Europäische Union

Beschluss (EU) 2015/218 der Kommission vom 7. Mai 2014 zur staatlichen Beihilfe SA.29786 (ex N 633/09), SA.33296 (11/N), SA.31891 (ex N 553/10), N 241/09, N 160/10 und SA.30995 (ex C 25/10) gewährt von Irland für die Umstrukturierung von Allied Irish Banks plc und EBS Building Society (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2638) Text von Bedeutung für den EWR

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18.2.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 44/40 BESCHLUSS (EU) 2015/218 DER KOMMISSION vom 7. Mai 2014 zur staatlichen Beihilfe SA.29786 (ex N 633/09), SA.33296 (11/N), SA.31891 (ex N 553/10), N 241/09, N 160/10 und SA.30995 (ex C 25/10) gewährt von Irland für die Umstrukturierung von Allied Irish Banks plc und EBS Building Society (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 2638) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Allied Irish Banks plc. (im Folgenden „AIB“) und EBS Building Society (im Folgenden „EBS“) haben jeweils staatliche Beihilfen erhalten, die bei der Kommission in getrennten Verfahren angemeldet wurden. Am 1. Juli 2011 übernahm AIB EBS („im Folgenden die Bank“), und die Kommission würdigte die Beihilfe zugunsten der Bank im Rahmen eines gesonderten Verfahrens. Somit gibt es drei Beihilfeverfahren: in Bezug auf AIB, in Bezug auf EBS und in Bezug auf die durch den Zusammenschluss entstandene Bank. 1.1.   AIB (2) Per Beschluss vom 12. Mai 2009 genehmigte die Kommission vorübergehend (2) eine Kapitalzuführung in Höhe von 3,5 Mrd. EUR an AIB in Form von neuen Vorzugsaktien auf das harte Kernkapital. Im Gegenzug musste AIB mehrere Verpflichtungen eingehen, darunter die Vorlage eines Umstrukturierungsplans innerhalb von sechs Monaten nach der Rekapitalisierung. (3) Nach dieser ursprünglichen Kapitalzuführung legte Irland am 13. November 2009 einen ursprünglichen Umstrukturierungsplan für AIB vor, dem ein umfangreicher Schriftwechsel folgte. Am 4. Mai 2010 übermittelte Irland einen aktualisierten Umstrukturierungsplan, auf den erneut ein Schriftwechsel zwischen der Kommission und Irland folgte. (4) Per Beschluss vom 21. Dezember 2010 genehmigte die Kommission (3) vorübergehend eine Rettungskapitalzuführung in Höhe von 9,8 Mrd. EUR in Form von Stammaktien — unter der Auflage der Genehmigung eines überarbeiteten Umstrukturierungsplans durch die Kommission, der die weitere Beihilfe für AIB berücksichtigte. Die Kapitalzuführung sollte in zwei Phasen erfolgen: i) eine Zuführung in Höhe von 3,7 Mrd. EUR bis zum 31. Dezember 2010 und ii) eine Zuführung in Höhe von 6,1 Mrd. EUR bis Februar 2011 (4). (5) Während die erste Tranche der genehmigten Rekapitalisierung vom irischen Staat Ende Dezember 2010 gezahlt wurde, wurde die für Februar 2011 geplante zweite Kapitalzuführung letztlich nicht durchgeführt (5). 1.2.   