32002D0091

2002/91/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Polen

Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0072 - 0081


Beschluss des Rates

vom 28. Januar 2002

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Polen

(2002/91/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen, und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstandes in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Polens auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit.

(6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Polen sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten.

(7) Polen sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe verfügt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Polen sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Piqué i Camps

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

1. Einleitung

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Dezember 1997 in Luxemburg beschlossen, die Beitrittspartnerschaft als einheitlichen Rahmen für alle Formen der Unterstützung der Kandidatenländer zum Kern der intensivierten Heranführungsstrategie zu machen. Dieses Instrument gestattet der Gemeinschaft, ihre Hilfe gezielt an den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Kandidatenländer auszurichten und sie mit Blick auf den Beitritt bei der Bewältigung ihrer spezifischen Probleme zu unterstützen.

Für Polen wurde erstmals im März 1998 eine Beitrittspartnerschaft beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde die Beitrittspartnerschaft angesichts der in Polen inzwischen eingetretenen Entwicklung im Dezember 1999 ein erstes Mal aktualisiert. Die vorliegende überarbeitete Fassung der Beitrittspartnerschaft beruht auf einem von der Kommission nach Konsultationen mit Polen erarbeiteten Vorschlag und stützt sich auf die Ergebnisse des Regelmäßigen Berichts 2001 der Kommission über die Fortschritte Polens auf dem Wege zum Beitritt.

2. Ziele

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem Regelmäßigen Bericht des Jahres 2001 über die Fortschritte Polens auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Polen für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung Polens bei seiner Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem das von Polen vorgelegte aktualisierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, das Finanzaufsichtsverfahren für die Zeit bis zum Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung des Beitritts, der für die Zeit bis zum Beitritt geschlossene Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan, der Plan für die ländliche Entwicklung, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese in ihrer Art unterschiedlichen Instrumente werden nach ihren eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt und sind im Sinne der Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt förderwürdig. Obwohl nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, stehen sie ihren Prioritäten nach mit ihr in Einklang.

3. Grundsätze

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen.

Der Europäische Rat von 1995 in Madrid wies ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit nach erfolgter Erweiterung ein harmonisches Funktionieren der Politik der Gemeinschaft gewährleistet ist, und 1997 in Luxemburg betonte er, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber als solche nicht ausreichend ist, und dass vor allem eine effektive Anwendung gewährleistet sein muss. Auf seiner Tagung in Feira im Jahre 2000 und in Göteborg im Jahre 2001 bekräftigte der Europäische Rat, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Kandidatenländer in der Lage sind, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und justiziellen Strukturen auszubauen und zu reformieren.

4. Prioritäten und Zwischenziele

Die Regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen trotz aller bereits erzielten Fortschritte die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Polen vorangetrieben werden können. Als Prioritäten sind in der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaft Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Polen in der Lage ist, sie in den kommenden zwei Jahren (2002-2003) zu erreichen bzw. sich ihnen weitgehend anzunähern. Dabei sind Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend kenntlich gemacht. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele werden im Regelmäßigen Bericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft formuliert.

Polen hat im Juni 2001 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Der dabei für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele zugrunde gelegte Zeitplan stützt sich auf die Beitrittspartnerschaft von 1999. Ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Polen seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Polen wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Polen seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich Rechtsangleichung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist: Es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im weiteren genannten Bereichen muss eine überzeugende und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Aufgrund der Analyse des Regelmäßigen Kommissionsberichts 2001 wurden für Polen folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgelistet(1).

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

- Verbesserungen in der Funktionsweise des Justizwesens durch Einstellung von höher qualifiziertem Personal und Verbesserungen in Ausbildung, Logistik und Kanzleiarbeit; Erleichterung des Zugangs der Öffentlichkeit zum Rechtssystem; Überprüfung der Gewährung von Immunität anhand internationaler Standards; Festlegung eines nationalen Ausbildungsstandards für Richter

- Weitere Umsetzung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst - unter gebührender Berücksichtigung der Frage der Aus- und Fortbildung und der Vergütung - und Schaffung einer Kapazität für laufende Fortbildung im öffentlichen Dienst, namentlich in Fragen des gemeinschaftlichen Besitzstandes

