Europäische Union

Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-12-17

Quellenkennung: 32017D2074. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen notwendig ist, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen. (10)   Ergeht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang des Genehmigungsantrags nach Absatz 9 keine ablehnende Entscheidung, kein Auskunftsersuchen oder keine Mitteilung über eine Fristverlängerung der einschlägigen zuständigen Behörde, so gilt die Genehmigung als erteilt. (11)   Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über nach den Absätzen 9 und 10 erteilte Genehmigungen innerhalb von vier Wochen nach einer solchen Erteilung. ▼B KAPITEL IV ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 8 (1)   Der Rat erstellt und ändert einstimmig die Liste in den Anhängen I und II auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. (2)   Der Rat setzt die betreffende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von dem Beschluss nach Absatz 1 und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis, und gibt dabei dieser Person, Organisation oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme. (3)   Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden wesentliche neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat den Beschluss nach Absatz 1 und unterrichtet die betreffende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend. Artikel 9 (1)   In den Anhängen I und II werden die Gründe angegeben, aus denen die natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Sinne des Artikels 6 Absatz 1 und des Artikels 7 Absatz 1 sowie des Artikels 7 Absatz 2 in die Liste aufgenommen worden sind. (2)   Die Anhänge I und II enthalten ferner die zur Identifizierung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. Bei natürlichen Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. Bei juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen. ▼M6 Artikel 9a (1)   Der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) können personenbezogene Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben nach diesem Beschluss wahrzunehmen, insbesondere a)  für den Rat bei der Ausarbeitung und Durchführung von Änderungen der Anhänge I und II; b)  für den Hohen Vertreter bei der Ausarbeitung von Änderungen der Anhänge I und II. (2)   Der Rat und der Hohe Vertreter dürfen gegebenenfalls einschlägige Daten, die Straftaten der in der Liste geführten natürlichen Personen, strafrechtliche Verurteilungen dieser Personen oder Sicherungsmaßregeln im Zusammenhang mit diesen Personen betreffen, nur in dem Umfang verarbeiten, in dem dies für die Ausarbeitung der Anhänge I und II erforderlich ist. (3)   Für die Zwecke dieses Beschlusses werden der Rat und der Hohe Vertreter zu „Verantwortlichen“ im Sinne von Artikel 3 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) bestimmt, um sicherzustellen, dass die betreffenden natürlichen Personen ihre Rechte nach der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben können. ▼B Artikel 10 Es ist untersagt, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Maßnahmen nach diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird. Artikel 11 Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen und Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise berührt wird, darunter Schadensersatzansprüche und sonstige derartige Ansprüche, wie etwa Entschädigungsansprüche oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer insbesondere finanziellen Garantie oder Gegengarantie in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, sofern sie von einer der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen geltend gemacht werden: a)  den benannten, in Anhang I oder II aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, b)  sonstigen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die über eine der in Buchstabe a genannten Personen, Organisationen und Einrichtungen oder in deren Namen handeln. Artikel 12 Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, die den in diesem Beschluss vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vergleichbar sind. ▼M3 Artikel 13 ▼M15 Dieser Beschluss gilt bis zum ►M17  10. Januar 2027 ◄ . ▼M3 Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden. ▼M13 Die in Artikel 7 Absätze 8 und 9 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 7 Absätze 1, 2 und 3 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft. ▼B Artikel 14 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ▼M8 ANHANG I Liste der in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen ▼M15 ————— ▼M8   Name Angaben zur Person Begründung Datum der Aufnahme in die Liste ▼M15 1. Néstor Luis REVEROL TORRES Geburtsdatum: 28. Oktober 1964 Geschlecht: männlich Seit April 2024 Präsident der Zuliana Region Development Corporation (Corpozulia). Ehemaliger Minister für elektrische Energie (Oktober 2020 — April 2024), Vizepräsident der Dienststellen für öffentliche Arbeiten und Dienstleistungen sowie Exekutivsekretär des Generalstabs für das Elektrizitätswesen (April 2019 — April 2024). Von 2016 bis Oktober 2020 Minister für Inneres, Justiz und Frieden. Seit August 2020 ranghöchster General (General en chef) der bolivarischen Nationalgarde. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich der Folterung (politischer) Gefangener und für die Unterdrückung der demokratischen Opposition in Venezuela, einschließlich des Verbots und der Niederschlagung politischer Demonstrationen durch von ihm befehligte Sicherheitskräfte. 22.1.2018 ▼M17 2. Gustavo Enrique GONZÁLEZ LÓPEZ Geburtsdatum: 2.11.1960 Geschlecht: männlich Präsident von Petróleos de Venezuela (PDVSA). Generaldirektor des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) von April 2019 bis Oktober 2024. Seit Januar 2019 Sicherheits- und Geheimdienstberater für Präsident Maduro und von Februar 2014 bis Oktober 2018 Generaldirektor des SEBIN. Während der Zeit seiner Tätigkeit als Direktor des SEBIN wurden von seiner obersten Autorität unterstellten Beamten willkürliche Verhaftungen vorgenommen und in der Haftanstalt El Helicoide Folter sowie brutale und unmenschliche Behandlung einschließlich sexueller Gewalt verübt. Als Generaldirektor des SEBIN ist er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich willkürlicher Verhaftung, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter sowie für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela. 22.1.2018 ▼M12 ————— ▼M10 4. Antonio José BENAVIDES TORRES Geburtsdatum: 13. Juni 1961 Geschlecht: männlich Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung. Regierungschef des Hauptstadtdistrikts (Distrito Capital) bis Januar 2018. Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis zum 21. Juni 2017. Beteiligt an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und demokratischen Opposition in Venezuela und verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die die bolivarische Nationalgarde unter seiner Führung begangen hat. Durch seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde hat er die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch weil die bolivarische Nationalgarde beim Vorgehen der Polizei gegen zivile Demonstrationen federführend war und er öffentlich dafür eingetreten ist, dass Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden sollten. 22.1.2018 ▼M11 5. Maikel José MORENO PÉREZ Geburtsdatum: 12. Dezember 1965 Geschlecht: männlich Richter der Berufungskammer für Strafsachen des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) von Venezuela. Ehemaliger Präsident und Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs. In diesen Funktionen hat er die Handlungen und Maßnahmen der Regierung, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet; er ist zudem für Handlungen und Äußerungen verantwortlich, die einen Angriff auf die Autorität der Nationalversammlung darstellen, darunter die Ernennung des Nationalen Wahlrats (CNE) im Juni 2020 sowie die Aussetzung und Ersetzung des Vorsitzes von drei Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. 22.1.2018 ▼M14 6. Tarek William SAAB HALABI Geburtsdatum: 10. September 1963 Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui, Venezuela Geschlecht: männlich Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) seit Dezember 2023. Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In diesen Funktionen und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat. 22.1.2018 ▼M15 7. Diosdado CABELLO RONDÓN Geburtsdatum: 15. April 1963 Geschlecht: männlich Seit August 2024 Minister für Inneres, Justiz und Frieden. Mitglied der undemokratisch gewählten Nationalversammlung, ehemaliger Präsident der Verfassungsgebenden Versammlung und erster Vizepräsident der Vereinigten Sozialistischen Partei Venezuelas (PSUV). Beteiligt an der Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela sowie an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition, auch indem er die Medien nutzte, um die politische Opposition, andere Medien und die Zivilgesellschaft öffentlich anzugreifen und zu bedrohen, und indem er unter anderem dem bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN) Befehle zur Verhaftung von Personen erteilte. 