Europäische Union

2011/734/: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (Neufassung)

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Nr. 1221/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen (ABl. L 179 vom 9.7.2002, S. 1). (10)  Verordnung (EG) Nr. 501/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates (ABl. L 81 vom 19.3.2004, S. 1). (11)  Verordnung (EG) Nr. 1222/2004 des Rates vom 28. Juni 2004 über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen öffentlichen Schuldenstand (ABl. L 233 vom 2.7.2004, S. 1). (12)  Verordnung (EG) Nr. 1161/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 über die Erstellung von vierteljährlichen nichtfinanziellen Sektorkonten (ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 22). (13)  Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164). (14)  Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 145 vom 10.6.2009, S. 1). ANHANG I Maßnahmen im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsstrategie (gemäß Artikel 2 Absatz 5 dieses Beschlusses) Die mittelfristige Haushaltsstrategie bis 2015 umfasst unter anderem Folgendes:   Verringerung der Lohnkosten um mindestens 770 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie um weitere 600 Mio. EUR im Jahr 2012, 448 Mio. EUR im Jahr 2013, 306 Mio. EUR im Jahr 2014 und 71 Mio. EUR im Jahr 2015 durch Abgangsquoten, die höher liegen als die Regel, dass nur eine von fünf scheidenden Arbeitskräften ersetzt wird (1 von 10 im Jahr 2011); Erhöhung der Wochenarbeitsstunden der Beschäftigten im öffentlichen Dienst von 37,5 auf 40 Stunden und Verringerung der Überstundenvergütungen; Verringerung der Anzahl von vergüteten Ausschüssen und Beiräten; Kürzung der sonstigen zusätzlichen Vergütungen, Zulagen und Boni; Verringerung der Dienstleister (contractors) (50 % im Jahr 2011 und weitere 10 % von 2012 an); zeitweiliges Aussetzen von Bewährungsaufstiegen; Umsetzung eines neuen Vergütungsrasters; Einführung von Teilzeitarbeit im öffentlichen Dienst und von unbezahltem Urlaub; Verringerung der Zulassungen zum Wehrdienst und zu Polizeiakademien; Versetzung überzähliger Mitarbeitern in einen Stellenpool bei Vergütung von durchschnittlich 60 % des Grundlohns für bis zu 12 Monate, und Kürzung des Produktivitätszuschlags um 50 %.   Senkung der laufenden Kosten des Staates um mindestens 190 Mio. EUR im Jahr 2011 und zusätzliche 92 Mio. EUR im Jahr 2012, 161 Mio. EUR im Jahr 2013, 323 Mio. EUR im Jahr 2014 und 370 Mio. EUR im Jahr 2015 durch Einführung der elektronischen Auftragsvergabe bei allen öffentlichen Ausschreibungen; Rationalisierung der Energieausgaben in öffentlichen Einrichtungen; Verringerung der Mietausgaben durch effizientere Nutzung von öffentlichem Eigentum; Senkung sämtlicher Telekommunikationskosten, Abschaffung der kostenlosen Bereitstellung von Zeitungen; Kürzung der Betriebsaufwendungen im ordentlichen Haushalt in allen Bereichen; Anwendung von Benchmarks für die öffentlichen Ausgaben nach einem Jahr vollständigen Einsatzes des MIS für die gesamtstaatlichen Ausgaben.   Senkung der Ausgaben außerbudgetärer Fonds und Übertragung auf andere Einrichtungen in Höhe von mindestens 540 Mio. EUR im Jahr 2011 und weiteren 150 Mio. EUR im Jahr 2012, 200 Mio. EUR im Jahr 2013, 200 Mio. EUR im Jahr 2014 und 150 Mio. EUR im Jahr 2015 durch Prüfung der Aufgaben, Wirtschaftlichkeit und Ausgaben aller vom öffentlichen Sektor subventionierten Einrichtungen sowie durch ihre Zusammenlegung und Schließung, Zusammenlegung/Schließung von Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen) sowie Verringerung der Subventionen für diese Einrichtungen; Verringerung der staatlichen Zuschüsse für Einrichtungen außerhalb des Sektors Gesamtstaat und Aktionsplan zwecks Schließung, Zusammenschluss und Verkleinerung von Einrichtungen.   Einsparungen bei staatlichen Unternehmen von mindestens 414 Mio. EUR im Jahr 2012 sowie von weiteren 329 Mio. EUR im Jahr 2013, 297 Mio. EUR im Jahr 2014 und 274 Mio. EUR im Jahr 2015 durch Erhöhung der Einnahmen von OSE, OASA und anderen Unternehmen, Umsetzung von Umstrukturierungs- und Privatisierungsplänen in Bezug auf Hellenic Defence Systems, Hellenic Aeronautical Industry und Hellenic Horse Racing Corporation; Verkauf von Unternehmensvermögen, das nicht dem Kerngeschäft dient; Senkung der Personalkosten; Senkung der Betriebskosten sowie Zusammenschlüsse und Schließung von Unternehmen.   