Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1303 des Rates vom 18. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingerichtet wurde, zur Aktualisierung der Vorschriften des Anhangs III (Annäherung) über Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, technische Regulierung und Messwesen und zur Aktualisierung des Anhangs XVI (Öffentliches Beschaffungswesen) des Abkommens zu vertreten ist

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Quellenkennung: 32018D1303. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 16 Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts: Absätze 5, 6 TITEL II VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE KAPITEL I Verfahren Artikel 44 Wahl der Verfahren: Absatz 3 Artikel 48 Wettbewerblicher Dialog Artikel 49 Innovationspartnerschaften Artikel 50 Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb: Buchstabe j KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 51 Rahmenvereinbarungen Artikel 52 Dynamische Beschaffungssysteme Artikel 53 Elektronische Auktionen Artikel 54 Elektronische Kataloge Artikel 56 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 70 Vergabebekanntmachung: Absatz 2 Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Unterabschnitt 1: Qualifizierung und Eignung Artikel 77 Qualifizierungssystem Artikel 79 Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen: Absatz 1 TITEL III BESONDERE BESCHAFFUNGSREGELUNGEN KAPITEL II Vorschriften für Wettbewerbe Artikel 95 Anwendungsbereich Artikel 96 Bekanntmachungen Artikel 97 Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter Artikel 98 Entscheidungen des Preisgerichts ANHÄNGE   ANHANG VII In den Auftragsunterlagen bei elektronischen Auktionen aufzuführende Angaben (Artikel 53 Absatz 4) ANHANG XIX In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1) ANHANG XX In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 96 Absatz 1) ANHANG XVI-K SONSTIGE ELEMENTE DER RICHTLINIE 92/13/EWG DES RATES  (20) geändert durch Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (21) und Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (22) (Phase 5) Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist   Absatz 1 Buchstabe c Artikel 2d Unwirksamkeit   Absatz 1 Buchstabe c   Absatz 5 ANHANG XVI-L I.   BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (23), DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE KAPITEL I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Abschnitt 1 Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4 Artikel 2 Begriffsbestimmungen: Absatz 2 Abschnitt 2 Schwellenwerte Artikel 6 Überprüfung der Schwellenwerte und der Liste der zentralen Behörden TITEL II VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE KAPITEL I Verfahren Artikel 25 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 39 Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 1 Vorbereitung Artikel 44 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise: Absatz 3 Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 51 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen: Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6 Artikel 52 Veröffentlichung auf nationaler Ebene Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Unterabschnitt 1: Qualitative Eignungskriterien Artikel 61 Online-Dokumentenarchiv (e-Certis) Artikel 62 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3 Unterabschnitt 3: Zuschlagserteilung Artikel 68 Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3 Artikel 69 Ungewöhnlich niedrige Angebote: Absatz 5 TITEL IV GOVERNANCE Artikel 83 Durchsetzung Artikel 84 Einzelberichte über Vergabeverfahren Artikel 85 Nationale Berichterstattung und statistische Information Artikel 86 Verwaltungszusammenarbeit TITEL V BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 87 Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 88 Dringlichkeitsverfahren Artikel 89 Ausschussverfahren Artikel 90 Umsetzung und Übergangsbestimmungen Artikel 91 Aufhebungen Artikel 92 Überprüfung Artikel 93 Inkrafttreten Artikel 94 Adressaten ANHÄNGE   ANHANG I ZENTRALE BEHÖRDEN ANHANG VIII VORGABEN FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ANHANG XI REGISTER ANHANG XIII VERZEICHNIS DER UNIONSRECHTSAKTE NACH ARTIKEL 68 ABSATZ 3 ANHANG XV ENTSPRECHUNGSTABELLE II.   BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (24), DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH, GRUNDSÄTZE UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN KAPITEL I Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze und Begriffsbestimmungen Abschnitt I Gegenstand, Anwendungsbereich, allgemeine Grundsätze, Begriffsbestimmungen und Schwellenwert Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absatz 3 Artikel 6 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3 Artikel 9 Neufestsetzung des Schwellenwerts Abschnitt II Ausnahmen Artikel 15 Mitteilungen von Auftraggebern Artikel 16 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind TITEL II VORSCHRIFTEN FÜR DIE KONZESSIONSVERGABE: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND VERFAHRENSGARANTIEN KAPITEL I Allgemeine Grundsätze Artikel 30 Allgemeine Grundsätze: Absatz 4 Artikel 33 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen Absatz 1 Unterabsatz 2, Absätze 2, 3 und 4 TITEL IV ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIEN 89/665/EWG UND 92/13/EWG Artikel 46 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG Artikel 47 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG TITEL V BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 48 Ausübung der Befugnisübertragung Artikel 49 Dringlichkeitsverfahren Artikel 50 Ausschussverfahren Artikel 51 Umsetzung Artikel 52 Übergangsbestimmungen Artikel 53 Überwachung und Berichterstattung Artikel 54 Inkrafttreten Artikel 55 Adressaten ANHANG XVI-M BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (25), DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. TITEL I ANWENDUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE KAPITEL I Gegenstand und Begriffsbestimmungen Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich: Absätze 3 und 4 Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber: Absätze 2 und 3 Artikel 4 Auftraggeber: Absatz 4 KAPITEL III Sachlicher Anwendungsbereich Abschnitt 1 Schwellenwerte Artikel 17 Neufestsetzung der Schwellenwerte Abschnitt 2 Ausgeschlossene Aufträge und Wettbewerbe; Sonderbestimmungen für die Vergabe, wenn Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte berührt werden Unterabschnitt 1: Für alle Auftraggeber geltende Ausnahmen und besondere Ausnahmen für die Bereiche Wasser und Energie Artikel 18 Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge: Absatz 2 Artikel 19 Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe: Absatz 2 Unterabschnitt 3: Besondere Beziehungen (Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen) Artikel 31 