Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2016/1986 der Kommission vom 30. Juni 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen geltenden Bedingungen und Verfahren, nach denen bestimmt wird, ob nicht wiedereinziehbare Beträge von den Mitgliedstaaten zu erstatten sind

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016R1986. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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