Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/942 der Kommission vom 4. März 2015 zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 529/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen festgelegt wird, wie bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko die Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen interner Ansätze zu beurteilen ist (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32015R0942. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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ements oder der Risikosteuerung und -überwachung gemäß Artikel 368 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, wozu alles Folgende zählt: a) Änderungen bei leitenden Mitarbeitern; b) Rahmen für die Festlegung von Obergrenzen; c) Rahmen für die Berichterstattung; d) Stresstest-Methodik; e) Prozess für neue Produkte; f) Grundsätze für Änderungen des internen Modells. 14. Änderungen an der IT-Umgebung, wozu alles Folgende zählt: a) Änderungen am IT-System, die Änderungen beim Berechnungsverfahren des internen Modells nach sich ziehen; b) Anwendung von Preisfindungsmodellen eines Verkäufers; c) Auslagerung zentraler Funktion der Datensammlung.“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.