Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/195 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D0195. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Serie L 2024/195 3.1.2024 BESCHLUSS (GASP) 2024/195 DES RATES vom 21. Dezember 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP (1) angenommen. (2) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 26./27. Oktober 2023 erneut entschieden den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, verurteilt und die unverbrüchliche Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands bekräftigt. Der Europäische Rat hat ferner erklärt, dass die Fähigkeit Russlands zur Führung seines Angriffskriegs weiter geschwächt werden muss, einschließlich durch die weitere Verschärfung der Sanktionen. (3) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass eine Person und eine Organisation, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. (4) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2023. Im Namen des Rates Der Präsident P. NAVARRO RÍOS (1)  Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 16). ANHANG Die folgende Person und die folgende Organisation werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen: Person   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste „1646. Pavel Alekseevich MARINYCHEV (Павел Алексеевич МАРИНЫЧЕВ) Funktion: Geschäftsführer von Alrosa Geburtsdatum: 25.10.1978 Geburtsort: Jakutsk, UdSSR (jetzt Russische Föderation) Staatsangehörigkeit: russisch Steuer-Identifikationsnummer: 143515801397 Verbundene Organisation: PJSC Alrosa Geschlecht: männlich Pavel Marinychev ist Geschäftsführer von Alrosa, einem in Russland tätigen staatseigenen Unternehmen, das auf Exploration, Abbau, Produktion und Verkauf von Diamanten spezialisiert ist. Alrosa ist der weltweit größte Rohdiamantenproduzent. Die Diamantenindustrie ist als Quelle des wichtigsten nicht energetischen Exportartikels des Landes für die Wirtschaft der Russischen Föderation von strategischer Bedeutung. Auf Alrosa entfallen über 90 % der gesamten russischen Diamantenproduktion. Als Geschäftsführer von Alrosa ist Pavel Marinychev daher ein Geschäftsmann, der in einem Bereich der Wirtschaft tätig ist, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dient. In dieser Funktion unterstützt er die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, auch materiell. Er steht mit Alrosa in Verbindung. 3.1.2024“ Organisation   Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste „337. PJSC Alrosa (АЛРОСА) Anschriften: Mirny office: 678174 ul. Lenina, 6, Mirny, Republic of Sakha (Yakutia), Russia Moscow office: 24, Ozerkovskaya nab. 115184, Moscow, Russian Federation Art der Organisation: Öffentliche Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company) Ort der Registrierung: Russian Federation Registrierungsdatum: 17.7.2002 OGRN: 1021400967092 Steuer-Identifikationsnummer: 1433000147 Hauptgeschäftssitz: Russian Federation Verbundene Person: Pavel Alekseevich MARINYCHEV (Geschäftsführer) Alrosa ist ein in Russland tätiges staatseigenes Unternehmen, das auf Exploration, Abbau, Produktion und Verkauf von Diamanten spezialisiert ist. Alrosa ist der weltweit größte Rohdiamantenproduzent. Die Diamantenindustrie ist als Quelle des wichtigsten nicht energetischen Exportartikels des Landes für die Wirtschaft der Russischen Föderation von strategischer Bedeutung. Auf Alrosa entfallen über 90 % der gesamten russischen Diamantenproduktion. Alrosa unterhält auch eine langjährige Partnerschaft mit den russischen Streitkräften, da das Unternehmen seit 1997 ein Unterseeboot der russischen Marine fördert. Alrosa ist somit in einem Bereich der Wirtschaft tätig, der der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dient. Darüber hinaus leistet Alrosa der Regierung der Russischen Föderation materielle Unterstützung. 3.1.2024“ ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/195/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.