Europäische Union

2013/246/EU: Beschluss der Kommission vom 7. März 2012 über die staatliche Beihilfe SA.29041 (C 28/2009, ex N 433/2009) Stützungsmaßnahmen zugunsten der Oltchim SA Râmnicu Vâlcea (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1369) Text von Bedeutung für den EWR

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1.6.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 148/33 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. März 2012 über die staatliche Beihilfe SA.29041 (C 28/2009, ex N 433/2009) Stützungsmaßnahmen zugunsten der Oltchim SA Râmnicu Vâlcea (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 1369) (Nur der rumänische Text ist verbindlich.) (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/246/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (nachstehend „AEUV“), insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, (1) gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, gestützt auf den Beschluss der Kommission zur Eröffnung des Verfahrens nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV wegen der Beihilfe C 28/2009 (ex N 433/2009), (2) nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: I.   DAS VERFAHREN (1) Am 17. Juli 2009 meldete Rumänien zwei Stützungsmaßnahmen (nachstehend „Anmeldung“) zugunsten der Oltchim SA Râmnicu Vâlcea (nachstehend „Oltchim“ oder „das Unternehmen“) an: erstens die Umwandlung von Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand in Höhe von 538 Mio. RON (etwa 128 Mio. EUR (3)) in Eigenkapitalbeteiligungen und zweitens eine staatliche Garantie für 80 % eines geschäftlichen Kredits in Höhe von 424 Mio. EUR. Rumänien meldete diese staatlichen Stützungsmaßnahmen aus Gründen der Rechtssicherheit an und machte geltend, dass sie keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellten. (2) Vor dieser Anmeldung, am 10. April 2008, legte die PCC SE (nachstehend „PCC“), ein Unternehmen in Duisburg, Deutschland, das gegenwärtig eine Minderheitsbeteiligung von 18,31 % an Oltchim hält, eine förmliche Beschwerde ein, in der sie geltend macht, dass die vorgesehene Umwandlung der Verbindlichkeiten in Eigenkapitalbeteiligungen eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstelle. (3) Nach Eintragung der Beschwerde begann die Kommission einen Schriftwechsel mit den rumänischen Behörden, Oltchim und der Beschwerdeführerin, tauschte Informationen mit diesen aus und kam mehrfach mit den rumänischen Behörden und Vertretern von Oltchim einerseits sowie mit Vertretern der Beschwerdeführerin andererseits zusammen. (4) Am 15. September 2009 leitete die Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV ein förmliches Verfahren zur Prüfung der angemeldeten Maßnahmen (nachstehend „die Eröffnungsentscheidung“) ein. Am 3. November 2009 legte Rumänien eine Stellungnahme zur Eröffnungsentscheidung vor. (5) Die Eröffnungsentscheidung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29. Dezember 2009 (4) bekannt gegeben. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2009 forderte die Kommission acht Unternehmen, die als Wettbewerber von Oltchim möglicherweise an dem Verfahren interessiert waren, auf, Stellung zu der Eröffnungsentscheidung zu nehmen. (6) Die Kommission erhielt Stellungnahmen von fünf Beteiligten: mit Schreiben vom 26. Januar 2010 von der Vestolit GmbH & Co. KG (nachstehend „Vestolit“), mit Schreiben vom 26. Januar 2010 von der Ineos ChlorVinyls (nachstehend: „Ineos“), mit Schreiben vom 27. Januar 2010 und 28. Januar 2010 von zwei Unternehmen, die um vertrauliche Behandlung ihrer Identität baten (nachstehend „anonyme Beteiligte I und II“), und mit Schreiben vom 29. Januar 2010 von Herrn Virgil Bestea, einer Privatperson. (7) Diese Stellungnahmen wurden mit Schreiben vom 2. März 2010 an Rumänien übermittelt. Rumänien ging mit Schreiben vom 8. April 2010 auf die vorstehend erwähnten Stellungnahmen der Beteiligten ein. (8) Ein sechster Beteiligter, der Investmentfonds Firebird Management LLC (nachstehend „Firebird“), der zu der Zeit mit 1,328 % am Gesellschaftskapital von Oltchim beteiligt war, übermittelte mit Schreiben vom 27. Mai 2010 und 8. Juli 2010 Informationen und Stellungnahmen. Die Stellungnahmen von Firebird wurden Rumänien mit Schreiben vom 25. Juni 2010 bzw. 27. Juli 2010 übermittelt. (9) PCC, die Beschwerdeführerin, übermittelte mit Schreiben vom 6. Mai 2010, 18. Mai 2010, 19. Mai 2010, 28. Mai 2010, 13. Juni 2010, 18. Juni 2010, 22. Juli 2010, 6. August 2010, 2. September 2010, 18. Oktober 2010, 9. April 2011 und 14. April 2011 Informationen zur Sache. Abgesehen von diesem Vorbringen übermittelte PCC zahlreiche Informationen im Zusammenhang mit der Sache, darunter im Wesentlichen verschiedene Zeitungsartikel und andere Informationen, die meisten davon öffentlich zugänglich. (10) Des Weiteren übermittelten die anonymen Beteiligten I und II (die auch Stellung zu der Eröffnungsentscheidung nahmen und um vertrauliche Behandlung ihrer Identität baten) am 21. September 2010, 22. Februar 2011, 28. Februar 2011, 26. Juli 2011 und 28. Oktober 2011 weitere Informationen. (11) Mit Schreiben vom 25. Juni 2010, 2. August 2010, 9. September 2010, 22. September 2010, 20. Oktober 2010 und 23. November 2011 übermittelte die Kommission die in den Erwägungsgründen (9) und (10) erwähnten Stellungnahmen an Rumänien, sofern sie neue Informationen und Argumente enthielten und für das laufende Verfahren relevant waren. (12) Mit Schreiben vom 30. Juli 2010, 2. September 2010, 12. Oktober 2010, 26. Oktober 2010, 23. November 2010 und 7. Dezember 2011 antwortete Rumänien auf die übermittelten, ergänzenden Stellungnahmen. Mit Schreiben vom 29. März 2011, 14. April 2011, 27. Juli 2011, 9. September 2011 und 21. September 2011 übermittelte es ferner ergänzende Informationen zur Sache. (13) Nach der Eröffnungsentscheidung fanden in Brüssel mehrere Sitzungen der Kommissionsdienststellen und der rumänischen Behörden statt: am 30. Juni 2010, 15. Juli 2010, 19. Mai 2011 und 12. September 2011. Die Kommissionsdienststellen kamen auch mehrfach mit Vertretern der Beschwerdeführerin PCC zusammen. (14) Mit Schreiben vom 22. Juni 2011 nahmen die rumänischen Behörden ihre Anmeldung vom 17. Juli 2009 bezüglich der staatlichen Garantie für den Kredit in Höhe von 424 Mio. EUR zurück. Sie teilten der Kommission außerdem mit, dass sie ihre Anmeldung bezüglich der Umwandlung von Forderungen in Eigenkapitalbeteiligungen aufrechterhielten. (15) Am 10. August 2011 billigte die rumänische Regierung ein Memorandum, in dem sie die Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft Handel und Unternehmensförderung, AVAS (5) und Oltchim beauftragte, eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen AVAS und Oltchim zu schließen, in der das Unternehmen anerkenne, dass seit dem 1. Januar 2007 Zinsen auf die öffentlich-rechtlichen Forderungen aufgelaufen seien. (16) Mit Schreiben vom 9. September 