „Autorisierte Investmentgesellschaften“ (PID) haben Anteile in einer Gesamthöhe von 33,4 %. Nach dem Verständnis der Kommission handelt es sich bei den Investmentfonds der „Autorisierten Investmentgesellschaften“ lediglich um administrative Organe, welche die Anteile von Privataktionären verwalten. Dieses Aktieneigentum ist eine Folge der Privatisierung des „gesellschaftlichen Kapitals“ in Slowenien — nach diesem Konzept waren Unternehmen das Eigentum aller. Die Änderung der Eigentümerschaft am gesellschaftlichen Kapital erfolgte durch Emission von Eigentumszertifikaten an die Staatsbürger, die diese gegen Unternehmensaktien eintauschen konnten. Die „Autorisierten Investmentgesellschaften“ wurden gegründet, um den Bürgern die Mitwirkung an dieser Eigentumsänderung durch Tausch von Zertifikaten gegen Aktien zu ermöglichen. Die slowenischen Behörden haben bestätigt, dass den „Autorisierten Investmentgesellschaften“ keine Mittel zur Verfügung stehen, die der Gesellschaft bei der Bewältigung der Schwierigkeiten helfen würden. 2.   Finanzlage des Empfängers (10) Die schlechte Finanzlage der Gesellschaft ist eine Folge dessen, dass die Gesellschaft einen großen Teil ihres registrierten Grundkapitals verloren hat, welches zunächst 1,262 Milliarden SIT (rund 5,3 Millionen EUR (4)) und im April 2004 nur noch 0,75 Milliarden SIT betrug. Die wichtigsten Finanz-Geschäftskennzahlen, die aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung hervorgehen, sind in nachstehender Tabelle angegeben: Tabelle 1 Finanzkennzahlen der Gesellschaft Novoles Straža Kennzahl 1999 2000 2001 2002 2003 Netto-Umsatzerlöse 6 341 790 6 507 932 6 602 106 8 093 436 6 014 466 Vorräte 880 544 936 471 1 113 218 955 305 1 279 940 Forderungen 930 585 1 053 433 1 218 067 1 676 595 1 133 643 Gewinn (Verlust) 78 809 109 884 128 843 110 215 (511 149 ) Verschuldungsgrad 42,1 44,7 47,2 50,2 57,6 (11) Die slowenischen Behörden haben dargelegt, dass die Verluste der Gesellschaft vor allem eine Folge der Nichterreichung ihres Absatzplans sind, während ihre Finanzaufwendungen steigen. Dies wird durch die Tatsache bewiesen, dass der Verschuldungsgrad der Gesellschaft ständig gestiegen ist, ebenso die durchschnittlichen Vorräte. (12) Als Antwort auf die Verfahrenseinleitung haben die slowenischen Behörden dargelegt, dass auch das Absatzvolumen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2001 und vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2003 gesunken ist, während die Erhöhung im Jahr 2002 eine Folge von außerordentlichen Ereignissen war, nämlich bestimmter Bauarbeiten in Kroatien (Ausstattung großer Hotelkomplexe), der Einführung eines neuen Möbelprogramms und der Darstellung der Erträge zweier abhängiger Gesellschaften, die zum 1. Januar 2003 mit Novoles verschmolzen wurden. (13) Außerdem haben die slowenischen Behörden der Kommission einen dokumentierten Nachweis darüber vorgelegt, dass die Gesellschaft kein ausreichendes frisches Kapital auf den Kapitalmärkten bekommen konnte. Insbesondere Banken haben die Anträge der Gesellschaft Novoles Straža auf Gewährung neuer Mittel abgelehnt, und zwar wegen ihrer schlechten Kreditfähigkeit und ungenügender Sicherheiten, welche die schlechte Bonität hätten wettmachen können. Sogar eine staatliche Bürgschaft in Höhe von 65 % des gewünschten Betrages war nicht ausreichend. 3.   