Europäische Union

2002/91/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Polen

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Quellenkennung: 32002D0091. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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wie Ausbau der entsprechenden Institutionen - Umsetzung der Empfehlungen im Bericht des Rates zur nuklearen Sicherheit im Kontext der Erweiterung unter gebührender Berücksichtigung der dort gesetzten Prioritäten Telekommunikation und Informationstechnologien - Besonders dringender Handlungsbedarf: Vollständige Angleichung an den Besitzstand und Gewährleistung einer transparenten und effektiven Umsetzung - Konsolidierung der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation Kultur und audiovisuelle Medien - Vollständige Rechtsangleichung und weiterer Ausbau der unabhängigen Regulierungsbehörde für Rundfunk und Fernsehen Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Aufstellung des Nationalen Entwicklungsplans und Bestimmung der Umsetzungsstrukturen für den endgültigen Plan - Bestimmung der für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständigen Stellen, insbesondere der Verwaltungs- und Zahlstellen; klare Aufgabentrennung - Gewährleistung einer effektiven interministeriellen Koordinierung und Klärung der Kompetenzen für regionalpolitische Fragen - Erarbeitung der erforderlichen Überwachungs- und Evaluierungsmethoden für die Strukturfonds, vor allem für Ex-ante-Evaluierungen und für die Erfassung und Verarbeitung einschlägiger statistischer Daten und Indikatoren, u.a. Regionalstatistiken für die Erfordernisse der Ex-ante-Evaluierungen - Verbesserung des Haushaltssystems entsprechend den Standards für die Strukturfonds; Festlegung von Finanzkontrollverfahren für die Verwaltung der Strukturfonds, Einrichtung und angemessene Personalausstattung der künftigen Verwaltungs- und Zahlstellen für die Strukturfonds - Entwicklung der technischen Vorbereitung von Projekten, die für Zuschüsse aus den Struktur- und Kohäsionsfonds in Betracht kommen (Projektplan) Umwelt - Vollständige Übernahme des Besitzstandes mit besonderem Gewicht auf Wasserqualität (Verabschiedung des Wassergesetzes und einschlägiger Ministerialverordnungen) und Umweltverschmutzung durch die Industrie - Weitere Umsetzung des Besitzstandes vor allem hinsichtlich der Luftqualität (einschließlich einer Verbesserung des Überwachungsnetzes), der Abfallwirtschaft (vollständige Umsetzung der Richtlinien über Abfälle und gefährliche Abfälle, Aufstellung von Plänen für die Abfallbewirtschaftung und Verbesserung des Wiedergewinnungs- und Trennungssystems), der Wasserqualität (besonderes Gewicht auf Abwasserbehandlung in Ballungsgebieten mit über 100.000 Einwohnern (Einwohneräquivalent), Bestandsaufnahme für die Einleitung von gefährlichen Substanzen, vollständige Umsetzung der Richtlinien über Trinkwasser, die Qualität der Oberflächengewässer und die Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen) sowie der Umweltverschmutzung durch die Industrie (einschließlich der Ausgabe von integrierten Genehmigungen nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - Weiterer Ausbau der Verwaltungs-, Überwachungs- und Vollzugskapazität auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung der Erteilung von Genehmigungen und der Planung sowie Aufbau der Strukturen zur Umsetzung der Richtlinien für die Bereiche chemische Erzeugnisse (auch zugelassene Labors) und Naturschutz - Weitere Berücksichtigung der Umweltschutzbelange bei der Definition und Umsetzung von Strategien in allen übrigen Politikfeldern zwecks Förderung einer nachhaltigen Entwicklung Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Weitere Rechtsangleichung, Intensivierung der Marktaufsicht und des Vollzugs, u.a. durch Stärkung der Verbraucherorganisationen und Förderung des Verbraucherbewusstseins Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung des Schengen-Aktionsplans - Weitere Vorbereitung auf die künftige Teilnahme am Schengen-Informationssystem durch den Aufbau nationaler Datenbasen und Register - Weitere Bemühungen um Verbesserung der Ausrüstung und der personellen Ausstattung an den Grenzübergängen, aber auch an der grünen und der blauen Grenze und vor allem an der künftigen Außengrenze der Union; Zuweisung ausreichender staatlicher Haushalts- und Verwaltungsmittel; vollständige Angleichung an die gemeinsame Visumpolitik - Volle Zusammenarbeit zwischen den nationalen Vollzugsbehörden und denen der Union durch die nötige administrative und logistische Unterstützung; Angleichung der Datenschutzpraxis; Angleichung der grenzübergreifenden Überwachung, Gewährleistung von ausschließlich zivilen koordinierten Diensten zur Verbrechensbekämpfung - Verabschiedung und Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (von der Verhinderung bis zur Verfolgung); Bekämpfung des Menschenhandels; Verabschiedung und Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie