Europäische Union

2008/263/EG: Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 2007 über die Staatliche Beihilfe C 50/2006 (ex NN 68/2006, CP 102/2006), die Österreich zugunsten der BAWAG-PSK gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3038) (Text von Bedeutung für den EWR)

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26.3.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 83/7 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juni 2007 über die Staatliche Beihilfe C 50/2006 (ex NN 68/2006, CP 102/2006), die Österreich zugunsten der BAWAG-PSK gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3038) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/263/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (1), nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (2), in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Nach dem Erscheinen von Presseberichten zu finanziellen Schwierigkeiten der Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft (nachfolgend „BAWAG-PSK“ genannt) hat die Kommission am 5. Mai 2006 ein Auskunftsersuchen an Österreich gerichtet. Am selben Tag erhielt die Kommission ein Schreiben der österreichischen Behörden mit Informationen über eine Haftungsübernahme des Bundes für die BAWAG-PSK. (2) Mit Schreiben vom 30. Mai 2006 ersuchte die Kommission Österreich um weitere Auskünfte. Die österreichischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 16. Juni 2006. (3) Am 27. Juni und 4. Dezember 2006 fanden Besprechungen zwischen Vertretern der österreichischen Behörden und der BAWAG-PSK statt. Im Anschluss an diese Treffen übermittelte Österreich mit Schreiben vom 18. Juli und 21. September 2006 zusätzliche Informationen. (4) Die Kommission unterrichtete Österreich mit Schreiben vom 22. November 2006 über ihre Entscheidung, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (5) Durch eine Veröffentlichung dieser Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union (3) forderte sie die Beteiligten zur Äußerung auf, erhielt aber keine Stellungnahmen. (6) Auf das Auskunftsersuchen der Kommission hin übermittelte Österreich mit Schreiben vom 31. Dezember 2006 und 31. Januar 2007 weitere Informationen. (7) Am 28. Februar, 30. März, 25. April und 8. Mai 2007 fanden Besprechungen zwischen Vertretern der österreichischen Behörden, der BAWAG-PSK und von Cerberus statt. Daraufhin erteilte Österreich mit Schreiben vom 28. März, 19. April, 4., 21. und 31. Mai sowie vom 13. Juni 2007 weitere Auskünfte. II.   HINTERGRUND BAWAG-PSK (8) Die BAWAG-PSK ist die viertgrößte Bank Österreichs. Als nicht-börsennotierter Bank- und Finanzkonzern ist sie in allen Bereichen der Finanzdienstleistungen in und außerhalb Österreichs tätig. Sie betreibt das größte zentral geleitete inländische Zweigstellen-Netzwerk (rund 157 BAWAG- und 1 300 Postfilialen) und hat 1,2 Mio. Privat- und mehr als 60 000 Firmenkunden. Am 31. Dezember 2005 betrug die Bilanzsumme 53 Mrd. EUR, während sich die eingelegten Sparguthaben auf rund 18 Mrd. EUR beliefen. (9) Die folgende Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die wichtigsten Kennzahlen der BAWAG-PSK im Zeitraum 2004 bis 2006: Tabelle 1 BAWAG-PSK Bilanzsumme (in Mrd. EUR) Mitarbeiterzahl Spareinlagen (in Mrd. EUR) Operatives Ergebnis (in Mio. EUR) Jahresüberschuss (in Mio. EUR) 2004 56,3 6 275 18,7 280 160,3 2005 57,9 6 632 18,2 217 6,2 2006 50,8 