Europäische Union

2012/836/EU: Beschluss der Kommission vom 25. Juli 2012 in der Sache SA.34440 (12/C) Maßnahme des Großherzogtums Luxemburg bezüglich der Veräußerung von Dexia BIL (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5264) Text von Bedeutung für den EWR

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28.12.2012    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 357/15 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Juli 2012 in der Sache SA.34440 (12/C) Maßnahme des Großherzogtums Luxemburg bezüglich der Veräußerung von Dexia BIL (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 5264) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/836/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 erster Unterabsatz (1), gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln (2) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Entscheidung vom 19. November 2008 (3) entschied die Kommission, keine Einwände gegen die Rettungsmaßnahmen in Form einer Liquiditätshilfe und einer Garantieübernahme für bestimmte Verbindlichkeiten von Dexia (4) zu erheben. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass diese Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV als Rettungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten mit dem Gemeinamen Markt vereinbar waren, und genehmigte die Maßnahmen ab dem 3. Oktober 2008 für einen Zeitraum von sechs Monaten unter dem Hinweis darauf, dass sie die Beihilfe nach Ablauf dieses Zeitraums als strukturelle Maßnahme erneut bewerten werde. (2) Belgien, Frankreich und Luxemburg (im Folgenden die „beteiligten Mitgliedstaaten“) meldeten am 16., 17. bzw. 18. Februar 2009 einen ersten Umstrukturierungsplan für Dexia bei der Kommission an. (3) Mit Entscheidung vom 13. März 2009 eröffnete die Kommission das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV für die Gesamtheit der Dexia gewährten Beihilfen (5). (4) Mit Entscheidung vom 30. Oktober 2009 (6) genehmigte die Kommission die Verlängerung der in Erwägungsgrund (1) genannten Garantie bis zum 28. Februar 2010 oder bis zu dem Tag, an dem die Kommission einen Beschluss über die Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen und des Umstrukturierungsplans für Dexia mit dem Binnenmarkt erlassen werde. (5) Am 9. Februar 2010 übermittelten die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission Informationen über geplante zusätzliche Maßnahmen zur Ergänzung des im Februar 2009 angemeldeten ursprünglichen Umstrukturierungsplans. (6) Mit Beschluss vom 26. Februar 2010 (7) genehmigte die Kommission den Umstrukturierungsplan für Dexia und die Umwandlung der Rettungsbeihilfen in Umstrukturierungsbeihilfen unter der Voraussetzung, dass sämtliche Verpflichtungen und Bedingungen des Beschlusses erfüllt würden. (7) Seit dem Sommer 2011 haben die Schwierigkeiten von Dexia weiter zugenommen und sind von den beteiligten Mitgliedstaaten zusätzliche Beihilfemaßnahmen vorgesehen worden. (8) Mit Beschluss vom 17. Oktober 2011 (8) eröffnete die Kommission ein förmliches Verfahren, um die Veräußerung von Dexia Banque Belgique (im Folgenden „DBB“) durch Dexia SA an den belgischen Staat zu prüfen. Um die Stabilität des Finanzsystems zu wahren, entschied die Kommission ferner, die Maßnahme vorläufig zu genehmigen. Die Maßnahme wurde folglich für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag des genannten Beschlusses oder, sollte