Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1161 des Rates vom 5. Juni 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1161 6.6.2025 BESCHLUSS (GASP) 2025/1161 DES RATES vom 5. Juni 2025 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (*1), EULEX KOSOVO DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 4. Februar 2008 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP (1) angenommen. (2) Am 5. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1095 (2) angenommen, mit dem die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP geändert und die Mission Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) bis zum 14. Juni 2025 verlängert wurde. (3) Im Rahmen der strategischen Überprüfung der EULEX KOSOVO ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass die Mission bis zum 14. Juni 2027 verlängert werden sollte. (4) Dieser Beschluss sollte nicht so verstanden werden, dass er die Unabhängigkeit und die Autonomie der Richter und Staatsanwälte berührt, die an Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der EULEX KOSOVO beteiligt sind. (5) Aufgrund der Besonderheit der Tätigkeiten der EULEX KOSOVO zur Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren ist es angebracht, den Betrag festzulegen, der zur Bestreitung der Ausgaben für die Unterstützung dieser verlagerten Gerichtsverfahren vorgesehen ist, und die Ausführung des betreffenden Teils des Haushaltsplans in Form eines Zuschusses vorzusehen. (6) Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte entsprechend geändert werden. (7) Die EULEX KOSOVO wird in einer Lage durchgeführt, die sich möglicherweise verschlechtern und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP wird wie folgt geändert: (1) Artikel 16 Absatz 1 letzter Unterabsatz erhält folgende Fassung: „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Bestreitung der Ausgaben der EULEX KOSOVO vom 15. Juni 2025 bis zum 14. Juni 2027 beläuft sich auf 170 866 980 EUR. Von dem genannten Betrag beläuft sich der Betrag, der zur Bestreitung der Ausgaben der EULEX KOSOVO für die Ausführung ihres Mandats im Kosovo dient, auf 64 492 980 EUR und der Betrag, der zur Bestreitung der Ausgaben für die Unterstützung der in einen Mitgliedstaat verlagerten Gerichtsverfahren dient, auf 106 374 000 EUR. Die Kommission unterzeichnet mit einem Registerführer, der im Auftrag eines Registers handelt, das für die Verwaltung der verlagerten Gerichtsverfahren zuständig ist, eine Finanzhilfevereinbarung für einen Betrag in Höhe von 106 374 000 EUR. Für die Finanzhilfevereinbarung gelten die in der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) enthaltenen Vorschriften für Finanzhilfen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die EULEX KOSOVO für den darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt. (*2)  Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj).“ " 2. Artikel 20 Unterabsatz 2 Satz 1erhält folgende Fassung: „Sie endet am 14. Juni 2027.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 5. Juni 2025. Im Namen des Rates Der Präsident D. KLIMCZAK (*1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244 (1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. (1)  Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92, ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2008/124/oj). (2)  Beschluss (GASP) 2023/1095 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (ABl. L 146 vom 6.6.2023, S. 22, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1095/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1161/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.