Umstrukturierungsprogramm (14) Um ihre Schwierigkeiten zu bewältigen, legte die Gesellschaft Novoles Straža dem Ministerium für Wirtschaft im April 2004 einen Umstrukturierungsplan vom März 2004 für den Zeitraum 2004 bis 2008 vor. (15) In dem Plan war als Grund für den bestehenden Zustand der Rückgang des Wirtschaftswachstums auf den Hauptexportmärkten (insbesondere in Deutschland und den USA) angeführt, auf denen die Gesellschaft 60 % ihrer Produktion absetzte. Außerdem war die Nachfrage nach Halbwaren gesunken. Der Rückgang der Erträge erreichte im Jahr 2003 seinen Gipfel, so dass die Gesellschaft nicht mehr in der Lage war, die Verbindlichkeiten aus ihren Eigenmitteln zu begleichen, weswegen sich die Schulden und Finanzlasten noch zusätzlich erhöhten. Außerdem ermöglichte die Organisationsstruktur des Unternehmens keine nachfragegerechte Produktion. (16) Zur Bewältigung der Schwierigkeiten war eine finanzielle Umstrukturierung vorgesehen, die inzwischen bereits vollzogen wurde, mit dem Ziel einer Umwandlung der hypothekarisch besicherten kurzfristigen Kredite in Höhe von 1 669 940 776 SIT in langfristige Verbindlichkeiten mithilfe einer staatlichen Bürgschaft in Höhe von 1,1 Milliarden SIT für einige Kredite, die zu 65 % hypothekarisch besichert waren, während die übrige Refinanzierung in Höhe von 569 940 776 SIT ohne staatliche Beihilfe finanziert wurde, wobei der hypothekarische Anteil mehr als 100 % des Nominalwerts betrug. (17) Außerdem beabsichtigt die Gesellschaft Novoles Straža, ihre Tätigkeit wie folgt umzuorientieren: — Sie wird die Verkaufsstrategie derart ändern, dass sie sich teilweise von den EU- und nordamerikanischen Märkten insbesondere auf den osteuropäischen und russischen Markt umorientieren wird. Die slowenischen Behörden haben Nachweise über mehrere Verkaufsprojekte übermittelt, die unter anderem in Russland, der Slowakei und Serbien begonnen werden. Der Absatz auf Auslandsmärkten wird im Jahr 2008 auf 77 % steigen, während er im Jahr 2004 bei 70 % lag; der Absatz auf den osteuropäischen Märkten wird 8 % (früher: 0 %) betragen. — Der Anteil der Halbwaren wird zugunsten der Endprodukte verringert. Im Jahr 2008 werden die Endprodukte 33 % der Produktion darstellen (2003: 26 %), die Produkte unter der eigenen Warenmarke werden im Jahr 2008 26 % der Produktion umfassen (2003: 20 %), der Anteil der Halbware wird im Jahr 2008 von 41 % auf 31 % sinken. Dennoch wird die Halbware ein bedeutender Teil der Produktion bleiben, wobei es sich bei der Halbware nicht nur um Sperrholzplatten handeln wird, wodurch die Wertschöpfung steigen wird. Der Vorteil der Gesellschaft auf diesem Gebiet liegt in ihrer Produktion von kleineren Mengen für einen bekannten Hersteller. (18) Die Umorientierung wird außerdem durch eine Neustrukturierung begleitet, mit dem Ziel, eine kosteneffizientere Produktion und eine Anpassung der technologischen Ausstattung an eine nachfragegerechte Produktion zu erreichen, die außerdem auch die Umweltschutznormen erfüllt. Vorgesehen sind Investitionen in Höhe von 1 455 Millionen SIT (6,06 Millionen EUR), die insbesondere für Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Verbesserung des Werkstoffeinsatzes, zur Energieeinsparung und zur Erfüllung der Umweltschutznormen bestimmt sind. Die slowenischen Behörden haben der Kommission eine Liste von Investitionen vorgelegt, die aus Maßnahmen wie z. B. einer Modernisierung des Profitcenters „Sperrholzplatten“, der Einführung eines computergesteuerten Trocknungsverfahrens, einer Modernisierung der Produktion im Profitcenter „Neue Produkte“, einer Generalüberholung des Energieversorgungssystems und der Einführung eines neuen Informationssystems zusammengesetzt ist. Die slowenischen Behörden haben gewisse Verspätungen bei der Ausführung einiger wesentlicher Investitionen, wie z. B. die Produktion im Profitcenter „Neue Produkte“ oder die Generalüberholung des Energieversorgungssystems, wegen Mangels an Mitteln angeführt (diese Investitionen sollten hauptsächlich aus Eigenmitteln finanziert werden). (19) Schließlich ist das Ziel der Neustrukturierung der Mitarbeiter eine Verringerung der Mitarbeiterzahl um 96 Arbeitnehmer; für die übrigen Mitarbeiter wird die Gesellschaft spezielle und allgemeine Weiterbildungen durchführen. Die Kosten in Höhe von 537 Millionen SIT wird die Gesellschaft teilweise mit einer Subvention in Höhe von 283 Millionen SIT (1,2 Millionen EUR) decken. (20) Der Mitgliedstaat Slowenien