Senkung der Betriebsausgaben im Verteidigungsbereich um mindestens 133 Mio. EUR im Jahr 2013 sowie um weitere 133 Mio. EUR im Jahr 2014 und 134 Mio. EUR im Jahr 2015, ergänzend zur Verringerung der Beschaffung militärischer Ausrüstung (Lieferungen) um 830 Mio. EUR im Zeitraum von 2010 bis 2015.   Senkung der Ausgaben im Gesundheitswesen einschließlich Arzneimittelkosten um mindestens 310 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie um weitere 697 Mio. EUR im Jahr 2012, 349 Mio. EUR im Jahr 2013, 303 Mio. EUR im Jahr 2014 und 463 Mio. EUR im Jahr 2015 durch Einführung eines neuen „Fahrplans für das Gesundheitswesen“ und die damit verbundene Senkung der Ausgaben für Krankenhäuser; Neubewertung des Auftrags und der Ausgaben von beaufsichtigten Einrichtungen, die nicht Krankenhäuser sind; Einführung eines zentralen Beschaffungssystems; Senkung der Durchschnittskosten pro Fall durch Einteilung von Patientenfällen nach Schwere; Verringerung der Leistungen für Nichtversicherte (Zugangskontrollfunktion); Einführung von Gebühren für Dienstleistungen an ausländische Staatsbürger; Betrieb der nationalen Organisation für Primärversorgung (EOPI); Scannen handschriftlicher Rezepte durch die Sozialversicherungsträger; Erweiterung der Liste rezeptfreier Arzneimittel; neue Arzneimittelpreise; Festlegung der Versicherungspreise durch die Sozialversicherungsträger und vollständige Einführung der elektronischen Rezeptausstellung.   Kürzung der Sozialleistungen um mindestens 1 188 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie um weitere 1 230 Mio. EUR im Jahr 2012, 1 025 Mio. EUR im Jahr 2013, 1 010 Mio. EUR im Jahr 2014 und 700 Mio. EUR im Jahr 2015 durch Anpassung der Systeme der ergänzenden Altersversorgung und anschließendes Einfrieren bis Ende 2015; Einfrieren der Grundrente; Reformierung des Systems der Berufsunfähigkeitsrente; Zählung der Rentner und Abgleich ihrer personenbezogenen Daten sowie umfassende Einführung der Sozialversicherungsnummer und einer Rentenobergrenze; Straffung der Kriterien für Rentner (EKAS); Straffung hinsichtlich der Leistungen und Empfänger des OEE-OEK und des griechischen Amts für Arbeit (OAED); Kürzung der bei Eintritt in den Ruhestand gezahlten Pauschalen; Abgleich personenbezogener Daten bei der Einführung von Obergrenzen für Arbeitnehmer, die an OAED-Programmen teilnehmen können; Senkung der Kernrente der Versicherungsanstalt für Landwirte (OGA) sowie der Rentenuntergrenzen anderer Sozialversicherungsträger und strengere Kriterien hinsichtlich des dauerhaften Wohnsitzes; Verringerung der Ausgaben für Sozialleistungen durch Abgleich von Daten; einheitliche Regulierung der Gesundheitsleistungen aller Sozialversicherungsträger; einheitliche Verträge mit privaten Krankenhäusern und ärztlichen Zentren; Überprüfung der Sozialleistungen (Geld- und Sachleistungen) mit dem Ziel, die ineffektivsten Leistungen abzuschaffen; Anhebung des Sonderbeitrags von Rentnern (Gesetz 3863/2010) bei Rentnern, deren monatliche Rente 1 700 EUR übersteigt; Anhebung des Sonderbeitrags von Rentnern unter 60 Jahren, deren monatliche Rente 1 700 EUR übersteigt; Einführung eines abgestuften Sonderbeitrags für Zusatzrenten von über 300 EUR pro Monat und Kürzung der NAT-Transfers (Rentensystem für Seeleute) sowie der OTE-Renten bei gleichzeitiger Senkung der Rentenausgaben bzw. Erhöhung der Beiträge der Empfänger.   Kürzung der Transferzahlungen an die Gemeinden um mindestens 150 Mio. EUR 2011 und weitere 355 Mio. EUR 2012, 345 Mio. EUR 2013, 350 Mio. EUR 2014 und 305 Mio. EUR 2015. Diese Kürzungen sollen in erster Linie durch Einschnitte bei den Ausgaben der Kommunalverwaltungen um mindestens 150 Mio. EUR im Jahr 2011 und weitere 250 Mio. EUR im Jahr 2012, 175 Mio. EUR im Jahr 2013, 170 Mio. EUR im Jahr 2014 und 160 Mio. EUR im Jahr 2015 erreicht werden. Zudem werden die Eigeneinnahmen der Kommunalverwaltungen um mindestens 105 Mio. EUR im Jahr 2012 und weitere 170 Mio. EUR im Jahr 2013, 130 Mio. EUR im Jahr 2014 und 145 Mio. EUR im Jahr 2015 ansteigen. Dieser Anstieg ist Folge der nach der Zusammenlegung von Kommunalverwaltungen höheren Einnahmen aus Abgaben, Gebühren, Rechten und sonstigen Einnahmeströmen sowie einer dank Einführung der Verpflichtung zur Vorlage von kommunalen steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen verbesserten Steuerdisziplin bei den kommunalen Steuervorschriften.   