nebst Einrichtung einer nationalen Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogenmissbrauch; effektive Bekämpfung der Geldwäsche und der Wirtschaftskriminalität - Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Polizei sowie zwischen ihr und anderen Vollzugsbehörden und der Justiz, um vor allem den Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu verschärfen und Überschneidungen bei der Ermittlung auszuschließen - Maßnahmen zur Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen - Maßnahmen zur vollständigen Angleichung an das Übereinkommen über den Schutz der Finanzinteressen der Gemeinschaften sowie dessen Protokolle Zollunion - Besonders dringender Handlungsbedarf: planmäßige vollständige Umsetzung des Arbeitsstrategiepapiers für den Zoll, insbesondere Umsetzung der IT-Strategie der polnischen Zollverwaltung. Entwicklung von IT-Systemen, um den elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und Polen zu ermöglichen - Ausbau einer integrierten Grenzüberwachung - unter anderem Zusammenarbeit mit den inländischen Partnerdiensten und den Nachbarländern zwecks Erarbeitung integrierter gemeinsamer Arbeitsverfahren - Anwendung des integrierten Zolltarifs und Umsetzung der Strategie zur Modernisierung der Zollverwaltung, auch auf regionaler Ebene - Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Zollkodex im gesamten Land - Vollständige Angleichung hinsichtlich der vereinfachten Verfahren; Ausbau der administrativen und operativen Kapazität des polnischen Zolls (namentlich für die Grenzüberwachung und die Koordinierung mit anderen Vollzugsbehörden) - Weitere Bemühungen zur Bekämpfung des Zollbetrugs Auswärtige Beziehungen - Maßnahmen zur Sicherstellung, dass internationale Verträge oder Abkommen, die mit dem Besitzstand unvereinbare bilaterale Investitionsvereinbarungen enthalten, neu ausgehandelt oder bis zum Beitritt beendet werden Finanzkontrolle - Besonders dringender Handlungsbedarf: Fertigstellung des Strategiepapiers zur internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der einschlägigen Verordnungen auf zentraler und regionaler Ebene; Einrichtung einer Zentralstelle zur Koordinierung und Harmonisierung der Methoden für die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle sowie für die interne Revision im gesamten Regierungsapparat; Schaffung interner Revisions- bzw. Kontrollstellen in den mittelbewirtschaftenden Dienststellen - Einführung der funktionalen Unabhängigkeit der internen Revisoren auf zentraler und dezentraler Ebene; Intensivierung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen auf allen Ebenen durch den Ausbau der Verwaltungskapazität - Erhöhung der Verantwortung von Führungskräften in Theorie und Praxis - Anpassung der Aktivitäten der Obersten Kontrollkammer an internationale und EG-Standards - Konsolidierung der Betrugsbekämpfungsstelle - Weitere Anstrengungen zur Sicherstellung der korrekten Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung von EG-Mitteln aus der Vorbeitrittshilfe als wichtiger Indikator für die Fähigkeit Polens zur Umsetzung des Besitzstandes für die Finanzkontrolle 5. Programmierung In den Jahren 2000-2006 erhält Polen neben den PHARE-Mitteln eine finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür das eigens für die Beitrittsvorbereitung entwickelte Instrument SAPARD (Verordnung (EG) Nr. 1268/99 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr (Verordnung (EG) Nr. 1267/99 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen; dabei werden durch Letzteres in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Polen auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmensförderung finanzieren. Außerdem hat Polen Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen, vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten. 6. Konditionalität Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der drei Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Polen seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 vom 16. März 1998 beschließen. 7. Überwachung Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt einem Monitoring im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, dass die Institutionen des Europa-Abkommens der Rahmen für die Überprüfung der Übernahme und der praktischen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes bleiben. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung sowie die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der prioritären Ziele und der Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft, wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/99 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und SAPARD - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Aufgrund von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert. (1) Es gilt die seit dem Regelmäßigen Bericht 2000 übliche Gliederung.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.