Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1234 der Kommission vom 9. Juni 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 hinsichtlich der Bedingungen und Verfahren für die Erklärung von Organisationen, die für die Erbringung von Vorfeldkontrolldiensten zuständig sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020R1234. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2020282DE.01000101.doc.html text/html
- 32020R1234-ecb35576b9babf5f84d0.zip application/zip
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