- Umsetzung einer umfassenden Korruptionsbekämpfungspolitik

Wirtschaftliche Kriterien

- Aufrechterhaltung der makroökonomischen Stabilität und der Haushaltsstabilität zur Gewährleistung einer mittelfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen

- Weitere Fortschritte bei der Schaffung des institutionellen Rahmens für die Marktwirtschaft und der Umsetzung einer konsequenten Wirtschaftspolitik (vor allem betreffend die Verwaltung öffentlicher Ausgaben und weitere fiskalische Dezentralisierung)

- Weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Polens und der beruflichen Fortbildung - namentlich in ländlichen Gebieten und in den östlichen Grenzregionen - vor allem durch Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und zur Entwicklung des Humankapitals

- Weitere Fortschritte bei den Strukturreformen, unter anderem Verbesserungen in der Funktionsweise der Arbeitsmärkte und Fortsetzung der Privatisierung staatlicher Firmen, namentlich im Energiesektor, sowie der verbleibenden staatlichen Finanzinstitute

- Weitere Umstrukturierung im Stahlsektor (insbesondere durch Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen eines umfassenden Sektorprogramms zur Wiedererlangung der Rentabilität, u.a. durch Überwachung der staatlichen Beihilfen und einen angemessenen Kapazitätenabbau); Abschluss der Umstrukturierung im Kohlesektor

- Umstrukturierung der polnischen Eisenbahn zwecks Erlangung finanzieller Nachhaltigkeit

- Weitere Verbesserungen in der Funktionsweise des Grundstücksmarkts und Fertigstellung des Grundbuchs

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Freier Warenverkehr

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Verabschiedung und Umsetzung von Durchführungsverordnungen im Pharmasektor

- Weiterführung der Umsetzung von Richtlinien nach dem neuen Konzept und der entsprechenden europäischen Standards in polnisches Recht

- Verabschiedung und Umsetzung der noch ausstehenden Normungsbestimmungen

- Parallel zur Aufhebung der Genehmigungspflicht vor der Vermarktung weitere Übernahme und Umsetzung von Rechtsvorschriften im Lebensmittelbereich sowie Rationalisierung und Ausbau der Lebensmittelaufsichtsbehörde; Fortbildung von Kontrolleuren und Akteuren des Lebensmittelsektors

- Weitere Übernahme und Umsetzung der klassischen sektoriellen Gesetzgebung, namentlich in den Bereichen Medizinprodukte, chemische Erzeugnisse und Kraftfahrzeuge

- Aufbau einer funktionsfähigen Marktaufsicht und Schaffung von entsprechenden Durchführungsstrukturen für alle Sektoren

- Verabschiedung und Umsetzung eines Programms zur Beseitigung aller noch bestehenden außertarifären Handelshemmnisse

- Spätestens Ende 2002 Aufhebung der Nationalen Präferenzklausel im öffentlichen Auftragswesen durch neue Bestimmungen, die allen Gemeinschaftsfirmen die Teilnahme an Zuschlagsverfahren in Polen ermöglichen. Anwendung des SIMAP (Informationssystem für die öffentliche Auftragsvergabe)

- Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikeln 28, 29 und 30 des Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich

Freizügigkeit

- Ausbau der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme

- Vollständige Angleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und Diplome sowie Einführung der nötigen Verwaltungsstrukturen

- Hinsichtlich vor der Harmonisierung erworbener beruflicher Befähigungsnachweise muss Polen vorrangig Maßnahmen durchführen, um sicherzustellen, dass alle polnischen Freiberufler zum Zeitpunkt des Beitritts den in den einschlägigen Richtlinien festgelegten Anforderungen genügen

Freier Dienstleistungsverkehr

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Einrichtung von Aufsichts- und Regulierungsbehörden, besonders für Finanzdienstleistungen

Freier Kapitalverkehr

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Änderung der Bestimmungen zur Beschränkung ausländischer Direktinvestitionen und Aufhebung der noch bestehenden Beschränkungen

- Ausbau der Aufsichts- und Regulierungsbehörden einschließlich der Finanzermittlungsstelle

- Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen die Geldwäsche

- Schrittweise Liberalisierung kurzfristiger Kapitalbewegungen

- Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche"

Gesellschaftsrecht

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Anwendung des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte samt Änderungen