2011 teilten die rumänischen Behörden mit, dass Oltchim und AVAS beabsichtigten, die vorstehend erwähnte, privatrechtliche Vereinbarung zu schließen, und dass AVAS außerdem die aufgelaufenen Zinsen in Eigenkapitalbeteiligungen umwandeln werde, zusammen mit der Hauptforderung. (17) Mit Schreiben vom 21. Oktober 2011 teilte der rumänische Premierminister Emil Boc mit, dass die rumänische Regierung verbindlich zusage, Oltchim vollständig zu privatisieren, auch den gesamten Anteil, der nach der Umschuldung der öffentlichen Hand zufließe. Die Privatisierungsbekanntmachung solle Ende März 2012 veröffentlicht werden und die Privatisierung solle bis Ende Mai 2012 abgeschlossen sein. Mit Schreiben vom 16. Februar 2012 bestätigte der neue rumänische Premierminister Mihai-Răzvan Ungureanu diese Zusage noch einmal. (18) Mit Schreiben vom 12. Oktober 2011 und 23. Dezember 2011 legte Rumänien ergänzende Stellungnahmen und Informationen vor. (19) Aus den Schreiben, die in den Erwägungsgründen 17 und 18 genannt sind, geht hervor, dass Rumänien die Anmeldung der Maßnahme 1 dahingehend änderte, dass sich der Umwandlung der Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand in Höhe von 538 Mio. RON die Privatisierung der sich hieraus ergebenden Beteiligung an Oltchim anschließen solle; die Umschuldung solle im Lichte der anschließenden Privatisierung beurteilt werden. II.   VORGESCHICHTE DER SACHE II.1.   Das Unternehmen (20) Bei Oltchim handelt es sich um ein rumänisches, petrochemisches Großunternehmen, das PVC, Ätznatron, Chlor, DOP (Dioktylphthalat) und Polyetherpolyole herstellt. Das Hauptprodukt des Unternehmens ist PVC (das gegenwärtig etwa 37,5 % seiner Gesamtproduktion ausmacht); auf dieses entfiel im Jahr 2008 (6) ein Anteil am EU-Markt von 2,1 %. Oltchim ist eines der größten petrochemischen Unternehmen in Rumänien und Südosteuropa, das 78 Arten von 40 chemischen Basisprodukten herstellt. Das Unternehmen exportiert etwa 80 % seiner Produktion innerhalb und außerhalb Europas. (21) Oltchim ist der größte industrielle Arbeitgeber in dem rumänischen Kreis Vâlcea, der ein Fördergebiet nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV ist. Am 15. Oktober 2011 bestand die Belegschaft aus 3 470 Personen (7). Aufgrund der gegenwärtig schwierigen finanziellen Lage stellte das Unternehmen im Dezember 2011 1 000 Beschäftigte und im Januar 2012 weitere 993 Beschäftigte vorübergehend aus (8). (22) Das Unternehmen nahm seinen Geschäftsbetrieb im Jahr 1966 auf, wurde im Jahr 1990 umstrukturiert und im Jahr 1997 an der rumänischen Börse notiert. Der rumänische Staat ist (gegenwärtig über das Wirtschaftsministerium) mit 54,8 % Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens. Die größte Minderheitsgesellschafterin ist mit einem Anteil von 18,31 % PCC, die auch die Beschwerdeführerin in diesem Verfahren und außerdem Eigentümern der Rokita SA, einem polnischen Wettbewerber von Oltchim, ist. Die restlichen Anteile am Unternehmen werden von der Nachbar Services Ltd (14,02 %), verschiedenen Einzelpersonen (11,04 %) und anderen juristischen Personen (1,81 %) gehalten. II.2.   