Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/336 des Rates vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D0336. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Serie L 2024/336 17.1.2024 BESCHLUSS (GASP) 2024/336 DES RATES vom 16. Januar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 23. Januar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/162 (1) angenommen und eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) eingerichtet. (2) Der Rat hat am 20. Februar 2023 den Beschluss (GASP) 2023/386 (2) zur Einleitung der EUMA angenommen, mit dem die Mission mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum vom 23. Januar 2023 bis zum 19. Februar 2025 ausgestattet wurde. (3) Am 5. Dezember 2023 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee den Operationsplan für die EUMA geändert und ist übereingekommen, dass ihre Mittel aufgestockt werden sollten. (4) Der Beschluss (GASP) 2023/162 sollte daher entsprechend geändert werden. (5) Die EUMA wird in einer Situation durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Erreichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 13 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/162 erhält folgende Fassung: „(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUMA für den Zeitraum vom 23. Januar 2023 bis zum 19. Februar 2025 beläuft sich auf 39 035 890,24 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für jeden darauf folgenden Zeitraum wird vom Rat festgelegt.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 16. Januar 2024. Im Namen des Rates Der Präsident V. VAN PETEGHEM (1)  Beschluss (GASP) 2023/162 des Rates vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) (ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 29). (2)  Beschluss (GASP) 2023/386 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 (ABl. L 53 vom 21.2.2023, S. 17). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/336/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.