Europäische Union

2004/124/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2001 über die Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2416 — Tetra Laval/Sidel) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3345)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0124. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tten auf den Fragebogen der Kommission vom 8. Juni 2001. (152) Internes der Anmeldung als Anhang 3 beigefügtes Tetra-Dokument. (153) Vorlage der anmeldenden Partei vom 21. Juni 2001 und nachfolgende Vorlagen. (154) Komplementärgüter im wirtschaftlichen Sinne sind Produkte, die zusammen verbraucht werden, z. B. Milch und Kaffee oder Becken/Ausguss und Wasserhahn, oder die zusammen produziert werden wie Benzin und Dieselkraftstoff. (155) Rdnr. 106 der Antwort. (156) Siehe Abschnitt IV.4.1.5 über die Definition des Marktes - SBM-Maschinen. (157) Vermerk der Wirtschaftsberater der anmeldenden Partei an die Kommission vom 30. August 2001. (158) Nach A Guide to Econometrics (Peter Kennedy, Blackwells, 1992) handelt es sich bei einer Stellvertretervariable (engl.: Dummy variable) um "eine künstliche Variable, die bei Vorkommen des qualitativen Phänomens, das sie repräsentiert, die Werteinheit annimmt und andernfalls gleich Null ist. Dummy-Variablen werden wie andere erklärende Variablen verwendet." (159) Die "Goodness-of-fit" des Modells war insgesamt gering, da wichtige Variablen wie z. B. der Durchsatz der Maschine nicht in die Regression eingebracht wurden. Die Regression ergab, dass die Gewinnspannen rein zufällig sind, was eindeutig nicht realistisch ist. Angesichts der Auslassung von Parametern könnte die Fehlervariable mit den verwendeten erklärenden Variablen korreliert werden, was ein Grund für die fehlende Stichhaltigkeit sein könnte. (160) Kapazität, Zeittrend, Scheinvariablen für Öl, CSDs oder Bier, Wasser, Firmen mit Standorten in Deutschland, Frankreich und Großbritannien. (161) Tabelle 8, Spalte 5 der Wirtschaftlichen Analyse der anmeldenden Partei vom 26. September 2001. (162) Nach A Guide to Econometrics (Peter Kennedy, Blackwells, 1992) handelt es sich bei Multikollinearität um eine annähernde (approximative) lineare Beziehung zwischen einigen der Regressionskoeffizienten. Die Folge ist, dass die Varianzen der kollinearen Variablen ziemlich groß sind. Sie entstehen, weil dem Schätzungsverfahren keine ausreichenden Freiheitsgrade zur Verfügung stehen, um seine Auswirkung auf die abhängige Variable zuverlässig zu berechnen. Infolge dessen sind die Schätzungen nicht präzise und liefern keine verlässlichen Ergebnisse. (163) Tabelle 8 der Wirtschaftlichen Analyse der Parteien vom 26. September 2001. (164) Siehe Entscheidung der Kommission im Fall Tetra Pak/Alfa Laval (zitiert in Fußnote 11). Hier erklärte die Kommission: "TetraPak verfügt über eine sehr starke Marktposition. ... Die Kommission muss bei einer derartigen Vormachtstellung besonders wachsam sein, da in einer solchen Situation selbst ein sehr geringer Zuwachs an Marktmacht unverhältnismäßig große nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt haben kann." Im selben Fall, der von der Kommission genehmigt wurde, verlieh der Beratende Ausschuss seiner Auffassung Ausdruck, dass "Zusammenschlüsse zwischen marktbeherrschenden Unternehmen mit sehr hohen Marktanteilen besonders kritisch auf eine mögliche Verstärkung der Marktbeherrschung hin beurteilt werden sollten." (165) Gleiches gilt für das Tetra-Geschäft mit PET-Vorformlingen. (166) Rdnrn. 