6 670 14,6 140 40,4 (10) Bis 2006 befand sich die BAWAG-PSK mittelbar im vollständigen Besitz des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) (4). Die Geschichte der Bank geht zurück bis ins Jahr 1922, als die „Arbeiterbank“ gegründet wurde, um Guthaben der Gewerkschaften und Konsumgenossenschaften zu verwalten. Die Bank wurde von den österreichischen Gewerkschaften nach dem Zweiten Weltkrieg wiedereröffnet. (11) Im Dezember 2005 wies die BAWAG-PSK folgende Eigentümerstruktur auf: (12) Am 1. August 2005 (Spaltungs- und Übernahmevertrag) gliederte die BAWAG ihren gesamten Bankbetrieb aus. Der BAWAG-Bankbetrieb ging in eine neue Gesellschaft, die neue BAWAG-PSK, über. Die übertragende Gesellschaft, BAWAG, wurde in weiterer Folge in AVB umfirmiert. Die in der AVB (vormals BAWAG) verbliebenen Vermögensgegenstände sind neben Wertpapieren im Wesentlichen die 100 %-Beteiligung an der BAWAG-PSK. Auf der Passivseite verblieben in der Bilanz der AVB ein Teil der BAWAG-Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Betrag von […] (*1) Mrd. EUR sowie ein Teil des Eigenkapitals der BAWAG. (13) Am 31. Dezember 2005 beliefen sich die Forderungen der BAWAG-PSK gegen die direkten und indirekten Anteilseigner auf […] Mrd. EUR (5). Die Werthaltigkeit dieser Forderungen hing in erster Linie von der Höhe des für den Verkauf von Anteilen an der BAWAG-PSK erzielten Preises ab. Um eine vollständige Werthaltigkeit der Forderungen zu erzielen, hätte der potenzielle Käufer eine Gesamtinvestition von rund […] Mrd. EUR (6) tätigen müssen. (14) Die BAWAG-PSK unterteilt den inländischen Markt in fünf Hauptgeschäftsfelder: a) Das Privatkunden-Segment enthält das Retail-Geschäft, den Vertrieb über Postfilialen, den mobilen Vertrieb und das E-Banking. Bei diesen Kunden handelt es sich um unselbständig Erwerbstätige und Klein- und Mittelbetriebe. b) Das Firmenkunden-Segment umfasst institutionelle Kunden und Sozialversicherungsträger sowie nationale und internationale Großkunden. In Österreich ansässige Kunden werden diesem Segment ab einem bilanziellem Umsatz von mindestens 4 Mio. EUR zugeordnet. c) Das Segment des öffentlichen Sektors schließt vor allem Kredit- und Zahlungsdienstleistungen für die Bundesregierung, die Bundesländer und die österreichischen Gemeinden ein. d) Dem Kapitalmarkt-Segment sind die Treasury-Aktivitäten der Gruppe und insbesondere das Ergebnis des Bankbuchs sowie der Vermögens- und Fondsverwaltung und der Emissionstätigkeit zuzuordnen. e) Das Immobilien- und Leasingsegment enthält das Ergebnis der in diesen Bereichen tätigen Tochterunternehmen und der Kreditfinanzierungen für Immobilienprojekte, die vor allem Firmenkunden gewährt werden. (15) Die Marktanteile der BAWAG-PSK in Österreich gegliedert nach Produkten waren im Jahr 2005 wie folgt (Tabelle 2): Tabelle 2 Produkte nach Geschäftsfeldern Marktanteil Einlagengeschäft mit inländischen Kunden Privatkunden 12  % Firmenkunden 8  % Kreditgeschäft mit inländischen Kunden inkl. Hypothekarkredite Privatkunden 6  % Firmenkunden 8  % Öffentlicher Sektor 25  % Kreditkartengeschäft (Privatkunden) Debitkarten 13  % Kreditkarten 11  % Leasinggeschäft   7  % Kapitalmarktgeschäft   5  % (16) Die BAWAG-PSK befindet sich als […] Erbringer von Bankdienstleistungen für den öffentlichen Sektor in einer starken Position. Der […] der Regierungsüberweisungen und Gehaltszahlungen an Bedienstete