EBS (6) Mit Beschluss vom 2. Juni 2010 (6) genehmigte die Kommission vorübergehend eine Rekapitalisierung von EBS als Sofortbeihilfe, vorbehaltlich der Genehmigung eines Umstrukturierungsplans durch die Kommission. Die irischen Behörden haben den Umstrukturierungsplan am 31. Mai 2010 vorgelegt. (7) Am 11. Oktober 2010 beschloss die Kommission, in Bezug auf den von Irland vorgelegten Umstrukturierungsplan für EBS (im Folgenden „Eröffnungsbeschluss“) (7) das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) einzuleiten, denn die Kommission hatte im Lichte der Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften (8) (im Folgenden „Umstrukturierungsmitteilung“) Zweifel an der Vereinbarkeit des Umstrukturierungsplans und der damit verbundenen Beihilfemaßnahmen mit dem Binnenmarkt. (8) Die Kommission erhielt Stellungnahmen von EBS und zwei anderen Beteiligten. (9) Im Juli 2011 schlossen sich AIB und EBS zu einem vollständig integrierten Tochterunternehmen der Bank zusammen. Folglich existierte EBS nicht mehr als eigenständiges Unternehmen. Somit wurde der Eröffnungsbeschluss, der EBS als eigenständiges Unternehmen betraf, gegenstandslos und die Kommission beschloss, das Verfahren einzustellen. 1.3.   GEMEINSAMES VERFAHREN (10) Am 31. März 2011 gab der irische Finanzminister bekannt, dass der irische Bankensektor um die Bank of Ireland (im Folgenden „BoI“) und AIB herum umstrukturiert werde (9). Er teilt ferner mit, dass EBS in diesem Zusammenhang mit AIB fusioniert werde, um die zweite Säule des Bankensystems zu bilden. (11) Mit Beschluss vom 15. Juli 2011 genehmigte die Kommission (10) ein kombiniertes Rettungspaket für die Bank im Umfang von bis zu 13,1 Mrd. EUR, vorbehaltlich der Genehmigung eines Umstrukturierungsplans für die Bank, der der zusätzlich gewährten Beihilfe Rechnung tragen sollte. (12) Am 28. September 2012 meldete Irland einen Umstrukturierungsplan für die Bank an (11). (13) Zwischen Oktober 2012 und März 2014 haben die Kommission und die irischen Behörden regelmäßig Informationen ausgetauscht. Die Kommission hat wiederholt um Informationen ersucht, und Irland hat eine Reihe ergänzender Stellungnahmen übermittelt (12). 2.   SACHVERHALT 2.1.   BESCHREIBUNG DER BEGÜNSTIGTEN 2.1.1.   AIB (14) Eine ausführliche Beschreibung von AIB findet sich in Abschnitt II.1 der Entscheidung der Kommission über die erste Rekapitalisierung der Bank vom 12. Mai 2009 (13). Nachfolgend wird eine kurze Zusammenfassung vorgenommen. (15) In den Jahren vor der Finanzkrise war AIB eine diversifizierte Finanzdienstleistungsgruppe, die eine breite Palette von Dienstleistungen im Privat- und Firmenkundengeschäft anbot. 2008 wies AIB eine Bilanzsumme von 182 Mrd. EUR aus. Sie war eine der beiden größten Banken in Irland und hatte Marktanteile von rund 35 % bei privaten Girokonten, 27 % bei Hypotheken, 46 % bei Spareinlagen und 41 % bei KMU-Girokonten. (16) Vor der Krise expandierte AIB rasch, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Vergabe neuer Kredite auf dem irischen Immobilienmarkt und einer starken Abhängigkeit von Refinanzierungen am Interbankengeldmarkt lag. Beim Ausbruch der internationalen Finanzkrise, die die irische Wirtschaft und vor allem den irischen Immobilienmarkt besonders schwer traf, zeigte sich die Anfälligkeit des Geschäftsmodells von AIB, und staatliche Unterstützungsmaßnahmen wurden unvermeidbar. (17) Im Juli 2011 wurden AIB und EBS fusioniert. 2.1.2.   