93-107 der Antwort und Vorlage der anmeldenden Partei vom 26. September 2001, S. 14-17. (167) Sidel erklärt in seinem Jahresbericht 1999, dass jetzt, wo die traditionellen Märkte für CSD und Wasser sich weiterentwickelt hätten, PET in eine zweite Ära eintrete, die sich auf die "empfindlichen" Produkte konzentriere. (168) Equity Research von BNP Paribas über Sidel vom 9. Oktober 2000, S. 3. (169) Sidels Jahresbericht 1999, S. 38. (170) Pictet Report, S. 31. (171) Sidel Jahresbericht 1999, S. 5. (172) Pictet Report, S. 5. (173) Tetras Jahresbericht 2000, S. 17. (174) Tetras Jahresbericht 2000, S. 17. (175) Rdnr. 92 der Antwort. (176) Siehe Tetra Pak/Alfa-Laval, (zitiert in Fußnote 11). (177) CDC Bourse über Sidel vom 30. November 2000, S. 1. (178) "The Sidel Saga 1961-1998+", Sidel Communication, S. 2 und 3. (179) Internes als Anhang 3 der Anmeldung vorgelegtes Tetra-Dokument. (180) Warrick Report. (181) Anmeldung, S. 65. (182) Warrick Report. (183) Sämtliche Berechnungen basieren auf von der anmeldenden Partei vorgelegten Canadean-Zahlen. Soweit es um Karton geht, basiert Tetras Anteil am jeweiligen Markt auf ihrem Anteil am Markt für Kartonverpackungsausrüstung. Die Berechnung der Anteile bei PET und HDPE ist komplizierter, da das PET-Verpackungsverfahren im Gegensatz zur Kartonverpackung, die in einem einzigen Ablauf erfolgt, in verschiedene Segmente unterteilt ist (Blasformverfahren: SBM-Maschine; Abfuellung: PET-Abfuellmaschine). Deshalb und weil das Vorhaben wahrscheinlich primär im SBM-Sektor Bedenken hervorrufen würde, wurden die PET-Marktanteile anhand einer vorsichtigen Berechnung von Sidels Anteil am SBM-Maschinenumsatz ermittelt, der nach Kapazität bei Sidel im Bereich von 60 % und bei Tetra im Bereich von [0-10 %]* liegt. Sidels HDPE-Anteil dürfte bei [10-20 %]* und Tetras HDPE-Anteil bei [0-10 %]* liegen. (184) D. h. die derzeitigen Unterzeichnerstaaten des EWR-Vertrages. (185) In Anhang 3 der Verpflichtungszusagen findet sich eine Auflistung von SBM-Maschinen von Sidel, die von der Lizenz erfasst werden. [...]*. (186) Neue Maschinen werden in den Verpflichtungszusagen definiert als Maschinen, die "auf der Grundlage eines neuen Maschinendesigns hergestellt werden, das mehr als eine bloße Verbesserung der bestehenden Technik darstellt, indem eine oder mehrere Techniken zum Einsatz kommen, die zu einer fundamentalen Änderung an einer Komponente oder eines grundlegenden Prozesses in der Maschine führen, die wiederum eine Leistungssteigerung bewirkt, die über eine normale Nachbesserung des gegenwärtigen Konstruktionsmusters hinausgeht." (187) Sidels jüngsten Schätzungen zufolge (August 2001) liegt sein Marktanteil bei SBM-Maschinen mit niedriger Kapazität höher: bei [40-50 %]* gemessen am Umsatz in 2001. Tetras Schätzungen und der eigenen Analyse der Kommission zufolge bleibt Tetras Marktanteil anhand des Umsatzes im Jahr 2001 [bei 20-30 %]* (er könnte auch bei [40-50 %]* liegen). (188) Mitteilung der Kommission über im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 447/98 der Kommission zulässige Abhilfemaßnahmen, ABl. C 68 vom 1.3.2001, S. 3-11, Rdnr. 6. (189) Gericht erster Instanz, Urteil vom 25. März 1999 im Fall T-102/96 Gencor gegen Kommission, Slg. 1999, II-753, Rdnr. 316; Rdnr. 9 der Mitteilung der Kommission über Abhilfemaßnahmen. ANHANG Der vollständige Originaltext der Bedingungen und Verpflichtungen kann auf folgender Website der Kommission eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/competition/index_en.html

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.