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Weitere Verbesserungen bei der Durchsetzung von Rechten an geistigem und gewerblichem Eigentum in Verwaltung und Justiz; verstärkte Anstrengungen beim Kampf gegen Raubdrucke und Nachahmungen und intensivere Schulung für Angehörige der Vollzugsorgane einschließlich Richtern und Staatsanwälten; Gewährleistung einer besseren Koordinierung unter den Vollzugsorganen

- Ergreifung von Maßnahmen zwecks Gewährleistung gleichen Schutzes für Rechte an gewerblichem Eigentum in Bezug auf Pharmaprodukte

Wettbewerbspolitik

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Verbesserung der Transparenz und des Datenflusses - besonders in Bezug auf Informationen über staatliche Beihilfen - zwecks Erlangung einer verlässlichen Vollzugsbilanz

- Verabschiedung und Umsetzung eines Programms zur Angleichung der bestehenden Beihilfen in wirtschaftlichen Sonderzonen

- Eingehende Prüfung und Angleichung der staatlichen Beihilfen für sensible Sektoren - besonders die Kraftfahrzeug- und die Stahlindustrie - an die Verpflichtungen aus dem gemeinschaftlichen Besitzstand

- Ausbau des Kartellamts und der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen sowie Entwicklung der einschlägigen Verfahren; Gewährleistung von Koordinierung und Fortbildung auf allen Ebenen

- Durchsetzung der kartellrechtlichen Bestimmungen und der Beihilferegeln. Schärfung des Rechtsbewusstseins bei allen Marktteilnehmern und in den Behörden, die die Beihilfen gewähren. Intensivierung der Fortbildung für Justizangehörige in den Bereichen Kartellrecht und staatliche Beihilfen

Landwirtschaft

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Kapazitätenausbau bei den Agrarbehörden und Abschluss der Vorbereitungen für die Durchsetzung und praktische Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, vor allem des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der Zahlstelle, sowie Vorarbeiten für die Entwicklung des Systems zur Verwaltung der Milchquoten und Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit

- Ausbau der erforderlichen Verwaltungsstrukturen für die Planung, Umsetzung, Leitung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der EG-finanzierten Programme zur ländlichen Entwicklung

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Angleichung und Anwendung der Veterinärbestimmungen und der Sicherheitsstandards für Lebensmittel

- Verbesserung der Kontrollmaßnahmen, vor allem an den künftigen Außengrenzen, und weitere Umsetzung des umfassenden Programms zur Errichtung von Pflanzenschutz- und Veterinärkontrollstellen an den Grenzen; Vervollständigung des Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren; Umsetzung der Pläne staatlicher Labors für Prüf- und Diagnoseeinrichtungen, vor allem das staatliche Referenzlabor; Gewährleistung einer ausreichenden Schulung auf allen Ebenen in Sachen Seuchenüberwachung und Veterinärbestimmungen der Gemeinschaft

- Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören

- Weitere Verbesserung der Agrolebensmittelverarbeitungsbetriebe, so dass diese die Gemeinschaftsbestimmungen und -sicherheitsstandards für Lebensmittel einhalten können; Vollzug von Lebensmittelhygiene, des Kontrollsystems, der Einhaltung der Vorschriften für die Behandlung tierischer Abfälle, der Modernisierung der Milchwirtschaftsbetriebe und der Programme zur Überwachung von Rückständen und Zoonosen

Fischerei

- Fertigstellung angemessener Verwaltungsstrukturen und Ausrüstungen auf zentraler und regionaler Ebene, die die Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik gewährleisten können, u. a. Bewirtschaftung der Fischbestände, Inspektion und Kontrolle der Fischereiaktivitäten, Marktpolitik, vom Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei mitfinanzierte Strukturprogramme, Fischereifahrzeugregister und Plan für eine an den verfügbaren Fischbeständen ausgerichtete Verwaltung der Flottenkapazität

Verkehr

- Weitere Rechtsangleichung und Ausbau der Verwaltungskapazität im Straßengüterverkehr (insbesondere Zugang zum Gewerbe, technische Normen und Sicherheitsstandards, Achsgewicht und -abmessungen) und im Seeverkehr (insbesondere Schiffsmeldungen, Sicherheitsstandards für die Seefahrt und Klassifikationserfordernisse); weitere Angleichung bzw. Einrichtung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen im Luftverkehr (insbesondere Flugsicherheit und Luftverkehrsmanagement)