Die Ereignisse vor dem Beitritt Rumäniens zur EU II.2.1   Die Ursache der Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand (23) In dem Zeitraum von 1992 bis 2008 investierte Oltchim insgesamt etwa 371 Mio. EUR (davon 118,8 Mio. EUR in den Jahren 2007 und 2008) in die Modernisierung seiner Produktionslinie. Im Zusammenhang mit einem Teil dieser Investitionen nahm Oltchim in dem Zeitraum von 1995 bis 2000 12 geschäftliche Kredite in Höhe von insgesamt etwa 171 Mio. DEM plus 60 Mio. USD auf. Die Kredite waren durch staatliche Garantien des Finanzministeriums abgesichert. (24) Da Oltchim die Kredite nicht zurückzahlen konnte, begannen die Banken ab November 1999, die staatlichen Garantien einzufordern. (25) Von 1999 bis 2002 leistete das Finanzministerium Zahlungen im Rahmen der eingeforderten Garantien. Auf die Beträge, die es in dem Zeitraum von 1999 bis 2002 aufgrund der eingeforderten, staatlichen Garantien zahlte, schlug es erhebliche Zinsen und Strafzinsen auf, die zwischen 0,15 % und 0,3 % pro Tag, d. h. zwischen 54 % und 110 % pro Jahr (9) lagen. (26) Bis zum Juni 2002 hatte Oltchim wegen der staatlichen Garantien plus der Zinsen und Strafzinsen hierauf gegenüber dem Finanzministerium Verbindlichkeiten in Höhe von 303 Mio. RON (etwa 72 Mio. EUR) angehäuft. Zu dem Zeitpunkt wurde dieser Betrag von dem Finanzministerium an die rumänische Agentur abgetreten, die mit der Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen beauftragt ist: AVAS (10); der Betrag wurde in US-Dollar konsolidiert, um den Wert der Schulden in dem hochinflationären Umfeld zu bewahren - hieraus ergab sich ein Betrag in Höhe von 91 Mio. USD. (27) Nach rumänischem Recht (Regierungsnotverordnung Nr. 51/1998) war AVAS nicht eigens beauftragt, Zinsen und Strafzinsen auf die öffentlich-rechtlichen Forderungen aufzuschlagen, die sie von den Schuldnerunternehmen beitreiben sollte. II.2.2   Die Umschuldung im Jahr 2003 (28) Der erste Versuch zur Privatisierung des Unternehmens wurde im Jahr 2001 unternommen, als AVAS mit Exall Resources Verhandlungen über einen Kaufvertrag für die Anteile der öffentlichen Hand an dem Unternehmen führte und unterzeichnete. Da der Käufer nicht in der Lage war, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen sowie die Investitionen in die Technik und den Umweltschutz des Unternehmens zu gewährleisten, wurde der Kaufvertrag storniert. (29) Der zweite Versuch zur Privatisierung von Oltchim wurde im Oktober 2003 unternommen, als die rumänische Privatisierungsagentur APAPS eine Ankündigung des Verkaufs der staatlichen Beteiligung veröffentlichte. Um das Unternehmen für die potenziellen Investoren attraktiver zu machen, hieß es, dass die öffentlich-rechtlichen Forderungen in Eigenkapitalbeteiligungen umgewandelt werden sollten. (30) Als jedoch ein potenzieller Investor (Rompetrol) sowie Minderheitsgesellschafter die Umschuldung im Jahr 2003 vor rumänischen Gerichten anfochten, wurde das Privatisierungsvorhaben Anfang November 2003 eingestellt. Ungeachtet dessen wurden im November 2003 die Forderungen von AVAS in Höhe von 95 Mio. USD (nämlich die abgetretenen 91 Mio. USD plus weitere Zahlungen, die das Finanzministerium seit Juni 2002 als Garant geleistet und an AVAS abgetreten hatte), die 322 Mio. RON entsprachen, per Beschluss der Hauptversammlung von Oltchim (in der die Vertreter der öffentlichen Hand die Stimmenmehrheit hatten) in Eigenkapitalbeteiligungen umgewandelt. Die Beteiligung der öffentlichen Hand an Oltchim erhöhte sich hierdurch von 53,26 % auf 95,73 %. (31) Im November 2005 annullierte ein Handelsgericht in Vâlcea den Beschluss der Hauptversammlung von Oltchim über die Umschuldung mit der Begründung, dass sie durchgeführt worden sei, ohne es den Minderheitsgesellschaftern zu ermöglichen, sich ebenfalls