22.1.2018 ▼M12 8. Tareck Zaidan EL-AISSAMI MADDAH Geburtsdatum: 12. November 1974 Geschlecht: männlich Ehemaliger Vizepräsident für Wirtschaft und ehemaliger Minister der Volksmacht für Erdöl sowie für Inländische Industrie und Produktion. Als ehemaliger Vizepräsident von Venezuela beaufsichtigt Tareck El-Aissami die Leitung des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN) und ist für die von dieser Organisation verübten schweren Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, einschließlich willkürlicher Verhaftungen, politisch motivierter Ermittlungen, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter. Zudem ist er verantwortlich für die Unterstützung und Durchführung von politischen Maßnahmen und Tätigkeiten, die die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit untergraben, einschließlich des Verbots öffentlicher Demonstrationen, sowie für die Leitung des „Anti-Putsch-Kommandos“ von Präsident Maduro, das die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verfolgt. 25.6.2018 ▼M15 9. Sergio José RIVERO MARCANO Geburtsdatum: 8. November 1964 Geschlecht: männlich Bis Juli 2023 Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB), Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018, im Juli 2023 in „aktive Reserve“ versetzt. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde — u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben — haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. 25.6.2018 ▼M10 10. Jesús Rafael SUÁREZ CHOURIO Geburtsdatum: 19. Juli 1962 Geschlecht: männlich Seit Januar 2021 Vorsitzender des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses der undemokratisch gewählten Nationalversammlung. Ehemaliger Generalstabschef des Oberbefehlshabers der Streitkräfte (von Juli 2019 bis September 2020). Ehemaliger oberster Befehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee (bis Juli 2019). Ehemaliger Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee und ehemaliger Befehlshaber der venezolanischen Region für integrale Verteidigung Zentrum (REDI Central). Er ist verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, die von Kräften unter seinem Kommando während seiner Amtszeit als Oberbefehlshaber der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee verübt wurden, einschließlich der übermäßigen Gewaltanwendung und der Misshandlung von Inhaftierten. Er hat die demokratische Opposition verfolgt und den Einsatz von Militärgerichten für Anklagen gegen zivile Demonstranten unterstützt. 25.6.2018 ▼M17 11. Iván HERNÁNDEZ DALA Geburtsdatum: 18.5.1966 Geschlecht: männlich Präsident der Nationalen Telefongesellschaft Venezuelas (Cantv). Generalmajor der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB). Von Januar 2014 bis Oktober 2024 Generaldirektor des Generaldirektorats für militärische Spionageabwehr (DGCIM), von September 2015 bis Oktober 2024 Leiter der Präsidentengarde. Als Leiter der DGCIM ist Iván Hernández Dala verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition und für schwere Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen. 25.6.2018 ▼M15 12. Delcy Eloina RODRÍGUEZ GÓMEZ Geburtsdatum: 18. Mai 1969 Geschlecht: weiblich Vizepräsidentin von Venezuela und seit August 2024 Ministerin für Öl. Ehemalige Ministerin für Wirtschaft, Finanzen und Handel. Ehemalige Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und ehemaliges Mitglied der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Nationale Verfassungsgebende Versammlung. Ihre Handlungen in der Präsidialkommission und dann als Präsidentin der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, u. a. durch Anmaßung der Befugnisse der Nationalversammlung und Einsatz dieser Befugnisse zur Verfolgung der Opposition und zur Verhinderung ihrer Teilnahme am politischen Prozess. 25.6.2018 ▼M8 13. Elías José JAUA MILANO Geburtsdatum: 16. Dezember 1969 Geschlecht: männlich Ehemaliger Minister der Volksmacht für die Bildung. Ehemals Vorsitzender der Präsidialkommission für die unrechtmäßige Verfassungsgebende Nationalversammlung. Durch seine führende Rolle bei der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela. 25.6.2018 ▼M15 14. Sandra OBLITAS RUZZA Geburtsdatum: 7. Juni 1969 Geschlecht: weiblich Bis August 2024 Ministerin für Hochschulbildung. Im Juli 2020 ernannte Rektorin der Universidad Bolivariana de Venezuela. Ehemalige Vizepräsidentin des Nationalen Wahlrates (Consejo Nacional Electoral (CNE)) und ehemalige Präsidentin der Kommission für das Wählerverzeichnis und das Personenstandsregister. Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich durch die Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und die Manipulation der Wahlen. 25.6.2018 ▼M11 15. Freddy Alirio BERNAL ROSALES Geburtsdatum: 16. Juni 1962 Geburtsort: San Cristóbal, Bundesstaat Táchira, Venezuela Geschlecht: männlich Gouverneur des Bundesstaates Táchira seit seinem Wahlsieg im November 2021. Ehemaliger Leiter des Nationalen Kontrollzentrums des Komitees für lokale Versorgung und Produktion (CLAP) und ehemaliger Protektor des Bundesstaates Táchira. Auch ein Generalkommissar des bolivarischen nationalen Geheimdienstes (SEBIN). Als Leiter des CLAP und Protektor des Bundesstaates Táchira konnte er die Spezialkräfte (FAES) in Anspruch nehmen und auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten Einfluss nehmen. Er ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie, weil er die Verteilung von Hilfsmitteln im Rahmen des CLAP-Programms zu Wahlzwecken manipuliert hat. Außerdem ist er als Generalkommissar des SEBIN verantwortlich für dessen Tätigkeiten, die schwere Menschenrechtsverletzungen umfassen wie etwa willkürliche Festnahmen. 