Unterrichtung Unterabschnitt 4: Besondere Sachverhalte Artikel 33 Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge Unterabschnitt 5: Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen Artikel 34 Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten Artikel 35 Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 34 TITEL II VORSCHRIFTEN ÜBER AUFTRÄGE KAPITEL I Verfahren Artikel 43 Bedingungen betreffend das GPA und andere internationale Übereinkommen KAPITEL II Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen Artikel 57 Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten KAPITEL III Ablauf des Verfahrens Abschnitt 2 Veröffentlichung und Transparenz Artikel 71 Form und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen Absätze 2, 3, 4, Absatz 5 Unterabsatz 2, Absatz 6 Artikel 72 Veröffentlichung auf nationaler Ebene Abschnitt 3 Auswahl der Teilnehmer und Auftragsvergabe Unterabschnitt 1: Qualifizierung und qualitative Auswahl Artikel 81 Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement: Absatz 3 Unterabschnitt 2: Zuschlagserteilung Artikel 83 Lebenszykluskostenrechnung: Absatz 3 Abschnitt 4 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern und Beziehungen mit diesen umfassen Artikel 85 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen Artikel 86 Beziehungen zu Drittländern im Bereich der Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge TITEL IV GOVERNANCE Artikel 99 Durchsetzung Artikel 100 Einzelberichte über Vergabeverfahren Artikel 101 Nationale Berichterstattung und statistische Information Artikel 102 Verwaltungszusammenarbeit TITEL V BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 103 Ausübung der übertragenen Befugnisse Artikel 104 Dringlichkeitsverfahren Artikel 105 Ausschussverfahren Artikel 106 Umsetzung und Übergangsbestimmungen Artikel 107 Aufhebung von Rechtsakten Artikel 108 Überprüfung Artikel 109 Inkrafttreten Artikel 110 Adressaten ANHÄNGE   ANHANG II Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 4 Absatz 3 ANHANG III Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 34 Absatz 3 ANHANG IV Fristen für den Erlass der in Artikel 35 genannten Durchführungsrechtsakte ANHANG XV Verzeichnis der Rechtsakte der Union nach Artikel 83 Absatz 3 ANHANG XVI-N BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 89/665/EWG DES RATES  (26), ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2007/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (27) UND RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (28), DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist   Absatz 1 Buchstabe a Artikel 2d Unwirksamkeit   Absatz 1 Buchstabe a   Absatz 4 Artikel 3 Korrekturmechanismus Artikel 3a Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-ante-Transparenz Artikel 3b Ausschussverfahren Artikel 4 Durchführung Artikel 4a Überprüfung ANHANG XVI-O BESTIMMUNGEN DER RICHTLINIE 92/13/EWG DES RATES  (29), ZULETZT GEÄNDERT DURCH RICHTLINIE 2007/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (30) UND RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES  (31), DIE NICHT UNTER DIE ANNÄHERUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN FALLEN Die Elemente in diesem Anhang sind nicht vom Annäherungsprozess betroffen. Artikel 2b Ausnahmen von der Stillhaltefrist   Absatz 1 Buchstabe a Artikel 2d Unwirksamkeit   Absatz 1 Buchstabe a   Absatz 4 Artikel 3a Inhalt einer Bekanntmachung für die Zwecke der freiwilligen Ex-ante-Transparenz Artikel 3b Ausschussverfahren Artikel 8 Korrekturmechanismus Artikel 12 Durchführung Artikel 12a Überprüfung ANHANG XVI-P GEORGIEN: NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE DER THEMEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT 1. Schulung georgischer Beamter staatlicher Stellen, die an der öffentlichen Auftragsvergabe beteiligt sind, in Georgien und in EU-Mitgliedstaaten 2. Schulung von Lieferanten, die an den Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge teilnehmen möchten 3. Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Praktiken und über die Vorschriften im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe 4. Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Webseiten für die öffentliche Auftragsvergabe und Einrichtung eines Systems zur Vergabekontrolle 5. Beratung und methodologische Unterstützung durch die EU-Vertragspartei bei der Verwendung moderner elektronischer Techniken im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe 6. Stärkung der Stellen, die eine kohärente Politik in allen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe gewährleisten und Entscheidungen der öffentlichen Auftraggeber unabhängig und unparteiisch begutachten und überprüfen (siehe Artikel 143 Absatz 2 dieses Abkommens) “ (1)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG. (2)  Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts– und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge. (3)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge. (4)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (5)  Die georgischen Rechtsvorschriften zur Durchführung von Anhang XVI-D werden in Bezug auf Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU) in der Phase 4 wirksam. (6)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG. (7)  Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. (8)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge. (9)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (10)  Die georgischen Rechtsvorschriften zur Durchführung von Anhang XVI-F werden für Verfahren zur Nachprüfung der Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU) in der Phase 4 wirksam. (11)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates. (12)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (13)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Rates. (14)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (15)  Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge. (16)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge. (17)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (18)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG. (19)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (20)  Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. (21)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge. (22)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (23)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG. (24)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (25)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG. (26)  Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge. (27)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge. (28)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe. (29)  Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor. (30)  Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge. (31)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.