Europäische Union

2002/86/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Estland

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Avis juridique important | 32002D0086 2002/86/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Estland Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0029 - 0036 Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Estland (2002/86/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (5) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Estlands auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit. (6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Estland sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten. (7) Estland sollte sicherstellen, dass es über die geegineten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Estland sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002. Im Namen des Rates Der Präsident J. Piqué i Camps (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG 1. Einleitung Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen. Die erste Beitrittspartnerschaft für Estland wurde im März 1998 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde sie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Estland im Dezember 1999 erstmals aktualisiert. Die jetzige Revision stützt sich auf einen Vorschlag, den die Kommission nach Konsultationen mit Estland ausgearbeitet hat, und gründet sich auf die Analyse im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Estlands auf dem Weg zum Beitritt. 2. Ziele Ziel der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Estlands auf dem Weg zum Beitritt ausgewiesenen Handlungsprioritäten und die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Estlands bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen darzulegen. Die Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das revidierte Nationale Programm Estlands zur Übernahme des Besitzstands, das Finanzaufsichtsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt, die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne, die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Anwendung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind verschiedener Art, werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt und können zum Teil aus der Heranführungshilfe finanziert werden. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang. 3. Grundsätze Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit ausgewählt, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten; - funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können. In Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muss auch die effektive Anwendung gewährleistet sein. Auf seiner Tagung in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. 4. Prioritäten und Zwischenziele Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben die bereits erzielten Fortschritte herausgestellt, zugleich aber deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. In dieser Situation ist es erforderlich, in den prioritären Bereichen gemeinsam mit dem jeweiligen Staat genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Estland vorangetrieben werden können. In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wurden diejenigen Ziele als prioritär ausgewiesen, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Estland sie in den nächsten zwei Jahren (2002 und 2003) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Dabei wurden Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend gekennzeichnet. Die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele gemacht wurden, werden im Regelmäßigen Bericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten für die überarbeitete Beitrittspartnerschaft formuliert. Estland legte am 12. April 2001 eine aktualisierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands vor. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele enthalten, der sich auf die Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 stützt. Ferner wird darin der Bedarf an Verwaltungsstrukturen und Finanzmitteln aufgezeigt. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Estland seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Dennoch wird Estland auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Estland seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist. Es muss auch sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleistet sein. Aufgrund der Analyse im Regelmäßigen Bericht der Kommission wurden für Estland folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Jahresberichts aufgelistet.(1) Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - Weitere Verbesserung der Effizienz und der Unabhängigkeit der Justiz. Bewältigung insbesondere der Arbeitsbelastung der Gerichte und des Rückstands in der Bearbeitung anhängiger Verfahren; Verbesserung der Infrastruktur der Gerichte, damit ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Gerichtsbarkeit sichergestellt wird; Gewährleistung der Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen; Verbesserung des Zugangs der Bürger zur Justiz; Erweiterung der Verfügbarkeit von Rechtsbeistand. Menschenrechte und Minderheitenschutz - Fortsetzung der Integration der Einwohner, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, durch Durchführung konkreter Maßnahmen, unter anderem Veranstaltung von Sprachkursen für die nichtestnischsprachige Bevölkerung; Gewährung der für die Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen finanziellen Unterstützung. - Sicherstellung, dass die Sprachenregelung im Einklang mit den internationalen Normen und dem Europa-Abkommen angewandt wird und dass dabei die Grundsätze des berechtigten öffentlichen Interesses und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Wirtschaftliche Kriterien - Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes, insbesondere durch Verbesserung von Bildung und Ausbildung, um die Arbeitslosenquote zu senken. - Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bedingungen für Gründung und Entwicklung privater Unternehmen. - Durchführung des Umstrukturierungsplans für den Ölschiefersektor. - Vollendung der Bodenreform, vor allem der Registrierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Freier Warenverkehr - Vollständige Umsetzung und Anwendung der Richtlinien nach dem Neuen Konzept und der traditionellen sektorspezifischen Rechtsvorschriften. - Ausbau des nationalen Akkreditierungssystems und des Marktaufsichtssystems; Sicherstellung, dass die für das Messwesen zuständige Organisation voll funktionsfähig ist. - Fortsetzung der Übernahme von EN-Normen. - Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikel 28, 29 und 30 des Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich. Freizügigkeit - Im Hinblick auf die vor der Harmonisierung erworbenen beruflichen Befähigungsnachweise sollte Estland der Einführung von Maßnahmen Priorität einräumen, die gewährleisten, dass alle Inhaber eines estnischen Befähigungsnachweises ab dem Beitritt die Anforderungen der Richtlinien erfuellen können. - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Diplomen und weitere Anstrengungen zur Einführung der notwendigen Verwaltungsstrukturen, Bildungs- und Ausbildungsprogramme. - Verstärkung der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherung. Freier Dienstleistungsverkehr - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften über die Finanzdienstleistungen. - Verstärkung der Aufsicht über den Finanzsektor, insbesondere über den Wertpapiermarkt. - Vollständige Angleichung der Datenschutzvorschriften, Verstärkung der Aufsichtsbehörde und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit. Freier Kapitalverkehr - Besonders dringender Handlungsbedarf: Angleichung der Rechtsvorschriften über die Zahlungssysteme und Gewährleistung ihrer effektiven Anwendung. - Angleichung der Rechtsvorschriften über Direktinvestitionen in den Bereichen, für die noch Beschränkungen gelten (Sicherheitsdienste). - Sicherstellung, dass die Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche" umgesetzt werden. - Abschluss der Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen Geldwäsche. Gesellschaftsrecht - Besonders dringender Handlungsbedarf: Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften über die Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und Ausbau der Kapazitäten von Verwaltung und Justiz, um Raubkopien und nachgeahmten Waren entgegenzuwirken. Wettbewerbspolitik - Gewährleistung der Durchsetzung der Wettbewerbsregeln und der Regeln für staatliche Beihilfen; Sensibilisierung aller Marktbeteiligten und aller Beihilfen gewährenden Stellen für diese Regeln; Intensivierung der Richterausbildung im Wettbewerbsrecht. Landwirtschaft - Verstärkung der ab dem Beitritt für die Konzipierung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung gemeinschaftlich finanzierter Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum erforderlichen Verwaltungsstrukturen. - Ausbau der Kapazitäten der Landwirtschaftsverwaltung und Abschluss der Vorbereitungen für die Einführung und praktische Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der Zahlstelle, sowie für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit. - Vollendung der Modernisierung der Lebensmittelindustrie, insbesondere der milch-, fleisch- und fischverarbeitenden Betriebe im Einklang mit den Gemeinschaftsnormen für Lebensmittelsicherheit; Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden. - Vollendung des Systems für die Kennzeichnung von Tieren; effektive Anwendung der Kontrollsysteme für Lebensmittelsicherheit (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte), Behandlung tierischer Abfälle, Programme für die Kontrolle auf Rückstände und Zoonosen. - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Tiergesundheit und Pflanzengesundheit und Verbesserung der Kontrollregelung, vor allem Ausbau der Laborkapazitäten, im Hinblick auf die Erfuellung der Verpflichtungen zur Kontrolle der Inlandsproduktion und an der künftigen Außengrenze. - Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören. Fischerei - Vollendung des Aufbaus geeigneter und hinreichend ausgestatteter Verwaltungsstrukturen auf zentraler und regionaler Ebene, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel die effektive Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik gewährleisten, einschließlich der Bewirtschaftung der Fischbestände, der Überwachung und Kontrolle der Fangtätigkeit, der Marktpolitik, der vom Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei kofinanzierten Strukturprogramme, eines Registers der Fischereifahrzeuge und eines Bewirtschaftungsplans für die Flottenkapazität. Verkehrspolitik - Vollständige Rechtsangleichung im Bereich Seeverkehr unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen, insbesondere effektivere Anwendung der Sicherheitsnormen für den Seeverkehr, und weiterer Ausbau der entsprechenden Verwaltungskapazitäten zwecks Steigerung der Flaggenstaat-Leistungsfähigkeit der estnischen Flotte. - Vollständige Rechtsangleichung und Ausbau der Verwaltungskapazitäten im Bereich Binnenschifffahrt, im Bereich Straßenverkehr, insbesondere im Hinblick auf Straßensicherheit, gefährliche Güter und Steuern, und im Bereich Bahnverkehr im Hinblick auf die effektive Anwendung des weiterentwickelten Besitzstands im Bereich Bahnverkehr, insbesondere durch Einrichtung einer unabhängigen Stelle für die Zuteilung der Fahrplantrassen und die Erhebung der entsprechenden Gebühren; vollständige Rechtsangleichung im Bereich Luftverkehr, insbesondere Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsbehörde