Europäische Union

2013/246/EU: Beschluss der Kommission vom 7. März 2012 über die staatliche Beihilfe SA.29041 (C 28/2009, ex N 433/2009) Stützungsmaßnahmen zugunsten der Oltchim SA Râmnicu Vâlcea (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1369) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

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(20)  Beschluss 2011/288/EU des Rates (ABl. L 132 vom 19.5.2011, S. 15). (21)  Siehe http://www.imf.org/external/pubs/cat/longres.aspx?sk=24767.0. (22)  Abrufbar unter http://www.imf.org/external/np/loi/2011/rou/060911.pdf. (23)   ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 268. (24)   ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. (25)   ABl. L 157 vom 21.6.2005, S. 268. (26)  Siehe z. B. die Entscheidung der Kommission vom 24.4.2007 über die staatliche Beihilfe E 12/2005, unbeschränkte staatliche Sicherheitsleistung zugunsten von Poczta Polska, ABl. C 284 vom 27.11.2007, S. 2, die Entscheidung der Kommission vom 18.7.2007 über die staatliche Beihilfe C 27/2004, Agrobanka, ABl. L 67 vom 11.3.2008, S. 3, den Beschluss der Kommission vom 28.1.2004 in der Sache CZ 14/2003, Česka Spoŕitelna, a.s., ABl. C 195 vom 31.7.2004, S. 2, und den Beschluss der Kommission vom 3.3.2004 über die staatliche Beihilfe CZ 58/2003, Evrobanka, a.s,. ABl. C 115 vom 30.4.2004, S. 40. (27)  Siehe die Rechtssache C-342/96, Spanien/Kommission (Tubacex), Slg. 1999, I-2459, Randnr. 46, und die Rechtssache T-152/99, HAMSA/Kommission, SLG. 2002, II-3049, Randnr. 167. (28)  Insbesondere gab es einen vom Oltchim-Management für den Zeitraum 2006 bis 2010 ausgearbeiteten Geschäftsplan und eine Stellungnahme der unabhängigen Beratungsfirma Raiffeisen vom Mai 2007 sowie einen technischen Bericht der Beratungsfirma Techno Orbichem vom Mai 2007. (29)  Z. B. in dem Geschäftsplan, der der Kommission am 17. Juli 2009 vorgelegt wurde, und in einer Studie von Roland Berger vom 13. April 2011, die der Kommission am 14. April 2011 von den rumänischen Behörden vorgelegt wurde. (30)  Das besondere Verfahren der freiwilligen Liquidation hätte schätzungsweise 18 Monate gedauert. (31)  Die Beitreibungsquote von [10]-[20] % ist geringer als zuvor berechnet ([15]-[25] %), da zwischenzeitlich die zusätzlichen, von AVAS erhobenen Zinsen, die zu den nicht besicherten Forderungen zählen, ebenfalls in Ansatz gebracht wurden. (32)  Abzinsung zum 30. Juni 2011 mit einem Satz von 10,7 %, dem Wert der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC), ermittelt von der Beratungsfirma Roland Berger in einer Studie vom 13. April 2011, die der Kommission am 14. April 2011 von den rumänischen Behörden vorgelegt wurde. (33)  Siehe Fußnote 32. (34)  Zwar legte Rumänien in der ursprünglichen Anmeldung einen Geschäftsplan vor, jedoch beruhten die darin enthaltenen Finanzprognosen auf umfangreichen Investitionen in Höhe von 424 Mio. EUR; daher können diese Prognosen unter den gegebenen Bedingungen (Verzicht der öffentlichen Hand auf weitere Investitionspläne) nicht als verlässlich gelten. (35)  Der Prozentsatz der in diesem Zeitraum gehandelten Aktien lag zwischen 0,01 % und 13,45 % der Gesamtzahl der umlaufenden Aktien pro Monat. (36)  In dem 52-wöchigen Zeitraum von Februar 2011 bis Februar 2012 erreichte der Höchstwert sogar 2,21 RON pro Aktie. (37)  Der gewichtete Durchschnitt wurde anhand des Volumens der gehandelten Aktien berechnet. (38)  Der Wert der Positionen „Minderheitsbeteiligungen“ und „Vorzugsaktien“ ist gleich Null, und da der Wert der Position „Barmittel und Barmitteläquivalente” unbedeutend war, blieb sie bei der Berechnung der Nettoverschuldung unberücksichtigt. (39)  Für die Zwecke der Analyse blieb in dem Bericht die mögliche Beteiligung privater Aktionäre an der Kapitalerhöhung unberücksichtigt, da von der Annahme ausgegangen wurde, dass deren Auswirkung auf den Wert des Anteils der rumänischen öffentlichen Hand neutral sein würde. (40)  Ähnlich dem Liquidationswert Abzinsung bis 30. Juni 2011 mit einem Faktor von 10,7.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.