EBS (18) Eine ausführliche Beschreibung von EBS findet sich in Abschnitt 2.1.2 des Beschlusses der Kommission über die Rekapitalisierung zur Rettung von EBS/AIB vom 15. Juli 2011 (14). In den folgenden nachstehenden Erwägungsgründen erfolgt eine kurze Zusammenfassung. (19) In den Jahren vor der Finanzkrise war EBS die größte Bausparkasse Irlands und das achtgrößte Finanzinstitut in Irland mit einer Gesamtbilanzsumme von 21,5 Mrd. EUR im Jahr 2009. Bausparkassen sind Gegenseitigkeitsgesellschaften, die keine Anteilseigner haben, sondern im Eigentum ihrer Mitglieder stehen, die zugleich ihre Kunden sind. Ihr Ziel besteht darin, Einlagen entgegenzunehmen und Kredite bereitzustellen. Gewinne werden zur Anpassung der Zinssätze zum Vorteil der Mitglieder verwendet oder als Rücklagen angelegt. (20) Als Bausparkasse bot EBS ihren Mitgliedern traditionelle Bankprodukte für Privatkunden an (Spareinlagen und Hypothekardarlehen). Auch verfügte EBS über eine Abteilung „Tresorerie“, die Firmenkunden, spezialisierten Unternehmen und Kreditgenossenschaften „Boutique“-Dienstleistungen anbot. Ab 2005 weitete EBS ihre Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung aus und baute ein umfangreiches Darlehensportfolio in diesem Segment auf. EBS litt unter dem Abschwung in der irischen Wirtschaft insgesamt und insbesondere unter dem Einbruch der gewerblichen Immobilienpreise. Der Zugang zu Finanzmitteln verschlechterte sich weiter, und massive Wertminderungen bei den kommerziellen Krediten und Hypothekendarlehen führten zu einem Rückgang des Eigenkapitals von EBS. (21) Seit dem 1. Juli 2011 ist EBS eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von AIB. EBS bietet vor allem Hypotheken- und Einlagendienstleistungen auf dem irischen Markt an. EBS arbeitet weiterhin unter ihrem eigenen Markennamen. 2.1.3.   Die Bank (Zusammenschluss aus AIB und EBS) (22) Laut dem Ergebnis der PCAR/PLAR-Überprüfung (15), das im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Irland (im Folgenden das „Programm“) durchgeführt (16) und am 31. März 2011 angekündigt wurde, beläuft sich der Kapitalbedarf für AIB auf 13,3 Mrd. EUR und für EBS auf 1,5 Mrd. EUR (für beide Institute umfasst die Zahl sowohl Instrumente des harten Kernkapitals (17) als auch bedingtes Kapital (18)). (23) Im Rahmen des Programms hatten die teilnehmenden Kreditinstitute Rekapitalisierungspläne zu erstellen, um dem nach der PCAR/PLAR-Überprüfung spezifizierten zusätzlichen Kapitalbedarf zu genügen. Der erforderliche Kapitalbetrag musste bis Ende Juli 2011 bereit stehen. (24) Am 31. März 2011 kündigte der irische Finanzminister die Umstrukturierung des gesamten irischen Bankensektors an. Es wurde beschlossen, AIB und EBS zu zusammenzuführen. Die neue Bank sollte ein Pfeiler der reformierten irischen Bankenlandschaft werden. (25) Am 26. Mai 2011 unterzeichneten der Minister, AIB und EBS eine Vereinbarung über den Erwerb von EBS durch AIB (nach der Umwandlung von EBS in eine personenbezogene Kapitalgesellschaft und Erhalt aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen). Aufgrund dieser Vereinbarung wurde EBS zu einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von AIB und erhält deren volle Unterstützung, ist aber weiter unter dem Markennamen tätig. Der Zusammenschluss der beiden beteiligten Einrichtungen ging mit einer Demutualisierung (Aufgabe der Gegenseitigkeit) von EBS sowie deren Umwandlung in eine Bank mit Vollbanklizenz einher. Danach erwarb AIB das Grundkapital gegen ein nominelles