im öffentlichen Dienst wird über diese Bank ausgeführt. (17) Die BAWAG-PSK ist ferner über die BAWAG Versicherung AG und die PSK Versicherung AG (7) im Versicherungssektor und über die BAWAG-PSK Immobilien AG, die Schuhhandelskette Stiefelkönig und den Fernsehsender ATV Privat-TV Services im Bereich der bankfremden Dienstleistungen tätig. (18) Auch auf internationaler Ebene hat die Bank expandiert. Der Anteil des Vermögens ausländischer Zweigstellen ist von ca. […] % im Jahr 1995 auf ca. […] % und auf etwas mehr als […] %, wenn Tochtergesellschaften eingeschlossen werden, im Jahr 2004 gewachsen. Die Bank verfügt über Tochtergesellschaften oder Beteiligungen in der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Libyen. Ihre Marktanteile in den neuen Mitgliedstaaten sind jedoch gering. (19) Am 30. Dezember 2006 veräußerte der ÖGB die BAWAG-PSK an ein Konsortium um den US-Investmentkonzern Cerberus Capital Management L.P. (im Folgenden „das Konsortium“ genannt) (8). Das Closing erfolgte nach Erteilung der aufschiebenden regulatorischen und wettbewerbsbehördlichen Genehmigungen am 15. Mai 2007. Der Kaufpreis beläuft sich auf […] Mrd. EUR. Zudem sagte das Konsortium eine Kapitalerhöhung um […] Mio. EUR zu. Die finanziellen Schwierigkeiten der BAWAG-PSK (20) Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der BAWAG-PSK waren hauptsächlich auf zwei Sondergeschäfte, die „Karibikgeschäfte“ und „Refco“, die durch einige Mitglieder des früheren Managements durchgeführt wurden, zurückzuführen. Ermöglicht wurden diese Sondergeschäfte durch ein unzureichendes Risikocontrolling und die bewusste Umgehung bestehender Kontrollinstanzen durch die Beteiligten. „Karibikgeschäfte“ (21) Die „Karibikgeschäfte“ wurden im Wesentlichen zwischen 1995 und 2001 getätigt. Von 1995 bis 1998 wurden in vorerst drei Tranchen insgesamt 550 Mio. USD über die BAWAG International Finance, Dublin, an Gesellschaften mit Sitz auf den Kaimaninseln überwiesen. Im Jahr 1998 wurde noch ein weiterer Kredit in Höhe von 89 Mio. USD vergeben. Im September 1998 stellte sich das Engagement so dar, dass die BAWAG-PSK über ihre Tochtergesellschaft in Dublin insgesamt 639 Mio. USD an vier Gesellschaften zum Zweck diverser Investments kreditiert hatte. Diese Beträge wurden verwendet, um in die Kursentwicklung des Yen gegen den US-Dollar zu spekulieren. Die als Deckung fungierende von dritter Seite aufgebrachte Eigenkapitaltranche und die Mittel aus den Senior-Deposit-Agreements wurden als Margin für die Spekulationen sukzessive verbraucht, weil die erwartete Kursentwicklung nicht eingetreten war. Bezüglich der bis 1998 erfolgten Finanzierungen trat auf diese Weise ein Totalverlust in Höhe von […] Mio. USD ein. (22) Bis Jahresende 1998 wurden weitere Finanzierungen über insgesamt […] Mio. USD vorgenommen und 1999 Kreditengagements über ca. […] Mio. EUR eingegangen, die sich abermals als nicht werthaltig erwiesen. Wieder war eine erwartete Yen-Kursentwicklung nicht eingetreten; Optionen, die im Zeitverlauf deutlich gefallen waren, wurden mit sehr großem Verlust verkauft. Das Obligo per Ende 1999 betrug […] Mrd. EUR, wobei die starke Obligoausweitung zu einem großen Teil auch auf starke Verschiebungen im Wechselkursgefüge zurückzuführen war. (23) Ende 1999/Anfang 2000 wurde ein weiterer, letzter Versuch unternommen, die bis dahin erlittenen Verluste aus diesen Geschäften doch