hat Fünfjahres-Geschäftsprojektionen vorgestellt, die zeigen, dass der Gesellschaft Novoles Straža durch den Umstrukturierungsplan die Wiederherstellung der Rentabilität ermöglicht wird. (21) Die slowenischen Behörden haben der Kommission Daten übermittelt, mit denen sie die Absatzprognosen begründen. In den Projektionen wurde zunächst ein Wachstum des Absatzes auf den westeuropäischen Märkten in den Jahren 2005 bis 2007 um rund 10 % und ein Wachstum des Absatzes auf den osteuropäischen Märkten um rund 20 % berücksichtigt (5). Zweitens wurde eine Umorientierung der Produktion von Halbwaren auf Endprodukte berücksichtigt (59 % Endprodukte statt 46 %). (22) Aufgrund dieser Prognosen und zusammen mit den Ankündigungen leitender Mitarbeiter im Vertriebsbereich, die auf Informationen basieren, welche auf Handelsmessen, von Vertretern und unmittelbar von Kunden gewonnen wurden, erstellte die Gesellschaft Novoles Straža den Absatzplan für den Zeitraum 2004 bis 2008. (23) Aufgrund realistischer Prognosen wird im Zeitraum 2003—2008 ein Wachstum des Absatzes im Inland von jährlich 3,6 bis 5,7 % und ein Wachstum des Absatzes im Ausland von jährlich 6,5 bis 8,4 % vorausgesetzt. So soll die Umstrukturierung im Jahr 2008 zu einem Betriebsgewinn von 11,7 % führen. Der Betriebsgewinn im Vergleich zum Eigenkapital wird im Jahr 2008 auf 12,6 % steigen. 4.   Kosten der Umstrukturierung und ihre Finanzierung (24) Nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht der Finanzierung der Umstrukturierungskosten: Tabelle 2 Umstrukturierungskosten und Finanzierung Benötigte Mittel (in TSIT) Eigenmittel Subventionen Bürgschaften Gesamt Finanzielle Umstrukturierung 369 000  (*1)   1 100 000 1 469 000 Markt- und entwicklungsbezogene Umstrukturierung 675 000     675 000 Technologische Umstrukturierung 1 456 000   200 000 1 656 000 Umstrukturierung des Personals 253 988 282 771   536 759 Gesamt: 2 384 988 282 771 1 300 000 4 337 699 (25) Die Gesellschaft hat staatliche Beihilfen im Gesamtbetrag von 1 583 Millionen SIT (6,6 Millionen EUR) erhalten, allerdings, wie es scheint, erst Ende des Jahres 2004 und nicht Mitte des Jahres 2004, wie es geplant war. (26) Der Hauptteil der Beihilfe wurde in Form einer staatlichen Bürgschaft für vier Kredite im Gesamtbetrag von 1,3 Milliarden SIT gewährt, die der Gesellschaft Novoles Straža eine Umschuldung ermöglichen. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre, einschließlich eines zweijährigen Moratoriums. Der Zinssatz beträgt 4,5 %, einschließlich der Zahlung für den Abschluss und die Führung der Kredittransaktion in einem einmaligen Betrag in Höhe von 0,1 %. Die Bürgschaft wird 100 % der Kredite decken und zusätzlich mit einer Hypothek in Höhe von mindestens 65 % besichert sein. (27) Der Mitgliedstaat Slowenien hat angegeben, dass 2 385 Millionen SIT der Umstrukturierungskosten aus Eigenmitteln der Gesellschaft finanziert werden. Allerdings ist die Kommission der Auffassung, dass es angemessen wäre, zusätzliche 569 Millionen SIT aus der privaten Kreditfinanzierung (in Höhe von 8,5 %) hinzuzurechnen. Ein Teil der Eigenmittel soll durch Desinvestitionen (1 323 Millionen SIT, das sind 30,5 %) und durch Abschreibungen (29,76 %) aufgebracht werden. Was den Verkauf von Vermögen betrifft, haben die slowenischen Behörden der Kommission eine detaillierte Liste der Desinvestitionen übermittelt. Rund 300 Millionen SIT wurden bereits im Jahr 2005 realisiert, für das Jahr 2006 waren zusätzliche Desinvestitionen in Höhe von rund 600 Millionen geplant (und wurden teilweise realisiert), ferner für die Jahre 2007 und 2008 in Höhe von 450 Millionen. 5.   Marktverhältnisse und Ausgleichsmaßnahmen (28) Novoles Straža stellt folgende Produkte her, bei denen der Marktanteil dieser Gesellschaft auf Ebene der EU-25 wie folgt beträgt: Tabelle 3 Marktanteile Produkt Marktanteil 2003 Marktanteil 2005 Sperrholzplatten (*2) 0,14  % 0,13  % Stühle und deren Teile (*3) 0,07  % 0,04  % Möbel und deren Teile (*4) 0,08  % 0,05  % Durchschnitt 0,09  % 0,06  % 6.   