Europäische Union

82/505/EWG: Beschluß des Rates vom 12. Juli 1982 über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)

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Avis juridique important | 31982D0505 82/505/EWG: Beschluß des Rates vom 12. Juli 1982 über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) Amtsblatt Nr. L 230 vom 05/08/1982 S. 0038 - 0038 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 3 S. 0003 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0042 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 3 S. 0003 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0042 ++++ BESCHLUSS DES RATES vom 12 . Juli 1982 über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) ( 82/505/EWG ) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 75 , auf Vorschlag der Kommission ( 1 ) , nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ) , nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ) , in Erwägung nachstehender Gründe : Das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) wurde von der Kommission im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Finnland , Norwegen , Österreich , Portugal , Schweden , der Schweiz , Spanien und der Türkei gemäß den Verhandlungsdirektiven des Rates ausgehandelt . Das ASOR wird die Durchführung des Gelegenheitsverkehrs erleichtern und den Fremdenverkehr in Westeuropa fördern - BESCHLIESST : Artikel 1 Das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) und die der Schlussakte beigefügten Erklärungen werden im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt . Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluß beigefügt . Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 18 des Übereinkommens vorgesehene Hinterlegung der Urkunden vor ( 4 ) . Geschehen zu Brüssel am 12 . Juli 1982 . Im Namen des Rates Der Präsident J . NÖRGAARD ( 1 ) ABl . Nr . C 31 vom 8 . 2 . 1982 , S . 1 . ( 2 ) ABl . Nr . C 182 vom 19 . 7 . 1982 , S . 27 . ( 3 ) Stellungnahme vom 26 . 5 . 1982 ( noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht ) . ( 4 ) Der Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates veröffentlicht .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.