noch zu kompensieren. Es wurden weitere […] Mio. EUR gemeinsam mit den aus vorherigen Optionen verbliebenen […] Mio. USD in Fonds veranlagt. Die Investitionen wurden wiederum in Yen-Swaps-Spekulationen unternommen, wodurch neuerlich ein Totalverlust der investierten Mittel verursacht wurde. Ende 2000 bestand aufgrund dieser Geschäfte ein Obligo von […] Mrd. EUR. Ab 2001 wurden die Verluste häufig umstrukturiert und durch teilweise Abschreibungen schließlich per Oktober 2005 auf ca. […] Mrd. EUR reduziert. „Refco“ (24) Die Geschäftsbeziehung der BAWAG-PSK zu Refco Group Ltd. LLC (nachfolgend „Refco“ genannt) (9) begann im Jahr 1998 und dauerte bis Oktober 2005. Schwerpunkte dieser Geschäftsbeziehung waren: a) eine Beteiligung der BAWAG-PSK an Refco im Zeitraum 1999 bis 2004, b) Finanzierungen im Rahmen eines Proceeds-Participation-Agreement, c) eine Kooperation zwischen der BAWAG-PSK und Refco auf mehreren Gebieten des täglichen Bank- und Wertpapiergeschäfts, d) Kreditgewährungen der BAWAG-PSK an Refco, beginnend mit einem Kredit im Jahr 1998, der im Zusammenhang mit der Beendigung der Beteiligung der BAWAG-PSK an Refco im Jahr 2004 rückgeführt worden war, bis zur Kreditgewährung über 350 Mio. EUR im Oktober 2005. Dazwischen gab es immer wieder Kreditgewährungen an Refco oder Refco-Gesellschaften, u. a. auch mehrere sehr kurzfristige Kredite, die Refco den Abschluss seiner Bilanz ermöglichten (sog. „Year-End Transactions“). (25) Im April 2006 wurden in den USA seitens Refco, des Creditors Committee (Ausschuss der unbesicherten Refco-Gläubiger), des Department of Justice (US-Justizministerium) und der Securities and Exchange Commission (SEC, US-Börsenaufsicht) gegen die BAWAG-PSK Klagen angestrengt. Im Rahmen dieser Verfahren war ein Betrag von rund […] Mrd. USD durch gerichtliche Verfügung gesperrt worden. Schließlich wurde eine Lösung mit den Behörden der Vereinigten Staaten und mit den Refco-Gläubigern verhandelt. (26) Aus der Beziehung mit Refco ergab sich per Ende 2005 ein Gesamtaufwand von […] Mio. EUR für die BAWAG-PSK, der sich zusammensetzt aus: — 350 Mio. EUR Wertberichtigungsbedarf aus einer Kreditvergabe, — […] Mio. EUR Verlust aus Gold-Swaps, — […] Mio. EUR Verlust aus dem Verkauf von Senior Secured Loans, — […] Mio. EUR Wertberichtigungen sonstiger Engagements sowie — entsprechenden Rechtskosten. (27) Diesem Betrag hinzuzurechnen war die Rückstellung in Höhe von […] Mio. EUR, die Anfang Mai 2006 rückwirkend für den Vergleich mit den Refco-Gläubigern gebildet werden musste. Daraus ergab sich ein Fehlbetrag aus Refco-Geschäften in Höhe von 1,0045 Mrd. EUR. (28) Am 5. Juni 2006 schloss die BAWAG-PSK eine Vereinbarung mit den Refco-Gläubigern. Die BAWAG-PSK musste […] Mio. USD an die Gläubiger und Aktionäre von Refco zahlen. Zudem verzichtete sie auf Kreditforderungen in Höhe von […] Mio. USD. Die Vertragsparteien vereinbarten ferner, dass […] % des über […] Mio. EUR hinausgehenden Verkaufspreises, höchsten jedoch […] Mio. USD, an die Gläubiger und Aktionäre von Refco gezahlt werden mussten. Auswirkungen der Sondergeschäfte („Karibikgeschäfte“ und „Refco“) (29) Im Jahr 2004 wurden Forderungen aus dem Karibikkomplex im Ausmaß von rund […] Mio. EUR abgeschrieben. (30) Zur Bewältigung der Verluste der Karibikgeschäfte in 2005 wurden liquide Mittel in Höhe von […] Mio. EUR, Abschreibungen im Zuge der Umgründung in 2005 in Höhe