Entgelt. Nach der fusionskontrollrechtlichen Genehmigung vom 27. Juni 2011 wurde die Übernahme am 1. Juli 2011 abgeschlossen. (26) Seit dem 15. Juli 2011 befinden sich 99,8 % des Aktienkapitals der Bank im Eigentum des irischen Staates. (27) Heute ist die Bank eine Universalbank, die sich in erster Linie auf Irland konzentriert und über ein ausgedehntes Vertriebsnetz eine breite Palette an Bankprodukten und -dienstleistungen anbietet. Außerdem ist die Bank in geringfügigem Maße in Großbritannien vertreten. In der zweiten Jahreshälfte 2012 begann AIB mit der Ausrichtung ihrer internen Struktur auf ein stärker kundenzentriertes Modell mit den folgenden Schlüsselbereichen: Domestic Core Bank, AIB UK und Financial Solutions Group (im Folgenden: „FSG“). Die Vorlage von Finanzberichten für das neue Segment begann 2013. (28) Die Domestic Core Bank ist über eine Reihe von Vertriebskanälen tätig, zu denen 274 Zweigniederlassungen zählen (19). Das Niederlassungsnetz wird derzeit umstrukturiert, und die Schließung einer Reihe von Zweigniederlassungen schreitet voran. Die Bank bietet auch Bankdienstleistungen über nationale Postämter an. Die Verwaltung von EBS obliegt der Domestic Core Bank. EBS behält ihre eigene Banklizenz und arbeitet als Tochtergesellschaft unter ihrem Markennamen mit eigenem Zweigniederlassungsnetz. EBS konzentriert sich auf das Hypotheken- und das Einlagengeschäft. (29) AIB UK ist in Großbritannien und Nordirland tätig. In Großbritannien ist die Bank unter dem Namen „Allied Irish Bank (GB)“ tätig und bietet umfassende Bankdienstleistungen über 20 Zweigniederlassungen an, die das vollständige Bankspektrum sowie das Online-Banking abdecken. Die wichtigste Zielgruppe sind KMU. Unter dem Namen „Allied Irish Bank (GB) Savings Direct“ erbringt die Bank auch Einlagendienstleistungen (20). In Nordirland ist AIB UK unter dem Namen „First Trust Bank“ (FTB) über 32 Zweigniederlassungen tätig. Unternehmen und Privatkunden wird eine umfassende Dienstleistungspalette angeboten. (30) Die Financial Solutions Group wurde 2012 gegründet, um KMU und Privatkunden zu unterstützen, die Probleme bei der Erfüllung ihrer Kreditverpflichtungen haben. Auch sollte sie den Plan der Bank zur Rückführung des Fremdkapitalanteils umsetzen. (31) Die Bank ist heute neben der Bank of Ireland (BoI) und Permanent TSB (PTSB) eine der drei großen inländischen Banken in Irland. Das Gesamtvermögen der Bank belief sich am 31. Dezember 2013 auf 118 Mrd. EUR. Im Vergleich dazu lag das Gesamtvermögen von BoI zum gleichen Zeitpunkt bei 132 Mrd. EUR und das Gesamtvermögen von PTSB ebenfalls am 31. Dezember 2013 bei 38 Mrd. EUR. Die Bank ist eine diversifizierte Finanzdienstleistungsgruppe, die ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen anbietet, wobei der Schwerpunkt auf dem irischen Privatkundenmarkt liegt. Die Bank verfügt insbesondere im KMU-Segment über eine starke Präsenz. Tabelle 1 Die Bank — Ausgewählte Finanzdaten 2013   31.12.2013 Gesamtvermögenswerte (EUR) 118 Mrd. Kredite und Forderungen an Kunden (EUR) 66 Mrd. Betriebsgewinn/Betriebsverlust vor Rückstellungen (EUR) 0,445 Mrd. Kundeneinlagen (EUR) 66 Mrd. Kredit-Einlagen-Verhältnis (%) 100 % Risikogewichtete Aktiva (EUR) 62 Mrd. Kernkapitalquote (Tier 1) (%) 14,3 % Mitarbeiterzahl insgesamt (Vollzeitäquivalente) 11 431 Quelle: Umstrukturierungsplan der Bank, September 2012; AIB-Jahresbericht 2013. Tabelle 2 Positionierung der Bank auf dem Markt für KMU, Privatkunden, Hypothekarkredite und Spareinlagen (in %)   Marktanteil Hauptkontokorrentkonto für KMU 40 Hauptkontokorrentkonto für Privatkunden 37 Hypotheken — Restbeträge 31 Markt für Spareinlagen (AIB und EBS zusammen) 40 Quelle: Ergänzende Angaben von März 2014; Marktanteilsangaben von Dezember 2013. 2.2.   SCHWIERIGKEITEN VON AIB UND EBS (32) AIB benötigte aufgrund folgender Faktoren eine staatliche Beihilfe: Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise in Verbindung mit dem übermäßigen Wachstum von AIB, der starken Abhängigkeit von Refinanzierungen am Interbankengeldmarkt, der Exponierung auf dem irischen Immobilienmarkt und einem unzureichenden Risikomanagement. (33) In den Jahren vor der Finanzkrise beschloss AIB, mit dem beispiellosen Wachstum der irischen Wirtschaft und des irischen Immobiliensektors Schritt zu halten. In absoluten Zahlen stiegen die AIB-Immobilien- und Baudarlehen zwischen 2002 und 2006 um 336 %, und die AIB-Exponierung in diesem Sektor erhöhte sich von 19 % im Jahr 2002 auf 36 % im Jahr 2008. Um ein hohes Kreditvolumen zu erreichen und aufgrund nicht vorhandener Finanzierungsbeschränkungen ging die Bank übermäßig hohe Kreditrisiken ein (d. h. Konzentration auf den Immobilien- und Bausektor). Das Gleiche galt für die Art der angebotenen Hypotheken (d. h. niedrigverzinsliche Hypothekendarlehen, deren Zinssatz an den Leitzins der EZB gekoppelt ist — sogenannte „Tracker Mortgages“) (21)). (34) Der Abschwung auf dem irischen Immobilienmarkt mit dem anschließenden Verfall der Immobilienpreise sowie die Verlangsamung der irischen Wirtschaft ab dem Jahr 2008 führten zu einer erheblichen Verschlechterung der Qualität der AIB-Vermögenswerte sowie erheblichen Wertminderungen im Kreditportfolio und folglich einer geringeren Kapitalausstattung der Bank. (35) Um ihre rasche Expansion zu finanzieren, erhöhte die Bank ihre Abhängigkeit von ihrer Refinanzierung am Interbankengeldmarkt von rund 35 % im Jahr 2004 auf 42 % im Jahr 2006, während das Kredit-Einlagen-Verhältnis von 101 % im Jahr 2002 auf 157 % im Jahr 2007 stieg. (36) Nach dem Zusammenbruch der Lehman Brothers Holdings, Inc. im September 2008 erschwerten die Turbulenzen auf den globalen Finanzmärkten AIB den Zugang zu Finanzierungsquellen (etwa wie bei anderen irischen Banken) und beeinträchtigten die Möglichkeiten für einen normalen Geschäftsbetrieb. Daher griff der Staat in einer ersten Phase durch die Bereitstellung von Garantien ein. Vor dem Hintergrund gestiegener Finanzierungskosten (d. h. hohe Einlagenpreise und Garantiegebühren) und einem deutlich niedrigeren Basissatz (22) der Europäischen Zentralbank („EZB“) führten die „Tracker Mortgages“ der Bank (rund 45 % des AIB-Hypothekardarlehensportfolios) zu einer erheblich niedrigeren Nettozinsmarge der Bank. (37) Die deutlich verschlechterte Finanzlage von AIB führte dazu, dass AIB auf alle vom irischen Staat zur Wahrung der Finanzstabilität des Landes beschlossenen Maßnahmen zurückgriff. Zusätzlich zu den staatlichen Garantien erhielt AIB staatliche Kapitalzuführungen und profitierte