Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL II LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 9 ZUCKER, ARTIKEL 83

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11972B083. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11972B083 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, VIERTER TEIL UEBERGANGSMASSNAHMEN, TITEL II LANDWIRTSCHAFT, KAPITEL 2 BESTIMMUNGEN UEBER GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN, ABSCHNITT 9 ZUCKER, ARTIKEL 83 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0032 ++++ ARTIKEL 83 DER IN ARTIKEL 25 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG NR . 1009/67/EWG GENANNTE BETRAG WIRD IN DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN UM DEN NACH ARTIKEL 55 ABSATZ 2 BERECHNETEN AUSGLEICHSBETRAG BERICHTIGT .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.