von 534 Mio. EUR und weitere Wertberichtigungen im Anschluss an 2005 in Höhe von […] Mio. EUR verwendet. […]. Der noch verbleibende Betrag in Höhe von […] Mio. EUR wurde voll wertberichtigt. (31) Im Oktober 2005 wurde die BAWAG-PSK durch die Refco-Insolvenz getroffen und zur gleichen Zeit wurden die Verluste aus den Karibikgeschäften bekannt. (32) Diese Ereignisse führten zu Wertberichtigungen von […] Mrd. EUR in der Bilanz des Jahres […] (10). Die BAWAG-PSK konnte nur […] Mio. EUR durch Auflösung von Rückstellungen und das Jahresergebnis abdecken. (33) Gewarnt durch die Presse zogen Kunden Ende April/Anfang Mai 2006 in großem Umfang Geld von den Girokonten und Sparkonten ab. Insgesamt wurden zwischen September 2005 und Juni 2006 die Einlagen auf den Girokonten der Bank um […] Mio. EUR und die Einlagen auf den Sparkonten um […] Mrd. EUR reduziert. III.   BESCHREIBUNG DER ZU BEURTEILENDEN MASSNAHME (34) Bei der in der vorliegenden Entscheidung zu beurteilenden Maßnahme handelt es sich um die Haftungsübernahme des Bundes für die BAWAG-PSK über 900 Mio. EUR, die durch das am 8. Mai 2006 verabschiedete BAWAG-PSK-Sicherungsgesetz (nachfolgend „BAWAG-PSK-Gesetz“ genannt) geregelt wird. Das Gesetz enthielt die Auflage, dass die Eigentümer die BAWAG-PSK an einen Dritten verkaufen müssten. (35) Ohne eine Haftungsübernahme des Bundes hätte die BAWAG-PSK die Solvabilitäts- und Eigenmittelbestimmungen des Österreichischen Bankwesengesetzes (nachfolgend „BWG“ genannt) nicht einhalten und die Bilanz 2005 nicht schließen können. (36) Am 31. Mai 2006 unterzeichneten die damaligen unmittelbaren und mittelbaren Eigentümer der BAWAG-PSK (ÖGB, ÖGSP, ÖBG, ÖVV und AVB) eine Verkaufsvereinbarung, mit der sie sich zum Verkauf ihrer Anteile an einen unabhängigen Dritten verpflichteten. (37) Am 6. Juni 2006 unterzeichneten Österreich und die BAWAG-PSK eine Bürgschaftsvereinbarung, die sich auf dieses Gesetz stützt. Sie enthielt nähere Angaben zur Bürgschaft, den Bedingungen, dem Haftungsentgelt, der Verantwortung der BAWAG-PSK und der Laufzeit der Bürgschaft. Die Verkaufsvereinbarung war der Bürgschaftsvereinbarung beigefügt. (38) Darüber hinaus schlossen Österreich und die damaligen unmittelbaren und mittelbaren Eigentümer der BAWAG-PSK (ÖGB, ÖGSP, ÖBG, ÖVV und AVB) eine umfassende Vereinbarung mit Datum vom 6. Juni 2006. In Kapitel 7 § 3 dieser Vereinbarung wird die Verwendung des Verkaufserlöses festgelegt. Bei einem Verkauf der Anteile an der BAWAG-PSK ist der Verkaufserlös unter Berücksichtigung folgender hierarchischer Prioritäten zu verwenden: a) Erfüllung der Ansprüche Dritter, um den Verkauf sicherzustellen, b) Erfüllung der Forderungen gegen die Eigentümer gemäß dem Vergleich in der Refco-Sache, c) Begleichung aller zum Zeitpunkt der Zahlung verbliebenen Verbindlichkeiten der AVB, d) Begleichung aller zum Zeitpunkt der Zahlung verbliebenen Verbindlichkeiten aller (ehemaligen) mittelbaren Eigentümer der BAWAG-PSK, e) Reduzierung der Bürgschaft Österreichs durch Bereitstellung von Eigenkapital für die BAWAG-PSK. (39) Die Garantie lief am 15. Mai 2007 mit dem Closing des Verkaufs der BAWAG-PSK an das Konsortium aus. Zielsetzungen der Haftungsübernahme (40) Gemäß Informationen Österreichs zielte die Haftung auf Folgendes ab: a) Stabilisierung und Stärkung der Lage der BAWAG-PSK, b) Ermöglichung der Bilanzerstellung 2005, c) Ermöglichung des Beginns