Europäische Union

93/349/EWG: Entscheidung der Kommission vom 9. März 1993 betreffend die Gewährung einer Beihilfe durch die Regierung des Vereinigten Königreichs für den Kauf der Rover Group Holdings durch British Aerospace, soweit damit die von der Kommission bedingt genehmigten Höchstgrenzen der Entscheidung 89/58/EWG überschritten wurden (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31993D0349. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die zusätzlichen staatlichen Beihilfen, die von der britischen Regierung British Ärospace für den Kauf der Rover-Gruppe gewährt worden sind und die über den von der Kommission mit der Entscheidung 89/58/EWG genehmigten Umfang hinausgehen - sie belaufen sich auf 44,4 Millionen £ Stg -, sind rechtswidrig, da sie gegen Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag verstossen. Sie sind ausserdem gemäß Artikel 92 Absatz 1 EWG-Vertrag mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Artikel 2 Die britische Regierung wird ersucht, für die Rücknahme der in Artikel 1 genannten Beihilfe in der Weise zu sorgen, daß British Ärospace und Rover 44,4 Millionen £ Stg der britischen Regierung zurückzahlen. Dieser Betrag erhöht sich um den Zinsvorteil, den British Ärospace und Rover genossen haben. Die Zinsen sind vom 18. August 1990 an zu berechnen; der Zinssatz richtet sich nach den am 18. August 1990 geltenden Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs für die Einziehung von Staatsforderungen. Artikel 3 Die britische Regierung unterrichtet die Kommission innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung über die daraufhin getroffenen Maßnahmen. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich gerichtet. Brüssel, den 9. März 1993 Für die Kommission Karel VAN MIERT Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. C 122 vom 14. 5. 1992, S. 3. (2) ABl. Nr. L 25 vom 28. 1. 1989, S. 3. (3) ABl. Nr. C 21 vom 29. 1. 1991, S. 2. (4) Slg. 1992, S. I-493. (5) EuGH, Slg. 1973, S. 611. (6) EuGH, Slg. 1991, S. I-437. (7) Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 12. November 1987, Rechtssache 344/85, Ferrière San Carlo SpA gegen Kommission, Slg. 1987, S. 4435. (8) Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. März 1990, Rechtssache C-142/87, Kommission gegen Belgien, Slg. 1990, S. 959. (9) Urteil des Europäischen Geichtshofes vom 21. November 1991, Rechtssache C-354/90, Slg. 1991, S. I-5505. (10) ABl. Nr. L 6 vom 11. 1. 1992, S. 36. (11) Slg. 1973, S. 813. (12) Slg. 1987, S. 901.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.