für Unfälle in der Zivilluftfahrt. Steuern - Vollständige Angleichung der Mehrwertsteuer (Nullsätze, einschließlich eines Übergangs-Mehrwertsteuersystems), der Verbrauchsteuern und der direkten Steuern an den Besitzstand im Steuerbereich. - Gewährleistung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung. - Ausbau der Verwaltungskapazitäten und der Kontrollverfahren und Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und der gegenseitigen Amtshilfe. - Entwicklung von EDV-Systemen für den Austausch elektronischer Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. - Umsetzung der Richtlinie über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Statistik - Weitere Verbesserung der Qualität und der Vollständigkeit der Statistiken; Gewährleistung angemessener Mittel für die weitere Verbesserung der fachlichen Kompetenz im Bereich der Statistik, u.a. auf regionaler Ebene. Beschäftigungs und Sozialpolitik - Vollständige Übernahme und Gewährleistung der angemessenen Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, insbesondere im Bereich der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Ausbau der Kapazitäten der Vollzugsbehörden, insbesondere des Nationalen Arbeitsaufsichtsamtes, und Gewährleistung der Kohärenz und der Koordinierung zwischen diesen Behörden. Erlass von Antidiskriminierungsvorschriften und Festlegung eines Zeitplans für ihre effektive Anwendung. - Vollständige Umsetzung und Fortsetzung der effektiven Anwendung des Besitzstands im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und Entwicklung eines nationalen Überwachungs- und Kontrollsystems. - Fortsetzung der Unterstützung der Sozialpartner in ihren Anstrengungen zur Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union, einschließlich des Europäischen Sozialfonds, insbesondere im Wege des autonomen bilateralen sozialen Dialogs. - Ausarbeitung einer nationalen Strategie, u.a. für die Sammlung von Daten, im Hinblick auf die künftige Teilnahme an der Europäischen Strategie für die soziale Eingliederung. Energie - Fortsetzung der Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt und weitere Angleichung an die Elektrizitäts- und die Gasrichtlinie; Gründung eines unabhängigen Betreibers von Übertragungsnetzen (Elektrizität); Beseitigung der noch verbliebenen Preisverzerrungen und Öffnung des Marktes im Einklang mit dem Besitzstand. - Ausbau der Verwaltungskapazitäten der unabhängigen Regulierungsbehörde für den Energiesektor. - Fortschritte bei der Aufstockung der Ölvorräte auf das Neunzigfache des Tagesverbrauchs, Bereitstellung der erforderlichen Investitionen und Aufbau adäquater Verwaltungsstrukturen. - Erhöhung der Energieeffizienz, Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und Verstärkung der für diesen Bereich zuständigen Stellen. - Umsetzung der im Bericht des Rates über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung enthaltenen Empfehlungen unter gebührender Beachtung der in dem Bericht aufgestellten Prioritäten. Telekommunikation und Informationstechnologien - Vollständige Umsetzung und effektive Anwendung des Besitzstands, einschließlich der Liberalisierung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlüssen; Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des liberalisierten Marktes durch eine effiziente Regelung des Verbunds von Netzen und die Ermöglichung der Betreiberauswahl. Kultur und audiovisuelle Medien - Ausbau der Verwaltungskapazitäten und Verbesserung der Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, um die effektive Anwendung des Besitzstands zu gewährleisten. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Gewährleistung einer effizienten Koordinierung zwischen den Ministerien und geeigneter Partnerschaften sowohl bei der Programmierung als auch bei der Durchführung; Ausarbeitung des in den Strukturfondsverordnungen vorgeschriebenen Einheitlichen Programmplanungsdokuments, einschließlich einer Ex-ante-Evaluierung. - Sicherstellung, dass die benannte Verwaltungsbehörde und die benannten Zahlstellen schrittweise ihre Kapazitäten ausbauen, damit sie ab dem Beitritt ihre Zuständigkeiten wahrnehmen und die ihnen in den Strukturfondsverordnungen zugewiesenen Aufgaben erfuellen können. - Einrichtung von Überwachungs- und Evaluierungsverfahren; Angleichung der Verfahren für Mittelbewirtschaftung und Kontrolle an die besonderen Anforderungen der Strukturfondsverordnungen. - Weiterentwicklung der technischen Vorbereitung von Projekten, die für eine Förderung aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen. Umweltschutz - Vollständige Umsetzung des Besitzstands, vor allem in den Bereichen Wasserqualität und Abfallwirtschaft. - Fortsetzung der Umsetzung des Besitzstands, insbesondere in den Bereichen Abfalldeponien (Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen und Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Behandlung der bei Förderung, Verbrennung und Raffination von Ölschiefer entstehenden Abfälle), Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer (Aufstellung von Programmen zur Verringerung der Verschmutzung und Sicherstellung der Überwachung) und Verschmutzung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen; verstärkte Anstrengungen zur Erfuellung der mikrobiologischen Parameter für Trinkwasser. - Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten, insbesondere auf regionaler und kommunaler Ebene. - Fortsetzung der Einbeziehung der Belange des Umweltschutzes in die Konzipierung und Umsetzung der Politik in allen Bereichen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Vollständige Rechtsangleichung und Verstärkung der Marktaufsichtsbehörden und der Vollzugsbehörden. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - Gewährleistung der Durchführun

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.