25.6.2018 ▼M12 16. Katherine Nayarith HARRINGTON PADRÓN Geburtsdatum: 5. Dezember 1971 Geschlecht: weiblich Präsidentin der Strafgerichtsbarkeit des Großstadtbereichs Caracas. Ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwältin von Juli 2017 bis Oktober 2018. Sie wurde unter Verstoß gegen die Verfassung vom Obersten Gerichtshof und nicht von der Nationalversammlung zur Stellvertretenden Generalstaatsanwältin ernannt. Sie ist verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Venezuela, u. a. weil sie politisch motivierte Verfolgungen eingeleitet hat und in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen durch das Maduro-Regime nicht ermittelt. 25.6.2018 ▼M15 17. Socorro Elizabeth HERNÁNDEZ DE HERNÁNDEZ Geburtsdatum: 11. März 1952 Geschlecht: weiblich Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (Consejo Nacional Electoral (CNE)) bis 12. Juni 2020 und Mitglied der Nationalen Wahlkommission (JNE). Sie ist verantwortlich für Tätigkeiten des CNE, die die Demokratie in Venezuela untergraben haben, einschließlich der Ermöglichung der Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und der Manipulation der Wahlen im Zusammenhang mit der Annullierung der Wahlen zur Abberufung des Präsidenten 2016, der Verschiebung der Gouverneurswahlen 2016 und der kurzfristigen Verlegung von Wahllokalen vor den Gouverneurswahlen 2017. 25.6.2018 18. Xavier Antonio MORENO REYES Geschlecht: männlich Generalsekretär des Nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral (CNE)) von 2009 bis Juni 2020. Moreno Reyes hat in dieser Funktion Entscheidungen des CNE ermöglicht, gebilligt und legitimiert, da der Generalsekretär des CNE an der Festlegung der Tagesordnung und der Formalisierung der Entscheidungen mitwirkt. Moreno Reyes blieb Generalsekretär des CNE, auch als die Demokratie massiv untergraben und die Unabhängigkeit des CNE im Wahlprozess beeinträchtigt wurde. Deshalb ist er verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie in Venezuela, auch dafür, dass es zur Einsetzung der unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung und zur Manipulation der Wahlen kommen konnte. 25.6.2018 ▼M12 19. Néstor Neptali BLANCO HURTADO Geburtsdatum: 26. September 1982 Personalausweis-Nr.: V-15222057 Geschlecht: männlich Befehlshaber der militärischen Spionageabwehr in Zone Nr. 32 der Region Los Llanos. Als Major in der bolivarischen Nationalgarde (GNB), arbeitet er seit mindestens Dezember 2017 zusammen mit Beamten der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM. 27.9.2019 ▼M15 20. Rafael Ramón BLANCO MARRERO Geburtsdatum: 28. Februar 1968 Personalausweis-Nr.: V-6250588 Geschlecht: männlich Seit Juli 2023 Generalinspekteur der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee. Ehemaliger Divisionsgeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee (Juli 2019 — Juli 2023). Ehemaliger stellvertretender Direktor der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch DGCIM-Beamte unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta. 27.9.2019 ▼M14 21. Carlos Alberto CALDERÓN CHIRINOS Geburtsdatum: 3. Juli 1970 Personalausweis-Nr.: V-10352300 Geschlecht: männlich Beamter einer Eliteeinheit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas (PNB/FAES). 2023 zum stellvertretenden Direktor der Direktion für strategische und taktische Maßnahmen (DAET) der PNB ernannt. Ehemalige Führungskraft (bezeichnet als „Generalkommissar“, Direktor der Haftanstalt El Helicoide und Direktor für strategische Ermittlungen) im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Unter seiner Aufsicht wurden durch Beamte der Direktion für strategische Ermittlungen rechtswidrige Festnahmen vorgenommen sowie Folterungen und andere Misshandlungen sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt verübt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen und anderer brutaler, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen von El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt und ist dafür verantwortlich. 27.9.2019 ▼M11 22. Alexis Enrique ESCALONA MARRERO Geburtsdatum: 12. Oktober 1962 Geschlecht: männlich Amtierender Leiter des Nationalen Amtes zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung (ONDOFT) von Januar 2018 bis Mai 2019. Generalmajor a. D., ehemaliger stellvertretender Minister

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.