Europäische Union

2011/734/: Beschluss des Rates vom 12. Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (Neufassung)

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15.11.2011    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 296/38 BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2011 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (Neufassung) (2011/734/EU) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 9 und Artikel 136, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Beschluss 2010/320/EU des Rates vom 10. Mai 2010, gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (1), wurde mehrfach in wesentlichen Punkten geändert (2). Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen eine Neufassung dieses Beschlusses vorzunehmen. (2) Nach Artikel 136 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besteht die Möglichkeit, für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, spezifische Maßnahmen zu erlassen, um die Koordinierung und Überwachung ihrer Haushaltsdisziplin zu verstärken. (3) Artikel 126 AEUV bestimmt, dass die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden haben, und legt das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit fest. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, mit dessen korrektiver Komponente das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit umgesetzt wird, bietet einen Rahmen, der die Politik der Regierungen zur umgehenden Wiederherstellung einer soliden Haushaltsposition mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage unterstützt. (4) Am 27. April 2009 entschied der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Griechenland ein übermäßiges Defizit besteht, und sprach gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV sowie Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (3) Empfehlungen aus mit dem Ziel, dieses Defizit bis spätestens 2010 zu beenden. Außerdem setzte der Rat den 27. Oktober 2009 als Frist für Griechenland zur Ergreifung wirksamer Maßnahmen fest. Am 30. November 2009 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 AEUV fest, dass Griechenland keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hat; infolgedessen setzte er Griechenland am 16. Februar 2010 gemäß Artikel 126 Absatz 9 AEUV mit der Maßgabe in Verzug, bis spätestens 2012 Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits zu treffen (nachstehend „Beschluss des Rates nach Artikel 126 Absatz 9“ genannt). Der Rat setzte auch den 15. Mai 2010 als Frist zur Ergreifung wirksamer Maßnahmen fest. (5) Wurden in Einklang mit Artikel 126 Absatz 9 AEUV wirksame Maßnahmen ergriffen und treten nach der Inverzugsetzung unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen ein, kann der Rat gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 auf Empfehlung der Kommission eine geänderte Inverzugsetzung nach Artikel 126 Absatz 9 AEUV aussprechen. (6) Laut Herbstprognose 2009 der Kommissionsdienststellen, die die Grundlage für die erste Inverzugsetzung Griechenlands bildete, sollte das BIP im Jahr 2010 um ¼ % zurückgehen und sich ab 2011 im Zuge eines vorausgesagten Wirtschaftswachstums von 0,7 % wieder erholen. Im Jahr 2010 war ein tieferer Einbruch des realen BIP zu verzeichnen, und es wird erwartet, dass sich dieser Rückgang im Jahr 2011 fortsetzen wird. Danach wird mit einem allmählichen Wiedereinsetzen des Wachstums gerechnet. Diese merkliche Verschlechterung des ökonomischen Szenarios zieht bei unveränderter Politik eine entsprechende Verschlechterung der Perspektiven für die öffentlichen Finanzen nach sich. Hinzu kommt, dass das gesamtstaatliche Defizit für das Jahr 2009 (das zum Zeitpunkt des Beschlusses des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 9 auf 12,7 % des BIP geschätzt worden war und nach der Datenmeldung Griechenlands vom 1. April 2010 (4) auf 13,6 % des BIP) nach oben und später weiter auf 15,4 % des BIP korrigiert wurde, nachdem