- Weitere Rechtsangleichung und Umstrukturierung des Schienenverkehrs im Hinblick auf die Umsetzung des geänderten Besitzstandes für den Schienenverkehr, Priorität für die Einsetzung eines unabhängigen Geschäftsführers und einer Regulierungsbehörde für die Bahninfrastruktur

- Weitere Rechtsangleichung unter Berücksichtigung der letzten Entwicklungen und Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Sicherheit der Seeschifffahrt (insbesondere was Schiffsmeldungen, Sicherheitsstandards für die Seefahrt und Klassifikationserfordernisse betrifft) zwecks Steigerung der Flaggenstaat-Leistungsfähigkeit für die polnische Flotte

Steuern

- Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung der Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuersätze einschließlich der Mehrwertsteuerübergangsregelung

- Beseitigung diskriminierender Abgaben auf Einfuhren aus der Gemeinschaft

- Sicherstellung, dass neue steuerliche Maßnahmen und geltende Gesetze den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung entsprechen

- Umsetzung der nationalen Strategie zur Verbesserung des Steuer- und Abgabeneinzugs und zum Ausbau der Verwaltungskapazität einschließlich Kontroll- und Vollzugsverfahren sowie Amtshilfe und gegenseitige Unterstützung

- Anwendung der Richtlinie über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Entwicklung von IT-Systemen, um den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen

Wirtschafts- und Währungsunion

- Konsolidierung der Unabhängigkeit der Polnischen Nationalbank

Statistik

- Fortgesetzte qualitative Verbesserung der Statistik und ihre Ausdehnung auf weitere Bereiche; Sicherstellung, dass ausreichende Mittel zur weiteren Kapazitätssteigerung zur Verfügung stehen (auch auf regionaler Ebene)

- Weitere Anpassung und Harmonisierung der Agrarstatistiken und der statistischen Systeme

Beschäftigung und Soziales

- Vollständige Angleichung und effektive Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz; Ausbau der einschlägigen Verwaltungsstrukturen und Vollzugsbehörden einschließlich der Arbeitsaufsichtsämter. Verabschiedung von Bestimmungen gegen Diskriminierungen und Aufstellung eines Zeitplans für deren Umsetzung

- Angleichung des nationalen Systems für die Überwachung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sowie für Gesundheitsüberwachung und Gesundheitsinformation an die der Gemeinschaft

- Weitere Förderung des Kapazitätenaufbaus der Sozialpartner, vor allem im Hinblick auf ihre künftige Mitwirkung an der Ausarbeitung und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU einschließlich des Europäischen Sozialfonds, namentlich durch den autonomen sozialen Dialog

- Erarbeitung einer nationalen Strategie einschließlich Datenerfassung im Hinblick auf die künftige Mitwirkung an der europäischen Strategie für soziale Eingliederung

Energie

- Fortsetzung der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt (vollständige Angleichung der Strom- und Gasrichtlinien, u.a. Beseitigung von Preisverzerrungen und Konsolidierung der Aufsichtsbehörde)

- Weitere Angleichung der Vorschriften für Ölvorräte ohne Diskriminierung und in völliger Transparenz sowie Fortschritte bei der Anlage der Vorräte bis zur Höhe des Bedarfs für 90 Tage einschließlich der nötigen Investitionen

- Raschere Verbesserungen bei der Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energiequellen sowie Ausbau der entsprechenden Institutionen

- Umsetzung der Empfehlungen im Bericht des Rates zur nuklearen Sicherheit im Kontext der Erweiterung unter gebührender Berücksichtigung der dort gesetzten Prioritäten

Telekommunikation und Informationstechnologien

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Vollständige Angleichung an den Besitzstand und Gewährleistung einer transparenten und effektiven Umsetzung

- Konsolidierung der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation

Kultur und audiovisuelle Medien

- Vollständige Rechtsangleichung und weiterer Ausbau der unabhängigen Regulierungsbehörde für Rundfunk und Fernsehen

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

- Aufstellung des Nationalen Entwicklungsplans und Bestimmung der Umsetzungsstrukturen für den endgültigen Plan

- Bestimmung der für die Umsetzung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zuständigen Stellen, insbesondere der Verwaltungs- und Zahlstellen; klare Aufgabentrennung