Belgien innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Beschlusses einen Umstrukturierungsplan vorlegen, bis zum Erlass eines abschließenden Kommissionsbeschlusses über die Maßnahme genehmigt. (9) Am 18. Oktober 2011 unterrichteten die beteiligten Mitgliedstaaten die Kommission über ein Paket neuer Maßnahmen, die im Hinblick auf einen neuen Umstrukturierungsplan für Dexia oder einen Plan zur Auflösung von Dexia in Erwägung gezogen wurden. Im Rahmen dieses neuen Pakets meldete Belgien am 21. Oktober 2011 eine Maßnahme an, die DBB Zugang zur „Emergency Liqudity Assistance“ (im Folgenden „ELA“) verschafft und mit einer Garantie des belgischen Staates ausgestattet ist. Über diese Maßnahme kann DBB Finanzmittel an Dexia Crédit Local SA (im Folgenden „DCL“) gewähren. (10) Am 14. Dezember 2011 meldeten Frankreich, Belgien und Luxemburg im Rahmen dieses neuen Maßnahmenpakets ferner eine geplante befristete Garantie der beteiligten Mitgliedstaaten für die Refinanzierung von Dexia SA und DCL bei der Kommission an (im Folgenden die „befristete Refinanzierungsgarantie“). (11) Um die Stabilität des Finanzsystems zu wahren, genehmigte die Kommission mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 (im Folgenden „Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens für die zusätzlichen Umstrukturierungsbeihilfen für Dexia“) (9) die befristete Refinanzierungsgarantie vorläufig bis zum 31. Mai 2012. Gleichzeitig eröffnete die Kommission mit diesem Beschluss aber ein förmliches Prüfverfahren für die Gesamtheit der zusätzlichen Maßnahmen für die Umstrukturierung von Dexia seit Erlass des an Bedingungen (wie die befristete Refinanzierungsgarantie) geknüpften Beschlusses und forderte die beteiligten Mitgliedstaaten auf, innerhalb von drei Monaten einen Umstrukturierungsplan für Dexia bzw. im Falle mangelnder Rentabilität einen Plan zur geordneten Abwicklung von Dexia bei ihr anzumelden. (12) Am 21. und 22. März 2012 übermittelten die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission einen Plan zur geordneten Abwicklung von Dexia. (13) Ferner übermittelten die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission am 25. Mai 2012 einen Antrag auf Verlängerung der befristeten Refinanzierungsgarantie. Am 31. Mai 2012 erließ die Kommission zwei Beschlüsse. (14) Mit dem ersten Beschluss (im Folgenden „Beschluss zur Ausweitung des Verfahrens“) weitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren für die Dexia-Gruppe auf den von Belgien, Frankreich und Luxemburg am 21. und 22. März 2012 vorgelegten Plan für die geordnete Abwicklung der Dexia-Gruppe aus (10). (15) Mit dem zweiten Beschluss (im Folgenden „Beschluss zur Verlängerung der Garantie“) (11) genehmigte die Kommission die Verlängerung der befristeten Garantie der beteiligten Mitgliedstaaten für die Refinanzierung von Dexia SA und DCL bis zum 30. September 2012 vorläufig, d. h. bis zum Erlass eines abschließenden Beschlusses über den Plan für die geordnete Abwicklung von Dexia und weitete gleichzeitig das förmliche Prüfverfahren auf diese Maßnahme aus. (16) Am 5. Juni 2012 meldeten die beteiligten Mitgliedstaaten bei der Kommission eine Erhöhung des Garantieumfangs auf einen Höchstbetrag (ausschließlich Zinsen) von 55 Mrd. EUR an. Mit Beschluss vom 6. Juni 2012 (12) genehmigte die Kommission die Anhebung des Garantiehöchstbetrags vorläufig, d. h. bis zum Erlass eines abschließenden Beschlusses