Eurostat seine Überprüfung bei den griechischen Statistikbehörden (5) abgeschlossen hatte. Schließlich haben sich Bedenken des Marktes hinsichtlich der Entwicklung der öffentlichen Finanzen in einem steilen Anstieg der Risikoprämien für staatliche Schuldtitel niedergeschlagen, womit es noch schwieriger wird, die Entwicklung des staatlichen Defizits und der öffentlichen Schulden unter Kontrolle zu halten. (7) Der staatliche Bruttoschuldenstand lag Ende 2009 bei 127,1 % des BIP. Diese Schuldenquote ist die höchste in der EU und liegt erheblich über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Um den Defizitrückführungspfad, der als erforderlich und unter den gegebenen Umständen als realistisch anzusehen ist, einhalten zu können, müsste sich der Anstieg der Schuldenquote ab 2013 ins Gegenteil verkehren. Zusätzlich zu den anhaltend hohen staatlichen Defiziten haben bestimmte Finanz-Transaktionen den Schuldenstand weiter erhöht. Diese Faktoren haben das Vertrauen der Märkte in die Fähigkeit der griechischen Regierung geschwächt, weiter Schulden bedienen zu können. Griechenland muss dringend einschneidende Maßnahmen in nie dagewesenem Umfang ergreifen, um das Defizit zu beheben und die anderen schuldenstandserhöhenden Faktoren in den Griff zu bekommen, mit dem Ziel, die Schuldenquote wieder abzubauen und schnellstmöglich eine Rückkehr zur Marktfinanzierung zu ermöglichen. (8) Die außerordentlich gravierende Verschlechterung der Finanzlage der griechischen Regierung hat die anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets veranlasst, mit Blick auf die Sicherung der finanziellen Stabilität im Euro-Währungsgebiet insgesamt die Gewährung einer Stabilitätshilfe für Griechenland kombiniert mit einer multilateralen Unterstützung durch den Internationalen Währungsfonds zu beschließen. Die von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gewährte Hilfe wird in Form einer Bündelung bilateraler Darlehen unter Koordinierung der Kommission erfolgen. Die Darlehensgeber haben beschlossen, die Gewährung der Hilfe daran zu knüpfen, dass Griechenland die in diesem Beschluss festgelegten Bedingungen einhält. Insbesondere wird von Griechenland erwartet, dass es die in diesem Beschluss genannten Maßnahmen nach dem vorgegebenen Zeitplan durchführt. (9) Im Juni 2011 wurde offensichtlich, dass das Defizitziel für 2011 in Anbetracht der Verfehlung der haushaltspolitischen Ziele im Jahr 2010 und des Haushaltsvollzugs bis Mai bei unveränderter Politik um einen signifikanten Betrag verfehlt werden würde, was die Glaubwürdigkeit des Programms insgesamt gefährden würde. Daher bestand die Notwendigkeit, bestimmte haushaltspolitische Maßnahmen zu aktualisieren, um Griechenland die Aufrechterhaltung des Defizitziels für das Jahr 2011 und die Einhaltung der durch den Beschluss 2010/320/EU für die folgenden Jahre festgelegten Defizitobergrenzen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden mit der griechischen Regierung ausführlich erörtert und von der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds gemeinsam vereinbart. (10) Angesichts der vorstehenden Erwägungen scheint es angebracht, den Beschluss 2010/320/EU in verschiedenen Punkten zu ändern, wobei die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits unverändert bleiben sollte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Griechenland beendet das derzeitige übermäßige Defizit so rasch wie möglich, spätestens aber im Jahr 2014. (2)   Mit dem Anpassungspfad zur Korrektur des übermäßigen Defizits soll erreicht werden, dass das gesamtstaatliche Defizit folgende Werte nicht überschreitet: 18 508 Mio. EUR (8,0 % des BIP) im Jahr 2010, 17 065 Mio. EUR (7,6 % des BIP) im Jahr 2011, 14 916 Mio. EUR (6,5 % des BIP) im Jahr 2012, 11 399 Mio. EUR (4,8 % des BIP) im Jahr 2013 und 6 385 Mio. EUR (2,6 % des BIP) im Jahr 2014. Zur Erreichung dieses Ziels wird sich der strukturelle Saldo im Zeitraum 2009-2014 um mindestens 10 % des BIP verbessern müssen. (3)   Der in Absatz 2 genannte Anpassungspfad setzt voraus, dass die jährliche Veränderung des konsolidierten gesamtstaatlichen Bruttoschuldenstands folgende Beträge nicht übersteigt: 34 058 Mio. EUR im Jahr 2010, 17 365 Mio. EUR im Jahr 2011, 15 016 Mio. EUR im Jahr 2012, 11 599 Mio. EUR im Jahr 2013, 7 885 Mio. EUR im Jahr 2014. Unter Zugrundelegung der BIP-Projektionen vom Mai 2011 darf der entsprechende Pfad für die Entwicklung des Schuldenstands im Verhältnis zum BIP folgende Werte nicht überschreiten: 143 % im Jahr 2010, 154 % im Jahr 2011, 158 % im Jahr 2012, 159 % im Jahr 2013 und 157 % im Jahr 2014. Artikel 2 (1)   Griechenland trifft bis Ende Juni 2010 folgende Maßnahmen: a) Erlass eines Gesetzes zur Einführung eines progressiven Steuertarifs für alle Einkommensarten und horizontale Vereinheitlichung der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkünften; b) Erlass eines Gesetzes zur Aufhebung sämtlicher Steuerbefreiungen und autonomer Steuerregelungen, auch für Einkünfte aus Sonderzulagen für Beamte; c) Streichung der für unvorhergesehene Ausgaben zurückgestellten Haushaltsmittel mit dem Ziel einer Einsparung von 700 Mio. EUR; d) Streichung des größten Teils der für die Solidaritätsbeihilfe vorgesehenen Haushaltsmittel (mit Ausnahme eines für Armutslinderung bestimmten Teils) mit dem Ziel einer Einsparung von 400 Mio. EUR; e) Kürzung der höchsten Pensionen mit dem Ziel einer Einsparung von 500 Mio. EUR jährlich (350 Mio. EUR für den Rest des Jahres 2010); f) Kürzung des Oster-, Urlaubs- und Weihnachtsgelds für Beamte mit dem Ziel einer Einsparung von 1 500 Mio. EUR jährlich (1 100 Mio. EUR für den Rest des Jahres 2010); g) Abschaffung des Oster-, Urlaubs- und Weihnachtsgelds für Rentner — bei gleichzeitigem Schutz der Bezieher niedriger Renten — mit dem Ziel einer Einsparung von 1 900 Mio. EUR jährlich (1 500 Mio. EUR für den Rest des Jahres 2010); h) Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Erzielung von Einnahmen in Höhe von mindestens 1 800 Mio. EUR jährlich (800 Mio. EUR für den Rest des Jahres 2010); i) Erhöhung der Verbrauchsteuern auf Kraftstoffe, Tabak und Alkohol zur Erzielung von Einnahmen in Höhe von mindestens 1 050 Mio. EUR jährlich (450 Mio. EUR für den Rest des Jahres 2010); j) Erlass gesetzlicher Vorschriften zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (6); k) Erlass eines Gesetzes zur Reform und Vereinfachung der öffentlichen Verwaltung auf kommunaler Ebene mit dem Ziel einer Reduzierung der Betriebskosten; l) Einsetzung einer Taskforce mit dem Auftrag, für eine stärkere Inanspruchnahme der Struktur- und Kohäsionsfondsmittel Sorge zu tragen; m) Erlass eines Gesetzes zur Erleichterung von Unternehmensgründungen; n) Kürzung der öffentlichen Investitionen gegenüber der ursprünglichen Planung um 500 Mio. EUR; o) Übertragung der Haushaltsmittel für die Kofinanzierung von Struktur- und Kohäsionsfondsprojekten auf ein zentrales Sonderkonto, das nicht für andere Zwecke in Anspruch genommen werden kann; p) Errichtung eines unabhängigen Fonds für finanzielle Stabilität zur Regelung möglicher Kapitalausfälle und zur Erhaltung der Solidität des Finanzsektors, im Bedarfsfall durch Bereitstellung von Eigenkapital für Banken; q) verstärkte Bankenaufsicht mit erhöhten personellen Ressourcen, häufigerer Berichterstattung und vierteljährlichen Stresstests. (2)   Griechenland trifft bis Ende September 2010 folgende Maßnahmen: a) Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 3,2 % des BIP (4,3 % des BIP, falls Mittelübertragungen aus Vorjahresmaßnahmen geplant sind) zwecks Aufnahme in den Haushaltsentwurf 2011: Verringerung der Vorleistungen des Gesamtstaates um mindestens 300 Mio. EUR gegenüber dem Stand von 2010 (zusätzlich zu den Einsparungen durch die in diesem Absatz erwähnte Reform der öffentlichen Verwaltung und der lokalen Gebietskörperschaften); Einfrieren des Rentenindex (mit dem Ziel einer