bzw. der Fortsetzung der Verkaufsmaßnahmen, d) Aufrechterhaltung der zukunftsorientierten Funktionsfähigkeit der BAWAG-PSK, e) Stärkung des Vertrauens der Anleger in den österreichischen Finanzplatz. Mit der Haftung verbundene Bedingungen (41) Gemäß den ursprünglichen Bedingungen würde die Haftung 60 Tage nach Veräußerung der BAWAG-PSK, grundsätzlich aber nicht später als zum 1. Juli 2007, erlöschen. Eine Verlängerung unter bestimmten Bedingungen war jedoch möglich. (42) Das von der BAWAG-PSK zu zahlende Entgelt wurde für den Zeitraum bis 30. Juni 2007 auf jährlich 0,2 % und anschließend 1,2 % festgelegt. (43) Die Haftung Österreichs konnte nur in Anspruch genommen werden, wenn kumulativ — kein Verkauf der BAWAG-PSK stattfand; — die BAWAG-PSK, ihre direkten und indirekten Gesellschafter zur Zahlung und zur Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse aufgefordert worden waren und bis zur Ausschöpfung ihrer Zahlungsfähigkeit hatten zahlen müssen; — die wirtschaftliche Bedrohung der Bank (Unterschreitung der gesetzlichen Eigenmittelerfordernisse) nach wie vor gegeben war, und — eine Insolvenz der BAWAG-PSK (Zahlungsunfähigkeit durch Überschuldung) drohte oder bereits eingetreten war. (44) Die Inanspruchnahme der Bürgschaft war auch dann gestattet, wenn eine Insolvenz nur deshalb drohte, weil die Bürgschaft zum 1. Juli 2007 auslaufen würde; Österreich konnte durch Verlängerung der Bürgschaft die Inanspruchnahme abwehren. Allerdings war dafür ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich. (45) Die Haftung deckte nur Forderungen ab, die in die Bemessungsgrundlage nach § 22 Abs. 2 BWG einzurechnen waren und die gemäß der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (11) (nachfolgend „FMA“ genannt) eingestuft waren. (46) Die Haftung Österreichs gemäß dieser Haftungsvereinbarung, ausgenommen aus bereits erfolgten Haftungsinanspruchnahmen, würde mit dem Eigentumsübergang (direkt oder indirekt) der Anteile an der BAWAG-PSK an Dritte im Sinne des § 3 Abs. 1 BAWAG-PSK-Gesetz, spätestens jedoch am 1. Juli 2007, erlöschen. Die BAWAG-PSK hatte jeden solchen Eigentumsübergang dem Bund unverzüglich unter Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich mitzuteilen, sofern sie davon Kenntnis erhielt. Wenn dies für die Durchführung des Verkaufs der Anteile an Dritte im Sinne des § 3 Abs. 1 BAWAG-PSK-Gesetz erforderlich wäre, würde Österreich über begründetes Ersuchen der BAWAG-PSK die Haftung bis zu 60 Tage nach dem Eigentumsübergang verlängern, längstens aber bis zum 30. Juni 2007. (47) Österreich konnte durch den Bundesminister für Finanzen (mit Zustimmung der Bundesregierung) die in dieser Vereinbarung übernommene Haftung prolongieren, falls die Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 BAWAG-PSK-Gesetz vorlägen. Österreich konnte eine solche Verlängerung insbesondere dann in Erwägung ziehen, wenn aufgrund eines Erlöschens der Haftung die nachhaltige Sanierung der BAWAG-PSK oder deren Verkauf gefährdet wäre. Die BAWAG-PSK würde, sobald sie eine Verlängerung anstreben würde, spätestens aber bis 31. März 2007, ein entsprechendes Ansuchen an Österreich richten, in dem das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Prolongierung zu begründen und zu dokumentieren wäre. Sofern eine Haftungsinanspruchnahme auf eine drohende Insolvenz gestützt würde, die auf einen künftigen Wegfall der Bundeshaftung