- Gewährleistung einer effektiven interministeriellen Koordinierung und Klärung der Kompetenzen für regionalpolitische Fragen

- Erarbeitung der erforderlichen Überwachungs- und Evaluierungsmethoden für die Strukturfonds, vor allem für Ex-ante-Evaluierungen und für die Erfassung und Verarbeitung einschlägiger statistischer Daten und Indikatoren, u.a. Regionalstatistiken für die Erfordernisse der Ex-ante-Evaluierungen

- Verbesserung des Haushaltssystems entsprechend den Standards für die Strukturfonds; Festlegung von Finanzkontrollverfahren für die Verwaltung der Strukturfonds, Einrichtung und angemessene Personalausstattung der künftigen Verwaltungs- und Zahlstellen für die Strukturfonds

- Entwicklung der technischen Vorbereitung von Projekten, die für Zuschüsse aus den Struktur- und Kohäsionsfonds in Betracht kommen (Projektplan)

Umwelt

- Vollständige Übernahme des Besitzstandes mit besonderem Gewicht auf Wasserqualität (Verabschiedung des Wassergesetzes und einschlägiger Ministerialverordnungen) und Umweltverschmutzung durch die Industrie

- Weitere Umsetzung des Besitzstandes vor allem hinsichtlich der Luftqualität (einschließlich einer Verbesserung des Überwachungsnetzes), der Abfallwirtschaft (vollständige Umsetzung der Richtlinien über Abfälle und gefährliche Abfälle, Aufstellung von Plänen für die Abfallbewirtschaftung und Verbesserung des Wiedergewinnungs- und Trennungssystems), der Wasserqualität (besonderes Gewicht auf Abwasserbehandlung in Ballungsgebieten mit über 100.000 Einwohnern (Einwohneräquivalent), Bestandsaufnahme für die Einleitung von gefährlichen Substanzen, vollständige Umsetzung der Richtlinien über Trinkwasser, die Qualität der Oberflächengewässer und die Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen) sowie der Umweltverschmutzung durch die Industrie (einschließlich der Ausgabe von integrierten Genehmigungen nach der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)

- Weiterer Ausbau der Verwaltungs-, Überwachungs- und Vollzugskapazität auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung der Erteilung von Genehmigungen und der Planung sowie Aufbau der Strukturen zur Umsetzung der Richtlinien für die Bereiche chemische Erzeugnisse (auch zugelassene Labors) und Naturschutz

- Weitere Berücksichtigung der Umweltschutzbelange bei der Definition und Umsetzung von Strategien in allen übrigen Politikfeldern zwecks Förderung einer nachhaltigen Entwicklung

Verbraucher- und Gesundheitsschutz

- Weitere Rechtsangleichung, Intensivierung der Marktaufsicht und des Vollzugs, u.a. durch Stärkung der Verbraucherorganisationen und Förderung des Verbraucherbewusstseins

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung des Schengen-Aktionsplans

- Weitere Vorbereitung auf die künftige Teilnahme am Schengen-Informationssystem durch den Aufbau nationaler Datenbasen und Register

- Weitere Bemühungen um Verbesserung der Ausrüstung und der personellen Ausstattung an den Grenzübergängen, aber auch an der grünen und der blauen Grenze und vor allem an der künftigen Außengrenze der Union; Zuweisung ausreichender staatlicher Haushalts- und Verwaltungsmittel; vollständige Angleichung an die gemeinsame Visumpolitik

- Volle Zusammenarbeit zwischen den nationalen Vollzugsbehörden und denen der Union durch die nötige administrative und logistische Unterstützung; Angleichung der Datenschutzpraxis; Angleichung der grenzübergreifenden Überwachung, Gewährleistung von ausschließlich zivilen koordinierten Diensten zur Verbrechensbekämpfung

- Verabschiedung und Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (von der Verhinderung bis zur Verfolgung); Bekämpfung des Menschenhandels; Verabschiedung und Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie nebst Einrichtung einer nationalen Zentralstelle für die Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogenmissbrauch; effektive Bekämpfung der Geldwäsche und der Wirtschaftskriminalität

- Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Polizei sowie zwischen ihr und anderen Vollzugsbehörden und der Justiz, um vor allem den Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu verschärfen und Überschneidungen bei der Ermittlung auszuschließen