Einsparung von 100 Mio. EUR); Einführung einer befristeten Krisenabgabe für hochprofitable Unternehmen (die in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zusätzliche jährliche Einnahmen in Höhe von mindestens 600 Mio. EUR bringen soll); Steuervorauszahlungen für Selbständige (die im Jahr 2011 Einnahmen in Höhe von mindestens 400 Mio. EUR und in den Jahren 2012 und 2013 weitere Mehreinnahmen von jeweils mindestens 100 Mio. EUR bringen sollen); Verbreiterung der Mehrwertsteuerbasis durch Einbeziehung bestimmter derzeit mehrwertsteuerbefreiter Dienstleistungen sowie durch die künftige Anwendung des vollen Mehrwertsteuersatzes auf 30 % der Waren und Dienstleistungen, für die bislang der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt (womit Einnahmen in Höhe von 1 Mrd. EUR erzielt werden sollen); schrittweise Einführung einer Ökosteuer auf CO2-Emissionen (die Einnahmen in Höhe von mindestens 300 Mio. EUR im Jahr 2011 bringen soll); Erlass von Rechtsvorschriften durch die Regierung zur Reform der öffentlichen Verwaltung und zur Neuordnung der lokalen Gebietskörperschaften (mit dem Ziel einer Kostensenkung um mindestens 500 Mio. EUR im Jahr 2011 und jeweils weitere 500 Mio. EUR in den Jahren 2012 und 2013); Abbau von inlandsfinanzierten Investitionen (um mindestens 500 Mio. EUR) durch Priorisierung von Investitionsprojekten, die aus den EU-Strukturfonds finanziert werden; Setzen von Anreizen zur Regularisierung bei Verstößen gegen Flächennutzungspläne (was in den Jahren 2011 bis 2013 Einnahmen in Höhe von mindestens 1 500 Mio. EUR, davon mindestens 500 Mio. EUR im Jahr 2011, bringen soll); Erzielung von Einnahmen aus der Vergabe von Glücksspiellizenzen (mindestens 500 Mio. EUR aus dem Verkauf von Lizenzen und 200 Mio. EUR aus jährlichen Lizenzgebühren); Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Immobiliensteuer durch Neuberechnung der aktuellen Vermögenswerte (was zusätzliche Einnahmen in Höhe von mindestens 400 Mio. EUR bringen soll); höhere Besteuerung von Sachleistungen, unter anderem Besteuerung von Kfz-Leasingzahlungen (im Umfang von mindestens 150 Mio. EUR); höhere Besteuerung von Luxusgütern (im Umfang von mindestens 100 Mio. EUR); Erhebung einer Sondersteuer auf nicht genehmigte Gebäude (was Einnahmen von mindestens 800 Mio. EUR pro Jahr bringen soll); und Ersetzung von lediglich 20 % der in den Ruhestand tretenden Bediensteten des öffentlichen Sektors (Zentralregierung, lokale Gebietskörperschaften, Sozialversicherung, öffentliche Unternehmen, staatliche Agenturen und sonstige öffentliche Einrichtungen). Maßnahmen, die vergleichbare Haushaltseinsparungen bringen, können nach Konsultation der Kommission in Erwägung gezogen werden; b) Stärkung von Rolle und Ressourcen des Obersten Rechnungshofs und Treffen von Vorkehrungen, um eine etwaige politische Einflussnahme auf Datenprojektionen und Rechnungswesen zu verhindern; c) Ausarbeitung eines Reformentwurfs für eine Lohngesetzgebung für den öffentlichen Sektor, insbesondere Einrichtung einer Zentralen Zahlungsstelle für die Auszahlung der Löhne, Festlegung einheitlicher Grundsätze und eines einheitlichen Zeitplans für die Schaffung einer rationalisierten, einheitlichen Tarifordnung für den staatlichen Sektor, kommunale Behörden und sonstige öffentliche Stellen; d) Erlass von Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Effizienz von Steuerverwaltung und Steuerkontrollen; e) Einführung unabhängiger Prüfungen der zentralstaatlichen Verwaltung und der bestehenden Sozialprogramme; f) Veröffentlichung monatlicher Statistiken (auf Kassenbasis) über Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungen und Zahlungsrückstände für den Sektor Staat und dessen Teilsektoren; g) Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Verbesserung der Erhebung und Verarbeitung gesamtstaatlicher Daten, insbesondere durch Stärkung der Kontrollmechanismen der Statistikbehörden und des Obersten Rechnungshofs sowie durch