31982D0505

82/505/EWG: Beschluß des Rates vom 12. Juli 1982 über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR)

Amtsblatt Nr. L 230 vom 05/08/1982 S. 0038 - 0038
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 3 S. 0003
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0042
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 3 S. 0003
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 07 Band 3 S. 0042


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BESCHLUSS DES RATES

vom 12 . Juli 1982

über den Abschluß des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR )

( 82/505/EWG )

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft , insbesondere auf Artikel 75 ,

auf Vorschlag der Kommission ( 1 ) ,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments ( 2 ) ,

nach Stellungnahme des Wirtschafts - und Sozialausschusses ( 3 ) ,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) wurde von der Kommission im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Finnland , Norwegen , Österreich , Portugal , Schweden , der Schweiz , Spanien und der Türkei gemäß den Verhandlungsdirektiven des Rates ausgehandelt .

Das ASOR wird die Durchführung des Gelegenheitsverkehrs erleichtern und den Fremdenverkehr in Westeuropa fördern -

BESCHLIESST :

Artikel 1

Das Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzueberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen ( ASOR ) und die der Schlussakte beigefügten Erklärungen werden im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt .

Die in Absatz 1 genannten Texte sind diesem Beschluß beigefügt .

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 18 des Übereinkommens vorgesehene Hinterlegung der Urkunden vor ( 4 ) .

Geschehen zu Brüssel am 12 . Juli 1982 .

Im Namen des Rates

Der Präsident

J . NÖRGAARD

( 1 ) ABl . Nr . C 31 vom 8 . 2 . 1982 , S . 1 .

( 2 ) ABl . Nr . C 182 vom 19 . 7 . 1982 , S . 27 .

( 3 ) Stellungnahme vom 26 . 5 . 1982 ( noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht ) .

( 4 ) Der Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates veröffentlicht .