über den Plan für die geordnete Abwicklung von Dexia. Verfahren zur Veräußerung von Dexia Banque Internationale à Luxembourg (17) Am 6. Oktober 2011 gab Dexia SA in einer Pressemitteilung (13) bekannt, mit einer Gruppe internationaler Investoren, zu denen auch das Land Luxemburg zähle, exklusive Verhandlungen über die Veräußerung von Dexia Banque Internationale à Luxembourg (im Folgenden „Dexia BIL“) aufgenommen zu haben. Der Verwaltungsrat der Dexia-Gruppe werde nach Ablauf des Exklusivitätszeitraums zu einem etwaigen Angebot Stellung nehmen. (18) Am 18. Dezember 2011 wurde der Kommission mitgeteilt, eine verbindliche Absichtserklärung über die Veräußerung der Beteiligung von Dexia SA an Dexia BIL im Umfang von 99,906 % stehe kurz vor der Unterzeichung. Precision Capital SA, eine Investorengruppe aus Katar, werde 90 % der Beteiligung erwerben und das Land Luxemburg die verbleibenden 10 %. Bestimmte Vermögenswerte von Dexia BIL seien von der Veräußerung ausgeschlossen. (19) Die Veräußerung von Dexia BIL zählte nicht zu den von der Kommission im Rahmen des Umstrukturierungsplans für Dexia am 26. Februar 2010 genehmigten Maßnahmen. Ebenso wenig wird sie von dem von der Kommission mit Beschluss vom 21. Dezember 2011 eröffneten förmlichen Prüfverfahren für die bei der Kommission nach diesem Datum angemeldeten Umstrukturierungsmaßnahmen erfasst. (20) Die Veräußerung von Dexia BIL war der Kommission bereits vor dem 21. Dezember 2011 zur Kenntnis gebracht worden. Folglich wird die Kommission die Veräußerung von Dexia BIL und die Umstrukturierung von Dexia getrennt voneinander prüfen, und zwar nicht nur aufgrund der schnellstmöglich herzustellenden Rechtssicherheit, sondern auch und vor allem aufgrund der Tatsache, dass die Veräußerung von Dexia BIL unabhängig ist von der Umstrukturierung der Gruppe im Lichte der 2011 vorläufig genehmigten Beihilfemaßnahmen, da er den der Kommission vorliegenden Informationen zufolge bereits seit 2009 beabsichtigt ist und Dexia BIL rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von Dexia sein wird. (21) Am 23. März 2012 meldete Luxemburg die Veräußerung von Dexia BIL bei der Kommission an. (22) Mit Beschluss vom 3. April 2012 (14) unterrichtete die Kommission Luxemburg von ihrem Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV in Bezug auf die Veräußerung von Dexia BIL. (23) Am 4. Mai 2012 und 12. Juni 2012 übermittelte Luxemburg der Kommission zusätzliche Informationen, darunter eine aktualisierte Fassung des Drittgutachtens (im Folgenden „Fairness Opinion“) zum Verkaufspreis für Dexia BIL mit Datum vom 30. Mai 2012 (im Folgenden „aktualisierte Fairness Opinion“). (24) Der Beschluss der Kommission, das förmliche Prüfverfahren einzuleiten, wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (15) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten auf, zu der betreffenden Maßnahme Stellung zu nehmen. (25) Bei der Kommission sind entsprechende Stellungnahmen von Beteiligten eingegangen. Die Kommission hat diese an Luxemburg weitergeleitet und Luxemburg seinerseits Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben; die Stellungnahme Luxemburgs ist mit Schreiben vom 28. Juni 2012 bei der Kommission eingegangen. 2.   SACHVERHALT 2.1.   