Senkung der Ausgaben im Rahmen des öffentlichen Investitionshaushalts (inländisch finanzierte öffentliche Investitionen und investitionsbezogene Zuschüsse) und der Verwaltungskosten um 950 Mio. EUR im Jahr 2011, 350 Mio. EUR davon dauerhaft, und weitere 154 Mio. EUR (Verwaltungskosten) 2012.   Steuererhöhungen um mindestens 2 017 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie um weitere 3 678 Mio. EUR im Jahr 2012, 156 Mio. EUR im Jahr 2013 und 685 Mio. EUR im Jahr 2014 durch Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurants und Bars von 13 auf 23 % ab September 2011; Erhöhung der Vermögenssteuer; Senkung des Einkommensteuerfreibetrags auf 8 000 EUR und Einführung eines gestaffelten Solidaritätszuschlags; Erhöhung der Steuervorauszahlungen und Abgaben für Selbständige; Einschränkung der Steuerbefreiungen/Ausgaben; Änderungen der Steuervorschriften für Tabakprodukte, einschließlich einer beschleunigten Zahlung der Verbrauchssteuer, und Änderungen an der Steuerstruktur; Verbrauchssteuer auf alkoholfreie Getränke; Verbrauchssteuern auf Erdgas und Flüssiggas; Abschaffung der Steuervorteile für Heizöl (für Unternehmen ab Oktober 2011 und für Haushalte schrittweise von Oktober 2011 bis Oktober 2013), Erhöhung der Kfz-Steuer; Sicherheitsabgaben auf Fahrzeuge, Motorräder und Schwimmbäder; Erhöhung der Geldstrafen für nicht genehmigte Gebäude und Suche nach Lösungen bei Verstößen gegen Planungsvorschriften; Besteuerung privater Schiffe und Yachten; Sonderabgabe auf hohe Immobilienwerte; und Sonderabgabe auf Raucherbereiche.   Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften, um die Steuereinnahmen um mindestens 878 Mio. EUR im Jahr 2013 sowie um weitere 975 Mio. EUR im Jahr 2014 und 1 147 Mio. EUR im Jahr 2015 zu erhöhen.   Erhöhung der Einnahmen der Sozialversicherungen um mindestens 629 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie um weitere 259 Mio. EUR im Jahr 2012, 714 Mio. EUR im Jahr 2013, 1 139 Mio. EUR im Jahr 2014 and 504 Mio. EUR im Jahr 2015 durch vollständige Einführung einer einheitlichen Zahlungsmethode für Lohnzahlungen und Sozialversicherungsabgaben; Erhöhung der Beitragssätze für Empfänger von OGA- und ETAA-Leistungen; Einrichtung eines Solidaritätsfonds der Empfänger von OAEE-Leistungen; Anpassung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Beschäftigten im privaten Sektor; Einführung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Selbständige; Einführung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen die durch die Beschäftigten im öffentlichen Sektor, einschließlich staatlicher Unternehmen, Gemeinden und sonstiger staatlicher Einrichtungen, geleistet werden. ANHANG II Aufgehobener Beschluss mit seinen nachfolgenden Änderungen Beschluss 2010/320/EU des Rates (ABl. L 145 vom 11.6.2010, S. 6) Beschluss 2010/486/EU des Rates (ABl. L 241 vom 14.9.2010, S. 12) Beschluss 2011/57/EU des Rates (ABl. L 26 vom 29.1.2011, S. 15) Beschluss 2011/257/EU des Rates (ABl. L 110 vom 29.4.2011, S. 26) ANHANG III Entsprechungstabelle Beschluss 2010/320/EU Vorliegender Beschluss Artikel 1 Artikel 1 Artikel 2 Absatz 1 Artikel 2 Absatz 1 Artikel 2 Absatz 2, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 2, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe i Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe j Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe i Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe k Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe j Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe l Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe k Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe m Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe l Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe n Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe m Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe o Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe n Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe p Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe o Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe q Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe p Artikel 2 Absatz 3, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 3, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe i Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe j Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe k — Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe l Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe m Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe g Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe n Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe h Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe o Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe i Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe q Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe j Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe r Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe k Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe s Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe l Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe t Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe m Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe u Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe n Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe v Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe o Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe w — Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe x Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe p Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe y Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe q Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe z Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe r Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe aa Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe s Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe bb Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe t Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe cc Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe u Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe dd Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe v Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe ee Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe w Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe ff. Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe x Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe gg Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe y Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe hh Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe z Artikel 2 Absatz 4, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 4, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d — Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe g Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe h Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe i Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe g Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe j Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe h Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe k Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe i Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe l — Artikel 2 Absatz 5, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 5, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe b — — Artikel 2 Absatz 5 Buchstaben b und c Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe e — Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe g — — Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe g Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe h Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe h Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe i Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe i — Artikel 2 Absatz 5 Buchstaben j bis q Artikel 2 Absatz 6, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 6, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe f — — Artikel 2 Absatz 6 Buchstaben f bis p Artikel 2 Absatz 7, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 7, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe c Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe e Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe f Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe e — Artikel 2 Absatz 7 Buchstaben f bis h Artikel 2 Absatz 8, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 8, einleitende Worte Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe a Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe a — Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe b Artikel 3 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 4 — Artikel 5 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 6 Artikel 7 — Anhänge I, II und III

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