von der Übertragung von Vermögenswerten auf die irische Abwicklungsanstalt „National Asset Management Agency“ (im Folgenden: „NAMA“) (23) zur Sanierung ihrer Bilanz. (38) Außerdem hatte die Finanzkrise insbesondere infolge des drastischen Rückgangs der Immobilienpreise in Irland Auswirkungen auf die Finanzlage von EBS. Vor der Krise hatte EBS ein beträchtliches Darlehensportfolio im Segment der gewerblichen Immobilienfinanzierung aufgebaut. (39) EBS musste große Wertminderungen in ihrem Kredit- und Hypothekendarlehenportfolio hinnehmen. Der Zugang von EBS zu Finanzierungsmitteln verschlechterte sich stetig und wurde letztlich vollständig verweigert. Aufgrund ihrer schwierigen Lage war EBS gezwungen, Unterstützungsmaßnahmen des Staates zu beantragen. EBS benötigte Finanzierungsgarantien, die Übertragung von Vermögenswerten auf die NAMA sowie Kapitalzuführungen. 2.3.   DIE BEIHILFEMASSNAHMEN (40) Aufgrund der Schwierigkeiten von AIB und EBS musste der Staat AIB und EBS sowohl als Einzelunternehmen als auch in Form der Bank (neues Unternehmen) in erheblichem Maße unterstützen. (41) Auf Einzelbasis erhielten AIB und EBS Garantien für Passivinstrumente nach der „Credit Institutions Financial Support“ (CIFS)-Regelung (24) bzw. der „Eligible Liability Guarantee“ (ELG)-Regelung (25) sowie Entlastungsmaßnahmen in Form der Übertragung der schlechten Vermögenswerte auf die NAMA. (42) Außerdem erhielten AIB und EBS wiederholt Eigenkapitalzuschüsse (26). (43) Darüber hinaus gewährte der Staat Garantien für die Sofort-Liquiditätshilfe (Emergency Liquidity Assistance — ELA) von Seiten der irischen Zentralbank. (44) Die Bank profitierte weiterhin von der ELG-Regelung und wurde im Juli 2011 (27) mittels der Platzierung von Eigenkapital, einer Kapitalzuführung (28) und Obligationen in Form bedingten Kapitals rekapitalisiert. (45) Der Gesamtbetrag der Rekapitalisierungsmaßnahmen zugunsten der Bank (einschließlich Vorzugsaktien und anderer bedingter Kapitalinstrumente) beläuft sich auf 20,775 Mrd. EUR. Infolge der verschiedenen Kapitalzuführungen besitzt der irische Staat über die „National Pension Reserve Fund Commission“ (im Folgenden „NPRFC“) 99,8 % der Stammaktien der Bank. (46) Die NPRFC besitzt zudem Vorzugsaktien in Höhe von 3,5 Mrd. EUR, die 2009 ursprünglich AIB zugeführt und mittels der Entscheidung der Kommission in der Sache N 241/09 (29) genehmigt wurden. Die Rücknahme bzw. der Rückkauf dieser Aktien liegt im Ermessen der Bank. Ab Mai 2014, d. h. fünf Jahre nach der Kapitalzuführung, wurden diese Aktien um 25 % aufgestockt, und der Rückkaufwert wurde auf 125 % des Nennwerts angesetzt. (47) Tabelle 3 enthält eine Zusammenfassung aller gewährten Beihilfemaßnahmen für AIB, EBS und die Bank (das neue Unternehmen). Tabelle 3 Überblick über die Beihilfemaßnahmen für AIB, EBS und die Bank (das nach dem Zusammenschluss von AIB und EBS entstandene Unternehmen) (die bewilligten und die tatsächlich gewährten Beträge weichen in einigen Fällen voneinander ab)   Art der Maßnahme Betrag (in Mrd. EUR) Vergütung   Maßnahmen zugunsten von AIB (als eigenständige Einheit) a Garantien nach der CIFS-Regelung (Betrag der garantierten Verbindlichkeiten) bis zu 133 gemäß der CIFS-Regelung b Garantien nach der ELG-Regelung (Betrag der