Sonstige Beihilfen (29) Die slowenischen Behörden haben die Zahlen, die im Beschluss über die Einleitung des Verfahrens erwähnt sind, berichtigt und erklärt, dass die Gesellschaft Novoles Straža im Jahr 2004 zwar tatsächlich günstige Kredite erhalten hat, jedoch handelte es sich dabei nur um Kredite aus öffentlichen und privaten Quellen für ökologische Zwecke im Betrag von 115,2 Millionen SIT (0,48 Millionen EUR), bei denen der Netto-Gegenwert der nicht rückzahlbaren Mittel 14,9 Millionen SIT (62 000 EUR) betragen hat. Diese Beihilfe wurde im Rahmen des Programms „Mitfinanzierung von ökologischen Investitionen“ im Februar 2004 gewährt. (30) Ferner berichtet der Mitgliedstaat Slowenien, dass die Gesellschaft im Jahr 1999 nur folgende Beihilfen erhalten hat: 18,1 Millionen SIT (75 000 EUR) zur Zinssatzsubventionierung, 11,5 Millionen SIT (48 000 EUR) für Beschäftigungsmaßnahmen, 3,6 Millionen SIT (15 000 EUR) für Forschung und Entwicklung sowie 1,1 Millionen SIT (4 600 EUR) für den Export. (31) Die erste im vorstehenden Absatz erwähnte Beihilfe, bei der man ursprünglich annahm, dass sie sich auf die Umstrukturierung bezieht, war nur eine Maßnahme zur Zinssatzsubventionierung, da die Zinssätze in Slowenien relativ hoch im Vergleich zu ausländischen Zinssätzen waren. Im Grunde war eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Programms, dass das jeweilige Unternehmen in die Bonitätsklasse A, B, C oder D eingereiht war und nicht im Konkursverfahren stand. Die Gesellschaft hat einen Nachweis darüber vorgelegt, dass sie in jenem Zeitraum in die Bonitätsklasse A/B eingereiht war. III.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH ARTIKEL 88 ABSATZ 2 EG-VERTRAG (32) Die Kommission hat im Schreiben vom 16. Mai 2006 den Standpunkt bezogen, dass die betreffenden Maßnahmen eine neue Beihilfe darstellen, die nach Artikel 88 EG-Vertrag hätte angemeldet und nach Artikel 87 EG-Vertrag beurteilt werden müssen. Zu diesem Zweck hat die Kommission erneut betont, dass das entsprechende Kriterium der Rechtsakt ist, mit dem sich die zuständige nationale Behörde verpflichtet, die Beihilfe zu gewähren, was im Mai 2004 geschah. (33) Die Kommission hatte außerdem Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt und insbesondere mit den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten aus dem Jahr 1999 (6) aufgrund folgender Umstände: — es war unklar, ob die Gesellschaft die üblichen Anzeichen eines Unternehmens in Schwierigkeiten aufwies, da sich ihr Absatz auch im Jahr 2003 erhöhte und sich die Vorräte im Jahr 2002 verringerten. Außerdem war unklar, ob die Gesellschaft zu einer größeren Unternehmensgruppe gehört; — es war unklar, wie die Gesellschaft ihre langfristige Rentabilität wiederherstellen sollte, insbesondere weil keine Daten vorlagen, die als Grundlage für Finanzprognosen hätten dienen können, — es war unklar, ob die Gesellschaft einen bedeutenden Teil an Eigenmitteln zur Umstrukturierung beigetragen hat, weil unklar war, woher die erwähnten Eigenmittel stammten, — es wurde keine Marktanalyse vorgestellt, die das Fehlen von Ausgleichsmaßnahmen hätte rechtfertigen können, — die Erfüllung des Grundsatzes der einmaligen Beihilfe war fraglich, da die Gesellschaft bereits im Jahr 1999 eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten hat. IV.   