Beschreibung der Dexia-Gruppe (26) Dexia BIL ist Teil der Dexia-Gruppe. Die 1996 aus dem Zusammenschluss von Crédit Local de France und Crédit communal de Belgique hervorgegangene Finanzgruppe Dexia war auf die Vergabe von Darlehen an Gebietskörperschaften spezialisiert, hatte jedoch auch rund 5,5 Millionen Privatkunden vor allem in Belgien, Luxemburg und der Türkei. (27) Die Organisationsstruktur der Dexia-Gruppe umfasst die Muttergesellschaft (Dexia SA) sowie drei operative Tochtergesellschaften in Frankreich (DCL), Belgien (DBB) und Luxemburg (Dexia BIL). Vereinfachtes Organigramm der Gruppe, Stand 30. September 2011 (d. h. vor Durchführung der anlässlich der Sitzung des Verwaltungsrats von Dexia vom 9. Oktober 2011 bekanntgegebenen Veräußerungen) Dexia SA (listed entity) 100 % Dexia Bank Belgium 99,9 % Dexia Banque International a Luxembourg 99,8 % Deniz Bank 100 % Dexia Credit Local * DCL Including DCL NY, DCL, Canada, DCL Mexico, DCL Holding Inc. DCL East, DCL Israel. 99,8 % Dexia Insurance Belgium 49 % Dexia Asset Management 51 % 50 % RBC Dexia Investor Services 70 % Dexia Crediop 100 % Dexia Municipal Agency 100 % Dexia Kommunalbank Deutschland 60 % Dexia Sabadell 100 % Dexia Sofaxis (28) Am 20. Oktober 2011 wurde DBB an den belgischen Staat verkauft; die Bilanzsumme der Dexia-Gruppe belief sich zum 31. Dezember 2011 (DBB ab dem 1. Oktober 2011 herausgerechnet) auf 413 Mrd. EUR. (29) Neben der am 20. Oktober 2011 erfolgten Veräußerung der DBB kündigte die Dexia-Gruppe die „kurzfristige“ Veräußerung folgender Unternehmenseinheiten an: — Dexia BIL; — Dexia Municipal Agency; — DenizBank; — Dexia Asset Management (im Folgenden „DAM“); — RBC Dexia Investor Services (im Folgenden „RBCD“). (30) Die Hauptanteilseigner von Dexia SA verfügen über folgende Beteiligungen: Name des Zeichnenden Anteile in % zum 31. Dezember 2011 Caisse des Dépôts et Consignations 17,6  % Holding communal 14,3  % Arco Group 12,0  % Französische Regierung 5,7  % Belgische Föderalregierung 5,7  % Ethias 5,0  % 3 belgische Regionen 5,7  % CNP Assurances 3,0  % Belegschaft 0,6  % Sonstige 30,4  % Quelle: Dexia, Vorstellung der Geschäftsergebnisse 2011, 23. Februar 2012, S. 51; übernommen in den der Kommission vorgelegten Plan für die geordnete Abwicklung 2.2.   Beschreibung von Dexia BIL (31) Dexia BIL gehört mit einer Bilanzsumme von 41 Mrd. EUR zum 30. Juni 2011 zu den größten Geschäftsbanken Luxemburgs. Dexia BIL ist nicht nur in Luxemburg, sondern auch in anderen Ländern wie der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und bestimmten Ländern Asiens und des Nahen Ostens unmittelbar oder über bestimmte Tochtergesellschaften tätig. Ferner hält Dexia BIL ein umfassendes Portfolio aus „Legacy“-Papieren mit einem zum 30. September 2011 auf rund [5 – 10] Mrd. EUR geschätzten Marktwert. (32) Dexia BIL gehört zu den großen Filialbanken in Luxemburg; das Institut spielt in Luxemburg eine wichtige Rolle im Wirtschaftsleben, als Einlagenbank für Privat- und Unternehmenskunden sowie als Bank, die Verbraucherkredite, Hypothekarkredite und Unternehmenskredite vergibt. (33) Den von der luxemburgischen Aufsichtskommission für den Finanzsektor (Commission de surveillance du secteur financier, CSSF) vorgelegten Aufstellungen zufolge ist Dexia BIL Referenzbank für [10 – 15] % der Einwohner und [15 – 20] % der in Luxemburg ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), womit sie auf dem luxemburgischen Markt jeweils an dritter Stelle steht. Die Marktanteile von Dexia BIL im luxemburgischen Bankensystem belaufen sich für Einlagen auf rund [10 – 15] %, für Darlehen auf [10 – 15] % und für im Privatbankbereich verwaltete Vermögenswerte auf [5 – 10] %. 