an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. (32) Im Juni 2006 erließt die rumänischen Regierung eine Notverordnung (11), in der sie anordnete, dass die staatlichen Vertreter in der Hauptversammlung von Oltchim nicht gegen den Gerichtsbeschluss, mit dem die erste Umschuldung annulliert worden war, stimmen sollten, und dass sie die notwendigen Schritte zur Rückgängigmachung der Umschuldung ergreifen sollten. Der Gerichtsbeschluss, mit dem die Umschuldung annulliert worden war, wurde im August 2006 rechtskräftig. Die Kapitalherabsetzung wurde im November 2007 wirksam. Die Verbindlichkeiten, die sich infolge der Annullierung der Umschuldung ergaben, wurden mit ihrem historischen Wert von 95 Mio. USD in den Büchern ausgewiesen; sie entsprachen 317 Mio. RON. II.2.3   Weitere aufgelaufene Schulden (33) Nach der ersten Abtretung der Forderungen an AVAS vom Juni 2002 leistete das Finanzministerium von Juni 2002 bis Dezember 2006 weitere Zahlungen aufgrund der staatlichen Garantien, die im November 1999 eingefordert worden waren. Von 2003 bis 2006, als die im Jahr 2003 vorgenommene Umschuldung noch Bestand hatte, beliefen sich die zusätzlichen Zahlungen des Finanzministeriums aufgrund der eingeforderten Garantien auf insgesamt 191 Mio. RON. In Anwendung der Vereinbarung, die im Juni 2002 zwischen dem Finanzministerium und AVAS über die Abtretung der öffentlich-rechtlichen Forderungen geschlossen worden war, übertrug das Finanzministerium an AVAS in aufeinanderfolgenden Tranchen ferner alle Forderungen aufgrund der Zahlungen, die es wegen eingeforderter Garantien geleistet hatte. AVAS konsolidierte auch diese Forderungen in US-Dollar; sie entsprachen im Jahr 2006 insgesamt 60 Mio. USD. (34) Folglich beliefen sich die Verbindlichkeiten von Oltchim gegenüber AVAS am 1. Januar 2007, dem Tag des Beitritts Rumäniens zur EU, auf insgesamt 60 Mio. USD (12). II.3.   Die Ereignisse nach dem Beitritt Rumäniens zur EU II.3.1   Schuldenentwicklung (35) Seit dem 1. Januar 2007 leistet Oltchim alle durch die externen Kredite bedingten Zahlungen. Das Finanzministerium hat keine weiteren Zahlungen im Rahmen der staatlichen Garantien mehr vorgenommen. (36) Im November 2007 wurde der Betrag in Höhe von 95 Mio. USD, der sich aus der rückgängig gemachten Umschuldung ergab, in der Bilanz von Oltchim ausgewiesen und den 60 Mio. USD hinzufügt, die im Zusammenhang mit den weiteren Zahlungen standen, so dass sich öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 155 Mio. USD (508 Mio. RON) ergaben. Diese öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten in Höhe von 155 Mio. USD sind in der Bilanz von Oltchim in rumänischen Leu (508 Mio. RON) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten in US-Dollar sind seither in der Bilanz von Oltchim in rumänischen Leu ausgewiesen; der Betrag blieb in der rumänischen Währung unverändert, weil das Unternehmen in jeder neuen Berichtsperiode in der Bilanz den historischen RON-Wert (13) angab, der stets höher als der zu dem jeweiligen Zeitpunkt anzusetzende Wert war, da der rumänische Leu im Verlauf der Zeit gegenüber dem US-Dollar an Wert gewann. (37) Als Ausnahme von der allgemeinen Regel nach der Regierungsnotverordnung Nr. 51/1998 (siehe Erwägungsgrund (27)) berechnete AVAS im Jahr 2007 nach Artikel 2 Absatz 2 der Regierungsnotverordnung Nr. 45/2006 für die Forderungen gegenüber Oltchim, die das Finanzministerium an sie abgetreten hatte und Gegenstand der