zurückzuführen wäre, hätte Österreich eine solche Haftungsinanspruchnahme dadurch abwenden können, dass es die Haftung vor deren Ablauf prolongierte. In diesem Fall würden die Folgen einer Haftungsinanspruchnahme nicht eintreten. (48) Eine weitere mit der Haftungsübernahme verbundene Bedingung gab der BAWAG-PSK und ÖGB auf, ihre Anteile an der Oesterreichischen Nationalbank („OeNB“) zu verkaufen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines solchen Vorgangs stellte Österreich fest, dass ein Marktpreis für diese Anteile um das […]- bis […]fache über dem Nennwert der Aktien liegen würde. Mit dieser Schätzung gelangte man zu einem „Marktpreis“ zwischen […] Mio. EUR und […] Mio. EUR. Der endgültige Verkaufspreis an die österreichischen Behörden betrug […] Mio. EUR ([…] Mio. EUR für die BAWAG-PSK). Der Verkaufserlös entsprach dem Buchwert der Beteiligung. (49) Zusätzlich zur Bundeshaftung waren zwei Special Purpose Vehicles (nachfolgend „SPV“ genannt) von privaten Banken einerseits und Versicherungsgesellschaften andererseits gegründet worden, um die bankrechtliche Kernkapitalquote der BAWAG-PSK abzusichern. Im Rahmen der Vereinbarung haben die vier Kreditinstitute Bank Austria Creditanstalt, Erste Bank, Österreichische Volksbanken-AG und Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und die vier Versicherungsgesellschaften Allianz, Generali, Uniqa und Wiener Städtische zwei SPV gegründet, um die BAWAG-PSK zu unterstützen. Während BA-CA, Erste Bank und RZB jeweils […] Mio. EUR und ÖVAG […] Mio. EUR in Kapital zu einem SPV beitrugen, trug jede der vier Versicherungsgesellschaften […] Mio. EUR zur zweiten Gesellschaft bei. Der BAWAG-PSK kam die Funktion des Kontrollgesellschafters mit […] % in beiden SPV zu. Diese Vereinbarung ermöglichte es der BAWAG-PSK, ihr anrechenbares Kapital (Tier-I-Kapital) um 450 Mio. EUR zu erhöhen. Als Gruppe erreichte die BAWAG-PSK somit wieder eine angemessene Kapitalquote. Um das Risiko für die teilnehmenden Banken und Versicherungsgesellschaften so viel wie möglich zu begrenzen, konnten die zur Verfügung gestellten Geldmittel ausschließlich in höchsteingestufte Euro-Staatsanleihen investiert werden. Nach dem Closing des Verkaufs der BAWAG-PSK an das Konsortium am 15. Mai 2007 war jeder Anteilseigner zur Auflösung des entsprechenden SPV berechtigt. Bei der anschließenden Liquidation erhielt jeder Gesellschafter durch eine Ausschüttung in Form von Sachwerten (d. h. durch Übertragung der Wertpapiere, in die investiert wurde) die seinem Anteil am Kapitalbeitrag entsprechenden Vermögenswerte. IV.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS (50) Die Kommission hat in ihrer Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag die in Rede stehende Maßnahme vorläufig als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 87 Absatz 1 EG-Vertrag und des Artikels 61 Absatz 1 EWR-Abkommen eingestuft, da die Förderung aus staatlichen Mitteln gewährt wurde und sie durch die Verbesserung der finanziellen Verfassung des Empfängers wahrscheinlich die wirtschaftliche Position der Wettbewerber aus anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigte (12), folglich den Wettbewerb verzerrte oder zu verzerren drohte und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigte. (51) Die Kommission bezweifelte, dass die Insolvenz/der Konkurs

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.