2.3.   Die Schwierigkeiten von Dexia (34) Die Schwierigkeiten, denen sich Dexia während der Finanzkrise vom Herbst 2008 gegenübersah, wurden in dem Beschluss vom 26. Februar 2010 beschrieben. Die später aufgetretenen Schwierigkeiten werden im Folgenden kurz dargestellt. (35) Zunächst führte die sich verschärfende Staatsschuldenkrise, die zahlreiche europäische Banken trifft, zu einem immer stärkeren Misstrauen der Anleger gegenüber Banken, so dass diese sich nicht mehr in ausreichendem Maße bzw. zu annehmbaren Konditionen refinanzieren konnten. (36) Da die Dexia-Gruppe dem mit staatlichen und parastaatlichen Schuldtiteln verbundenen Risiko in besonderem Maße ausgesetzt ist, war das Misstrauen der Anleger ihr gegenüber besonders ausgeprägt. Unter den Vermögenswerten von Dexia befinden sich zahlreiche Darlehen an Länder und/oder Anleihen von Ländern bzw. von Kommunen und Regionen in Ländern, die der Markt als riskant einstuft. (37) Hinzu kommt, dass die derzeitige Krise ausgebrochen ist, noch bevor Dexia ausreichend Zeit hatte, um den Umstrukturierungsplan vollständig durchzuführen und damit für ein deutlich günstigeres Liquiditätsprofil zu sorgen. So blieb nun das Liquiditätsprofil von Dexia besonders risikobehaftet, was dem Markt bekannt war und dazu geführt haben könnte, dass Dexia in besonderem Umfang Gegenstand des gestiegenen Anlegermisstrauens wurde. (38) Der Finanzierungsbedarf von Dexia hat sich aus folgenden Gründen besonders erhöht: i) Durch den starken Rückgang der Zinssätze im Sommer 2011 ist der Bedarf an Sicherheiten für Nachschussforderungen um mindestens [5 – 20] Mrd. EUR gestiegen; die Nachschussforderungen waren auf die Änderung des Marktwerts des Zinsderivateportfolios zurückzuführen, das der Risikoabdeckung in der Bilanz diente. ii) zahlreiche Schuldverschreibungen (insbesondere die zu einem früheren Zeitpunkt von Dexia ausgegebenen Schuldverschreibungen mit staatlicher Garantie) erreichten ihr Laufzeitende zu einem Zeitpunkt, zu dem die Marktbedingungen für eine entsprechende Refinanzierung nicht optimal waren; iii) starker Rückgang des Marktwerts der Vermögenswerte, die Dexia als Sicherheiten für die Refinanzierung einsetzt, und Abnahme ihrer Bonität; iv) der Vertrauensverlust einer großen Zahl von Anlegern, der u. a. auf die Ankündigung der hohen Verluste im zweiten Quartal 2011 (fast 4 Mrd. EUR) und die Herabstufung durch einige Rating-Agenturen zurückzuführen ist; v) die Schwierigkeiten von Dexia haben im Oktober 2011 ferner zu einem massiven Abzug von Kundeneinlagen in Belgien und Luxemburg geführt. (39) Da Dexia sich an den Märkten nicht refinanzieren konnte und […] (*1), sah sich die Bank gezwungen, zunächst eine neue ELA-Maßnahme der Banque nationale de Belgique und der Banque de France in Anspruch zu nehmen. Diese Umstände haben die beteiligten Mitgliedstaaten veranlasst, Dexia die befristete Refinanzierungsgarantie zu gewähren. (40) Obgleich Dexia BIL nicht Ursache der Schwierigkeiten der Dexia-Gruppe gewesen ist […], musste die Bank insbesondere zwischen dem 30. September 2011 und dem 10. Oktober 2011 einen starken Einlagenrückgang hinnehmen: Die Einlagen gingen in diesem Zeitraum von [5 – 15] Mrd. EUR um [1 – 5] Mrd. EUR auf [5 – 15] Mrd. EUR zurück. Anschließend stabilisierte sich der Einlagenabzug aufgrund der Ankündigung einer Reihe von Maßnahmen zur Aufspaltung der Dexia-Gruppe und Abschirmung bestimmter Tochtergesellschaften (darunter Dexia BIL). So gab Dexia am 6. Oktober 2011 bekannt, mit einer Investorengruppe und dem Land Luxemburg Gespräche über auf eine Veräußerung von Dexia BIL aufgenommen zu haben. Nachdem der Einlagenumfang am 22. November 2011 mit [5 – 15] Mrd. EUR seinen Tiefststand erreichte, konnte seitdem eine leichte Zunahme auf [5 – 15] Mrd. EUR zum 14. Dezember 2011 verzeichnet werden. 