Europäische Union

2005/35/EG: Beschluss des Rates vom 7. Dezember 2004 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind, und über die Genehmigung und Unterzeichnung der Absichtserklärung

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32005D0035. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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eine der Vertragsparteien fest, dass bei der Durchführung des Auskunftsaustauschs wesentliche Unterschiede bestehen, die dazu führen, dass das Abkommen nicht in offensichtlich ausgewogener Weise angewandt wird, nehmen die Vertragsparteien unverzüglich Konsultationen auf, um festzulegen, wie die Gleichbehandlung wiederhergestellt werden kann. Die Europäische Kommission berichtet dem Rat umgehend über diese Konsultationen und schlägt die Maßnahmen vor, die zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung nötig sind. In der Zwischenzeit wird jedes neue Auskunftsersuchen nach Artikel 12 dieses Abkommens, das gleicher Art ist, wie das Ersuchen, das die Anwendung dieses Absatzes ausgelöst hat, im Rahmen der genannten Konsultationen geprüft. Wird ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 und dem Anwendungsbereich dieses Abkommens bezüglich Artikel 4 und Artikel 6 dieses Abkommens festgestellt, nehmen die Vertragsparteien unverzüglich Konsultationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 dieses Abkommens auf, um sicherzustellen, dass die Gleichwertigkeit der in dem Abkommen festgelegten Regelungen gewahrt bleibt. Die Unterzeichner dieser Absichtserklärung erklären, dass sie das in Absatz 1 dieser Erklärung genannte Abkommen und diese Erklärung als akzeptable und ausgewogene Regelung ansehen, die die Interessen der Vertragsparteien wahrt. Sie werden daher die vereinbarten Maßnahmen nach Treu und Glauben durchführen und diese Regelung nicht ohne hinreichenden Grund durch einseitiges Handeln verletzen. Die Europäische Gemeinschaft ist bereit, gemeinsam mit der Regierung des Fürstentums Monaco die Voraussetzungen zu prüfen, unter denen ein Ausbau des Handels mit bestimmten Finanzinstrumenten und Versicherungsdienstleistungen zwischen Monaco und der Gemeinschaft möglich wäre, sobald feststeht, dass die geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften sowie die Maßnahmen zur Überwachung der betroffenen monegassischen Wirtschaftsbeteiligten geeignet sind, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts in diesem Bereich zu gewährleisten. In Einklang mit der Außenpolitik der Gemeinschaft im Falle vergleichbarer Forderungen in der Vergangenheit müsste sich demnach jedes etwaige Abkommen darauf stützen, dass das Fürstentum Monaco den für die betreffenden Sektoren bereits geltenden und künftigen gemeinschaftlichen Besitzstand übernimmt und anwendet. Vorzusehen ist außerdem, dass das Fürstentum Monaco z. B. in den Bereichen Wettbewerb und Steuern andere bereits geltende und künftige Regeln anwendet, die für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes in den betreffenden Sektoren zweckdienlich sind. Die Unterzeichner dieser Absichtserklärung nehmen zur Kenntnis, dass die Definition des Delikts des Steuerbetrugs nur für Zwecke der Besteuerung von Zinserträgen im Rahmen des vorliegenden Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie gleichwertig sind, gilt. Unterzeichnet zu Brüssel am 7. Dezember 2004 in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Die maltesische Sprachfassung wird auf der Grundlage eines Briefwechsels durch die Vertragsparteien beglaubigt. Sie ist gleichermaßen verbindlich wie die im vorstehenden Absatz genannten Texte. Por la Comunidad Europea Za Evropské společenství For Det Europæiske Fællesskab Für die Europäische Gemeinschaft Euroopa Ühenduse nimel Για την Ευρωπαϊκή Κοινότητα For the European Community Pour la Communauté européenne Per la Comunità europea Eiropas Kopienas vārdā Europos bendrijos vardu az Európai Közösség részéről Għall-Komunità Ewropea Voor de Europese Gemeenschap W imieniu Wspólnoty Europejskiej Pela Comunidade Europeia Za Európske spoločenstvo za Evropsko skupnost Euroopan yhteisön puolesta På Europeiska gemenskapens vägnar Pour la Principauté de Monaco

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.