garantierten Verbindlichkeiten) bis zu 62,5 gemäß der ELG-Regelung c Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte — in Form von Übertragungen auf die NAMA 20,4 (geschätzter Beihilfebetrag = 1,6)  (30) k. A. — durchschnittlicher Abschlag betrug rund 56 % d Rekapitalisierung in Form von Vorzugsaktien, Mai 2009 3,5 8 % p.a. oder Stammaktien e Rekapitalisierung in Form neuen Eigenkapitals, Dezember 2010 3,7   f Staatliche Garantie für die Sofort-Liquiditätshilfe (ELA) bis zum zweiten Quartal 2011 [5-15] (*1)             Maßnahmen zugunsten von EBS g Garantien nach der CIFS-Regelung (Betrag der garantierten Verbindlichkeiten) bis zu 14,4 gemäß der CIFS-Regelung h Garantien nach der ELG-Regelung (Betrag der garantierten Verbindlichkeiten) bis zu 8,0 gemäß der ELG-Regelung i Entlastungsmaßnahme für wertgeminderte Vermögenswerte — in Form von Übertragungen auf die NAMA 0,9 (geschätzter Beihilfebetrag = 0,1)  (30) k. A. — durchschnittlicher Abschlag betrug rund 57 % j Rekapitalisierung in Form von Sondervermögensanteilen (Special Investment Shares — SIS), Mai und Dezember 2010 0,625 Kann durch die Auszahlung einer Dividende vergütet werden, sofern ausreichende ausschüttungsfähige Rücklagen vorhanden sind. k Rekapitalisierung durch einen direkten Zuschuss in Form eines Solawechsels, Dezember 2010 0,250 Nicht gesondert vergütet l Staatliche Garantie für ELA [0-5]     Maßnahmen zugunsten der Bank (das fusionierte Unternehmen) m Rekapitalisierung in Form von Vorzugsaktien („Platzierung“), Juli 2011 5,0   n Rekapitalisierung durch Obligationen in Form bedingten Kapitals, Juli 2011 1,6 Obligatorischer Festzinssatz von 10 % p. a. o Rekapitalisierung in Form einer Kapitalzuführung, Juli 2011 6,1 Keine Berücksichtigung           Kumulierte Gesamtrekapitalisierung (d + e + j + k + m + n + o) 20, 775   Quelle: Irische Behörden und Umstrukturierungspläne für AIB, EBS und die Bank. 2.4.   DIE EINZELNEN UMSTRUKTURIERUNGSPLÄNE (48) Im November 2009 legte Irland der Kommission einen ersten Umstrukturierungsplan für AIB vor, in dem erste Vorschläge für die Rückkehr von AIB zur Rentabilität gemacht wurden. Im Mai 2010 hat Irland eine aktualisierte Fassung des Plans übermittelt, in dem unter anderem weitere Veräußerungen vorgesehen waren (Tochtergesellschaften von AIB in Polen, im Vereinigten Königreich und den USA), um die neuen aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen, die die irische Finanzaufsicht im März 2010 im Rahmen der Eigenkapitalüberprüfung (PCAR) angekündigt hatte. (49) Der EBS-Umstrukturierungsplan vom 31. Mai 2010 sah eine interne Umstrukturierung von EBS vor, um ihre Rentabilität mit dem Ziel eines raschen Verkaufs an einen Dritten zu gewährleisten. Dem Plan zufolge sollte sich EBS aus der gewerblichen Immobilienfinanzierung zurückziehen und ihre Tätigkeiten auf Spareinlagen für Privatkunden und Hypothekenprodukte neu ausrichten. Somit würde EBS ihre Abhängigkeit von (kurzfristigen) Refinanzierungen am Interbankengeldmarkt verringern und sich stattdessen auf Privatkundeneinlagen konzentrieren. 2.5.   VON DER BANK (AUS AIB UND EBS HERVORGEGANGENES UNTERNEHMEN) BEREITS UMGESETZTE UMSTRUKTURIERUNGSMASSNAHMEN (50) Die Bank hat bereits vor der Üb

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.