2.4.   Beschreibung der Veräußerung von Dexia BIL (41) Luxemburg meldete die Veräußerung von Dexia BIL am 23. März 2012 an. Der Verkaufsabschluss unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Kommission. (42) Die bei der Kommission angemeldete Veräußerung von Dexia BIL war nicht Gegenstand eines förmlichen Ausschreibungsverfahrens. Nach Angaben Luxemburgs war die Veräußerung von Dexia BIL bereits seit langem von Dexia beabsichtigt worden, weshalb Dexia im Zeitraum von 2009 bis 2011 mit einer Reihe möglicher Käufer, insbesondere […], Kontakt aufgenommen hatte. […]. Die geführten Gespräche waren mehr oder weniger weit gediehen, jedoch unterbreitete keiner der Kontaktierten ein konkretes Projekt für den Erwerb von Dexia BIL. (43) Schließlich führten die Kontakte zu Precision Capital zur am 6. Oktober 2011 bekanntgegebenen Aufnahme von Exklusivverhandlungen. Durch ein „Memorandum of Understanding“ (im Folgenden „MoU“) wurde am 20. Dezember 2011 eine verbindliche Absichtserklärung über die Veräußerung der Dexia-Anteile an Dexia BIL (99,906 %) geschlossen. Der Absichtserklärung zufolge werden Precision Capital 90 % und Luxemburg 10 % der veräußerten Beteiligung erwerben, und zwar zu gleichen Bedingungen. (44) Bestimmte Vermögenswerte von Dexia BIL sind vom Gegenstand der Veräußerung ausgeschlossen, so dass sich die Veräußerung lediglich auf einen Teil von Dexia BIL bezieht, nämlich das Retail-Geschäft und das Privatbank-Geschäft (im Folgenden die „veräußerten Geschäftsbereiche“). Im einzelnen sind von der Veräußerung ausgeschlossen: die Beteiligung von Dexia BIL an DAM im Umfang von 51 %, die Beteiligung von Dexia BIL an RBCD im Umfang von 50 %, die Beteiligung an Popular Banca Privada im Umfang von 40 %, das Portefeuille aus „Legacy“-Papieren von Dexia BIL (sowie bestimmte damit verbundene Derivate), die Beteiligungen von Dexia BIL an Dexia LDG Banque und Parfipar. Die genannten Geschäftsbereiche werden vor Abschluss der Transaktion auf Dexia übertragen, verbunden mit einer Rückholklausel, derzufolge Dexia BIL den Nettoerlös aus den Veräußerungen erhält. Ferner erfolgt die Veräußerung dem MoU zufolge vorbehaltlich der Entlastung der Bilanz um alle nicht bei Unternehmen der Dexia-Gruppe besicherten Darlehen und Anleihen sowie zahlreiche derart besicherte Darlehen und Anleihen. Zum 10. Februar 2012 beliefen sich die anderen Unternehmen der Gruppe zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf rund [0 – 5] Mrd. EUR, wovon weniger als [500 – 800] Mio. EUR besichert waren. Durch Ausnahme all dieser Vermögenswerte kann das Gesamtvermögen von Dexia BIL (41 Mrd. EUR zum 30. Juni 2011) um rund 16,9 Mrd. EUR verringert werden (dies entspricht einer Verringerung des Gesamtvermögens um 40 % bzw. der risikogewichteten Vermögenswerte um 50 %). (45) Der Anmeldung zufolge ist im Rahmen der Maßnahme vorgesehen, dass Dexia BIL zum Zeitpunkt des Abschlusses der Veräußerung über eine harte Kernkapitalquote (Common Equity Tier 1- oder CET1-Quote) nach Basel III von genau 9 % verfügt. (46) Der Verkaufspreis beträgt 730 Mio. EUR, sofern sich die harte Kernkapitalquote (CET1) nach Basel III von Dexia BIL zum Zeitpunkt des Abschlusses der Veräußerung auf genau 9 % beläuft. Sollte die harte Kernkapitalquote (CET1) nach Basel III zum Zeitpunkt des Abschlusses der Veräußerung über 9 % liegen, wird der Verkaufspreis um den überschüssigen Kapitalbetrag gesenkt. Sollte die harte Kernkapitalquote (CET1) nach Basel III zum Zeitpunkt des Abschlusses der Veräußerung unter 9 % liegen, wird dieser Fehlbetrag von Dexia SA ausgeglichen. (47) Die am 23. März 2012 angemeldete Maßnahme umfasste eine Klausel, derzufolge Dexia sich für den Fall, dass Dexia SA oder ein Unternehmen der Dexia-Gruppe von einem Staat zugunsten eines Erwerbers eine Garantie für Entschädigungsverpflichtungen von Dexia SA oder einem Unternehmen der Dexia-Gruppe nach mit einer Veräußerung zusammenhängenden vertraglichen Garantien diesem Erwerber gegenüber erhält, sofern es sich bei dem betreffenden Erwerber um einen privaten Anleger handelt (der nicht unmittelbar oder mittelbar vom Staat kontrolliert wird), verpflichtet, dafür zu sorgen, dass vom selben Garantiegeber (oder einem anderen Garantiegeber mit demselben Rating) zu vergleichbaren Bedingungen eine vergleichbare Garantie für vergleichbare vertragliche Verpflichtungen auch gegenüber den Erwerbern im Rahmen der Veräußerungsverträge für Dexia BIL gewährt wird. Diese Verpflichtung sollte bis zum 1. Januar 2017 gelten (im Folgenden die „Klausel 3.3.5“). Die Klausel wurde jedoch später fallen gelassen und nicht in die endgültigen Verträge über die Anteilsveräußerung, die an die Stelle des MoU getreten sind, übernommen. (48) Vor Fertigstellung des MoU wurde für mögliche Szenarien der Veräußerung von Dexia BIL eine Fairness Opinion zum Verkaufspreis erstellt (16). Diese Bewertung vom 10. Dezember 2011 erfolgte nach drei verschiedenen Verfahren (17) und ergab einen Verkaufswert von [600 – 700] bis [800 – 900] Mio. EUR. Die Aktualisierung der Bewertung am 30. Mai 2012 bestätigte diese Ergebnisse. 2.5.   Beschreibung der Gründe für die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens (49) In ihrer Eröffnungsentscheidung vertrat die Kommission die Auffassung, sie könne vor einer genaueren Prüfung nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Maßnahme kein Beihilfeelement enthält. (50) Der Kommission zufolge bestand die Möglichkeit, dass die Klausel 3.3.5 ein Beihilfeelement enthält. (51) Sie war ferner der Auffassung, dass die Veräußerung von Dexia BIL nicht in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren durchgeführt worden sei. Die Veräußerung sei nicht über eine Ausschreibung, sondern lediglich auf der Grundlage bilateraler Verhandlungen mit einer bestimmten Zahl potenzieller Käufer erfolgt. Die Kommission konnte daher nicht den Schluss ziehen, dass das Veräußerungsverfahren die Bildung eines den Marktbedingungen entsprechenden Preises gewährleistet hat und folglich kein Beihilfeelement enthält. (52) Das Drittgutachten (Fairness Opinion) zum Verkaufspreis (18) wurde der Kommission zufolge während der Verhandlungen und noch vor der Festlegung der genauen Konditionen des am 23. März 2012 bei der Kommission angemeldeten MoU vom 20. Dezember 2011 erstellt. Daher hatte die Kommis

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.