ANMERKUNGEN DES MITGLIEDSTAATS SLOWENIEN (34) Der Mitgliedstaat Slowenien beharrt auf seinem Standpunkt, dass die staatliche Beihilfe für die Gesellschaft Novoles Straža vor dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union gewährt wurde, da das wirtschaftliche Obligo des Staates vor dem Beitritt bekannt gewesen ist. (35) Zweitens: Der Mitgliedstaat Slowenien widersprach den Zweifeln der Europäischen Kommission bezüglich dessen, ob die Gesellschaft Novoles Straža einer größeren Unternehmensgruppe angehört, und erläuterte die Spezifika der Eigentumsstruktur in Slowenien, die oben vorgestellt sind; ferner führte er die richtigen Angaben über die prozentuellen Anteile der Aktionäre an. (36) Drittens: Der Mitgliedstaat Slowenien hat Nachweise darüber vorgelegt, dass die Gesellschaft Novoles Straža ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ist, und hat eingehender den allgemeinen Trend der finanziellen Schwierigkeiten dargelegt, mit denen die Gesellschaft seit 1999 konfrontiert ist (Zunahme der Vorräte und Verbindlichkeiten, aber auch Rückgang des Absatzes, obwohl es wegen einiger außerordentlicher Ereignisse zu einer Erhöhung im Jahr 2002 kam) und die ihren Höhepunkt im Jahr 2004 erreichten, als die Gesellschaft keine Außenfinanzierung bekommen konnte. (37) Viertens: Die slowenischen Behörden haben Angaben übermittelt, die zeigen, dass die Strategie der Gesellschaft Novoles Straža auf Marktuntersuchungen und -prognosen basiert, die einen relativ hohen Möbelabsatz bestätigen. (38) Fünftens: Hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen hat der Mitgliedstaat Slowenien eine Marktstudie vorgelegt, aus der hervorgeht, dass der Marktanteil der Gesellschaft Novoles Straža auf dem EU-25-Markt der betreffenden Produkte sehr gering ist. Die slowenischen Behörden weisen auch darauf hin, dass sich die Gesellschaft Novoles Straža in einem Gebiet befindet, das eine Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag erhält. (39) Schließlich hat der Mitgliedstaat Slowenien hinsichtlich der in der Vergangenheit erhaltenen staatlichen Beihilfe einige Bürofehler im Zusammenhang mit den erhaltenen Beträgen berichtigt und insbesondere versichert, dass die Beihilfe, die ursprünglich als Umstrukturierungsbeihilfe festgestellt war, nicht zur Rettung und Umstrukturierung, wie es in den Leitlinien definiert ist, gewährt wurde. V.   WÜRDIGUNG DER BEIHILFE 1.   Vorliegen einer staatlichen Beihilfe (40) Nach Artikel 87 EG-Vertrag ist jede von einem Mitgliedstaat gewährte Beihilfe und jede sonstige Beihilfe aus staatlichen Mitteln, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälscht oder zu verfälschen droht, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt, außer wenn sie nach Artikel 87 Absatz 2 oder 3 EG-Vertrag gerechtfertigt werden kann. (41) Die Kommission stellt fest, dass eine Beihilfe aus staatlichen Mitteln zugunsten eines einzelnen Unternehmens gewährt wurde. Dies gilt eindeutig für die Direktbeihilfen, aber auch für die Bürgschaften, insbesondere wenn sich das Unternehmen in Schwierigkeiten befindet und eine Bürgschaft für 100 % des Kredits gewährt wird (7). Tatsächlich wurde der Gesellschaft durch die Bürgschaft die Aufnahme eines größeren Kredites ermöglicht, als es ohne diese Bürgschaft der Fall gewesen wäre. (42) Da Handel mit Holzerzeugnissen zwischen Slowenien und anderen Mitgliedstaaten besteht, könnte die Maßnahme die Position des Empfängers im Vergleich zu seinen Konkurrenten in Slowenien und in der EU verbessern, was eine Wettbewerbsverzerrung und Beeinflussung des Handels zwischen Mitgliedstaaten durch die Beihilfe bedeutet. Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass die vorliegenden Maßnahmen zugunsten der Gesellschaft Novoles Straža eine staatliche Beihilfe nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag darstellen. 2.   Vorliegen einer neuen staatlichen Beihilfe (43) Die slowenischen Behörden zweifelten zunächst an, dass die Kommission für die Beurteilung der Beihilfe nach Artikel 87 und 88 EG-Vertrag zuständig sei, da die Beihilfe vor dem Beitritt gewährt worden sei. Die Kommission erläuterte im Beschluss über die Einleitung des Verfahrens, dass das entsprechende Kriterium, mit dem festgestellt wird, ob eine Beihilfe vor dem Beitritt oder danach erfolgte, der R

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.