Umschuldung im Jahr 2003 waren, für den Zeitraum von 2003 bis 2006 Zinsen zu dem 1-jährigen LIBOR-Satz (14) für Einlagen in US-Dollar in Höhe von 29,9 Mio. RON. (38) Daher belief sich ab November 2007 der Gesamtbetrag, den Oltchim AVAS schuldete, auf 155 Mio. USD (508 Mio. RON) plus 29 Mio. RON, also auf insgesamt 538 Mio. RON. Im Folgenden wird in diesem Beschluss auf die Schulden in rumänischen Leu Bezug genommen, da die in der angemeldeten Umschuldung bezeichnete Währung ebenfalls der rumänischen Leu ist. II.3.2   Die zweite Umschuldung (39) Im Januar 2007 erklärte das rumänischen Parlament durch Erlass des Gesetzes Nr. 30/2007 die Regierungsnotverordnung Nr. 45/2006 für rechtgültig, mit der AVAS ermächtigt wurde, die erste Umschuldung zu annullieren, und mit der sie beauftragt wurde, eine zweite Umschuldung vorzunehmen, diesmal unter Beachtung der vorrangigen Rechte der Minderheitsgesellschafter. (40) Gegen diesen zweiten Versuch, die Schulden in Eigenkapitalbeteiligungen umzuwandeln, wandte sich jedoch der neue, größte Minderheitsgesellschafter, PCC; er verweigerte seine Teilnahme hieran. (41) PCC hatte im Mai 2007, d. h. nach dem Zeitpunkt, zu dem der Gerichtsbeschluss, mit dem die erste Umschuldung rückgängig gemacht worden war, rechtskräftig wurde, da weder Oltchim noch die rumänischen Behörden Einspruch hiergegen erhoben hatten, für 7,5 Mio. EUR einen Anteil von 1,2 % an Oltchim erworben. Als die Umschuldung in den Büchern des Unternehmens rückgängig gemacht wurde, erhöhte sich der Anteil der PCC von 1,2 % auf 12 % (15). (42) Im April 2008 legte PCC Beschwerde bei der Kommission ein mit der Begründung, dass die Umschuldung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe darstelle (siehe Erwägungsgrund 2). (43) Um die Einhaltung von Artikel 108 Absatz 3 AEUV sicherzustellen, beschlossen die rumänischen Behörden, für die staatliche Beihilfe die Genehmigung der Kommission einzuholen, bevor sie die zweite Umschuldung vornahmen, und meldeten die Maßnahme an. II.4.   Die gegenwärtige Lage von Oltchim (44) Die rumänischen Behörden machen geltend, dass sie nach der Rückgängigmachung der im Jahr 2003 erfolgten Umschuldung im Jahr 2006 in den Jahren 2006 und 2008 erneut versucht hätten, das verschuldete Unternehmen zu privatisieren. Nach Angaben der rumänischen Behörden war kein Investor daran interessiert, es zu solchen Bedingungen zu kaufen. (45) Nach Angaben der rumänischen Behörden hat das Unternehmen außerdem seit dem Jahr 2008 mit folgenden Schwierigkeiten zu kämpfen: erstens mit dem Ausfall der Lieferungen wichtiger Ausgangsmaterialien durch den Hauptlieferanten Arpechim, zweitens mit den negativen Folgen der erneuten, im November 2007 erfolgten Ausweisung beträchtlicher Verbindlichkeiten nach der Rückgängigmachung der im Jahr 2003 vorgenommenen Umschuldung für den Nettovermögenswert des Unternehmens, drittens mit der Unterkapitalisierung des Unternehmens, die auch durch die Rückgängigmachung der Umschuldung bedingt ist, und schließlich viertens mit den Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. (46) Im Geschäftsjahr 2008 machte Oltchim einen Betriebsverlust von 71 Mio. RON (17 Mio. EUR) und einen Nettoverlust von 226 Mio. RON (54 Mio. EUR); insgesamt beliefen sich die Verluste auf 1,367 Mrd. RON (325 Mio. EUR). Nachdem der Hauptlieferant von Ethylen, Arpechim, im November 2008 seinen Betrieb stillgelegt hatte, betrug die Auslastung des Unternehmens nur noch 45 % und etwa