Europäische Union
78/945/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. Oktober 1978, mit der die Italienische Republik ermächtigt wird, aus Brasilien stammende und in den úbrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche átherische Óle, nicht terpenfrei gemacht, von Zitrusfrúchten: Súß- und Bitterorangenól, der Tarifstelle 33.01 ex A des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffer 33.01-12) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
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