Gewährleistung einer effektiven persönlichen Haftung bei fehlerhaften Angaben, mit dem Ziel, die umgehende Bereitstellung gesamtstaatlicher Daten hoher Qualität gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 2223/96 (7), (EG) Nr. 264/2000 (8), (EG) Nr. 1221/2002 (9), (EG) Nr. 501/2004 (10), (EG) Nr. 1222/2004 (11), (EG) Nr. 1161/2005 (12), (EG) Nr. 223/2009 (13) und (EG) Nr. 479/2009 (14) sicherzustellen; h) regelmäßige Veröffentlichung von Informationen über die Finanzlage öffentlicher Unternehmen und anderer öffentlicher Einrichtungen, die nicht dem Sektor Staat zuzurechnen sind (einschließlich detaillierter Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und Daten zu Beschäftigung und Lohnkosten); i) Erstellung eines umfassenden Zentralregisters für öffentliche Unternehmen; j) Ausarbeitung eines Aktionsplans mit Terminen für konkrete Maßnahmen zur Errichtung einer zentralen Vergabebehörde; k) Erlass eines Gesetzes zur Einführung einer Obergrenze von 50 Mio. EUR für den Beitrag, den der Gesamtstaat im Rahmen seiner gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung im Zeitraum 2011 bis 2013 an die Eisenbahnunternehmen zahlt, und zur Verankerung des Grundsatzes, dass der Staat den Eisenbahnunternehmen keine weitere explizite oder implizite Unterstützung leistet; l) Erstellung eines Geschäftsplans für die griechische Eisenbahn. Der Geschäftsplan legt dar, wie der Geschäftsbetrieb unter Deckung der Abschreibungskosten ab 2011 rentabel gemacht werden soll, unter anderem durch Stilllegung unrentabler Strecken, Erhöhung der Tarife sowie Lohn- und Personalkürzungen; er enthält eine ausführliche Sensitivitätsanalyse, wie sich verschiedene Szenarien für die Tarifabschlüsse auf die Lohnkosten auswirken, erläutert verschiedene Möglichkeiten bezüglich des Personals und sieht die Restrukturierung der Holdinggesellschaft, einschließlich der Veräußerung von Grundstücken und anderen Vermögenswerten, vor; m) Erlass eines Gesetzes zur Reformierung des Tarifverhandlungssystems im privaten Sektor, das eine Kürzung der Vergütung von Überstunden, eine größere Flexibilität in Bezug auf das Arbeitszeitmanagement sowie die Möglichkeit des Abschlusses regionaler Pakte über unterhalb der bestehenden sektoralen Vereinbarungen liegende Lohnzuwächse vorsehen sollte; n) Reform der Rechtsvorschriften zum Beschäftigungsschutz mit dem Ziel, bei Neueinstellungen die Probezeit auf ein Jahr zu verlängern, und den Abschluss befristeter Arbeitsverträge und von Teilzeitarbeitsverträgen zu erleichtern; o) Änderung der Regelung des Schiedsverfahrens, um es jeder Partei zu ermöglichen, das Schiedsverfahren in Anspruch zu nehmen, sofern sie mit dem Vorschlag des Vermittlers nicht einverstanden sind; p) Reform des Schiedsverfahrens, um zu gewährleisten, dass es unter Verwendung transparenter und objektiver Kriterien abläuft, einschließlich eines unabhängigen Ausschusses der Schiedsrichter, die in ihrer Entscheidungsfindung frei von staatlicher Einflussnahme sind. (3)   Griechenland trifft bis Ende Dezember 2010 folgende Maßnahmen: a) Erlass der in Absatz 2 Buchstabe a genannten Maßnahmen; b) Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Stärkung des finanzpolitischen Rahmens. Dies sollte insbesondere die Festlegung eines mittelfristigen finanzpolitischen Rahmens, die obligatorische Haushaltsrückstellung in Höhe von 5 % der Gesamtmittel der öffentlichen Verwaltung außer Löhnen, Pensionen und Zinsen, die Schaffung strengerer Ausgabenüberwachungsmechanismen und die Einrichtung einer Haushaltsbehörde, die dem Parlament untersteht, einschließen; c) deutliche Erhöhung der Ausschöpfungsquote bei den Struktur- und Kohäsionsfondsmitteln; d) Erlass von Rechtsvorschriften zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der Zulassung von Unternehmen, gewerblichen Tätigkeiten und Berufen; e) Änderung des institutionellen Rahmens der griechischen Wettbewerbsbehörde (HCC) mit dem Ziel, deren Unabhängigkeit