Europäische Union

Beschluss des Rates vom 10. November 2020 zur Ernennung des Präsidenten der Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum 2020/C 391/01

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16.11.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 391/1 BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2020 zur Ernennung des Präsidenten der Beschwerdekammern des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (2020/C 391/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 166 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat hat am 8. Juni 2020 vom Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Liste mit Kandidaten erhalten, die für das Amt des Präsidenten der Beschwerdekammern des EUIPO vorgeschlagen werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Herr João Nuno MAROCO AMARAL NEGRÃO, geboren am 2. November 1970 in Lissabon (Portugal), wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Präsidenten der Beschwerdekammern des EUIPO ernannt. (2)   Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des EUIPO festgelegt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 10. November 2020. Im Namen des Rates Der Präsident M. ROTH (1)  ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.