ein Drittel der Belegschaft wurde vorübergehend ausgestellt. (47) Ende 2008 wurden die bis dahin von AVAS gehalten Anteile an Oltchim in das Portfolio des Wirtschaftsministeriums übertragen. (48) Im Dezember 2009 erwarb Oltchim die Vermögenswerte (Ethylenanlage) seines früheren Lieferanten Arpechim für [0]-[10] EUR (*1) und zahlte für die Vorräte und Bestände [10]-[20] Mio. EUR. Nach Angaben der rumänischen Behörden wurde der Erwerb aus Kundenanzahlungen finanziert. Im Mai 2011 nahm Arpechim den Betrieb wieder auf. (49) Am 31. Dezember 2009 wies der Jahresabschluss 2009 von Oltchim einen Betriebsverlust von 26 Mio. EUR (109 Mio. RON), einen Nettoverlust von 52,4 Mio. EUR (220 Mio. RON), einen Bilanzverlust von 377 Mio. EUR (1,584 Mrd. RON) und negative Eigenmittel in Höhe von 112 Mio. EUR (469 Mio. RON) auf. (50) Am 31. Dezember 2010 wies der Jahresabschluss von Oltchim einen Betriebsgewinn von 56 Mio. EUR, einen Nettogewinn von 32 Mio. EUR (220 Mio. RON) und einen Bilanzverlust von 383 Mio. EUR auf. Der Betriebs- und der Nettogewinn waren auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Vermögenswerte der Arpechim, die das Unternehmen für [0]-[10] EUR erworben hatte, mit [80]-[100] Mio. EUR neu bewertet worden waren und dass die Differenz als Gewinn aus einem Erwerb verbucht worden war. (51) Am 30. Juni 2011 wies der Halbjahresabschluss von Oltchim (16) einen Betriebsverlust von 7,4 Mio. EUR und einen Nettoverlust von 17,4 Mio. EUR, einen Bilanzverlust von 401 Mio. EUR und negative Eigenmittel in Höhe von 358 Mio. EUR (ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber AVAS) auf. III.   DIE ERÖFFNUNGSENTSCHEIDUNG (52) Am 15. September 2009 leitete die Kommission eine förmliche Untersuchung der beiden Stützungsmaßnahmen zugunsten von Oltchim ein, die von Rumänien im Juli 2009 angemeldet worden waren: — Maßnahme 1: eine Umschuldung im Gesamtwert von 538 Mio. RON (etwa 128 Mio. EUR) und — Maßnahme 2: eine Gesellschaftergarantie für 80 % eines geschäftlichen Kredits in Höhe von 424 Mio. EUR für weitere Modernisierungsinvestitionen. (Mit Schreiben vom 22. Juni 2011 nahm Rumänien die Anmeldung von Maßnahme 2 zurück.) (53) Die Kommission fragt sich, ob - entgegen dem Vorbringen Rumäniens - mit dem angemeldeten Stützungspaket dem Unternehmen ein ungerechtfertigter Vorteil verschafft wurde und ob es eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellte. (54) Des Weiteren wurde in der Eröffnungsentscheidung als mögliche weitere staatliche Beihilfe die Tatsche genannt, dass die öffentliche Hand seit dem 1. Januar 2007 keine Zinsen und/oder Strafzinsen auf die öffentlich-rechtlichen Forderungen erhoben hatte (was als Maßnahme 3 bezeichnet wurde). (55) Schließlich bezweifelte die Kommission noch, dass die Maßnahmen nach Maßgabe der einschlägigen Beihilfevorschriften als mit dem AEUV vereinbar betrachtet werden können, sofern festgestellt wird, dass sie staatliche Beihilfen darstellten. IV.   STELLUNGNAHME RUMÄNIENS ZU DER ERÖFFNUNGSENTSCHEIDUNG (56) In ihrer Erwiderung auf die Eröffnungsentscheidung machten die rumänischen Behörden geltend, dass keine der drei Maßnahmen eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dargestellt habe, da das Vorgehen des rumänischen Staates mit den Grundsätzen des Marktes vereinbar gewesen sei. (57) Insbesondere behauptete Rumänien nachdrücklich, dass mit den angemeldeten Maßnahmen (die Umsch

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