zu erhöhen, angemessene Fristen für Untersuchungen und für die Bekanntgabe von Entscheidungen festzulegen und der Behörde die Befugnis zu übertragen, Beschwerden abzuweisen; f) Maßnahmen, die auf die Beseitigung bestehender Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit abzielen; g) Erlass, der den Gemeinden Defizite bis mindestens 2014 untersagt; Kürzung der Transferzahlungen an die Gemeinden entsprechend den geplanten Einsparungen und Zuständigkeitsverlagerungen; h) Veröffentlichung langfristiger Interimsprojektionen für die Rentenausgaben bis 2060 gemäß der Gesetzesreform von Juli 2010 für die wichtigsten Rentenversicherungszweige (IKA einschließlich Beamtenversicherung, OGA und OAEE); i) Einführung eines einheitlichen elektronischen Verschreibungssystems; Veröffentlichung der kompletten Preisliste für die am Markt verfügbaren Arzneimittel; Anwendung der Liste nicht erstattungsfähiger Arzneimittel und der Liste der freiverkäuflichen Medikamente; Veröffentlichung der neuen Liste erstattungsfähiger Arzneimittel unter Verwendung der neuen Richtpreisordnung; Nutzung der durch das elektronische Verschreibungssystem und das Einscannen verfügbaren Informationen zum Einzug von Preisnachlässen bei Pharmaunternehmen; Einführung eines Überwachungsmechanismus, damit die Arzneimittelausgaben monatlich bewertet werden können; Durchsetzung einer Patientenbeteiligung von 5 EUR bei regelmäßigen ambulanten Behandlungen und Erweiterung der Patientenbeteiligung bei unbegründeter Inanspruchnahme von Notdiensten; Veröffentlichung der geprüften Abschlüsse von Krankenhäusern und Gesundheitszentren; Einsetzung einer unabhängigen Taskforce gesundheitspolitischer Experten, deren Aufgabe es ist, bis Ende Mai 2011 einen detaillierten Bericht für eine Gesamtreform des Gesundheitssystems zu erstellen, um Effizienz und Effektivität des Gesundheitssystems zu verbessern; j) weitere Senkung der Betriebsausgaben um mindestens 5 %, um Einsparungen von mindestens 100 Mio. EUR zu erzielen; k) weitere Kürzung der Transferzahlungen, um für den Staat insgesamt Einsparungen von mindestens 100 Mio. EUR zu erzielen. Die öffentlichen Einrichtungen, die Empfänger der Transferzahlungen sind, stellen entsprechende Ausgabensenkungen sicher, damit keine Zahlungsrückstände auflaufen; l) Bedarfsprüfung bei Familienbeihilfen ab Januar 2011, um (unter Abzug der entsprechenden Verwaltungskosten) Einsparungen von mindestens 150 Mio. EUR zu erzielen; m) Kürzung der militärischen Beschaffung (Rüstungslieferungen) um mindestens 500 Mio. EUR gegenüber dem Ist-Niveau von 2010; n) Senkung der Arzneimittelausgaben der Sozialversicherungsfonds um 900 Mio. EUR durch zusätzliche Senkung der Arzneimittelpreise und neue Beschaffungsverfahren sowie der Arzneimittelausgaben der Krankenhäuser (einschließlich deren Ausrüstungsausgaben) um mindestens 350 Mio. EUR; o) Veränderungen bei Management, Preisen und Löhnen öffentlicher Unternehmen, die Einsparungen von mindestens 800 Mio. EUR bringen; p) Anhebung der ermäßigten MwSt.-Sätze von 5,5 auf 6,5 % bzw. von 11 auf 13 %, um Einnahmen von mindestens 880 Mio. EUR zu erzielen; und Senkung des MwSt.-Satzes für Arzneimittel und Hotelübernachtungen von 11 auf 6,5 %, wobei die Kosten unter Abzug der Einsparungen, die den Sozialversicherungen und Krankenhäusern durch den niedrigeren MwSt.-Satz für Arzneimittel entstehen, 250 Mio. EUR nicht übersteigen dürfen; q) verstärkte Bekämpfung des Kraftstoffschmuggels (mindestens 190 Mio. EUR); r) Erhöhung der Gerichtsverhandlungskosten (mindestens 100 Mio. EUR); s) Umsetzung eines Aktionsplans, um die Eintreibung von Steuerrückständen zu beschleunigen (mindestens 200 Mio. EUR); t) raschere Eintreibung von Steuerstrafen (mindestens 400 Mio. EUR); u) Eintreibung von Einnahmen aus dem neuen Rahmen für Steuerstreitigkeiten und -gerichtsverhandlungen (mindestens 300 Mio. EUR); v) Einnahmen aus der V

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.