- Maßnahmen zur Anwendung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen

- Maßnahmen zur vollständigen Angleichung an das Übereinkommen über den Schutz der Finanzinteressen der Gemeinschaften sowie dessen Protokolle

Zollunion

- Besonders dringender Handlungsbedarf: planmäßige vollständige Umsetzung des Arbeitsstrategiepapiers für den Zoll, insbesondere Umsetzung der IT-Strategie der polnischen Zollverwaltung. Entwicklung von IT-Systemen, um den elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und Polen zu ermöglichen

- Ausbau einer integrierten Grenzüberwachung - unter anderem Zusammenarbeit mit den inländischen Partnerdiensten und den Nachbarländern zwecks Erarbeitung integrierter gemeinsamer Arbeitsverfahren

- Anwendung des integrierten Zolltarifs und Umsetzung der Strategie zur Modernisierung der Zollverwaltung, auch auf regionaler Ebene

- Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Zollkodex im gesamten Land

- Vollständige Angleichung hinsichtlich der vereinfachten Verfahren; Ausbau der administrativen und operativen Kapazität des polnischen Zolls (namentlich für die Grenzüberwachung und die Koordinierung mit anderen Vollzugsbehörden)

- Weitere Bemühungen zur Bekämpfung des Zollbetrugs

Auswärtige Beziehungen

- Maßnahmen zur Sicherstellung, dass internationale Verträge oder Abkommen, die mit dem Besitzstand unvereinbare bilaterale Investitionsvereinbarungen enthalten, neu ausgehandelt oder bis zum Beitritt beendet werden

Finanzkontrolle

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Fertigstellung des Strategiepapiers zur internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der einschlägigen Verordnungen auf zentraler und regionaler Ebene; Einrichtung einer Zentralstelle zur Koordinierung und Harmonisierung der Methoden für die Finanzverwaltung und Finanzkontrolle sowie für die interne Revision im gesamten Regierungsapparat; Schaffung interner Revisions- bzw. Kontrollstellen in den mittelbewirtschaftenden Dienststellen

- Einführung der funktionalen Unabhängigkeit der internen Revisoren auf zentraler und dezentraler Ebene; Intensivierung der internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen auf allen Ebenen durch den Ausbau der Verwaltungskapazität

- Erhöhung der Verantwortung von Führungskräften in Theorie und Praxis

- Anpassung der Aktivitäten der Obersten Kontrollkammer an internationale und EG-Standards

- Konsolidierung der Betrugsbekämpfungsstelle

- Weitere Anstrengungen zur Sicherstellung der korrekten Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung von EG-Mitteln aus der Vorbeitrittshilfe als wichtiger Indikator für die Fähigkeit Polens zur Umsetzung des Besitzstandes für die Finanzkontrolle

5. Programmierung

In den Jahren 2000-2006 erhält Polen neben den PHARE-Mitteln eine finanzielle Unterstützung für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür das eigens für die Beitrittsvorbereitung entwickelte Instrument SAPARD (Verordnung (EG) Nr. 1268/99 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr (Verordnung (EG) Nr. 1267/99 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen; dabei werden durch Letzteres in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Polen auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmensförderung finanzieren. Außerdem hat Polen Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen, vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten.

6. Konditionalität

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Vorbereitung auf den Beitritt aus Mitteln der drei Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Polen seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kriterien von Kopenhagen unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der in dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft als Prioritäten ausgewiesenen spezifischen Ziele vorweisen kann. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe aufgrund von Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 vom 16. März 1998 beschließen.

7. Überwachung

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft unterliegt einem Monitoring im Rahmen des Europa-Abkommens. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, kommt es wesentlich darauf an, dass die Institutionen des Europa-Abkommens der Rahmen für die Überprüfung der Übernahme und der praktischen Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes bleiben. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung sowie die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der prioritären Ziele und der Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft, wie auch spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die Bewerberländer (Verordnung (EG) Nr. 1266/99 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der drei Instrumente zur Vorbereitung auf den Beitritt - Phare, ISPA und SAPARD - untereinander ebenso wie mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Aufgrund von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft gegebenenfalls erneut geändert.

(1) Es gilt die seit dem Regelmäßigen Bericht 2000 übliche Gliederung.