Europäische Union

1999/187/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1995 finanzierten Ausgaben (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 209)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2002-10-18

Quellenkennung: 31999D0187. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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hr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0,00 c)  Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,00 d)  Gemeldete Ausgaben, die bereits Gegenstand einer Rechnungsabschlußentscheidung waren 0,00 e)  Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b + c + d) 351 662 740,66 f)  Nicht anerkannte Ausgaben 0,00 g)  Anerkannte Ausgaben insgesamt (e + f) 351 662 740,66 2.  Verbuchte Ausgaben a)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 351 432 090,58 b)  Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 0,00 c)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,00 d)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben, die bereits Gegenstand einer Rechnungsabschlußentscheidung waren 0,00 e)  Für ein nachfolgendes Haushaltsjahr zu verbuchende Ausgaben 0,00 f)  Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b + c + d + e) 351 432 090,58 3.  Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind (2f - 1g) - 230650,08 SCHWEDEN Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie Haushaltsjahr: 1995 SEK 1.  Anerkannte Ausgaben a)  Von dem Mitgliedstaat für diesen Rechnungsabschluß gemeldete Ausgaben 695 552 975,80 b)  Im vergangenen Haushaltsjahr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 0,00 c)  Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,00 d)  Gemeldete Ausgaben, die bereits Gegenstand einer Rechnungsabschlußentscheidung waren 0,00 e)  Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b + c + d) 695 552 975,80 f)  Nicht anerkannte Ausgaben 0,00 g)  Anerkannte Ausgaben insgesamt (e + f) 695 552 975,80 2.  Verbuchte Ausgaben a)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 700 679 368,99 b)  Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 0,00 c)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,00 d)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben, die bereits Gegenstand einer Rechnungsabschlußentscheidung waren 0,00 e)  Für ein nachfolgendes Haushaltsjahr zu verbuchende Ausgaben - 5126393,19 f)  Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b + c + d + e) 695 552 975,80 3.  Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind (2f - 1g) 0,00 VEREINIGTES KÖNIGREICH Ausgaben des EAGFL, Abteilung Garantie Haushaltsjahr: 1995 GBP 1.  Anerkannte Ausgaben a)  Von dem Mitgliedstaat für diesen Rechnungsabschluß gemeldete Ausgaben 2 392 925 303,57 b)  Im vergangenen Haushaltsjahr gemeldete Ausgaben, die jedoch vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossen wurden 90 772 775,92 c)  Gemeldete, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,00 d)  Gemeldete Ausgaben, die bereits Gegenstand einer Rechnungsabschlußentscheidung waren 0,00 e)  Gemeldete Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b + c + d) 2 483 698 079,49 f)  Nicht anerkannte Ausgaben - 33099652,54 g)  Anerkannte Ausgaben insgesamt (e + f) 2 450 598 426,95 2.  Verbuchte Ausgaben a)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben 2 386 464 923,14 b)  Für das vergangene Haushaltsjahr verbuchte, aber vom Rechnungsabschluß des vergangenen Haushaltsjahres ausgeschlossene Ausgaben 90 772 775,92 c)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte, aber von diesem Rechnungsabschluß ausgeschlossene Ausgaben 0,00 d)  Für dieses Haushaltsjahr verbuchte Ausgaben, die bereits Gegenstand einer Rechnungsabschlußentscheidung waren 0,00 e)  Für ein nachfolgendes Haushaltsjahr zu verbuchende Ausgaben 0,00 f)  Gesamtbetrag der verbuchten Ausgaben, die Gegenstand dieses Rechnungsabschlusses sind (a + b + c + d + e) 2 477 237 699,06 3.  Ausgaben, die infolge des Rechnungsabschlusses zu Lasten des Mitgliedstaats gehen oder ihm zu zahlen sind (2f - 1g) 26 639 272,11 ( 1 ) ABl. L 94 vom 28. 4. 1970, S. 13. ( 2 ) ABl. L 125 vom 8. 6. 1995, S. 1. ( 3 ) ABl. L 186 vom 16. 8. 1972, S. 1. ( 4 ) ABl. L 30 vom 2. 2. 1988, S. 7. ( 5 ) ABl. L 356 vom 31. 12. 1977, S. 1. ( 6 ) ABl. L 340 vom 11. 12. 1997, S. 1. ( 7 ) ABl. L 106 vom 18. 4. 1989, S. 37. ( 8 ) ABl. L 182 vom 16. 7. 1994, S. 45. ( 9 ) ABl. L 39 vom 17. 2. 1996, S. 5.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.